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Arbeitszeitkonto – Definition, Rechtslage & Praxis-Tipps

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Arbeitszeitkonto – Definition, Rechtslage & Praxis-Tipps

Ein Arbeitszeitkonto ist ein Instrument zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung, auf dem Plus- und Minusstunden dokumentiert werden. Es funktioniert wie ein Zeitguthaben-Konto: Überstunden werden angesammelt und später durch Freizeit ausgeglichen. Seit dem BAG-Urteil 2022 sind Arbeitgeber:innen zur systematischen Arbeitszeiterfassung verpflichtet – ein Arbeitszeitkonto erfüllt diese Anforderung.

Definition: Was ist ein Arbeitszeitkonto?

Ein Arbeitszeitkonto dokumentiert die Abweichungen zwischen der vertraglich vereinbarten Soll-Arbeitszeit und der tatsächlich geleisteten Ist-Arbeitszeit. Das Prinzip ähnelt einem Sparbuch: Arbeitet eine Mitarbeiter:in mehr als vereinbart, entsteht ein Zeitguthaben (Plusstunden). Wird weniger gearbeitet, entstehen Zeitschulden (Minusstunden).

Das Entgelt bleibt dabei konstant – der Ausgleich erfolgt später durch Freizeit oder Mehrarbeit. Dadurch können sowohl Unternehmen als auch Beschäftigte flexibel auf schwankende Auftragslagen oder persönliche Bedürfnisse reagieren. Arbeitszeitkonten kommen besonders häufig bei Gleitzeit, hybriden Arbeitsmodellen und in Branchen mit saisonalen Schwankungen zum Einsatz.

Wichtig: Das Führen eines Arbeitszeitkontos ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Das Konto muss schriftlich im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung vereinbart werden, da es Arbeitnehmer:innen verpflichtet, auf Anweisung Überstunden zu leisten.

Arten von Arbeitszeitkonten

Kurzzeitkonten (Gleitzeitkonto, Überstundenkonto)

Kurzzeitkonten dienen dem kurzfristigen Ausgleich von Arbeitszeitabweichungen. Der Ausgleichszeitraum beträgt in der Regel drei bis zwölf Monate. Das klassische Gleitzeitkonto ist die häufigste Form: Beschäftigte können innerhalb eines definierten Rahmens selbst entscheiden, wann sie arbeiten, und Überstunden später abbauen.

Langzeitkonten (Lebensarbeitszeitkonto, Wertguthaben)

Langzeitkonten ermöglichen das Ansparen von Arbeitszeit über Jahre hinweg – etwa für ein Sabbatical, Altersteilzeit oder einen vorgezogenen Ruhestand. Diese Konten unterliegen besonderen Regelungen nach §7b SGB IV und erfordern eine Wertguthabenvereinbarung. Wichtig: Ab einer bestimmten Guthabenhöhe besteht die gesetzliche Pflicht zur Insolvenzsicherung nach §7d SGB IV.

Ampelkonto als Steuerungsinstrument

Das Ampelkonto ist eine Sonderform mit drei Bereichen: Im grünen Bereich gestalten Arbeitnehmer:innen ihre Zeit frei. Der gelbe Bereich ist die Warnzone – weitere Plus- oder Minusstunden erfordern Abstimmung mit Vorgesetzten. Im roten Bereich sind die erlaubten Grenzen überschritten, und es müssen Maßnahmen zum Abbau getroffen werden. Dieses Modell ermöglicht frühzeitiges Gegensteuern bei Extremsalden.

Rechtliche Grundlagen

Arbeitszeitgesetz und Betriebsvereinbarung

Eine allgemeinverbindliche gesetzliche Definition des Arbeitszeitkontos existiert nicht. Die Einführung erfolgt in der betrieblichen Praxis meist durch Betriebsvereinbarungen, da der Betriebsrat gemäß §87 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht hat. In der Vereinbarung sollten folgende Punkte geregelt sein: maximale Plus- und Minusstunden, Ausgleichszeitraum, Regelungen zur Auszahlung und gegebenenfalls Insolvenzsicherung.

Mindestlohngesetz – Sonderregeln für Arbeitszeitkonten

Für Beschäftigte, die den gesetzlichen Mindestlohn erhalten, gelten gemäß §2 Abs. 2 MiLoG besondere Regelungen: Die monatlich auf das Arbeitszeitkonto eingestellten Arbeitsstunden dürfen maximal 50 Prozent der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit betragen. Darüber hinausgehende Stunden müssen am letzten Bankarbeitstag des betroffenen Monats vergütet werden. Der Ausgleich muss innerhalb von zwölf Kalendermonaten erfolgen.

BAG-Urteil 2022 und Arbeitszeiterfassungspflicht

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21) entschieden, dass Arbeitgeber:innen in Deutschland verpflichtet sind, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Diese Pflicht ergibt sich aus der unionskonformen Auslegung des Arbeitsschutzgesetzes. Ein Arbeitszeitkonto erfüllt diese Dokumentationspflicht und bietet zudem den Vorteil der Arbeitszeitflexibilisierung.

Plus- und Minusstunden – Was gilt?

Überstunden ansammeln und abbauen

Plusstunden entstehen, wenn mehr als die vereinbarte Arbeitszeit gearbeitet wird. Der Abbau erfolgt durch bezahlte Freizeit zu einem späteren Zeitpunkt. Die maximale Höhe der Plusstunden sollte in der Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag festgelegt sein. Bei Leiharbeitnehmer:innen gilt laut Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eine Obergrenze von 200 Plusstunden (in Ausnahmefällen 230 Stunden).

Minusstunden und ihre Konsequenzen

Minusstunden stellen aus rechtlicher Sicht einen Gehaltsvorschuss des Arbeitgebers dar. Sie entstehen, wenn weniger als die vereinbarte Zeit gearbeitet wird. Arbeitnehmer:innen sind verpflichtet, diese Stunden später nachzuarbeiten. Wichtig: Minusstunden dürfen nicht für Feiertage, Urlaub oder Krankheit verbucht werden. Sind die Minusstunden durch den Arbeitgeber verursacht (z.B. Auftragsmangel), liegt Annahmeverzug vor – eine Verrechnung mit dem Gehalt ist dann nicht zulässig.

Ausgleichszeitraum und Verfall

Die gesetzliche Verjährungsfrist für Überstunden beträgt drei Jahre. In Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen können jedoch kürzere Fristen vereinbart werden. Bei Mindestlohnempfänger:innen ist der Ausgleich innerhalb von zwölf Monaten gesetzlich vorgeschrieben. Arbeitgeber:innen sollten die Zeitkontenstände regelmäßig überwachen und einen aktiven Ausgleich steuern.

Arbeitszeitkonto bei Kündigung

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses müssen bestehende Salden ausgeglichen werden. Plusstunden werden entweder vor Vertragsende durch Freizeitausgleich abgebaut oder ausbezahlt. Bei Beschäftigten im Mindestlohnbereich muss die Auszahlung spätestens im Folgemonat nach Beendigung erfolgen.

Minusstunden dürfen nur dann mit dem ausstehenden Gehalt verrechnet werden, wenn die Arbeitnehmer:in für das Entstehen verantwortlich ist. Wurden die Minusstunden durch den Arbeitgeber verursacht (z.B. durch Kurzarbeit oder fehlende Aufträge), verfallen sie ohne Gehaltskürzung. Die konkreten Regelungen sollten im Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung geprüft werden.

Praktische Umsetzung für HR

Die Einführung eines Arbeitszeitkontos erfordert sorgfältige Planung. Folgende Punkte sollten HR-Verantwortliche beachten:

Checkliste zur Einführung:

  • Zustimmung der Arbeitnehmer:innen einholen (Regelung im Arbeitsvertrag)
  • Bei bestehendem Betriebsrat: Betriebsvereinbarung aushandeln
  • Maximale Plus- und Minusstunden festlegen
  • Ausgleichszeitraum definieren (z.B. 6 oder 12 Monate)
  • Regelungen für Kündigung und Auszahlung treffen
  • Bei Langzeitkonten: Insolvenzsicherung prüfen (§7d SGB IV)
  • Zeiterfassungssystem auswählen (digital oder analog)
  • Mitarbeiter:innen über Rechte und Pflichten informieren

Flexible Arbeitszeitmodelle sind ein wichtiger Faktor für Employer Branding und eine positive Candidate Experience. Sie tragen zur Gesundheit am Arbeitsplatz bei, indem sie Work-Life-Balance fördern.

Häufige Fragen zum Arbeitszeitkonto

Was ist ein Arbeitszeitkonto?

Ein Arbeitszeitkonto ist ein Instrument zur Erfassung und flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit. Es dokumentiert Abweichungen zwischen der vereinbarten Soll- und der tatsächlichen Ist-Arbeitszeit. Plusstunden (Überstunden) und Minusstunden werden saldiert und müssen innerhalb eines definierten Zeitraums ausgeglichen werden. Das Konto kann analog (z.B. Excel-Tabelle) oder digital (Zeiterfassungssoftware) geführt werden.

Ist ein Arbeitszeitkonto Pflicht?

Nein, das Führen eines Arbeitszeitkontos ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings besteht seit dem BAG-Urteil vom 13. September 2022 die Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung. Ein Arbeitszeitkonto erfüllt diese Anforderung. Bei der Einführung ist die Zustimmung der Arbeitnehmer:innen erforderlich, und der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung.

Können Überstunden auf dem Arbeitszeitkonto verfallen?

Grundsätzlich gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren. In Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen können jedoch kürzere Ausgleichsfristen vereinbart werden. Bei Beschäftigten, die Mindestlohn erhalten, muss der Ausgleich innerhalb von zwölf Kalendermonaten erfolgen. Arbeitgeber:innen sollten daher aktiv auf einen regelmäßigen Abbau achten.

Was passiert mit dem Arbeitszeitkonto bei Kündigung?

Plusstunden werden entweder vor Vertragsende durch Freizeit abgebaut oder ausbezahlt. Bei Mindestlohnempfänger:innen muss die Auszahlung spätestens im Folgemonat nach Beendigung erfolgen. Minusstunden dürfen nur verrechnet werden, wenn die Arbeitnehmer:in dafür verantwortlich ist. Bei arbeitgeberseitig verursachten Minusstunden (Annahmeverzug) ist keine Gehaltskürzung zulässig.

Was muss ich beim Mindestlohn beachten?

Gemäß §2 Abs. 2 MiLoG dürfen monatlich maximal 50 Prozent der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit auf das Arbeitszeitkonto eingestellt werden. Darüber hinausgehende Stunden müssen sofort am Monatsende vergütet werden. Der Ausgleich muss innerhalb von zwölf Kalendermonaten erfolgen. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist das Guthaben im Folgemonat auszuzahlen.

Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeit- und Langzeitkonto?

Kurzzeitkonten (z.B. Gleitzeitkonten) werden innerhalb eines Jahres ausgeglichen und dienen der kurzfristigen Flexibilisierung. Langzeitkonten (Wertguthaben) ermöglichen das Ansparen über Jahre – etwa für Sabbaticals oder vorgezogenen Ruhestand. Langzeitkonten erfordern eine Wertguthabenvereinbarung nach §7b SGB IV und unterliegen der Pflicht zur Insolvenzsicherung.

Was ist ein Ampelkonto?

Ein Ampelkonto ist ein Arbeitszeitkonto mit drei Bereichen: Im grünen Bereich kann die Arbeitnehmer:in frei über ihre Zeiteinteilung entscheiden. Der gelbe Bereich ist die Warnzone – weitere Abweichungen erfordern Abstimmung mit Vorgesetzten. Im roten Bereich sind die Grenzen überschritten, und es müssen verbindliche Maßnahmen zum Abbau vereinbart werden.

Brauche ich eine Insolvenzsicherung für Arbeitszeitkonten?

Für normale Kurzzeitkonten in der Regel nicht. Für Wertguthaben (Langzeitkonten) besteht gemäß §7d SGB IV eine gesetzliche Pflicht zur Insolvenzsicherung, sobald das Guthaben die monatliche Bezugsgröße einschließlich Sozialversicherungsbeiträge übersteigt. Bei Leiharbeitnehmer:innen gilt eine Sonderregel: Ab 150 Plusstunden ist ein Insolvenzschutznachweis erforderlich. Mögliche Sicherungsinstrumente sind Bürgschaften, Verpfändungen oder Treuhandkonten.

Fazit

Ein Arbeitszeitkonto bietet Unternehmen und Beschäftigten die Möglichkeit, Arbeitszeiten flexibel zu gestalten und auf schwankende Anforderungen zu reagieren. Für HR-Verantwortliche ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen: Das BAG-Urteil 2022 zur Arbeitszeiterfassungspflicht, die Sonderregeln bei Mindestlohnempfänger:innen und die Anforderungen an Langzeitkonten nach SGB IV. Eine sorgfältig formulierte Betriebsvereinbarung schafft Rechtssicherheit für beide Seiten.

Du möchtest moderne HR-Prozesse etablieren und die besten Talente für dein Unternehmen gewinnen? Die digitale Plattform Aivy unterstützt dich mit wissenschaftlich validierten Assessments bei der objektiven Personalauswahl. Mehr über objektive Eignungsdiagnostik erfahren

Quellen

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Arbeitszeitkonto – Definition, Rechtslage & Praxis-Tipps

Ein Arbeitszeitkonto ist ein Instrument zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung, auf dem Plus- und Minusstunden dokumentiert werden. Es funktioniert wie ein Zeitguthaben-Konto: Überstunden werden angesammelt und später durch Freizeit ausgeglichen. Seit dem BAG-Urteil 2022 sind Arbeitgeber:innen zur systematischen Arbeitszeiterfassung verpflichtet – ein Arbeitszeitkonto erfüllt diese Anforderung.

Definition: Was ist ein Arbeitszeitkonto?

Ein Arbeitszeitkonto dokumentiert die Abweichungen zwischen der vertraglich vereinbarten Soll-Arbeitszeit und der tatsächlich geleisteten Ist-Arbeitszeit. Das Prinzip ähnelt einem Sparbuch: Arbeitet eine Mitarbeiter:in mehr als vereinbart, entsteht ein Zeitguthaben (Plusstunden). Wird weniger gearbeitet, entstehen Zeitschulden (Minusstunden).

Das Entgelt bleibt dabei konstant – der Ausgleich erfolgt später durch Freizeit oder Mehrarbeit. Dadurch können sowohl Unternehmen als auch Beschäftigte flexibel auf schwankende Auftragslagen oder persönliche Bedürfnisse reagieren. Arbeitszeitkonten kommen besonders häufig bei Gleitzeit, hybriden Arbeitsmodellen und in Branchen mit saisonalen Schwankungen zum Einsatz.

Wichtig: Das Führen eines Arbeitszeitkontos ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Das Konto muss schriftlich im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung vereinbart werden, da es Arbeitnehmer:innen verpflichtet, auf Anweisung Überstunden zu leisten.

Arten von Arbeitszeitkonten

Kurzzeitkonten (Gleitzeitkonto, Überstundenkonto)

Kurzzeitkonten dienen dem kurzfristigen Ausgleich von Arbeitszeitabweichungen. Der Ausgleichszeitraum beträgt in der Regel drei bis zwölf Monate. Das klassische Gleitzeitkonto ist die häufigste Form: Beschäftigte können innerhalb eines definierten Rahmens selbst entscheiden, wann sie arbeiten, und Überstunden später abbauen.

Langzeitkonten (Lebensarbeitszeitkonto, Wertguthaben)

Langzeitkonten ermöglichen das Ansparen von Arbeitszeit über Jahre hinweg – etwa für ein Sabbatical, Altersteilzeit oder einen vorgezogenen Ruhestand. Diese Konten unterliegen besonderen Regelungen nach §7b SGB IV und erfordern eine Wertguthabenvereinbarung. Wichtig: Ab einer bestimmten Guthabenhöhe besteht die gesetzliche Pflicht zur Insolvenzsicherung nach §7d SGB IV.

Ampelkonto als Steuerungsinstrument

Das Ampelkonto ist eine Sonderform mit drei Bereichen: Im grünen Bereich gestalten Arbeitnehmer:innen ihre Zeit frei. Der gelbe Bereich ist die Warnzone – weitere Plus- oder Minusstunden erfordern Abstimmung mit Vorgesetzten. Im roten Bereich sind die erlaubten Grenzen überschritten, und es müssen Maßnahmen zum Abbau getroffen werden. Dieses Modell ermöglicht frühzeitiges Gegensteuern bei Extremsalden.

Rechtliche Grundlagen

Arbeitszeitgesetz und Betriebsvereinbarung

Eine allgemeinverbindliche gesetzliche Definition des Arbeitszeitkontos existiert nicht. Die Einführung erfolgt in der betrieblichen Praxis meist durch Betriebsvereinbarungen, da der Betriebsrat gemäß §87 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht hat. In der Vereinbarung sollten folgende Punkte geregelt sein: maximale Plus- und Minusstunden, Ausgleichszeitraum, Regelungen zur Auszahlung und gegebenenfalls Insolvenzsicherung.

Mindestlohngesetz – Sonderregeln für Arbeitszeitkonten

Für Beschäftigte, die den gesetzlichen Mindestlohn erhalten, gelten gemäß §2 Abs. 2 MiLoG besondere Regelungen: Die monatlich auf das Arbeitszeitkonto eingestellten Arbeitsstunden dürfen maximal 50 Prozent der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit betragen. Darüber hinausgehende Stunden müssen am letzten Bankarbeitstag des betroffenen Monats vergütet werden. Der Ausgleich muss innerhalb von zwölf Kalendermonaten erfolgen.

BAG-Urteil 2022 und Arbeitszeiterfassungspflicht

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21) entschieden, dass Arbeitgeber:innen in Deutschland verpflichtet sind, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Diese Pflicht ergibt sich aus der unionskonformen Auslegung des Arbeitsschutzgesetzes. Ein Arbeitszeitkonto erfüllt diese Dokumentationspflicht und bietet zudem den Vorteil der Arbeitszeitflexibilisierung.

Plus- und Minusstunden – Was gilt?

Überstunden ansammeln und abbauen

Plusstunden entstehen, wenn mehr als die vereinbarte Arbeitszeit gearbeitet wird. Der Abbau erfolgt durch bezahlte Freizeit zu einem späteren Zeitpunkt. Die maximale Höhe der Plusstunden sollte in der Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag festgelegt sein. Bei Leiharbeitnehmer:innen gilt laut Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eine Obergrenze von 200 Plusstunden (in Ausnahmefällen 230 Stunden).

Minusstunden und ihre Konsequenzen

Minusstunden stellen aus rechtlicher Sicht einen Gehaltsvorschuss des Arbeitgebers dar. Sie entstehen, wenn weniger als die vereinbarte Zeit gearbeitet wird. Arbeitnehmer:innen sind verpflichtet, diese Stunden später nachzuarbeiten. Wichtig: Minusstunden dürfen nicht für Feiertage, Urlaub oder Krankheit verbucht werden. Sind die Minusstunden durch den Arbeitgeber verursacht (z.B. Auftragsmangel), liegt Annahmeverzug vor – eine Verrechnung mit dem Gehalt ist dann nicht zulässig.

Ausgleichszeitraum und Verfall

Die gesetzliche Verjährungsfrist für Überstunden beträgt drei Jahre. In Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen können jedoch kürzere Fristen vereinbart werden. Bei Mindestlohnempfänger:innen ist der Ausgleich innerhalb von zwölf Monaten gesetzlich vorgeschrieben. Arbeitgeber:innen sollten die Zeitkontenstände regelmäßig überwachen und einen aktiven Ausgleich steuern.

Arbeitszeitkonto bei Kündigung

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses müssen bestehende Salden ausgeglichen werden. Plusstunden werden entweder vor Vertragsende durch Freizeitausgleich abgebaut oder ausbezahlt. Bei Beschäftigten im Mindestlohnbereich muss die Auszahlung spätestens im Folgemonat nach Beendigung erfolgen.

Minusstunden dürfen nur dann mit dem ausstehenden Gehalt verrechnet werden, wenn die Arbeitnehmer:in für das Entstehen verantwortlich ist. Wurden die Minusstunden durch den Arbeitgeber verursacht (z.B. durch Kurzarbeit oder fehlende Aufträge), verfallen sie ohne Gehaltskürzung. Die konkreten Regelungen sollten im Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung geprüft werden.

Praktische Umsetzung für HR

Die Einführung eines Arbeitszeitkontos erfordert sorgfältige Planung. Folgende Punkte sollten HR-Verantwortliche beachten:

Checkliste zur Einführung:

  • Zustimmung der Arbeitnehmer:innen einholen (Regelung im Arbeitsvertrag)
  • Bei bestehendem Betriebsrat: Betriebsvereinbarung aushandeln
  • Maximale Plus- und Minusstunden festlegen
  • Ausgleichszeitraum definieren (z.B. 6 oder 12 Monate)
  • Regelungen für Kündigung und Auszahlung treffen
  • Bei Langzeitkonten: Insolvenzsicherung prüfen (§7d SGB IV)
  • Zeiterfassungssystem auswählen (digital oder analog)
  • Mitarbeiter:innen über Rechte und Pflichten informieren

Flexible Arbeitszeitmodelle sind ein wichtiger Faktor für Employer Branding und eine positive Candidate Experience. Sie tragen zur Gesundheit am Arbeitsplatz bei, indem sie Work-Life-Balance fördern.

Häufige Fragen zum Arbeitszeitkonto

Was ist ein Arbeitszeitkonto?

Ein Arbeitszeitkonto ist ein Instrument zur Erfassung und flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit. Es dokumentiert Abweichungen zwischen der vereinbarten Soll- und der tatsächlichen Ist-Arbeitszeit. Plusstunden (Überstunden) und Minusstunden werden saldiert und müssen innerhalb eines definierten Zeitraums ausgeglichen werden. Das Konto kann analog (z.B. Excel-Tabelle) oder digital (Zeiterfassungssoftware) geführt werden.

Ist ein Arbeitszeitkonto Pflicht?

Nein, das Führen eines Arbeitszeitkontos ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings besteht seit dem BAG-Urteil vom 13. September 2022 die Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung. Ein Arbeitszeitkonto erfüllt diese Anforderung. Bei der Einführung ist die Zustimmung der Arbeitnehmer:innen erforderlich, und der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung.

Können Überstunden auf dem Arbeitszeitkonto verfallen?

Grundsätzlich gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren. In Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen können jedoch kürzere Ausgleichsfristen vereinbart werden. Bei Beschäftigten, die Mindestlohn erhalten, muss der Ausgleich innerhalb von zwölf Kalendermonaten erfolgen. Arbeitgeber:innen sollten daher aktiv auf einen regelmäßigen Abbau achten.

Was passiert mit dem Arbeitszeitkonto bei Kündigung?

Plusstunden werden entweder vor Vertragsende durch Freizeit abgebaut oder ausbezahlt. Bei Mindestlohnempfänger:innen muss die Auszahlung spätestens im Folgemonat nach Beendigung erfolgen. Minusstunden dürfen nur verrechnet werden, wenn die Arbeitnehmer:in dafür verantwortlich ist. Bei arbeitgeberseitig verursachten Minusstunden (Annahmeverzug) ist keine Gehaltskürzung zulässig.

Was muss ich beim Mindestlohn beachten?

Gemäß §2 Abs. 2 MiLoG dürfen monatlich maximal 50 Prozent der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit auf das Arbeitszeitkonto eingestellt werden. Darüber hinausgehende Stunden müssen sofort am Monatsende vergütet werden. Der Ausgleich muss innerhalb von zwölf Kalendermonaten erfolgen. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist das Guthaben im Folgemonat auszuzahlen.

Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeit- und Langzeitkonto?

Kurzzeitkonten (z.B. Gleitzeitkonten) werden innerhalb eines Jahres ausgeglichen und dienen der kurzfristigen Flexibilisierung. Langzeitkonten (Wertguthaben) ermöglichen das Ansparen über Jahre – etwa für Sabbaticals oder vorgezogenen Ruhestand. Langzeitkonten erfordern eine Wertguthabenvereinbarung nach §7b SGB IV und unterliegen der Pflicht zur Insolvenzsicherung.

Was ist ein Ampelkonto?

Ein Ampelkonto ist ein Arbeitszeitkonto mit drei Bereichen: Im grünen Bereich kann die Arbeitnehmer:in frei über ihre Zeiteinteilung entscheiden. Der gelbe Bereich ist die Warnzone – weitere Abweichungen erfordern Abstimmung mit Vorgesetzten. Im roten Bereich sind die Grenzen überschritten, und es müssen verbindliche Maßnahmen zum Abbau vereinbart werden.

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Florian Dyballa

CEO, Co-Founder

Über Florian

  • Gründer & CEO von Aivy – entwickelt innovative Wege der Personaldiagnostik und zählt zu den Top 10 HR-Tech-Gründern Deutschlands (Business Punk)
  • Über 500.000 digitale Eignungstests erfolgreich im Einsatz bei mehr als 100 Unternehmen wie Lufthansa, Würth und Hermes
  • Dreifach mit dem HR Innovation Award ausgezeichnet und regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien präsent (WirtschaftsWoche, Handelsblatt und FAZ)
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