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Umschulung – Definition, Förderung & Praxis-Tipps für Arbeitgeber

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Umschulung – Definition, Förderung & Praxis-Tipps für Arbeitgeber

Eine Umschulung ist eine berufliche Neuqualifizierung, die Personen einen vollständigen Wechsel in ein neues Berufsfeld ermöglicht – und mit einem anerkannten Berufsabschluss abschließt. Sie unterscheidet sich grundlegend von einer Weiterbildung: Während eine Weiterbildung bestehende Kenntnisse im selben Beruf erweitert, zielt die Umschulung auf einen kompletten Neustart ab. Finanziert wird sie je nach Fall von der Bundesagentur für Arbeit, der Deutschen Rentenversicherung oder dem Arbeitgeber selbst.

Definition: Was ist eine Umschulung?

Eine Umschulung ist laut § 1 Abs. 5 Berufsbildungsgesetz (BBiG) eine Maßnahme der beruflichen Bildung, die zur Aufnahme einer anderen qualifizierten beruflichen Tätigkeit befähigt. Sie richtet sich an Personen, die ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können oder wollen – etwa aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen, technologischer Veränderungen oder eines strukturellen Wandels im Unternehmen.

Im Unterschied zu einer Erstausbildung richtet sich die Umschulung an Erwachsene mit Berufserfahrung. Da Vorkenntnisse anerkannt werden, ist die Dauer in der Regel auf zwei Drittel der regulären Ausbildungszeit verkürzt – sie beträgt damit meist zwei statt drei Jahre. Am Ende steht eine Abschlussprüfung vor der zuständigen Kammer (IHK oder HWK), die zu einem staatlich anerkannten Berufsabschluss führt.

Abgrenzung: Umschulung, Weiterbildung und Fortbildung

Die drei Begriffe werden im Alltag häufig verwechselt:

Umschulung: Vollständiger Berufswechsel, führt zu einem neuen Berufsabschluss. Dauert in der Regel 2 Jahre.

Weiterbildung: Vertiefung oder Erweiterung von Kenntnissen im bestehenden Berufsfeld. Kein neuer Abschluss, variable Dauer.

Fortbildung: Anpassung oder Aufstieg im bisherigen Beruf (z. B. Meister:in, Techniker:in). Baut auf vorhandenem Abschluss auf.

Arten der Umschulung

Betriebliche Umschulung

Bei der betrieblichen Umschulung findet die Qualifizierung direkt im Unternehmen statt – ähnlich einer regulären Ausbildung. Arbeitgeber:innen schließen einen Umschulungsvertrag mit der oder dem Mitarbeitenden ab und melden diesen bei der zuständigen Kammer an. Die Umschulung endet mit einer Prüfung vor der IHK oder HWK.

Für Unternehmen bietet dieses Modell einen entscheidenden Vorteil: Die umgeschulte Person bleibt im Betrieb und wird direkt für die neue Rolle qualifiziert. Gleichzeitig kann die Förderung durch einen Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit die Kosten erheblich reduzieren.

Außerbetriebliche Umschulung

Die außerbetriebliche Umschulung findet bei einem externen Bildungsträger statt – zum Beispiel einem Berufsförderungswerk (BFW), einer Berufsschule oder einem privaten Bildungsinstitut. Sie ist häufig die Option für Arbeitnehmer:innen, die eine Umschulung außerhalb des bisherigen Arbeitgebers anstreben.

Voraussetzungen und Anspruch

Wer hat Anspruch auf eine geförderte Umschulung?

Ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf eine geförderte Umschulung besteht nicht automatisch. Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und wird individuell geprüft.

Laut §§ 81 ff. SGB III fördert die Bundesagentur für Arbeit Umschulungen, wenn:

  • die Person arbeitslos ist oder ihr Verlust des Arbeitsplatzes droht,
  • die Maßnahme notwendig ist, um die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen,
  • ein Bildungsgutschein vorab ausgestellt wurde.

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) übernimmt Umschulungskosten, wenn eine gesundheitliche Einschränkung die Fortsetzung des bisherigen Berufs dauerhaft verhindert. Hier ist ein ärztliches Gutachten erforderlich.

Rolle der Bundesagentur für Arbeit und der DRV

Die Bundesagentur für Arbeit ist der wichtigste Förderträger für Umschulungen im Kontext von Arbeitslosigkeit oder drohender Arbeitslosigkeit. Der Antrag erfolgt über die zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Der sogenannte Bildungsgutschein – ein offizielles Dokument, das die Förderung einer Maßnahme bestätigt – muss vor Beginn der Umschulung beantragt und ausgestellt werden. Erst danach kann die Maßnahme beginnen.

Die DRV ist zuständig, wenn die Umschulung aus medizinischen Gründen notwendig ist. In diesem Fall spricht man von einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA).

Finanzierung und Förderung

Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit

Wenn die Bundesagentur für Arbeit die Umschulung per Bildungsgutschein genehmigt, übernimmt sie in der Regel die gesamten Lehrgangskosten sowie anfallende Fahrt- und Unterkunftskosten. Während der Maßnahme erhalten Teilnehmende weiterhin Arbeitslosengeld I oder II – abhängig von ihrer bisherigen Anspruchsgrundlage.

Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung

Übernimmt die DRV die Umschulung als Leistung zur Teilhabe, werden neben den Maßnahmekosten auch ein Übergangsgeld gezahlt. Die Höhe orientiert sich am zuletzt erzielten Einkommen.

Arbeitgeberfinanzierte Umschulung

Auch Arbeitgeber:innen können Umschulungen vollständig oder anteilig finanzieren – zum Beispiel, wenn ein bestehender Beruf durch Automatisierung oder Digitalisierung wegfällt und eine interne Neuqualifizierung sinnvoller ist als eine externe Neueinstellung. In diesen Fällen kann eine Kombination aus betrieblicher Investition und öffentlicher Förderung sinnvoll sein.

Umschulung aus Arbeitgebersicht

Wann lohnt sich eine betriebliche Umschulung?

Für Unternehmen ist eine betriebliche Umschulung besonders dann sinnvoll, wenn:

  • Fachkräfte mit spezifischem Betriebswissen langfristig gebunden werden sollen,
  • durch Digitalisierung oder Restrukturierung Aufgabenbereiche wegfallen,
  • der externe Arbeitsmarkt keine geeigneten Kandidat:innen bietet,
  • Employer-Branding-Aspekte eine Rolle spielen (Weiterentwicklungskultur zeigen).

Im Vergleich zur Neueinstellung entfallen bei einer internen Umschulung Recruiting-Kosten und Einarbeitungszeit. Die oder der Mitarbeitende kennt Unternehmensstrukturen, Werte und Prozesse bereits.

Für eine fundierte Entscheidung – welche Mitarbeitenden für eine Umschulung geeignet sind – kann eine strukturierte Potenzialanalyse helfen. Sie liefert objektive Einschätzungen zu Lernbereitschaft, kognitiven Fähigkeiten und Entwicklungspotenzial, unabhängig von subjektiven Eindrücken.

Prozess: So beantragen Arbeitgeber:innen Förderung

  1. Qualifizierungsbedarf ermitteln: Welche Stellen sind betroffen, welche Berufsbilder sind realistisch?
  2. Arbeitgeberservice kontaktieren: Die Bundesagentur für Arbeit hat spezielle Ansprechpartner:innen für Unternehmen.
  3. Förderantrag stellen: Gemeinsam mit den betroffenen Mitarbeitenden wird der Bildungsgutschein beantragt.
  4. Umschulungsvertrag abschließen: Bei betrieblicher Umschulung ist ein schriftlicher Vertrag Pflicht – mit Angaben zu Dauer, Vergütung, Ausbildungsinhalten und Prüfungsziel.
  5. Bei IHK oder HWK anmelden: Der Vertrag muss bei der zuständigen Kammer registriert werden.
  6. Umschulung begleiten und abschließen: Prüfungsvorbereitung koordinieren, ggf. Freistellungen abstimmen.

Häufige Berufsfelder für Umschulungen

Laut Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) gibt es in Deutschland rund 325 staatlich anerkannte Ausbildungsberufe – alle kommen grundsätzlich für eine Umschulung in Frage. In der Praxis besonders häufig:

  • IT-Berufe (Fachinformatiker:in, IT-Systemkauffrau/-mann)
  • Pflege- und Gesundheitsberufe
  • Kaufmännische Berufe (Bürokauffrau/-mann, Kauffrau/-mann im Einzelhandel)
  • Logistik und Lagerberufe
  • Elektroberufe und technische Fachkräfte

Häufige Fragen zur Umschulung

Was ist der Unterschied zwischen Umschulung und Weiterbildung?

Eine Umschulung führt zu einem vollständig neuen, staatlich anerkannten Berufsabschluss in einem anderen Berufsfeld. Eine Weiterbildung hingegen vertieft oder erweitert Kenntnisse innerhalb des bisherigen Berufs – ohne neuen Abschluss. Die Umschulung dauert in der Regel zwei Jahre, eine Weiterbildung kann wenige Tage bis Monate umfassen.

Wie lange dauert eine Umschulung?

In der Regel zwei Jahre. Das entspricht zwei Dritteln einer regulären Berufsausbildung, da Vorkenntnisse angerechnet werden (§ 8 BBiG). Bei besonders umfangreichen Vorkenntnissen kann auf Antrag eine individuelle Verkürzung vereinbart werden.

Wer zahlt eine Umschulung?

Die Kosten trägt je nach Situation die Bundesagentur für Arbeit (bei Arbeitslosigkeit oder drohender Arbeitslosigkeit über den Bildungsgutschein), die Deutsche Rentenversicherung (bei gesundheitlichen Gründen) oder der Arbeitgeber (bei betrieblicher Umschulung). Mischfinanzierungen sind möglich.

Bekommt man Gehalt während einer Umschulung?

Das hängt vom Träger ab. Bei geförderter Umschulung erhalten Teilnehmende in der Regel Arbeitslosengeld I oder II weiter. Bei einer betrieblichen Umschulung ist eine Umschulungsvergütung üblich, deren Höhe im Umschulungsvertrag geregelt wird. Es gibt keine gesetzliche Mindesthöhe.

Wer hat Anspruch auf eine geförderte Umschulung?

Einen automatischen Rechtsanspruch gibt es nicht. Die Bundesagentur für Arbeit prüft im Einzelfall, ob die Maßnahme notwendig und angemessen ist (§ 81 SGB III). Voraussetzung ist in der Regel Arbeitslosigkeit oder eine konkret drohende Kündigung sowie die Vorabgenehmigung durch den Bildungsgutschein.

Kann der Arbeitgeber eine Umschulung anordnen?

Nein. Eine Umschulung kann nicht einseitig vom Arbeitgeber angeordnet werden. Sie ist immer eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber:in und Mitarbeitenden. Für eine betriebliche Umschulung ist ein gesonderter Umschulungsvertrag notwendig.

Wie beantrage ich eine Umschulung bei der Bundesagentur für Arbeit?

Der erste Schritt ist ein Beratungsgespräch bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Dort wird die Notwendigkeit der Maßnahme geprüft und ein Bildungsgutschein ausgestellt – sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Erst mit dem Gutschein darf die Umschulung beginnen. Weitere Informationen gibt es direkt unter: https://www.arbeitsagentur.de/bildung/umschulung

Welche Berufe eignen sich für eine Umschulung?

Grundsätzlich alle rund 325 staatlich anerkannten Ausbildungsberufe in Deutschland. Die Wahl sollte sich an persönlichen Stärken, gesundheitlicher Eignung und der regionalen Arbeitsmarktlage orientieren. Die Bundesagentur für Arbeit berät bei der Berufswahl und prüft, ob der angestrebte Beruf förderfähig ist.

Fazit

Eine Umschulung ermöglicht den vollständigen Berufswechsel mit anerkanntem Abschluss – finanziert durch Bundesagentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung oder Arbeitgeber:innen. Für Unternehmen ist sie eine strategisch sinnvolle Alternative zur Neueinstellung, besonders in Zeiten von Digitalisierung und Fachkräftemangel. Entscheidend ist eine frühzeitige Planung: Qualifizierungsbedarf ermitteln, Förderantrag stellen, Umschulungsvertrag rechtssicher abschließen.

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Quellen

Florian Dyballa

CEO, Co-Founder

Über Florian

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  • Über 500.000 digitale Eignungstests erfolgreich im Einsatz bei mehr als 100 Unternehmen wie Lufthansa, Würth und Hermes
  • Dreifach mit dem HR Innovation Award ausgezeichnet und regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien präsent (WirtschaftsWoche, Handelsblatt und FAZ)
  • Verbindet als Wirtschaftspsychologe und Digital-Experte fundierte Tests mit KI für faire Chancen in der Personalauswahl
  • Teilt Expertise als gefragter Vordenker der HR-Tech-Branche – in Podcasts, Medien und auf wichtigen Branchenveranstaltungen
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