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Zeitlohn – Definition, Berechnung & Praxis-Tipps für HR

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Zeitlohn – Definition, Berechnung & Praxis-Tipps für HR
Zeitlohn – Definition, Berechnung & Praxis-Tipps für HR

Zeitlohn ist eine Vergütungsform, bei der Arbeitnehmer:innen nach der geleisteten Arbeitszeit – nicht nach Stückzahl oder Arbeitsergebnis – entlohnt werden. Er ist die am weitesten verbreitete Lohnform in Deutschland und umfasst Varianten wie Stundenlohn, Tageslohn und Monatslohn. HR-Verantwortliche müssen sicherstellen, dass der vereinbarte Zeitlohn den gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreitet und die Arbeitszeit vollständig dokumentiert wird.

Was ist Zeitlohn? Definition und Abgrenzung

Zeitlohn einfach erklärt

Zeitlohn bezeichnet eine Entlohnungsform, bei der die Höhe der Vergütung ausschließlich von der aufgewendeten Arbeitszeit abhängt – unabhängig davon, wie viel in dieser Zeit produziert oder geleistet wurde. Die rechtliche Grundlage bildet § 611a BGB, der den Arbeitsvertrag und die damit verbundene Vergütungspflicht des Arbeitgebers regelt.

Der Begriff setzt sich aus zwei Elementen zusammen: „Zeit" als Bemessungsgrundlage und „Lohn" als Entgelt für die erbrachte Arbeitsleistung. Im weiteren Sinne umfasst der Zeitlohn alle Lohnformen, bei denen die Arbeitszeit der einzige Maßstab für die Berechnung der Vergütung ist.

Für Arbeitnehmer:innen bietet Zeitlohn den entscheidenden Vorteil der Einkommenssicherheit: Die Höhe der Vergütung ist planbar und nicht von schwankenden Leistungskennzahlen abhängig. Für Arbeitgeber:innen ermöglicht er eine einfache, transparente Abrechnung – erfordert aber gleichzeitig eine zuverlässige Arbeitszeiterfassung.

Abgrenzung: Zeitlohn, Akkordlohn und Prämienlohn im Vergleich

Zeitlohn ist eine von drei grundlegenden Lohnformen im deutschen Arbeitsrecht:

Lohnform Bemessungsgrundlage Typische Einsatzbereiche Für Arbeitnehmer:innen
Zeitlohn Geleistete Arbeitszeit Verwaltung, Beratung, Pflege, Wissensarbeit Planungssicherheit, kein Leistungsdruck
Akkordlohn Erbrachte Stückzahl / Menge Produktion, Fertigung, Logistik Höheres Verdienstpotenzial, aber Einkommensschwankungen
Prämienlohn Zeitlohn-Basis + variable Prämie Vertrieb, Produktion mit Qualitätsfokus Kombination aus Sicherheit und Leistungsanreiz

Der Akkordlohn vergütet die produzierte Menge oder geleistete Stückzahl – wer mehr produziert, verdient mehr. Beim Prämienlohn erhält die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer einen festen Zeitlohn als Basis, zuzüglich einer variablen Prämie für definierte Ziele (z. B. Qualität, Einsparungen, Termintreue).

Zeitlohn berechnen: So geht's

Formel und Berechnungsbeispiel

Die Berechnung des Zeitlohns folgt einer einfachen Formel:

Zeitlohn = Stundensatz × geleistete Arbeitsstunden

Beispiel Stundenlohn: Eine Lagermitarbeiterin arbeitet im Monat 160 Stunden zu einem vereinbarten Stundensatz von 15,00 € brutto.→ 15,00 € × 160 Stunden = 2.400,00 € brutto/Monat

Beispiel Monatslohn: Ein Sachbearbeiter erhält einen festen Monatslohn von 3.200,00 € brutto – unabhängig davon, ob er in einem Monat 158 oder 163 Stunden arbeitet. Der Monatslohn ist ein pauschalisierter Zeitlohn, bei dem die genaue Stundenzahl nicht täglich neu berechnet wird.

Hinweis zur Mindestlohn-Kontrolle beim Monatslohn: Auch beim Monatslohn muss sichergestellt sein, dass der effektive Stundensatz den gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreitet. Die Kontrollrechnung lautet:

Effektiver Stundensatz = Monatslohn ÷ tatsächlich geleistete Arbeitsstunden

Besonderheiten bei Überstunden und Feiertagen

Überstunden müssen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag gesondert geregelt sein. Ohne ausdrückliche Vereinbarung gilt: Mehrarbeit ist mit dem vereinbarten Lohn abgegolten, wenn dies individual- oder kollektivvertraglich festgelegt wurde. In der Praxis werden Überstunden häufig mit einem Zuschlag von 25–50 % vergütet.

An gesetzlichen Feiertagen, an denen nicht gearbeitet wird, gilt für Arbeitnehmer:innen mit Zeitlohn der Entgeltfortzahlungsanspruch gemäß § 2 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG): Der Lohn ist weiterzuzahlen, als hätte die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer gearbeitet.

Formen des Zeitlohns

Stundenlohn

Der Stundenlohn ist die einfachste und direkteste Form des Zeitlohns. Die Vergütung wird pro geleisteter Arbeitsstunde berechnet. Stundenlohn ist typisch für Teilzeitbeschäftigte, Aushilfen, gewerbliche Arbeitnehmer:innen und Tätigkeiten mit stark variierenden Arbeitsstunden.

Tageslohn

Beim Tageslohn wird ein fester Betrag für jeden vollständigen Arbeitstag gezahlt, unabhängig von der genauen Stundenzahl. Diese Form ist in bestimmten Branchen wie dem Baugewerbe oder bei Saisonarbeit verbreitet.

Monatslohn (und Gehalt)

Der Monatslohn ist die am häufigsten verwendete Form des Zeitlohns bei Angestellten. Die Vergütung ist ein fester monatlicher Betrag. In der Umgangssprache wird bei Angestellten häufig der Begriff „Gehalt" verwendet, der im Wesentlichen dem Monatslohn entspricht – juristisch ist beides Zeitlohn gemäß § 611a BGB.

Vor- und Nachteile des Zeitlohns

Zeitlohn bietet sowohl für Arbeitnehmer:innen als auch für Arbeitgeber:innen spezifische Stärken und Schwächen:

Für Arbeitnehmer:innen:

Vorteile Nachteile
Planungssicherheit durch gleichmäßiges Einkommen Kein finanzieller Anreiz für Mehrleistung
Kein Druck durch Stückzahlvorgaben Bei reinem Stundenlohn: Einkommensschwankungen bei variablen Stunden
Qualität der Arbeit steht im Vordergrund

Für Arbeitgeber:innen:

Vorteile Nachteile
Einfache, transparente Abrechnung Keine automatische Leistungssteuerung
Geeignet für wissensintensive und qualitätsorientierte Tätigkeiten Erfordert zuverlässige Zeiterfassung
Akzeptiert von Tarifpartnern und Betriebsräten Wenig Flexibilität bei schwankender Auftragslage

Rechtliche Grundlagen: Was HR-Verantwortliche wissen müssen

Mindestlohn einhalten (MiLoG)

Der gesetzliche Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) gilt als absolute Untergrenze für jeden Zeitlohn in Deutschland. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,82 € brutto pro Stunde (Stand: 1.1.2025; Quelle: BMAS).

Kein Arbeitsvertrag, kein Tarifvertrag und keine betriebliche Vereinbarung darf diesen Betrag unterschreiten. Wird der Mindestlohn nicht eingehalten, drohen Arbeitgeber:innen empfindliche Bußgelder von bis zu 500.000 € gemäß § 21 MiLoG sowie Nachzahlungspflichten gegenüber den Arbeitnehmer:innen.

Wichtig: In bestimmten Branchen gelten branchenspezifische Mindestlöhne (z. B. Bau, Pflege, Reinigung), die über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Diese sind vorrangig anzuwenden.

Arbeitszeiterfassung als Pflicht (EuGH-Urteil 2019)

Mit dem EuGH-Urteil vom 14. Mai 2019 (C-55/18) hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Arbeitgeber:innen in der EU verpflichtet sind, ein verlässliches System zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer:innen einzurichten. Für den Zeitlohn ist diese Verpflichtung besonders zentral: Ohne korrekte Zeiterfassung ist eine rechtssichere Abrechnung nicht möglich.

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt ergänzend die Höchstarbeitszeiten (in der Regel 8 Stunden pro Werktag, maximal 10 Stunden mit Ausgleich) und Pausenregelungen. Verstöße gegen das ArbZG können mit Bußgeldern belegt werden.

Tarifvertragliche Regelungen

In vielen Branchen werden Zeitlöhne nicht frei vereinbart, sondern durch Tarifverträge vorgegeben. Tarifverträge legen Lohngruppen, Mindestlohnsätze je nach Qualifikation und Tätigkeitsbereich sowie Zuschläge für Überstunden, Nacht- und Feiertagsarbeit fest. Arbeitgeber:innen, die einem Arbeitgeberverband angehören oder einen Haustarifvertrag abgeschlossen haben, sind an diese Regelungen gebunden.

Praktische Tipps: Zeitlohn rechtssicher gestalten

1. Stundensatz schriftlich vereinbaren - Halte den vereinbarten Stundenlohn oder Monatslohn sowie die geplante Wochenarbeitszeit immer schriftlich im Arbeitsvertrag fest. Mündliche Vereinbarungen sind rechtlich schwer durchsetzbar.

2. Mindestlohn-Compliance regelmäßig prüfen - Überprüfe nach jeder gesetzlichen Mindestlohn-Anpassung (in der Regel zum 1. Januar), ob alle Zeitlöhne im Betrieb noch über der neuen Untergrenze liegen. Dies gilt besonders für Teilzeitbeschäftigte und Minijobber:innen.

3. Zuverlässige Zeiterfassung implementieren - Richte ein System zur lückenlosen Arbeitszeiterfassung ein – digital oder analog. Das EuGH-Urteil 2019 verpflichtet dazu. Gleichzeitig ist die Zeiterfassung die einzige belastbare Grundlage für korrekte Zeitlohn-Abrechnungen.

4. Überstundenregelung klar definieren - Lege im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung fest, wie Mehrarbeit vergütet oder abgebaut wird. Unklare Regelungen führen häufig zu arbeitsrechtlichen Streitigkeiten.

5. Tarifbindung prüfen - Kläre, ob für deinen Betrieb ein Branchen- oder Flächentarifvertrag gilt. Die dort festgelegten Mindestlohnsätze und Zuschlagsregelungen sind vorrangig gegenüber individuellen Vereinbarungen – auch gegenüber dem gesetzlichen Mindestlohn, wenn sie diesen übersteigen.

Häufige Fragen zu Zeitlohn

Was ist Zeitlohn?

Zeitlohn ist eine Vergütungsform, bei der Arbeitnehmer:innen nach der geleisteten Arbeitszeit entlohnt werden – unabhängig von der erbrachten Menge oder dem Arbeitsergebnis. Er ist die häufigste Lohnform in Deutschland und umfasst Stundenlohn, Tageslohn und Monatslohn. Die rechtliche Grundlage bildet § 611a BGB.

Wie berechnet man Zeitlohn?

Die Grundformel lautet: Zeitlohn = Stundensatz × geleistete Arbeitsstunden. Beispiel: Bei einem Stundensatz von 15,00 € und 160 Arbeitsstunden im Monat ergibt sich ein Bruttolohn von 2.400,00 €. Der Monatslohn ist ein pauschalisierter Zeitlohn – er wird unabhängig von der exakten Stundenzahl gezahlt. Überstunden müssen gesondert vereinbart und abgerechnet werden.

Was ist der Unterschied zwischen Zeitlohn und Akkordlohn?

Beim Zeitlohn wird die aufgewendete Arbeitszeit vergütet, beim Akkordlohn die erbrachte Stückzahl oder Menge. Zeitlohn bietet Arbeitnehmer:innen Einkommenssicherheit und eignet sich für qualitätsorientierte Tätigkeiten. Akkordlohn schafft Leistungsanreize, birgt aber das Risiko von Qualitätseinbußen und Einkommensschwankungen.

Welche Formen des Zeitlohns gibt es?

Es gibt drei Hauptformen: Der Stundenlohn vergütet jede geleistete Arbeitsstunde einzeln. Der Tageslohn zahlt einen festen Betrag pro vollständigem Arbeitstag. Der Monatslohn (oft auch „Gehalt" genannt) zahlt einen festen Betrag pro Monat, unabhängig von der genauen Stundenzahl. Alle drei Formen sind rechtlich Zeitlohn im Sinne des BGB.

Muss der Zeitlohn den Mindestlohn einhalten?

Ja, zwingend. Der gesetzliche Mindestlohn nach MiLoG gilt als absolute Untergrenze. Er beträgt seit dem 1. Januar 2025 12,82 € brutto pro Stunde. Eine Unterschreitung ist bußgeldbewehrt (bis zu 500.000 €) und löst eine Nachzahlungspflicht aus. In Branchen mit höheren Branchenmindestlöhnen gelten diese vorrangig.

Ist eine Zeiterfassung bei Zeitlohn Pflicht?

Ja. Das EuGH-Urteil vom 14. Mai 2019 (C-55/18) verpflichtet Arbeitgeber:innen EU-weit, die tägliche Arbeitszeit der Beschäftigten systematisch zu erfassen. Für Zeitlohn-Abrechnungen ist die Zeiterfassung ohnehin die unverzichtbare Grundlage. Fehlende oder mangelhafte Dokumentation kann Bußgelder und Nachzahlungsrisiken auslösen.

Wann ist Zeitlohn sinnvoll?

Zeitlohn eignet sich besonders für Tätigkeiten, bei denen die Menge der Arbeit nicht einfach messbar ist: Beratung, Verwaltung, Pflege, Wissensarbeit, kreative Tätigkeiten. Überall dort, wo Qualität und Sorgfalt Vorrang vor Schnelligkeit haben, ist Zeitlohn die passende Lohnform. Für standardisierte Massenproduktion mit eindeutiger Mengenmessung kann Akkordlohn geeigneter sein.

Fazit

Zeitlohn ist die dominierende Lohnform im deutschen Arbeitsmarkt – aus guten Gründen: Er ist transparent, planbar und eignet sich für ein breites Spektrum von Tätigkeiten, bei denen Qualität und Verlässlichkeit im Vordergrund stehen. Für HR-Verantwortliche kommt es dabei auf drei Dinge an: den gesetzlichen Mindestlohn konsequent einhalten, eine lückenlose Zeiterfassung sicherstellen und Überstundenregelungen klar im Arbeitsvertrag verankern.

Die jährlichen Mindestlohn-Anpassungen machen regelmäßige Compliance-Checks notwendig – insbesondere für Teilzeitbeschäftigte und Niedriglohngruppen. Wer Zeitlohn rechtssicher und systematisch verwaltet, vermeidet kostspielige Nachzahlungen und Bußgelder.

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Quellen

Florian Dyballa

CEO, Co-Founder

Über Florian

  • Gründer & CEO von Aivy – entwickelt innovative Wege der Personaldiagnostik und zählt zu den Top 10 HR-Tech-Gründern Deutschlands (Business Punk)
  • Rund 1 Mio. digitale Eignungstests erfolgreich im Einsatz bei mehr als 200 Unternehmen wie Lufthansa, Würth und Hermes
  • 3x mit dem HR Innovation Award ausgezeichnet und regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien präsent (WirtschaftsWoche, Handelsblatt und FAZ)
  • Verbindet als Wirtschaftspsychologe und Digital-Experte fundierte Tests mit KI für faire Chancen in der Personalauswahl
  • Teilt Expertise als gefragter Vordenker der HR-Tech-Branche – in Podcasts, Medien und auf wichtigen Branchenveranstaltungen
  • Gestaltet aktiv die Zukunft der Arbeitswelt – durch die Verbindung von Wissenschaft und Technologie für bessere und gerechtere Personalentscheidungen
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