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Überstunden auszahlen – Berechnung, Steuern & Rechtslage

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Überstunden auszahlen – Berechnung, Steuern & Rechtslage

Überstunden auszahlen bedeutet, dass Arbeitgeber:innen die über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleisteten Stunden finanziell vergüten – meist zum regulären Stundenlohn, gegebenenfalls mit Zuschlag. Der Vergütungsanspruch ergibt sich aus § 612 BGB, wenn keine andere Regelung wie Freizeitausgleich vereinbart ist. Die Berechnung erfolgt über die Formel: Bruttogehalt ÷ 4,33 ÷ Wochenstunden = Stundenlohn.

Definition: Was bedeutet Überstunden auszahlen?

Überstunden auszahlen bezeichnet die finanzielle Vergütung von Arbeitsstunden, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen. Statt die Mehrarbeit durch Freizeit auszugleichen, erhalten Arbeitnehmer:innen einen entsprechenden Geldbetrag zusätzlich zum regulären Gehalt.

In Deutschland ist das Thema hochrelevant: Laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) wurden 2024 rund 1,2 Milliarden Überstunden geleistet. Davon blieben 53,6 Prozent unbezahlt – das entspricht 637,5 Millionen Stunden ohne Vergütung. Für HR-Verantwortliche ist die korrekte Handhabung von Überstundenauszahlungen daher sowohl rechtlich als auch für die Mitarbeiterzufriedenheit entscheidend.

Rechtliche Grundlagen

§ 612 BGB – Der Vergütungsanspruch

Die zentrale rechtliche Basis für die Überstundenvergütung findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch. § 612 BGB regelt:

„Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist."

Das bedeutet: Auch wenn der Arbeitsvertrag keine explizite Regelung zur Überstundenvergütung enthält, haben Arbeitnehmer:innen grundsätzlich Anspruch auf Bezahlung – vorausgesetzt, die Überstunden wurden angeordnet oder zumindest geduldet. Leitende Angestellte bilden hier oft eine Ausnahme, da bei ihnen häufig abweichende Vereinbarungen gelten.

Überstunden vs. Mehrarbeit – Der Unterschied

Diese beiden Begriffe werden oft verwechselt, haben aber unterschiedliche Bedeutungen:

Überstunden sind Arbeitsstunden, die über die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen. Beispiel: Bei einer 35-Stunden-Woche beginnen Überstunden ab der 36. Stunde.

Mehrarbeit bezeichnet Arbeit, die über die gesetzliche Höchstarbeitszeit hinausgeht. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) legt diese auf grundsätzlich 8 Stunden pro Werktag fest, erweiterbar auf 10 Stunden bei Ausgleich innerhalb von 6 Monaten.

Wann müssen Überstunden ausgezahlt werden?

Arbeitgeber:innen müssen Überstunden vergüten, wenn:

  • Die Überstunden ausdrücklich angeordnet wurden
  • Die Mehrarbeit stillschweigend geduldet wurde
  • Keine wirksame Vereinbarung zum Freizeitausgleich besteht
  • Die Überstunden branchenüblich vergütet werden

Wichtig: Der Betriebsrat hat gemäß Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ein Mitbestimmungsrecht bei der Anordnung von Überstunden.

Überstunden auszahlen berechnen – So geht's

Die Berechnungsformel

Für Beschäftigte mit festem Monatsgehalt gilt folgende Formel zur Ermittlung des Stundenlohns:

Bruttogehalt ÷ 4,33 ÷ Wochenstunden = Bruttostundenlohn

Der Faktor 4,33 ergibt sich aus der durchschnittlichen Anzahl der Wochen pro Monat (52 Wochen ÷ 12 Monate). Alternativ kann diese Formel verwendet werden:

(Bruttogehalt × 3) ÷ 13 ÷ Wochenstunden = Bruttostundenlohn

Beide Formeln führen zum gleichen Ergebnis.

Rechenbeispiel

Eine Mitarbeiterin verdient 3.500 Euro brutto bei einer 40-Stunden-Woche. Im vergangenen Monat hat sie 15 Überstunden geleistet. Der Arbeitsvertrag sieht einen Überstundenzuschlag von 25 Prozent vor.

Schritt 1 – Stundenlohn berechnen:3.500 € ÷ 4,33 ÷ 40 = 20,21 € pro Stunde

Schritt 2 – Überstundenvergütung ohne Zuschlag:15 Stunden × 20,21 € = 303,15 €

Schritt 3 – Mit 25 Prozent Zuschlag:303,15 € × 1,25 = 378,94 € brutto

Überstundenzuschläge

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Überstundenzuschläge. Zuschläge können jedoch vereinbart sein durch:

  • Arbeitsvertrag
  • Tarifvertrag
  • Betriebsvereinbarung

Übliche Zuschlagssätze liegen je nach Branche zwischen 15 und 40 Prozent. Ein aktuelles BAG-Urteil vom 5. Dezember 2024 (Az. 8 AZR 370/20) stärkt dabei die Rechte von Teilzeitkräften: Sie haben Anspruch auf Überstundenzuschläge bereits ab Überschreitung ihrer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit – nicht erst ab der Vollzeit-Grenze.

Steuern bei Überstundenauszahlung

Versteuerung von Überstunden

Überstunden sind regulärer Arbeitslohn und unterliegen vollständig der Einkommensteuer sowie den Sozialabgaben. Es gibt keine Steuerbefreiung für normale Überstundenvergütung.

Da sich durch die Auszahlung das Jahreseinkommen erhöht, kann dies zu einem höheren Steuersatz führen – der sogenannte Progressionsvorbehalt. Je nach Steuerklasse bleiben nach Abzügen oft nur 50 bis 65 Prozent der Bruttovergütung als Nettobetrag übrig.

Steuerfreie Zuschläge

Eine Ausnahme bilden Zuschläge für:

  • Nachtarbeit (20 bis 6 Uhr): bis zu 25 Prozent steuerfrei
  • Sonntagsarbeit: bis zu 50 Prozent steuerfrei
  • Feiertagsarbeit: bis zu 125 Prozent steuerfrei (je nach Feiertag)

Diese Steuerbefreiung gilt jedoch nur für die Zuschläge selbst, nicht für die Grundvergütung der Überstunde.

Auszahlung vs. Freizeitausgleich – Was lohnt sich?

Aus steuerlicher Sicht ist der Freizeitausgleich oft vorteilhafter, da keine zusätzliche Steuerlast entsteht. Bei der Auszahlung hingegen erhöht sich das zu versteuernde Einkommen.

Eine pauschale Empfehlung ist jedoch nicht möglich – die Entscheidung hängt von der individuellen Situation ab: Wer dringend Erholung braucht, profitiert vom Freizeitausgleich. Wer zusätzliches Einkommen benötigt, wählt die Auszahlung.

Wichtige Regelungen und Fristen

Wann verfallen Überstunden?

Die gesetzliche Verjährungsfrist für Überstundenansprüche beträgt gemäß § 195 BGB drei Jahre. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Arbeitsverträge oder Tarifverträge können jedoch kürzere Ausschlussfristen vorsehen. Laut Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Verkürzungen auf bis zu drei Monate zulässig. Kürzere Fristen sind unwirksam.

Überstunden bei Kündigung

Bei einer ordentlichen Kündigung gilt die arbeitsvertragliche Regelung: Überstunden können entweder ausgezahlt oder innerhalb der Kündigungsfrist durch Freizeitausgleich abgebaut werden.

Bei einer fristlosen Kündigung ist meist nur die Auszahlung möglich, da keine Zeit für Freizeitausgleich bleibt. In beiden Fällen müssen Arbeitnehmer:innen ihre Überstunden nachweisen können – eine lückenlose Dokumentation ist daher unverzichtbar.

Unwirksame Überstundenklauseln

Die Formulierung „Mit dem Gehalt sind alle Überstunden abgegolten" ist rechtlich unwirksam. Arbeitnehmer:innen müssen wissen, welche Arbeitsleistung von ihnen erwartet wird.

Wirksam sind hingegen konkrete Regelungen wie: „10 Überstunden pro Monat sind mit dem Gehalt abgegolten." Das Landesarbeitsgericht Hamm bestätigte, dass bei einer 40-Stunden-Woche bis zu 10 Überstunden monatlich pauschal abgegolten werden können.

Praktische Tipps für HR

Checkliste: Überstunden rechtssicher auszahlen

  1. Überstundenklausel im Arbeitsvertrag auf Wirksamkeit prüfen
  2. Anordnung oder Duldung der Überstunden dokumentieren
  3. Zeiterfassungssystem einrichten (seit BAG-Urteil 2022 Pflicht)
  4. Stundenlohn korrekt mit der Formel berechnen
  5. Zuschläge gemäß Tarif- oder Arbeitsvertrag prüfen
  6. Ausschlussfristen beachten (mindestens 3 Monate)
  7. Bei Teilzeitkräften: Zuschläge ab Vertragsarbeitszeit gewähren
  8. Auszahlung oder Freizeitausgleich mit Mitarbeiter:in abstimmen
  9. Lohnabrechnung korrekt erstellen
  10. Dokumentation für mögliche Betriebsprüfungen aufbewahren

Häufige Fragen zu Überstunden auszahlen

Muss der Arbeitgeber Überstunden auszahlen?

Grundsätzlich ja, wenn keine andere Regelung wie Freizeitausgleich vereinbart ist. Der Anspruch ergibt sich aus § 612 BGB, wonach eine Vergütung als stillschweigend vereinbart gilt. Voraussetzung ist, dass die Überstunden angeordnet oder zumindest geduldet wurden. Leitende Angestellte haben oft abweichende Vereinbarungen.

Wie berechne ich den Stundenlohn für Überstunden?

Die Formel lautet: Bruttogehalt ÷ 4,33 ÷ Wochenstunden = Stundenlohn. Bei einem Gehalt von 3.000 Euro und 40 Wochenstunden ergibt das: 3.000 € ÷ 4,33 ÷ 40 = 17,32 € pro Stunde. Bei Beschäftigten mit Stundenlohn wird dieser direkt verwendet.

Sind Überstunden steuerfrei?

Nein, Überstunden sind regulärer Arbeitslohn und voll steuerpflichtig. Durch das höhere Einkommen kann sogar ein höherer Steuersatz greifen. Ausnahme: Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind teilweise steuerfrei. Freizeitausgleich ist steuerlich oft günstiger.

Wann verfallen Überstunden?

Die gesetzliche Verjährung beträgt 3 Jahre gemäß § 195 BGB. Die Frist beginnt am Jahresende, in dem der Anspruch entstand. Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen können kürzer sein, müssen aber mindestens 3 Monate betragen. Tarifverträge können abweichende Regelungen enthalten.

Was passiert mit Überstunden bei Kündigung?

Bei ordentlicher Kündigung gilt die arbeitsvertragliche Regelung – Auszahlung oder Freizeitausgleich in der Kündigungsfrist sind möglich. Bei fristloser Kündigung bleibt meist nur die Auszahlung. Arbeitnehmer:innen müssen ihre Überstunden nachweisen können.

Ist die Klausel „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" wirksam?

Eine pauschale Abgeltungsklausel ohne Begrenzung ist unwirksam. Wirksam ist hingegen eine konkrete Regelung wie „10 Überstunden pro Monat sind mit dem Gehalt abgegolten". Das BAG hat bestätigt, dass bei einer 40-Stunden-Woche bis zu 10 Stunden monatlich pauschal abgegolten werden können.

Gibt es einen gesetzlichen Überstundenzuschlag?

Nein, einen gesetzlichen Anspruch auf Überstundenzuschläge gibt es nicht. Zuschläge können aber im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart sein. Üblich sind 15 bis 40 Prozent je nach Branche. Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge sind teilweise steuerfrei.

Haben Teilzeitkräfte Anspruch auf Überstundenzuschläge?

Ja. Das Bundesarbeitsgericht hat am 5. Dezember 2024 entschieden (Az. 8 AZR 370/20), dass Teilzeitkräfte Anspruch auf Überstundenzuschläge haben, sobald sie ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit überschreiten – nicht erst ab der Vollzeit-Grenze. Eine gegenteilige Regelung kann eine mittelbare Geschlechterdiskriminierung darstellen.

Fazit

Die Auszahlung von Überstunden ist für HR-Verantwortliche ein rechtlich komplexes Thema, das sorgfältige Beachtung erfordert. Der Vergütungsanspruch ergibt sich aus § 612 BGB, die Berechnung erfolgt über den ermittelten Stundenlohn. Wichtig sind klare vertragliche Regelungen, eine lückenlose Zeiterfassung und die Beachtung von Ausschlussfristen.

Mit der richtigen Dokumentation und transparenten Prozessen lassen sich Streitigkeiten vermeiden und faire Arbeitsbedingungen schaffen – ein wichtiger Baustein für die Mitarbeiterzufriedenheit und das Vorstellungsgespräch mit potenziellen Talenten.

Du möchtest deine HR-Prozesse professionalisieren und von Anfang an die richtigen Talente finden? Die digitale Plattform Aivy unterstützt dich mit wissenschaftlich validierten Assessments für eine objektive Personalauswahl. Mehr über objektive Eignungsdiagnostik erfahren

Quellen

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Überstunden auszahlen – Berechnung, Steuern & Rechtslage

Überstunden auszahlen bedeutet, dass Arbeitgeber:innen die über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleisteten Stunden finanziell vergüten – meist zum regulären Stundenlohn, gegebenenfalls mit Zuschlag. Der Vergütungsanspruch ergibt sich aus § 612 BGB, wenn keine andere Regelung wie Freizeitausgleich vereinbart ist. Die Berechnung erfolgt über die Formel: Bruttogehalt ÷ 4,33 ÷ Wochenstunden = Stundenlohn.

Definition: Was bedeutet Überstunden auszahlen?

Überstunden auszahlen bezeichnet die finanzielle Vergütung von Arbeitsstunden, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen. Statt die Mehrarbeit durch Freizeit auszugleichen, erhalten Arbeitnehmer:innen einen entsprechenden Geldbetrag zusätzlich zum regulären Gehalt.

In Deutschland ist das Thema hochrelevant: Laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) wurden 2024 rund 1,2 Milliarden Überstunden geleistet. Davon blieben 53,6 Prozent unbezahlt – das entspricht 637,5 Millionen Stunden ohne Vergütung. Für HR-Verantwortliche ist die korrekte Handhabung von Überstundenauszahlungen daher sowohl rechtlich als auch für die Mitarbeiterzufriedenheit entscheidend.

Rechtliche Grundlagen

§ 612 BGB – Der Vergütungsanspruch

Die zentrale rechtliche Basis für die Überstundenvergütung findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch. § 612 BGB regelt:

„Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist."

Das bedeutet: Auch wenn der Arbeitsvertrag keine explizite Regelung zur Überstundenvergütung enthält, haben Arbeitnehmer:innen grundsätzlich Anspruch auf Bezahlung – vorausgesetzt, die Überstunden wurden angeordnet oder zumindest geduldet. Leitende Angestellte bilden hier oft eine Ausnahme, da bei ihnen häufig abweichende Vereinbarungen gelten.

Überstunden vs. Mehrarbeit – Der Unterschied

Diese beiden Begriffe werden oft verwechselt, haben aber unterschiedliche Bedeutungen:

Überstunden sind Arbeitsstunden, die über die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen. Beispiel: Bei einer 35-Stunden-Woche beginnen Überstunden ab der 36. Stunde.

Mehrarbeit bezeichnet Arbeit, die über die gesetzliche Höchstarbeitszeit hinausgeht. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) legt diese auf grundsätzlich 8 Stunden pro Werktag fest, erweiterbar auf 10 Stunden bei Ausgleich innerhalb von 6 Monaten.

Wann müssen Überstunden ausgezahlt werden?

Arbeitgeber:innen müssen Überstunden vergüten, wenn:

  • Die Überstunden ausdrücklich angeordnet wurden
  • Die Mehrarbeit stillschweigend geduldet wurde
  • Keine wirksame Vereinbarung zum Freizeitausgleich besteht
  • Die Überstunden branchenüblich vergütet werden

Wichtig: Der Betriebsrat hat gemäß Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ein Mitbestimmungsrecht bei der Anordnung von Überstunden.

Überstunden auszahlen berechnen – So geht's

Die Berechnungsformel

Für Beschäftigte mit festem Monatsgehalt gilt folgende Formel zur Ermittlung des Stundenlohns:

Bruttogehalt ÷ 4,33 ÷ Wochenstunden = Bruttostundenlohn

Der Faktor 4,33 ergibt sich aus der durchschnittlichen Anzahl der Wochen pro Monat (52 Wochen ÷ 12 Monate). Alternativ kann diese Formel verwendet werden:

(Bruttogehalt × 3) ÷ 13 ÷ Wochenstunden = Bruttostundenlohn

Beide Formeln führen zum gleichen Ergebnis.

Rechenbeispiel

Eine Mitarbeiterin verdient 3.500 Euro brutto bei einer 40-Stunden-Woche. Im vergangenen Monat hat sie 15 Überstunden geleistet. Der Arbeitsvertrag sieht einen Überstundenzuschlag von 25 Prozent vor.

Schritt 1 – Stundenlohn berechnen:3.500 € ÷ 4,33 ÷ 40 = 20,21 € pro Stunde

Schritt 2 – Überstundenvergütung ohne Zuschlag:15 Stunden × 20,21 € = 303,15 €

Schritt 3 – Mit 25 Prozent Zuschlag:303,15 € × 1,25 = 378,94 € brutto

Überstundenzuschläge

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Überstundenzuschläge. Zuschläge können jedoch vereinbart sein durch:

  • Arbeitsvertrag
  • Tarifvertrag
  • Betriebsvereinbarung

Übliche Zuschlagssätze liegen je nach Branche zwischen 15 und 40 Prozent. Ein aktuelles BAG-Urteil vom 5. Dezember 2024 (Az. 8 AZR 370/20) stärkt dabei die Rechte von Teilzeitkräften: Sie haben Anspruch auf Überstundenzuschläge bereits ab Überschreitung ihrer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit – nicht erst ab der Vollzeit-Grenze.

Steuern bei Überstundenauszahlung

Versteuerung von Überstunden

Überstunden sind regulärer Arbeitslohn und unterliegen vollständig der Einkommensteuer sowie den Sozialabgaben. Es gibt keine Steuerbefreiung für normale Überstundenvergütung.

Da sich durch die Auszahlung das Jahreseinkommen erhöht, kann dies zu einem höheren Steuersatz führen – der sogenannte Progressionsvorbehalt. Je nach Steuerklasse bleiben nach Abzügen oft nur 50 bis 65 Prozent der Bruttovergütung als Nettobetrag übrig.

Steuerfreie Zuschläge

Eine Ausnahme bilden Zuschläge für:

  • Nachtarbeit (20 bis 6 Uhr): bis zu 25 Prozent steuerfrei
  • Sonntagsarbeit: bis zu 50 Prozent steuerfrei
  • Feiertagsarbeit: bis zu 125 Prozent steuerfrei (je nach Feiertag)

Diese Steuerbefreiung gilt jedoch nur für die Zuschläge selbst, nicht für die Grundvergütung der Überstunde.

Auszahlung vs. Freizeitausgleich – Was lohnt sich?

Aus steuerlicher Sicht ist der Freizeitausgleich oft vorteilhafter, da keine zusätzliche Steuerlast entsteht. Bei der Auszahlung hingegen erhöht sich das zu versteuernde Einkommen.

Eine pauschale Empfehlung ist jedoch nicht möglich – die Entscheidung hängt von der individuellen Situation ab: Wer dringend Erholung braucht, profitiert vom Freizeitausgleich. Wer zusätzliches Einkommen benötigt, wählt die Auszahlung.

Wichtige Regelungen und Fristen

Wann verfallen Überstunden?

Die gesetzliche Verjährungsfrist für Überstundenansprüche beträgt gemäß § 195 BGB drei Jahre. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Arbeitsverträge oder Tarifverträge können jedoch kürzere Ausschlussfristen vorsehen. Laut Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Verkürzungen auf bis zu drei Monate zulässig. Kürzere Fristen sind unwirksam.

Überstunden bei Kündigung

Bei einer ordentlichen Kündigung gilt die arbeitsvertragliche Regelung: Überstunden können entweder ausgezahlt oder innerhalb der Kündigungsfrist durch Freizeitausgleich abgebaut werden.

Bei einer fristlosen Kündigung ist meist nur die Auszahlung möglich, da keine Zeit für Freizeitausgleich bleibt. In beiden Fällen müssen Arbeitnehmer:innen ihre Überstunden nachweisen können – eine lückenlose Dokumentation ist daher unverzichtbar.

Unwirksame Überstundenklauseln

Die Formulierung „Mit dem Gehalt sind alle Überstunden abgegolten" ist rechtlich unwirksam. Arbeitnehmer:innen müssen wissen, welche Arbeitsleistung von ihnen erwartet wird.

Wirksam sind hingegen konkrete Regelungen wie: „10 Überstunden pro Monat sind mit dem Gehalt abgegolten." Das Landesarbeitsgericht Hamm bestätigte, dass bei einer 40-Stunden-Woche bis zu 10 Überstunden monatlich pauschal abgegolten werden können.

Praktische Tipps für HR

Checkliste: Überstunden rechtssicher auszahlen

  1. Überstundenklausel im Arbeitsvertrag auf Wirksamkeit prüfen
  2. Anordnung oder Duldung der Überstunden dokumentieren
  3. Zeiterfassungssystem einrichten (seit BAG-Urteil 2022 Pflicht)
  4. Stundenlohn korrekt mit der Formel berechnen
  5. Zuschläge gemäß Tarif- oder Arbeitsvertrag prüfen
  6. Ausschlussfristen beachten (mindestens 3 Monate)
  7. Bei Teilzeitkräften: Zuschläge ab Vertragsarbeitszeit gewähren
  8. Auszahlung oder Freizeitausgleich mit Mitarbeiter:in abstimmen
  9. Lohnabrechnung korrekt erstellen
  10. Dokumentation für mögliche Betriebsprüfungen aufbewahren

Häufige Fragen zu Überstunden auszahlen

Muss der Arbeitgeber Überstunden auszahlen?

Grundsätzlich ja, wenn keine andere Regelung wie Freizeitausgleich vereinbart ist. Der Anspruch ergibt sich aus § 612 BGB, wonach eine Vergütung als stillschweigend vereinbart gilt. Voraussetzung ist, dass die Überstunden angeordnet oder zumindest geduldet wurden. Leitende Angestellte haben oft abweichende Vereinbarungen.

Wie berechne ich den Stundenlohn für Überstunden?

Die Formel lautet: Bruttogehalt ÷ 4,33 ÷ Wochenstunden = Stundenlohn. Bei einem Gehalt von 3.000 Euro und 40 Wochenstunden ergibt das: 3.000 € ÷ 4,33 ÷ 40 = 17,32 € pro Stunde. Bei Beschäftigten mit Stundenlohn wird dieser direkt verwendet.

Sind Überstunden steuerfrei?

Nein, Überstunden sind regulärer Arbeitslohn und voll steuerpflichtig. Durch das höhere Einkommen kann sogar ein höherer Steuersatz greifen. Ausnahme: Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind teilweise steuerfrei. Freizeitausgleich ist steuerlich oft günstiger.

Wann verfallen Überstunden?

Die gesetzliche Verjährung beträgt 3 Jahre gemäß § 195 BGB. Die Frist beginnt am Jahresende, in dem der Anspruch entstand. Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen können kürzer sein, müssen aber mindestens 3 Monate betragen. Tarifverträge können abweichende Regelungen enthalten.

Was passiert mit Überstunden bei Kündigung?

Bei ordentlicher Kündigung gilt die arbeitsvertragliche Regelung – Auszahlung oder Freizeitausgleich in der Kündigungsfrist sind möglich. Bei fristloser Kündigung bleibt meist nur die Auszahlung. Arbeitnehmer:innen müssen ihre Überstunden nachweisen können.

Ist die Klausel „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" wirksam?

Eine pauschale Abgeltungsklausel ohne Begrenzung ist unwirksam. Wirksam ist hingegen eine konkrete Regelung wie „10 Überstunden pro Monat sind mit dem Gehalt abgegolten". Das BAG hat bestätigt, dass bei einer 40-Stunden-Woche bis zu 10 Stunden monatlich pauschal abgegolten werden können.

Gibt es einen gesetzlichen Überstundenzuschlag?

Nein, einen gesetzlichen Anspruch auf Überstundenzuschläge gibt es nicht. Zuschläge können aber im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart sein. Üblich sind 15 bis 40 Prozent je nach Branche. Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge sind teilweise steuerfrei.

Haben Teilzeitkräfte Anspruch auf Überstundenzuschläge?

Ja. Das Bundesarbeitsgericht hat am 5. Dezember 2024 entschieden (Az. 8 AZR 370/20), dass Teilzeitkräfte Anspruch auf Überstundenzuschläge haben, sobald sie ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit überschreiten – nicht erst ab der Vollzeit-Grenze. Eine gegenteilige Regelung kann eine mittelbare Geschlechterdiskriminierung darstellen.

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Florian Dyballa

CEO, Co-Founder

Über Florian

  • Gründer & CEO von Aivy – entwickelt innovative Wege der Personaldiagnostik und zählt zu den Top 10 HR-Tech-Gründern Deutschlands (Business Punk)
  • Über 500.000 digitale Eignungstests erfolgreich im Einsatz bei mehr als 100 Unternehmen wie Lufthansa, Würth und Hermes
  • Dreifach mit dem HR Innovation Award ausgezeichnet und regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien präsent (WirtschaftsWoche, Handelsblatt und FAZ)
  • Verbindet als Wirtschaftspsychologe und Digital-Experte fundierte Tests mit KI für faire Chancen in der Personalauswahl
  • Teilt Expertise als gefragter Vordenker der HR-Tech-Branche – in Podcasts, Medien und auf wichtigen Branchenveranstaltungen
  • Gestaltet aktiv die Zukunft der Arbeitswelt – durch die Verbindung von Wissenschaft und Technologie für bessere und gerechtere Personalentscheidungen
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