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Gehaltsrechner – Brutto-Netto einfach berechnen

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Gehaltsrechner – Brutto-Netto einfach berechnen

Ein Gehaltsrechner (auch Brutto-Netto-Rechner) berechnet, wie viel Nettogehalt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben vom Bruttogehalt übrig bleibt. Für HR-Verantwortliche ist er ein wichtiges Tool bei Gehaltsverhandlungen, Stellenausschreibungen und der Kalkulation von Personalkosten. Die Berechnung berücksichtigt Steuerklasse, Freibeträge, Bundesland, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge.

Definition: Was ist ein Gehaltsrechner?

Ein Gehaltsrechner ist ein Online-Tool, das das Nettogehalt auf Basis des Bruttogehalts ermittelt. Dabei werden sämtliche gesetzlichen Abzüge berücksichtigt: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer sowie die Beiträge zur Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung).

Der Begriff wird synonym mit Brutto-Netto-Rechner, Lohnrechner oder Nettolohnrechner verwendet. Im Kern beantworten alle diese Tools dieselbe Frage: Wie viel Geld landet am Monatsende tatsächlich auf dem Konto?

Für HR-Verantwortliche erfüllt ein Gehaltsrechner mehrere Funktionen: Er dient der Vorbereitung von Gehaltsverhandlungen, der Beratung von Bewerber:innen zu realistischen Gehaltsangaben und der Kalkulation von Arbeitgeberkosten für die Budgetplanung.

Wie funktioniert ein Brutto-Netto-Rechner?

Welche Eingaben werden benötigt?

Um das Nettogehalt korrekt zu berechnen, benötigt ein Gehaltsrechner folgende Angaben:

Das Bruttogehalt bildet die Berechnungsgrundlage. Dabei handelt es sich um das im Arbeitsvertrag vereinbarte Gehalt vor allen Abzügen. Du kannst in der Regel zwischen monatlicher und jährlicher Berechnung wählen.

Die Steuerklasse bestimmt maßgeblich die Höhe der Lohnsteuer. In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen, die sich nach Familienstand und Lebenssituation richten.

Das Bundesland ist relevant, weil die Kirchensteuer regional unterschiedlich ist (8% in Bayern und Baden-Württemberg, 9% in allen anderen Bundesländern).

Zusätzlich werden Freibeträge wie der Kinderfreibetrag berücksichtigt sowie die Art der Krankenversicherung (gesetzlich oder privat) und der jeweilige Zusatzbeitrag der Krankenkasse.

Welche Abzüge werden berechnet?

Vom Bruttogehalt werden zwei Kategorien von Abzügen berechnet:

Steuern:Die Lohnsteuer wird nach dem progressiven Einkommensteuertarif berechnet und hängt von der Steuerklasse ab. Der Solidaritätszuschlag (5,5% der Lohnsteuer) fällt 2026 erst ab einer Lohnsteuer von 20.350 Euro bei Alleinstehenden an. Die Kirchensteuer beträgt 8-9% der Lohnsteuer und wird nur bei Kirchenmitgliedern erhoben.

Sozialabgaben (Arbeitnehmer:innen-Anteil):Die Beiträge zur Rentenversicherung betragen 9,3%, zur Krankenversicherung 7,3% plus kassenindividueller Zusatzbeitrag, zur Arbeitslosenversicherung 1,3% und zur Pflegeversicherung 1,7% (mit Kindern) bzw. 2,3% (ohne Kinder unter 25). Diese Beiträge werden nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze berechnet.

Steuerklassen in Deutschland

Übersicht der sechs Steuerklassen

Das deutsche Steuersystem kennt sechs Lohnsteuerklassen, die im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt sind:

Steuerklasse I gilt für Ledige, Geschiedene, Verwitwete und dauerhaft getrennt Lebende ohne Kinder.

Steuerklasse II ist für Alleinerziehende vorgesehen, die mit mindestens einem Kind zusammenleben und Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben.

Steuerklasse III wählen verheiratete Alleinverdiener:innen oder der Partner mit dem höheren Einkommen, wenn der andere Partner Steuerklasse V hat.

Steuerklasse IV ist für verheiratete Doppelverdiener:innen mit ähnlich hohem Einkommen gedacht. Optional kann das Faktorverfahren genutzt werden.

Steuerklasse V ist das Gegenstück zu Steuerklasse III und wird vom Partner mit dem geringeren Einkommen gewählt.

Steuerklasse VI gilt automatisch für ein zweites Beschäftigungsverhältnis (Nebenjob).

Welche Steuerklasse für welche Lebenssituation?

Wichtig zu verstehen: Die Steuerklasse beeinflusst nur die monatliche Lohnsteuervorauszahlung, nicht die tatsächliche Jahressteuerlast. Die jährliche Einkommensteuer ist unabhängig von der Steuerklasse gleich hoch.

Für Paare mit deutlichem Gehaltsunterschied (ab ca. 60/40) kann die Kombination III/V mehr monatliches Netto bringen, führt aber häufig zu Nachzahlungen bei der Steuererklärung. Die Kombination IV/IV ist bei ähnlichen Einkommen sinnvoll und vermeidet meist Nachzahlungen.

Sozialabgaben 2026 im Überblick

Beitragssätze der Sozialversicherungen

Die Sozialversicherungsbeiträge werden je zur Hälfte von Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen getragen. Die aktuellen Beitragssätze für 2026 lauten:

Versicherung Gesamtbeitrag AN-Anteil AG-Anteil
Rentenversicherung 18,6% 9,3% 9,3%
Krankenversicherung 14,6% + ZB 7,3% + ZB/2 7,3% + ZB/2
Arbeitslosenversicherung 2,6% 1,3% 1,3%
Pflegeversicherung 3,4% 1,7%* 1,7%

*Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6%, der allein vom Arbeitnehmer getragen wird.

ZB = kassenindividueller Zusatzbeitrag (durchschnittlich ca. 1,7% in 2026)

Beitragsbemessungsgrenzen 2026

Sozialabgaben werden nur bis zu bestimmten Einkommensgrenzen berechnet. Einkommen oberhalb dieser Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) bleibt beitragsfrei:

Die BBG für Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt 2026 bundeseinheitlich bei 8.450 Euro monatlich (101.400 Euro jährlich).

Die BBG für Kranken- und Pflegeversicherung beträgt 2026 5.812,50 Euro monatlich (69.750 Euro jährlich).

Ab einem Jahresgehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (73.800 Euro in 2026) können Arbeitnehmer:innen in eine private Krankenversicherung wechseln.

Gehaltsrechner für HR-Verantwortliche

Arbeitgeberkosten berechnen

Für die Personalplanung ist nicht das Bruttogehalt, sondern die Arbeitgeber-Gesamtkosten entscheidend. Neben dem Bruttogehalt tragen Arbeitgeber:innen zusätzlich:

Den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (ca. 20-21% des Bruttos), die Umlagen U1 (Krankheit), U2 (Mutterschaft) und die Insolvenzgeldumlage. Als Faustregel gilt: Bruttogehalt × 1,20 bis 1,25 = Arbeitgeber-Gesamtkosten.

Bei einem Bruttogehalt von 4.000 Euro entstehen also Gesamtkosten von etwa 4.800 bis 5.000 Euro für den Arbeitgeber.

Gehaltsverhandlungen vorbereiten

Im Vorstellungsgespräch ist es hilfreich, Bewerber:innen konkrete Nettogehälter nennen zu können. Ein Gehaltsrechner ermöglicht dir:

Die Umrechnung von Brutto zu Netto für verschiedene Steuerklassen, den Vergleich unterschiedlicher Gehaltsszenarien (z.B. bei Gehaltserhöhungen) und die transparente Kommunikation der tatsächlichen Auszahlung.

Besonders bei Bewerber:innen, die aus anderen Ländern kommen oder erstmals in den Arbeitsmarkt eintreten, hilft ein konkreter Nettogehaltswert bei der Einschätzung des Angebots.

Häufige Fragen zum Gehaltsrechner

Was ist der Unterschied zwischen Brutto und Netto?

Das Bruttogehalt ist das im Arbeitsvertrag vereinbarte Gehalt vor allen Abzügen. Das Nettogehalt ist der Betrag, der nach Abzug von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen tatsächlich auf dem Konto landet. Je nach Steuerklasse und Einkommen können die Abzüge zwischen 30% und über 45% des Bruttogehalts betragen.

Welche Abzüge werden vom Bruttogehalt berechnet?

Vom Bruttogehalt werden Steuern (Lohnsteuer, ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) sowie Sozialabgaben (Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) abgezogen. Die genaue Höhe hängt von der Steuerklasse, dem Einkommen, dem Bundesland und individuellen Faktoren wie Kindern oder Kirchenzugehörigkeit ab.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?

Der Grundfreibetrag beträgt 2026 für Alleinstehende 12.348 Euro pro Jahr. Für zusammenveranlagte Ehepaare gilt ein Grundfreibetrag von 24.696 Euro. Einkommen bis zu dieser Höhe bleibt steuerfrei, um das Existenzminimum zu sichern. Der Kinderfreibetrag liegt 2026 bei 9.756 Euro pro Kind.

Was sind die Beitragsbemessungsgrenzen 2026?

Die Beitragsbemessungsgrenze für Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt 2026 bei 8.450 Euro monatlich (bundeseinheitlich). Für Kranken- und Pflegeversicherung gilt eine BBG von 5.812,50 Euro monatlich. Einkommen oberhalb dieser Grenzen ist von weiteren Sozialabgaben befreit.

Was kostet ein Mitarbeiter den Arbeitgeber wirklich?

Die Arbeitgeber-Gesamtkosten liegen etwa 20-25% über dem Bruttogehalt. Zusätzlich zum Bruttogehalt zahlen Arbeitgeber:innen den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung sowie Umlagen. Als Faustregel gilt: Bruttogehalt × 1,20 bis 1,25 ergibt die Gesamtkosten.

Wann wird der Solidaritätszuschlag fällig?

Seit 2021 wird der Solidaritätszuschlag nur noch bei höheren Einkommen erhoben. Die Freigrenze liegt 2026 bei einer Lohnsteuer von 20.350 Euro (Alleinstehende) bzw. 40.700 Euro (zusammenveranlagte Paare). Wer darunter liegt, zahlt keinen Soli mehr. Oberhalb der Freigrenze beträgt er 5,5% der Lohnsteuer.

Wie funktioniert das Faktorverfahren für Ehepaare?

Das Faktorverfahren ist eine Alternative zur Steuerklassenkombination III/V. Beide Partner wählen Steuerklasse IV mit einem individuell berechneten Faktor. Dieser berücksichtigt das Einkommensverhältnis beider Partner und verteilt die Steuerlast gerechter auf beide Gehälter. Das Faktorverfahren muss beim Finanzamt beantragt werden.

Fazit

Ein Gehaltsrechner ist ein unverzichtbares Werkzeug für HR-Verantwortliche und Arbeitnehmer:innen, um Nettogehälter schnell und zuverlässig zu berechnen. Die wichtigsten Einflussfaktoren sind Bruttogehalt, Steuerklasse, Bundesland und die individuellen Sozialversicherungsbeiträge. Für die Personalplanung ist zusätzlich die Berechnung der Arbeitgeber-Gesamtkosten relevant.

Beachte: Die Ergebnisse eines Gehaltsrechners dienen der Orientierung. Die tatsächliche Gehaltsabrechnung kann durch individuelle Faktoren wie vermögenswirksame Leistungen, betriebliche Altersvorsorge oder geldwerte Vorteile abweichen.

Du möchtest mehr über moderne Personalauswahl und objektive Eignungsdiagnostik erfahren? Entdecke die wissenschaftlich fundierten Lösungen von Aivy.

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Die Berechnungen dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Steuerberatung. Bei konkreten Fragen wende dich an eine:n Steuerberater:in.

Quellen

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Gehaltsrechner – Brutto-Netto einfach berechnen

Ein Gehaltsrechner (auch Brutto-Netto-Rechner) berechnet, wie viel Nettogehalt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben vom Bruttogehalt übrig bleibt. Für HR-Verantwortliche ist er ein wichtiges Tool bei Gehaltsverhandlungen, Stellenausschreibungen und der Kalkulation von Personalkosten. Die Berechnung berücksichtigt Steuerklasse, Freibeträge, Bundesland, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge.

Definition: Was ist ein Gehaltsrechner?

Ein Gehaltsrechner ist ein Online-Tool, das das Nettogehalt auf Basis des Bruttogehalts ermittelt. Dabei werden sämtliche gesetzlichen Abzüge berücksichtigt: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer sowie die Beiträge zur Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung).

Der Begriff wird synonym mit Brutto-Netto-Rechner, Lohnrechner oder Nettolohnrechner verwendet. Im Kern beantworten alle diese Tools dieselbe Frage: Wie viel Geld landet am Monatsende tatsächlich auf dem Konto?

Für HR-Verantwortliche erfüllt ein Gehaltsrechner mehrere Funktionen: Er dient der Vorbereitung von Gehaltsverhandlungen, der Beratung von Bewerber:innen zu realistischen Gehaltsangaben und der Kalkulation von Arbeitgeberkosten für die Budgetplanung.

Wie funktioniert ein Brutto-Netto-Rechner?

Welche Eingaben werden benötigt?

Um das Nettogehalt korrekt zu berechnen, benötigt ein Gehaltsrechner folgende Angaben:

Das Bruttogehalt bildet die Berechnungsgrundlage. Dabei handelt es sich um das im Arbeitsvertrag vereinbarte Gehalt vor allen Abzügen. Du kannst in der Regel zwischen monatlicher und jährlicher Berechnung wählen.

Die Steuerklasse bestimmt maßgeblich die Höhe der Lohnsteuer. In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen, die sich nach Familienstand und Lebenssituation richten.

Das Bundesland ist relevant, weil die Kirchensteuer regional unterschiedlich ist (8% in Bayern und Baden-Württemberg, 9% in allen anderen Bundesländern).

Zusätzlich werden Freibeträge wie der Kinderfreibetrag berücksichtigt sowie die Art der Krankenversicherung (gesetzlich oder privat) und der jeweilige Zusatzbeitrag der Krankenkasse.

Welche Abzüge werden berechnet?

Vom Bruttogehalt werden zwei Kategorien von Abzügen berechnet:

Steuern:Die Lohnsteuer wird nach dem progressiven Einkommensteuertarif berechnet und hängt von der Steuerklasse ab. Der Solidaritätszuschlag (5,5% der Lohnsteuer) fällt 2026 erst ab einer Lohnsteuer von 20.350 Euro bei Alleinstehenden an. Die Kirchensteuer beträgt 8-9% der Lohnsteuer und wird nur bei Kirchenmitgliedern erhoben.

Sozialabgaben (Arbeitnehmer:innen-Anteil):Die Beiträge zur Rentenversicherung betragen 9,3%, zur Krankenversicherung 7,3% plus kassenindividueller Zusatzbeitrag, zur Arbeitslosenversicherung 1,3% und zur Pflegeversicherung 1,7% (mit Kindern) bzw. 2,3% (ohne Kinder unter 25). Diese Beiträge werden nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze berechnet.

Steuerklassen in Deutschland

Übersicht der sechs Steuerklassen

Das deutsche Steuersystem kennt sechs Lohnsteuerklassen, die im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt sind:

Steuerklasse I gilt für Ledige, Geschiedene, Verwitwete und dauerhaft getrennt Lebende ohne Kinder.

Steuerklasse II ist für Alleinerziehende vorgesehen, die mit mindestens einem Kind zusammenleben und Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben.

Steuerklasse III wählen verheiratete Alleinverdiener:innen oder der Partner mit dem höheren Einkommen, wenn der andere Partner Steuerklasse V hat.

Steuerklasse IV ist für verheiratete Doppelverdiener:innen mit ähnlich hohem Einkommen gedacht. Optional kann das Faktorverfahren genutzt werden.

Steuerklasse V ist das Gegenstück zu Steuerklasse III und wird vom Partner mit dem geringeren Einkommen gewählt.

Steuerklasse VI gilt automatisch für ein zweites Beschäftigungsverhältnis (Nebenjob).

Welche Steuerklasse für welche Lebenssituation?

Wichtig zu verstehen: Die Steuerklasse beeinflusst nur die monatliche Lohnsteuervorauszahlung, nicht die tatsächliche Jahressteuerlast. Die jährliche Einkommensteuer ist unabhängig von der Steuerklasse gleich hoch.

Für Paare mit deutlichem Gehaltsunterschied (ab ca. 60/40) kann die Kombination III/V mehr monatliches Netto bringen, führt aber häufig zu Nachzahlungen bei der Steuererklärung. Die Kombination IV/IV ist bei ähnlichen Einkommen sinnvoll und vermeidet meist Nachzahlungen.

Sozialabgaben 2026 im Überblick

Beitragssätze der Sozialversicherungen

Die Sozialversicherungsbeiträge werden je zur Hälfte von Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen getragen. Die aktuellen Beitragssätze für 2026 lauten:

Versicherung Gesamtbeitrag AN-Anteil AG-Anteil
Rentenversicherung 18,6% 9,3% 9,3%
Krankenversicherung 14,6% + ZB 7,3% + ZB/2 7,3% + ZB/2
Arbeitslosenversicherung 2,6% 1,3% 1,3%
Pflegeversicherung 3,4% 1,7%* 1,7%

*Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6%, der allein vom Arbeitnehmer getragen wird.

ZB = kassenindividueller Zusatzbeitrag (durchschnittlich ca. 1,7% in 2026)

Beitragsbemessungsgrenzen 2026

Sozialabgaben werden nur bis zu bestimmten Einkommensgrenzen berechnet. Einkommen oberhalb dieser Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) bleibt beitragsfrei:

Die BBG für Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt 2026 bundeseinheitlich bei 8.450 Euro monatlich (101.400 Euro jährlich).

Die BBG für Kranken- und Pflegeversicherung beträgt 2026 5.812,50 Euro monatlich (69.750 Euro jährlich).

Ab einem Jahresgehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (73.800 Euro in 2026) können Arbeitnehmer:innen in eine private Krankenversicherung wechseln.

Gehaltsrechner für HR-Verantwortliche

Arbeitgeberkosten berechnen

Für die Personalplanung ist nicht das Bruttogehalt, sondern die Arbeitgeber-Gesamtkosten entscheidend. Neben dem Bruttogehalt tragen Arbeitgeber:innen zusätzlich:

Den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (ca. 20-21% des Bruttos), die Umlagen U1 (Krankheit), U2 (Mutterschaft) und die Insolvenzgeldumlage. Als Faustregel gilt: Bruttogehalt × 1,20 bis 1,25 = Arbeitgeber-Gesamtkosten.

Bei einem Bruttogehalt von 4.000 Euro entstehen also Gesamtkosten von etwa 4.800 bis 5.000 Euro für den Arbeitgeber.

Gehaltsverhandlungen vorbereiten

Im Vorstellungsgespräch ist es hilfreich, Bewerber:innen konkrete Nettogehälter nennen zu können. Ein Gehaltsrechner ermöglicht dir:

Die Umrechnung von Brutto zu Netto für verschiedene Steuerklassen, den Vergleich unterschiedlicher Gehaltsszenarien (z.B. bei Gehaltserhöhungen) und die transparente Kommunikation der tatsächlichen Auszahlung.

Besonders bei Bewerber:innen, die aus anderen Ländern kommen oder erstmals in den Arbeitsmarkt eintreten, hilft ein konkreter Nettogehaltswert bei der Einschätzung des Angebots.

Häufige Fragen zum Gehaltsrechner

Was ist der Unterschied zwischen Brutto und Netto?

Das Bruttogehalt ist das im Arbeitsvertrag vereinbarte Gehalt vor allen Abzügen. Das Nettogehalt ist der Betrag, der nach Abzug von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen tatsächlich auf dem Konto landet. Je nach Steuerklasse und Einkommen können die Abzüge zwischen 30% und über 45% des Bruttogehalts betragen.

Welche Abzüge werden vom Bruttogehalt berechnet?

Vom Bruttogehalt werden Steuern (Lohnsteuer, ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) sowie Sozialabgaben (Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) abgezogen. Die genaue Höhe hängt von der Steuerklasse, dem Einkommen, dem Bundesland und individuellen Faktoren wie Kindern oder Kirchenzugehörigkeit ab.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?

Der Grundfreibetrag beträgt 2026 für Alleinstehende 12.348 Euro pro Jahr. Für zusammenveranlagte Ehepaare gilt ein Grundfreibetrag von 24.696 Euro. Einkommen bis zu dieser Höhe bleibt steuerfrei, um das Existenzminimum zu sichern. Der Kinderfreibetrag liegt 2026 bei 9.756 Euro pro Kind.

Was sind die Beitragsbemessungsgrenzen 2026?

Die Beitragsbemessungsgrenze für Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt 2026 bei 8.450 Euro monatlich (bundeseinheitlich). Für Kranken- und Pflegeversicherung gilt eine BBG von 5.812,50 Euro monatlich. Einkommen oberhalb dieser Grenzen ist von weiteren Sozialabgaben befreit.

Was kostet ein Mitarbeiter den Arbeitgeber wirklich?

Die Arbeitgeber-Gesamtkosten liegen etwa 20-25% über dem Bruttogehalt. Zusätzlich zum Bruttogehalt zahlen Arbeitgeber:innen den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung sowie Umlagen. Als Faustregel gilt: Bruttogehalt × 1,20 bis 1,25 ergibt die Gesamtkosten.

Wann wird der Solidaritätszuschlag fällig?

Seit 2021 wird der Solidaritätszuschlag nur noch bei höheren Einkommen erhoben. Die Freigrenze liegt 2026 bei einer Lohnsteuer von 20.350 Euro (Alleinstehende) bzw. 40.700 Euro (zusammenveranlagte Paare). Wer darunter liegt, zahlt keinen Soli mehr. Oberhalb der Freigrenze beträgt er 5,5% der Lohnsteuer.

Wie funktioniert das Faktorverfahren für Ehepaare?

Das Faktorverfahren ist eine Alternative zur Steuerklassenkombination III/V. Beide Partner wählen Steuerklasse IV mit einem individuell berechneten Faktor. Dieser berücksichtigt das Einkommensverhältnis beider Partner und verteilt die Steuerlast gerechter auf beide Gehälter. Das Faktorverfahren muss beim Finanzamt beantragt werden.

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Florian Dyballa

CEO, Co-Founder

Über Florian

  • Gründer & CEO von Aivy – entwickelt innovative Wege der Personaldiagnostik und zählt zu den Top 10 HR-Tech-Gründern Deutschlands (Business Punk)
  • Über 500.000 digitale Eignungstests erfolgreich im Einsatz bei mehr als 100 Unternehmen wie Lufthansa, Würth und Hermes
  • Dreifach mit dem HR Innovation Award ausgezeichnet und regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien präsent (WirtschaftsWoche, Handelsblatt und FAZ)
  • Verbindet als Wirtschaftspsychologe und Digital-Experte fundierte Tests mit KI für faire Chancen in der Personalauswahl
  • Teilt Expertise als gefragter Vordenker der HR-Tech-Branche – in Podcasts, Medien und auf wichtigen Branchenveranstaltungen
  • Gestaltet aktiv die Zukunft der Arbeitswelt – durch die Verbindung von Wissenschaft und Technologie für bessere und gerechtere Personalentscheidungen
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