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Code of Conduct – Definition, Inhalte & Praxis-Tipps für HR

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Code of Conduct – Definition, Inhalte & Praxis-Tipps für HR

Ein Code of Conduct (Verhaltenskodex) ist ein schriftliches Regelwerk, das die ethischen Grundsätze, Verhaltenserwartungen und Compliance-Anforderungen eines Unternehmens für alle Mitarbeitenden und Führungskräfte festlegt. Er dient als verbindliche Orientierung für das tägliche Handeln – vom Umgang mit Kolleg:innen über Interessenkonflikte bis hin zu Datenschutz und Diskriminierungsverbot. Für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden ist ein Verhaltenskodex seit 2023 durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gesetzlich vorgeschrieben.

Was ist ein Code of Conduct?

Ein Code of Conduct – auf Deutsch: Verhaltenskodex – ist ein internes Dokument, das definiert, welche Werte, Normen und Verhaltensweisen ein Unternehmen von seinen Mitarbeitenden, Führungskräften und häufig auch von externen Partner:innen und Lieferant:innen erwartet. Er macht implizite Unternehmenskultur explizit: Was bisher nur als „selbstverständlich" galt, wird verbindlich niedergeschrieben.

Der Begriff entstammt dem Englischen (conduct = Verhalten, Handlungsweise) und hat sich als international gebräuchlicher Standard etabliert. Im deutschsprachigen Raum wird er gleichbedeutend mit „Verhaltenskodex" oder „Unternehmensethik-Richtlinie" verwendet.

Code of Conduct vs. Code of Ethics

Die beiden Begriffe werden im deutschen Unternehmensalltag häufig synonym gebraucht. Der Unterschied liegt im Schwerpunkt: Ein Code of Ethics formuliert übergeordnete Werteprinzipien (z.B. „Wir handeln integer und transparent"), während ein Code of Conduct konkreter und verhaltensorientierter ist – er beschreibt, wie diese Werte im Arbeitsalltag gelebt werden sollen. In der Praxis enthält ein gut ausgearbeiteter Code of Conduct meist beides.

Rechtliche Grundlagen in Deutschland

LkSG: Pflicht für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden

Seit dem 1. Januar 2023 verpflichtet das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitenden, seit dem 1. Januar 2024 auch ab 1.000 Mitarbeitenden, Präventionsmaßnahmen für Menschenrechts- und Umweltrisiken einzuführen. Laut §6 LkSG gehört dazu ausdrücklich die Einführung eines Verhaltenskodex, der Grundsätze für das eigene Geschäftsbereich und für Lieferant:innen festhält. Ein fehlender oder unvollständiger Code of Conduct kann bei Prüfungen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu Beanstandungen führen.

Mitbestimmung: Die Rolle des Betriebsrats (§87 BetrVG)

Enthält der Code of Conduct Regelungen zum Verhalten der Mitarbeitenden am Arbeitsplatz – z.B. zur Nutzung betrieblicher Kommunikationsmittel, zu Verhaltensregeln im Kundenkontakt oder zu Meldepflichten –, greift das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach §87 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Das bedeutet: Ohne Zustimmung des Betriebsrats kann ein solcher Kodex rechtlich angreifbar sein. Empfehlenswert ist daher, den Betriebsrat frühzeitig in die Erstellung einzubinden – idealerweise bereits in der Konzeptionsphase.

DCGK und börsennotierte Unternehmen

Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) empfiehlt börsennotierten Unternehmen, klare Grundsätze für ethisches und rechtskonformes Verhalten zu verankern. Zwar ist der DCGK kein Gesetz, aber Unternehmen müssen jährlich erklären, ob und wie sie seinen Empfehlungen folgen (sog. „Comply or Explain"-Prinzip). Ein Code of Conduct gilt dabei als Mindeststandard guter Unternehmensführung.

Inhalte eines Code of Conduct

Pflichtinhalte (Mindeststandard)

Ein rechtskonformer und praxistauglicher Code of Conduct sollte mindestens folgende Bereiche abdecken:

Grundwerte und ethische Prinzipien – Welche Werte leiten das unternehmerische Handeln? (z.B. Integrität, Transparenz, Fairness)

Antidiskriminierung und Respekt – Klares Bekenntnis zu Gleichbehandlung, Verbot von Belästigung, Mobbing und Diskriminierung (Bezug auf AGG – Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)

Interessenkonflikte – Umgang mit Situationen, in denen persönliche Interessen mit Unternehmensinteressen kollidieren könnten

Korruptionsprävention und Compliance – Verbot von Bestechung, Regeln für die Annahme von Geschenken und Einladungen

Datenschutz und Vertraulichkeit – Verantwortungsvoller Umgang mit Mitarbeiter:innen-, Kunden- und Unternehmensdaten (Bezug auf DSGVO)

Meldewege bei Verstößen (Whistleblowing) – Seit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG, 2023) müssen Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden interne Meldestellen einrichten; der CoC sollte diese Kanäle benennen

Empfohlene Ergänzungen

Je nach Unternehmensgröße, Branche und strategischen Zielen empfehlen sich zusätzlich:

  • Regelungen zur nachhaltigen Unternehmensführung (ESG)
  • Umgang mit sozialen Medien und öffentlicher Kommunikation
  • Lieferkettenverantwortung (insbesondere bei LkSG-Pflicht)
  • Verhaltensstandards im internationalen Kontext
  • Diversity, Equity & Inclusion (DEI) – explizite Förderung von Chancengleichheit

Wer einen CoC entwirft, der das Thema Unconscious Bias und Antidiskriminierung ernsthaft adressiert, legt damit auch eine wichtige Grundlage für faire Personalentscheidungen.

Code of Conduct erstellen – Schritt für Schritt

Ein Code of Conduct entfaltet nur dann Wirkung, wenn er nicht als reines Compliance-Dokument verstanden wird, sondern als gelebte Orientierung. Diese Schritte helfen bei der Erstellung:

1. Analyse des Status quo – Welche Werte und Verhaltenserwartungen existieren bereits (explizit oder implizit)? Wo gibt es Lücken oder Risiken?

2. Stakeholder einbinden – Führungskräfte, HR, Rechtsabteilung und – bei mitbestimmungspflichtigen Inhalten – den Betriebsrat frühzeitig involvieren.

3. Struktur und Inhalte definieren – Pflichtbereiche (s.o.) festlegen, branchenspezifische Ergänzungen ergänzen.

4. Verständliche Sprache wählen – Der CoC sollte für alle Mitarbeitenden – unabhängig von Position oder Ausbildung – lesbar und verständlich sein. Juristischen Fachjargon vermeiden.

5. Rechtliche Prüfung – Vor der Verabschiedung durch eine:n Fachanwält:in für Arbeitsrecht oder Compliance-Expert:in prüfen lassen.

6. Kommunikation und Schulung – Der beste CoC nützt wenig, wenn er unbekannt bleibt. Einführung im Onboarding, regelmäßige Schulungen und digitale Zugänglichkeit sind essenziell.

7. Regelmäßige Aktualisierung – Mindestens jährlich reviewen, bei Gesetzesänderungen (z.B. LkSG, HinSchG) sofort anpassen.

Code of Conduct und Unternehmenskultur

Ein Code of Conduct ist mehr als ein Compliance-Dokument – er ist ein Spiegel der gelebten Unternehmenskultur und ein Signal an alle Beteiligten: intern wie extern. Unternehmen, die ihre Werte im CoC klar formulieren, schaffen eine konsistente Grundlage für Entscheidungen – vom alltäglichen Miteinander bis zur Personalauswahl.

Gerade im Recruiting zeigt sich, wie ernst ein Unternehmen seinen CoC nimmt: Wer Diversität und Fairness als Grundwerte festschreibt, sollte sicherstellen, dass diese Werte auch im Auswahlprozess wirksam werden. Der Cultural Fit – also die Passung zwischen Bewerber:in und Unternehmenskultur – lässt sich dabei nicht nur intuitiv beurteilen. Digitale Eignungsdiagnostik-Plattformen wie Aivy ermöglichen es, kulturelle und persönliche Passung wissenschaftlich fundiert und unbeeinflusst von unbewussten Wahrnehmungsverzerrungen zu messen – als konkreter Beitrag zu den Werten, die ein Code of Conduct formuliert.

Häufige Fragen zum Code of Conduct

Was ist ein Code of Conduct?

Ein Code of Conduct (Verhaltenskodex) ist ein schriftliches Dokument, das die Verhaltenserwartungen, ethischen Grundsätze und Compliance-Regeln eines Unternehmens festlegt. Er gilt für Mitarbeitende, Führungskräfte und oft auch für externe Partner:innen und Lieferant:innen.

Ist ein Code of Conduct in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben?

Für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden: ja. Das LkSG (§6) verpflichtet diese Unternehmen seit 2024 zur Einführung eines Verhaltenskodex. Für kleinere Unternehmen gibt es keine gesetzliche Pflicht, ein CoC ist aber auch dort empfehlenswert – als Instrument der Unternehmenskultur und Compliance-Prävention. Börsennotierte Unternehmen sollten zudem die Empfehlungen des DCGK berücksichtigen.

Was gehört in einen Code of Conduct?

Mindestinhalte sind: Grundwerte, Antidiskriminierung, Umgang mit Interessenkonflikten, Korruptionsprävention, Datenschutz und Meldewege bei Verstößen. Je nach Unternehmen kommen ESG-Grundsätze, Lieferkettenverantwortung oder DEI-Richtlinien hinzu.

Muss der Betriebsrat dem Code of Conduct zustimmen?

Ja, wenn der CoC Regelungen zum Verhalten am Arbeitsplatz enthält, die das Mitbestimmungsrecht nach §87 BetrVG berühren. Ohne Betriebsrats-Zustimmung kann der Kodex in diesen Teilen rechtlich anfechtbar sein. Empfehlung: den Betriebsrat frühzeitig einbinden.

Was ist der Unterschied zwischen Code of Conduct und Code of Ethics?

Ein Code of Ethics formuliert übergeordnete Werteprinzipien, ein Code of Conduct ist konkreter und verhaltensorientierter. Im deutschen Unternehmensalltag werden beide Begriffe häufig synonym verwendet. Ein gut ausgearbeiteter Kodex kombiniert meist beides.

Was passiert bei einem Verstoß gegen den Code of Conduct?

Die Konsequenzen hängen vom Schweregrad des Verstoßes ab und sollten im CoC selbst klar definiert sein: von einer Ermahnung oder Abmahnung bis zur außerordentlichen Kündigung. Bei strafrechtlich relevantem Verhalten (z.B. Korruption, Datenschutzverletzungen) kommen zusätzlich rechtliche Konsequenzen hinzu.

Wie oft muss ein Code of Conduct aktualisiert werden?

Mindestens einmal jährlich sollte der CoC reviewt werden. Bei Gesetzesänderungen (z.B. LkSG, HinSchG, DSGVO) ist eine sofortige Anpassung notwendig. Auch wesentliche Unternehmensveränderungen wie Fusionen, neue Märkte oder strategische Neupositionen sind Anlass für eine Überarbeitung.

Fazit

Ein Code of Conduct ist kein bürokratisches Pflichtdokument, sondern ein strategisches Steuerungsinstrument für Unternehmen jeder Größe. Er schafft Klarheit über Verhaltenserwartungen, stärkt das Vertrauen von Mitarbeitenden und externen Stakeholdern und bildet die Grundlage für eine regelkonforme, werteorientierte Unternehmenskultur. Für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden ist er durch das LkSG zudem rechtlich verpflichtend.

HR-Verantwortliche spielen bei Erstellung, Kommunikation und Pflege des CoC eine Schlüsselrolle – von der Einbindung des Betriebsrats bis zur Integration in den Onboarding-Prozess. Wer die im CoC definierten Werte auch im Recruiting lebt, schafft eine konsistente Candidate Experience und legt den Grundstein für eine faire, diskriminierungsfreie Personalauswahl.

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Quellen

Florian Dyballa

CEO, Co-Founder

Über Florian

  • Gründer & CEO von Aivy – entwickelt innovative Wege der Personaldiagnostik und zählt zu den Top 10 HR-Tech-Gründern Deutschlands (Business Punk)
  • Über 500.000 digitale Eignungstests erfolgreich im Einsatz bei mehr als 100 Unternehmen wie Lufthansa, Würth und Hermes
  • Dreifach mit dem HR Innovation Award ausgezeichnet und regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien präsent (WirtschaftsWoche, Handelsblatt und FAZ)
  • Verbindet als Wirtschaftspsychologe und Digital-Experte fundierte Tests mit KI für faire Chancen in der Personalauswahl
  • Teilt Expertise als gefragter Vordenker der HR-Tech-Branche – in Podcasts, Medien und auf wichtigen Branchenveranstaltungen
  • Gestaltet aktiv die Zukunft der Arbeitswelt – durch die Verbindung von Wissenschaft und Technologie für bessere und gerechtere Personalentscheidungen
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