Das Bruttogehalt ist der im Arbeitsvertrag vereinbarte Gesamtbetrag vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Vom Brutto werden durchschnittlich 30-40% abgezogen – übrig bleibt das Nettogehalt, das tatsächlich auf dem Konto landet. Für HR-Verantwortliche ist zusätzlich das Arbeitgeberbrutto relevant: die Gesamtpersonalkosten inklusive Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung.
Definition: Was ist Bruttogehalt?
Das Bruttogehalt bezeichnet das gesamte Arbeitsentgelt, das Arbeitnehmer:innen laut Arbeitsvertrag zusteht – bevor Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Der Begriff stammt vom lateinischen Wort „brutto", das so viel wie „roh" oder „unrein" bedeutet.
In Deutschland bezieht sich die Angabe „Monatsgehalt" oder „Jahreseinkommen" in Stellenanzeigen und Arbeitsverträgen fast immer auf den Bruttobetrag. Das ist sinnvoll, denn nur das Bruttogehalt ermöglicht einen fairen Vergleich zwischen verschiedenen Positionen – die tatsächlichen Abzüge hängen von individuellen Faktoren wie Steuerklasse, Kinderzahl und Krankenkasse ab.
Unterschied: Bruttogehalt vs. Nettogehalt
Das Nettogehalt (von lateinisch „netto" = rein) ist der Betrag, der nach allen Abzügen auf deinem Konto ankommt. Die Differenz zwischen Brutto und Netto beträgt je nach Einkommen und persönlicher Situation etwa 30-40%.
Unterschied: Gehalt vs. Lohn
Obwohl die Begriffe oft synonym verwendet werden, gibt es einen feinen Unterschied: Das Gehalt ist ein monatlich gleichbleibender Betrag, während der Lohn auf tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden oder produzierten Stückzahlen basiert und daher schwanken kann. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden „Bruttogehalt" und „Bruttolohn" heute meist gleichbedeutend verwendet.
Bestandteile des Bruttogehalts
Das Bruttogehalt setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
Grundgehalt
Das Grundgehalt bildet den festen, monatlich gleichbleibenden Kern des Bruttogehalts. Es vergütet die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung und macht in der Regel den größten Anteil aus.
Variable Gehaltsbestandteile
Zusätzlich zum Grundgehalt können folgende Bestandteile das Bruttogehalt erhöhen:
- Überstundenvergütung
- Bonuszahlungen und Prämien (leistungs- oder erfolgsabhängig)
- Provisionen (z.B. im Vertrieb)
- Zuschläge für Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit
- Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld
Sachbezüge und geldwerte Vorteile
Auch nicht-monetäre Leistungen zählen zum Bruttogehalt, etwa:
- Dienstwagen zur privaten Nutzung
- Jobticket
- Essenszuschüsse
- Betriebliche Altersvorsorge (Arbeitgeberzuschuss)
Diese Sachbezüge müssen versteuert und verbeitragt werden – sie erhöhen also das Brutto, von dem Abzüge berechnet werden.
Abzüge vom Bruttogehalt
Vom Bruttogehalt werden zwei Arten von Abzügen vorgenommen: Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
Sozialversicherungsbeiträge 2025
Die Sozialversicherungsbeiträge werden hälftig von Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in getragen. Der Arbeitnehmeranteil beträgt insgesamt etwa 21% des Bruttogehalts.
Die Beiträge werden nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Für die Kranken- und Pflegeversicherung liegt diese 2025 bei monatlich 5.512,50 Euro, für die Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 8.050 Euro.
Lohnsteuer und Steuerklassen
Die Lohnsteuer ist eine Form der Einkommensteuer, die dein:e Arbeitgeber:in direkt an das Finanzamt abführt. Die Höhe hängt von deiner Steuerklasse ab:
- Steuerklasse I: Ledige, Geschiedene, Verwitwete
- Steuerklasse II: Alleinerziehende mit Kindern
- Steuerklasse III: Verheiratete (höheres Einkommen)
- Steuerklasse IV: Verheiratete (gleiches Einkommen)
- Steuerklasse V: Verheiratete (niedrigeres Einkommen)
- Steuerklasse VI: Zweit- oder Nebenjob
Je höher das Einkommen und je ungünstiger die Steuerklasse, desto mehr Lohnsteuer wird abgezogen.
Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag
Mitglieder der evangelischen oder katholischen Kirche zahlen zusätzlich 8% (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9% (alle anderen Bundesländer) der Lohnsteuer als Kirchensteuer.
Der Solidaritätszuschlag (5,5% der Lohnsteuer) fällt seit 2021 für die meisten Arbeitnehmer:innen weg. Nur bei einem Jahresbruttoeinkommen über etwa 96.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 192.000 Euro (Verheiratete) wird er noch erhoben.
Arbeitgeberbrutto: Was Mitarbeiter:innen wirklich kosten
Für HR-Verantwortliche ist neben dem Bruttogehalt das sogenannte Arbeitgeberbrutto entscheidend. Es umfasst alle Kosten, die ein:e Arbeitgeber:in für eine:n Mitarbeiter:in aufwenden muss.
Das Arbeitgeberbrutto setzt sich zusammen aus:
- Bruttogehalt
- Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (ca. 20-22%)
- Umlagen (U1, U2, Insolvenzgeldumlage)
- Unfallversicherung (trägt Arbeitgeber:in allein)
Als Faustregel gilt: Die tatsächlichen Personalkosten liegen etwa 20-25% über dem Bruttogehalt. Bei einem Bruttogehalt von 4.000 Euro monatlich entstehen dem Unternehmen also Gesamtkosten von etwa 4.800-5.000 Euro.
Bruttogehalt berechnen: Beispielrechnung
Wie viel Netto bleibt von 4.000 Euro Brutto? Hier eine Beispielrechnung für eine ledige Person ohne Kinder, Steuerklasse I, in Nordrhein-Westfalen:
Bruttogehalt: 4.000,00 €
Abzüge Arbeitnehmer:in:
Nettogehalt: ca. 2.626,43 €
Das entspricht etwa 65,7% des Bruttogehalts. Ohne Kirchensteuerpflicht wären es etwa 2.669 Euro netto (66,7%).
Häufige Fragen zum Bruttogehalt
Was ist der Unterschied zwischen Bruttogehalt und Nettogehalt?
Das Bruttogehalt ist der Gesamtbetrag vor allen Abzügen – so wie er im Arbeitsvertrag steht. Das Nettogehalt ist der Betrag, der nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen übrig bleibt und auf dein Konto überwiesen wird. Die Differenz beträgt je nach individueller Situation etwa 30-40%.
Was wird vom Bruttogehalt abgezogen?
Vom Bruttogehalt werden abgezogen: Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse und Einkommen), Krankenversicherung (ca. 8,5%), Rentenversicherung (9,3%), Pflegeversicherung (1,7-2,3%), Arbeitslosenversicherung (1,3%) sowie gegebenenfalls Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.
Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge 2025?
Die Gesamtbeiträge zur Sozialversicherung betragen 2025 etwa 41,9% des Bruttogehalts. Davon tragen Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in jeweils etwa die Hälfte. Der Arbeitnehmeranteil liegt bei ca. 21% des Bruttolohns.
Was ist das Arbeitgeberbrutto?
Das Arbeitgeberbrutto bezeichnet die Gesamtkosten, die ein:e Arbeitgeber:in für eine:n Mitarbeiter:in hat. Es umfasst das Bruttogehalt plus den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und weitere Umlagen – insgesamt etwa 20-22% zusätzlich zum Bruttogehalt.
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Einkommensobergrenze, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Einkommen oberhalb dieser Grenze wird nicht mehr verbeitragt. 2025 liegt sie bei 5.512,50 Euro monatlich (Kranken-/Pflegeversicherung) bzw. 8.050 Euro monatlich (Renten-/Arbeitslosenversicherung).
Wie wirkt sich eine Gehaltserhöhung auf das Netto aus?
Eine Bruttoerhöhung führt nicht zu einer gleich hohen Nettoerhöhung. Grund: Die progressive Besteuerung sorgt dafür, dass höhere Einkommen prozentual stärker besteuert werden. Auch die Sozialversicherungsbeiträge steigen proportional (bis zur Beitragsbemessungsgrenze). Faustregel: Von einer Gehaltserhöhung bleiben netto etwa 50-60% übrig.
Welche Steuerklasse gilt bei welchem Familienstand?
Ledige, Geschiedene und dauernd getrennt Lebende erhalten Steuerklasse I. Alleinerziehende mit Kind bekommen Steuerklasse II. Verheiratete können zwischen den Kombinationen III/V oder IV/IV wählen – je nachdem, wie die Einkommen verteilt sind.
Wie berechne ich das Nettogehalt aus dem Bruttogehalt?
Für eine genaue Berechnung nutzt du am besten einen Brutto-Netto-Rechner (z.B. von der AOK, Sparkasse oder Stiftung Warentest). Diese berücksichtigen alle individuellen Faktoren wie Steuerklasse, Bundesland, Kinderzahl und Krankenkassen-Zusatzbeitrag.
Fazit
Das Bruttogehalt ist die zentrale Größe in jedem Arbeitsverhältnis – für Arbeitnehmer:innen als Vergleichsbasis, für HR-Verantwortliche als Grundlage der Personalkostenplanung. Entscheidend ist das Verständnis: Vom Brutto gehen etwa 30-40% als Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ab, während Arbeitgeber:innen zusätzlich etwa 20-22% des Bruttos an Lohnnebenkosten tragen.
Für eine präzise Kalkulation in der Personalplanung solltest du daher immer mit dem Arbeitgeberbrutto rechnen – dem tatsächlichen Kostenfaktor pro Mitarbeiter:in.
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Quellen
- Sozialversicherungsbeiträge und Beitragsbemessungsgrenzen 2025. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), 2024. https://www.bmas.de
- Einkommensteuergesetz (EStG). Bundesregierung, 2024. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/
- Beitragssätze zur Sozialversicherung 2025. AOK Arbeitgeberservice, 2025. https://www.aok.de/fk/tools/rechner/gehaltsrechner/
- Grundfreibetrag und Steuertarif 2025/2026. Bundesministerium der Finanzen, 2024. https://www.bundesfinanzministerium.de
- Brutto-Netto-Rechner 2025/2026. Stiftung Warentest, 2025. https://www.test.de/Brutto-Netto-Rechner/
- Gehaltsrechner. Sparkasse.de, 2025. https://www.sparkasse.de/rechner/brutto-netto-rechner.html
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