Incentives sind Anreize von Arbeitgeber:innen, um die Motivation und Leistungsbereitschaft von Mitarbeiter:innen zu fördern. Sie können monetär (Boni, Prämien), sachlich (Gutscheine, Firmenwagen) oder immateriell (Weiterbildung, flexible Arbeitszeiten) sein. Viele Incentives sind bis zu bestimmten Freigrenzen – etwa 50 Euro monatlich bei Sachbezügen – steuerfrei.
Was sind Incentives? – Definition
Der Begriff „Incentive" stammt aus dem Englischen und bedeutet „Anreiz", „Antrieb" oder „Ansporn". Im HR-Kontext bezeichnet er zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers, die über das reguläre Gehalt hinausgehen und Mitarbeiter:innen zu bestimmten Verhaltensweisen oder Leistungen motivieren sollen.
Incentives dienen mehreren Zielen: Sie drücken Wertschätzung aus, steigern die Arbeitsmotivation und stärken die Bindung zum Unternehmen. Anders als das Grundgehalt, das die Arbeitsleistung vergütet, belohnen Incentives besondere Erfolge, fördern gewünschtes Verhalten oder würdigen persönliche Anlässe.
Aus psychologischer Sicht zielen Incentives auf die extrinsische Motivation ab – also die Motivation durch äußere Anreize wie Belohnungen, Lob oder materielle Vorteile. Studien zeigen, dass eine Kombination aus finanziellen Anreizen und persönlicher Anerkennung besonders wirksam ist.
Arten von Incentives – Übersicht
Incentives lassen sich in verschiedene Kategorien einteilen. Je nach Unternehmenskultur, Budget und Mitarbeiter:innen-Präferenzen eignen sich unterschiedliche Formen.
Monetäre Incentives
Finanzielle Anreize sind die klassische Form der Incentivierung. Dazu zählen Boni und Prämien bei Zielerreichung, Gewinnbeteiligungen, Provisionen im Vertrieb sowie Weihnachts- und Urlaubsgeld. Der Vorteil liegt in der direkten Messbarkeit. Der Nachteil: Nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben bleibt oft nur ein Bruchteil beim Mitarbeiter bzw. bei der Mitarbeiterin.
Sachbezüge und Sachprämien
Sachleistungen bieten steuerliche Vorteile und werden von vielen Mitarbeiter:innen geschätzt. Beliebte Beispiele sind Gutscheine für Einzelhandel oder Supermärkte, Tankgutscheine, Sachbezugskarten, der Firmenwagen zur privaten Nutzung, Diensthandy oder Dienstfahrrad sowie Personalrabatte auf Unternehmensprodukte.
Erlebnis-Incentives
Incentive-Reisen, Teamevents oder exklusive Erlebnisse schaffen besondere Erinnerungen und stärken den Teamzusammenhalt. Allerdings gelten sie steuerlich als geldwerter Vorteil und müssen entsprechend behandelt werden.
Nicht-monetäre Incentives
Immaterielle Anreize gewinnen zunehmend an Bedeutung. Dazu gehören Weiterbildungsangebote und Schulungen, flexible Arbeitszeiten und Homeoffice-Möglichkeiten, zusätzliche Urlaubstage, öffentliche Anerkennung und Lob sowie Karrierechancen und Beförderungen. Diese Form der Incentivierung spricht insbesondere Mitarbeiter:innen an, die Wert auf persönliche Entwicklung und Work-Life-Balance legen.
Incentives vs. Benefits – Der Unterschied
Die Begriffe Incentives und Benefits werden oft synonym verwendet, bezeichnen jedoch unterschiedliche Konzepte.
Incentives sind leistungsbezogene oder anlassbezogene Belohnungen. Sie werden für bestimmte Leistungen, Erfolge oder zu besonderen Anlässen gewährt. Ein Beispiel: Ein Bonus für das Erreichen eines Verkaufsziels.
Benefits hingegen sind dauerhafte Zusatzleistungen, die allen Mitarbeiter:innen gleichermaßen zur Verfügung stehen – unabhängig von individueller Leistung. Ein Beispiel: Das Jobticket, das jede:r Mitarbeiter:in erhält.
In der Praxis verschwimmen die Grenzen häufig. Entscheidend ist, dass beide Instrumente zur Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung beitragen, aber unterschiedliche Anreizwirkungen haben.
Steuerliche Regelungen bei Incentives
Bei der Einführung von Incentives spielen steuerliche Aspekte eine zentrale Rolle. Richtig eingesetzt, bieten viele Anreize finanzielle Vorteile für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen gleichermaßen.
Steuerfreie Sachbezüge (50-Euro-Freigrenze)
Laut § 8 Abs. 2 EStG sind Sachbezüge bis zu einer Freigrenze von 50 Euro pro Monat und Mitarbeiter:in steuer- und sozialversicherungsfrei. Diese Grenze gilt seit Januar 2022. Wichtig: Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Wird der Betrag auch nur um einen Cent überschritten, ist die gesamte Zuwendung steuerpflichtig.
Typische Anwendungen sind Gutscheinkarten für Einzelhandel, Tankgutscheine oder Sachbezugskarten wie Prepaid-Karten mit monatlicher Aufladung.
Weitere steuerfreie Möglichkeiten
Neben der 50-Euro-Freigrenze gibt es weitere steuerlich begünstigte Incentives. Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen wie Geburtstag oder Hochzeit sind bis 60 Euro brutto steuerfrei. Essenszuschüsse und Essensmarken sind mit bestimmten Tagessätzen begünstigt. Weiterbildungskosten, die der Arbeitgeber trägt, sind vollständig steuerfrei. Die betriebliche Gesundheitsförderung ist bis zu 600 Euro pro Jahr und Mitarbeiter:in steuerfrei.
Pauschalversteuerung nach § 37b EStG
Bei steuerpflichtigen Sachzuwendungen haben Arbeitgeber:innen die Möglichkeit, die Steuer pauschal mit 30 Prozent zu übernehmen. In diesem Fall entfällt für Mitarbeiter:innen die Lohnsteuerpflicht – die Zuwendung wird für sie zum „Nettogeschenk". Sozialversicherungsbeiträge können jedoch weiterhin anfallen.
Incentives erfolgreich einführen – Tipps für HR
Damit Incentives ihre motivierende Wirkung entfalten, braucht es eine durchdachte Strategie. Die folgenden Schritte helfen bei der erfolgreichen Einführung.
Schritt 1: Ziele definieren
Bevor du Incentives einführst, kläre das übergeordnete Ziel. Soll die Leistung gesteigert werden? Geht es um Mitarbeiterbindung? Oder um die Steigerung der Arbeitgeberattraktivität? Die Zielsetzung bestimmt die Auswahl der passenden Anreize.
Schritt 2: Mitarbeiter:innen-Wünsche kennen
Nicht alle Mitarbeiter:innen wünschen sich dieselben Incentives. Während die eine Person Tankgutscheine schätzt, bevorzugt eine andere Weiterbildungsangebote oder zusätzliche freie Tage. Eine Mitarbeiter:innen-Befragung hilft, die Präferenzen zu verstehen und individuell passende Anreize anzubieten.
Schritt 3: Transparent kommunizieren
Incentives wirken nur, wenn Mitarbeiter:innen die Kriterien kennen. Kommuniziere klar, welche Leistungen oder Anlässe belohnt werden und wie das System funktioniert. Transparenz verhindert Frustration und wahrgenommene Ungleichbehandlung.
Schritt 4: Wirksamkeit messen
Überprüfe regelmäßig, ob deine Incentives die gewünschte Wirkung erzielen. Kennzahlen wie Mitarbeiterzufriedenheit, Fluktuation oder Zielerreichung geben Aufschluss. Passe das Programm bei Bedarf an, um Gewöhnungseffekte zu vermeiden.
Häufige Fragen zu Incentives
Was sind Incentives?
Incentives sind Anreize des Arbeitgebers zur Motivation und Leistungssteigerung von Mitarbeiter:innen. Sie werden zusätzlich zum regulären Gehalt gewährt und können monetär, sachlich oder immateriell sein. Das Ziel ist es, Wertschätzung zu zeigen und die Mitarbeiterbindung zu stärken.
Welche Arten von Incentives gibt es?
Es gibt vier Hauptkategorien: monetäre Incentives wie Boni und Prämien, sachliche Incentives wie Gutscheine und Firmenwagen, Erlebnis-Incentives wie Reisen und Teamevents sowie immaterielle Incentives wie Weiterbildung und flexible Arbeitszeiten.
Was ist der Unterschied zwischen Incentives und Benefits?
Incentives sind leistungsbezogene oder anlassbezogene Belohnungen für bestimmte Erfolge. Benefits sind dauerhafte Zusatzleistungen für alle Mitarbeiter:innen. Ein Bonus für Zielerreichung ist ein Incentive, ein Jobticket für alle ist ein Benefit.
Sind Incentives steuerfrei?
Teilweise. Sachbezüge bis 50 Euro pro Monat und Mitarbeiter:in sind laut § 8 Abs. 2 EStG steuerfrei. Geldprämien und Boni hingegen sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen bleiben bis 60 Euro brutto steuerfrei.
Welche steuerfreien Incentives gibt es?
Zu den beliebtesten steuerfreien Incentives zählen Sachbezugskarten und Gutscheine bis 50 Euro monatlich, Essenszuschüsse, das Jobticket bzw. Deutschlandticket, betriebliche Gesundheitsförderung bis 600 Euro jährlich sowie die Übernahme von Weiterbildungskosten.
Wie führe ich Incentives erfolgreich ein?
Definiere zunächst klare Ziele für dein Incentive-Programm. Erfrage die Wünsche deiner Mitarbeiter:innen. Kommuniziere transparent, welche Kriterien gelten. Kombiniere monetäre und nicht-monetäre Anreize. Überprüfe regelmäßig die Wirksamkeit und passe das Programm bei Bedarf an.
Welche Risiken haben Incentives?
Mögliche Risiken sind Gewöhnungseffekte, wenn Incentives als selbstverständlich angesehen werden. Ungleichbehandlung kann zu Frustration führen. Ein zu starker Fokus auf extrinsische Motivation kann die intrinsische Motivation verdrängen. Zudem drohen steuerliche Fehler bei falscher Handhabung.
Fazit
Incentives sind ein wirkungsvolles Instrument, um Mitarbeiter:innen zu motivieren, ihre Leistungsbereitschaft zu steigern und sie langfristig ans Unternehmen zu binden. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der richtigen Auswahl: Individuelle Anreize, die zu den Bedürfnissen der Mitarbeiter:innen passen, wirken deutlich besser als pauschale Lösungen.
Besonders attraktiv sind steuerfreie Sachbezüge, die für beide Seiten finanzielle Vorteile bieten. Doch auch nicht-monetäre Incentives wie Weiterbildung, flexible Arbeitszeiten oder persönliche Anerkennung sollten nicht unterschätzt werden – sie sprechen die intrinsische Motivation an und schaffen nachhaltige Bindung.
Die Basis für wirksame Incentives ist die richtige Personalauswahl. Wer Talente einstellt, deren Stärken und Werte zum Unternehmen passen, schafft die Grundlage für langfristige Motivation. Objektive Eignungsdiagnostik hilft dabei, den Person-Job-Fit bereits im Recruiting sicherzustellen.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Bei konkreten Fragen zur steuerlichen Behandlung von Incentives wende dich an eine:n Steuerberater:in.
Quellen
- Einkommensteuergesetz (EStG) § 8 Abs. 2 – Einnahmen, Sachbezüge. Bundesministerium der Justiz, 2024. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__8.html
- Einkommensteuergesetz (EStG) § 37b – Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen. Bundesministerium der Justiz, 2024. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__37b.html
- EY Work Reimagined Survey 2025. Ernst & Young, 2025. https://www.ey.com
- Studie: Happiness and Productivity. University of Oxford, 2023. https://www.ox.ac.uk
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