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Weihnachtsgeld – Anspruch, Rechtslage & Praxis-Tipps für HR

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Weihnachtsgeld – Anspruch, Rechtslage & Praxis-Tipps für HR

Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers, auf die kein gesetzlicher Anspruch besteht. Ein Anspruch kann sich jedoch aus Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder betrieblicher Übung ergeben. Laut WSI-Tarifarchiv erhalten 2025 rund 51 % aller Beschäftigten in Deutschland Weihnachtsgeld – mit Tarifvertrag sogar 77 %.

Definition: Was ist Weihnachtsgeld?

Weihnachtsgeld ist eine Sonderzahlung, die Arbeitgeber:innen zusätzlich zum regulären Entgelt auszahlen – meist mit dem Novembergehalt. Arbeitsrechtlich handelt es sich um eine Gratifikation, also eine einmalige Zuwendung anlässlich eines besonderen Ereignisses.

Der Begriff leitet sich aus der zeitlichen Nähe zum Weihnachtsfest ab. Anders als das reguläre Gehalt dient Weihnachtsgeld nicht primär der Vergütung von Arbeitsleistung, sondern kann verschiedene Zwecke verfolgen: die Belohnung von Betriebstreue, einen Anreiz für zukünftige Mitarbeit oder eine zusätzliche Honorierung der erbrachten Leistung.

Wichtig: Weihnachtsgeld ist nicht identisch mit dem sogenannten 13. Monatsgehalt. Während das 13. Gehalt typischerweise eine reine Entgeltzahlung darstellt, kann Weihnachtsgeld auch einen sogenannten Mischcharakter haben – es belohnt dann sowohl die Arbeitsleistung als auch die Betriebstreue. Diese Unterscheidung ist insbesondere bei Kündigungen relevant.

Anspruchsgrundlagen: Wann besteht ein Recht auf Weihnachtsgeld?

In Deutschland gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Ob Beschäftigte Weihnachtsgeld erhalten, hängt von verschiedenen rechtlichen Grundlagen ab.

Tarifvertrag

Der häufigste Anspruchsgrund ist ein Tarifvertrag. Laut WSI-Tarifarchiv erhalten 77 % der Beschäftigten mit Tarifvertrag Weihnachtsgeld, verglichen mit nur 41 % ohne Tarifbindung. In den meisten großen Tarifbranchen existieren Regelungen zur Jahressonderzahlung. Die Höhe variiert dabei stark: von 250 Euro in der Landwirtschaft Bayern bis zu 4.235 Euro in der Chemischen Industrie Nordrhein.

Arbeitsvertrag

Ein Anspruch kann sich auch aus einer individuellen Vereinbarung im Arbeitsvertrag ergeben. Achte als HR-Verantwortliche:r auf die genaue Formulierung: Wird das Weihnachtsgeld als feste Zusage formuliert, entsteht ein einklagbarer Anspruch.

Betriebsvereinbarung

In Unternehmen mit Betriebsrat kann eine Betriebsvereinbarung die Zahlung von Weihnachtsgeld regeln. Diese gilt dann für alle Beschäftigten des Betriebs.

Betriebliche Übung

Besonders praxisrelevant ist die sogenannte betriebliche Übung. Sie entsteht, wenn Arbeitgeber:innen mindestens drei Jahre in Folge vorbehaltlos Weihnachtsgeld zahlen. Dann können Beschäftigte auch ohne vertragliche Regelung einen Rechtsanspruch ableiten.

Das Bundesarbeitsgericht hat 2023 klargestellt: Ein bloßer Hinweis auf die "Freiwilligkeit" der Leistung reicht nicht aus, um eine betriebliche Übung zu verhindern (BAG, 23.01.2023, Az. 10 AZR 116/22). Arbeitgeber:innen müssen ausdrücklich und unmissverständlich erklären, dass die Zahlung keinen Rechtsanspruch für die Zukunft begründet.

Gleichbehandlungsgrundsatz

Nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz dürfen einzelne Beschäftigte nicht ohne sachlichen Grund vom Weihnachtsgeld ausgeschlossen werden. Zahlt ein:e Arbeitgeber:in an einen Teil der Belegschaft Weihnachtsgeld, können auch andere Beschäftigte einen Anspruch haben – es sei denn, es liegen sachliche Gründe für die Differenzierung vor.

Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG dürfen Teilzeitbeschäftigte nicht von der Zahlung ausgeschlossen werden. Sie haben Anspruch auf anteiliges Weihnachtsgeld entsprechend ihrer Arbeitszeit.

Weihnachtsgeld bei Kündigung

Was passiert mit dem Weihnachtsgeld, wenn das Arbeitsverhältnis endet? Die Antwort hängt vom Zweck der Zahlung und den vertraglichen Regelungen ab.

Stichtagsregelung

Viele Arbeitgeber:innen knüpfen die Zahlung an eine Stichtagsregelung: Der Anspruch besteht nur, wenn das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Datum noch ungekündigt ist. Solche Klauseln sind grundsätzlich zulässig, wenn das Weihnachtsgeld ausschließlich die zukünftige Betriebstreue belohnen soll.

Achtung: Dient das Weihnachtsgeld auch der Vergütung bereits erbrachter Arbeitsleistung (Mischcharakter), kann eine Stichtagsklausel unwirksam sein. Das BAG entschied 2013, dass Beschäftigte in diesem Fall einen anteiligen Anspruch haben können (BAG, 13.11.2013, Az. 10 AZR 848/12).

Rückzahlungsklausel

Arbeitgeber:innen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Rückzahlung des Weihnachtsgeldes verlangen, wenn Beschäftigte kurz nach der Auszahlung das Unternehmen verlassen. Dafür ist eine wirksame Rückzahlungsklausel erforderlich.

Für die Bindungsfristen gelten folgende Grenzen:

  • Bei Weihnachtsgeld bis zu einem Monatsgehalt: Rückzahlung nur bei Ausscheiden vor dem 31. März des Folgejahres möglich
  • Bei höheren Beträgen: Rückzahlung bis maximal 30. Juni des Folgejahres
  • Bei Beträgen unter 100 Euro: Keine Rückzahlung zulässig

Entscheidend ist das tatsächliche Ausscheidedatum, nicht der Zeitpunkt der Kündigung.

Höhe und Verbreitung 2025

Aktuelle Statistik

Laut der aktuellen Auswertung des WSI-Tarifarchivs der Hans-Böckler-Stiftung (November 2025) erhalten 51 % aller Beschäftigten in Deutschland Weihnachtsgeld. Die Unterschiede sind jedoch erheblich:

Merkmal Anteil mit Weihnachtsgeld
Mit Tarifvertrag 77 %
Ohne Tarifvertrag 41 %
Männer 54 %
Frauen 48 %
Westdeutschland 55 %
Ostdeutschland 40 %

Branchenvergleich

Die Höhe des tariflichen Weihnachtsgeldes variiert stark. Spitzenreiter 2025:

  • Chemische Industrie Nordrhein: 4.235 Euro
  • Energieversorgung NRW: 4.113 Euro
  • Süßwarenindustrie Baden-Württemberg: 3.900 Euro
  • Privates Bankgewerbe: 3.719 Euro

Am unteren Ende finden sich die Landwirtschaft Bayern (250 Euro) und das Gastgewerbe in manchen Regionen. Im Durchschnitt erhielten Tarifbeschäftigte 2024 laut Statistischem Bundesamt 2.987 Euro brutto.

Steuerliche Behandlung

Weihnachtsgeld ist voll steuerpflichtig. Es zählt zu den sogenannten "sonstigen Bezügen" und nicht zum laufenden Arbeitslohn. Die Lohnsteuer wird nach der Jahreslohnsteuertabelle berechnet, was die Steuerprogression im Auszahlungsmonat etwas abmildert.

Auch Sozialversicherungsbeiträge fallen auf das Weihnachtsgeld an – allerdings nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze. Arbeitgeber:innen führen sowohl Steuern als auch Sozialabgaben automatisch im Rahmen der Lohnabrechnung ab.

Gut zu wissen: Ein Teil des Weihnachtsgeldes ist pfändungsgeschützt. Seit dem 1. Juli 2025 liegt die Pfändungsfreigrenze für Weihnachtsvergütungen bei 780 Euro.

Besondere Fälle: Mutterschutz und Elternzeit

Für Fehlzeiten während des Mutterschutzes darf das Weihnachtsgeld nicht gekürzt werden. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass eine solche Kürzung gegen das Diskriminierungsverbot verstößt.

Bei Elternzeit ist die Rechtslage differenzierter: Dient das Weihnachtsgeld ausschließlich der Betriebstreue, besteht auch während der Elternzeit ein Anspruch. Bei leistungsbezogenem Weihnachtsgeld kann hingegen eine anteilige Kürzung zulässig sein – sofern dies vertraglich vereinbart wurde.

Häufige Fragen zum Weihnachtsgeld

Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Nein, in Deutschland existiert kein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld. Ein Anspruch kann sich nur aus Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, betrieblicher Übung oder dem Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben.

Wann entsteht eine betriebliche Übung beim Weihnachtsgeld?

Eine betriebliche Übung entsteht, wenn Arbeitgeber:innen mindestens drei Jahre in Folge vorbehaltlos Weihnachtsgeld zahlen. Ein bloßer Hinweis auf "Freiwilligkeit" verhindert die betriebliche Übung nicht – der Ausschluss eines Rechtsanspruchs muss ausdrücklich und klar formuliert sein.

Muss ich Weihnachtsgeld bei Kündigung zurückzahlen?

Nur wenn eine wirksame Rückzahlungsklausel im Vertrag vereinbart wurde und du vor dem vereinbarten Stichtag ausscheidest. Bei Beträgen unter 100 Euro ist keine Rückzahlung zulässig. Bei Weihnachtsgeld mit Mischcharakter kann ein anteiliger Anspruch bestehen.

Bekommen Teilzeitkräfte auch Weihnachtsgeld?

Ja, Teilzeitbeschäftigte dürfen gemäß § 4 TzBfG nicht von der Zahlung ausgeschlossen werden. Sie erhalten Weihnachtsgeld anteilig entsprechend ihrer Arbeitszeit.

Ist Weihnachtsgeld steuerpflichtig?

Ja, Weihnachtsgeld ist voll steuerpflichtig und sozialversicherungspflichtig. Es wird als "sonstiger Bezug" behandelt und nach der Jahreslohnsteuertabelle versteuert.

Darf der Arbeitgeber Weihnachtsgeld bei Krankheit kürzen?

Nur wenn dies im Arbeits- oder Tarifvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Ohne eine solche Regelung ist eine Kürzung wegen Krankheit nicht zulässig. Beachte: Bei Mutterschutz ist eine Kürzung generell verboten.

Wie formuliere ich einen wirksamen Freiwilligkeitsvorbehalt?

Ein wirksamer Freiwilligkeitsvorbehalt muss klar und unmissverständlich formuliert sein. Beispiel: "Die Zahlung erfolgt freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Auch wiederholte Zahlungen begründen keinen Rechtsanspruch für die Zukunft."

Wie hoch ist das durchschnittliche Weihnachtsgeld?

Tarifbeschäftigte erhielten 2024 durchschnittlich 2.987 Euro brutto. Die Spanne reicht je nach Branche von 250 Euro bis über 4.200 Euro.

Fazit

Weihnachtsgeld ist eine wichtige Sonderzahlung, auf die zwar kein gesetzlicher Anspruch besteht, die aber durch Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder betriebliche Übung zum Rechtsanspruch werden kann. Für HR-Verantwortliche ist es entscheidend, bei der Vertragsgestaltung auf klare Formulierungen zu achten – insbesondere beim Freiwilligkeitsvorbehalt, bei Stichtagsregelungen und Rückzahlungsklauseln.

Die aktuellen Zahlen zeigen: Mit Tarifvertrag haben Beschäftigte deutlich bessere Chancen auf Weihnachtsgeld (77 % vs. 41 %). Als Instrument der Mitarbeiterbindung kann Weihnachtsgeld die Attraktivität als Arbeitgeber stärken – vorausgesetzt, die rechtlichen Rahmenbedingungen werden beachtet.

Du möchtest mehr über wissenschaftlich fundierte Personalauswahl erfahren? Entdecke die digitale Eignungsdiagnostik-Plattform Aivy und erfahre, wie objektive Auswahlverfahren zu faireren Entscheidungen führen. Mehr erfahren

Quellen

  • Hans-Böckler-Stiftung / WSI-Tarifarchiv: "51 Prozent aller Beschäftigten bekommen Weihnachtsgeld, mit Tarifvertrag 77 Prozent." Pressemitteilung, November 2025.
  • Bundesarbeitsgericht: Urteil zum Freiwilligkeitsvorbehalt, 23.01.2023, Az. 10 AZR 116/22.
  • Bundesarbeitsgericht: Urteil zum Weihnachtsgeld bei Kündigung (Mischcharakter), 13.11.2013, Az. 10 AZR 848/12.
  • Bundesarbeitsgericht: Urteil zur betrieblichen Übung, 26.06.1975, Az. 5 AZR 412/74.
  • Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), § 4 Abs. 1 Satz 2. https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/
  • Statistisches Bundesamt: Weihnachtsgeld in tarifgebundenen Betrieben 2024.
  • IHK München: Merkblatt Sondervergütungen. https://www.ihk-muenchen.de
  • DGB Ratgeber: Weihnachtsgeld. https://www.dgb.de/service/ratgeber/weihnachtsgeld/
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Weihnachtsgeld – Anspruch, Rechtslage & Praxis-Tipps für HR

Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers, auf die kein gesetzlicher Anspruch besteht. Ein Anspruch kann sich jedoch aus Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder betrieblicher Übung ergeben. Laut WSI-Tarifarchiv erhalten 2025 rund 51 % aller Beschäftigten in Deutschland Weihnachtsgeld – mit Tarifvertrag sogar 77 %.

Definition: Was ist Weihnachtsgeld?

Weihnachtsgeld ist eine Sonderzahlung, die Arbeitgeber:innen zusätzlich zum regulären Entgelt auszahlen – meist mit dem Novembergehalt. Arbeitsrechtlich handelt es sich um eine Gratifikation, also eine einmalige Zuwendung anlässlich eines besonderen Ereignisses.

Der Begriff leitet sich aus der zeitlichen Nähe zum Weihnachtsfest ab. Anders als das reguläre Gehalt dient Weihnachtsgeld nicht primär der Vergütung von Arbeitsleistung, sondern kann verschiedene Zwecke verfolgen: die Belohnung von Betriebstreue, einen Anreiz für zukünftige Mitarbeit oder eine zusätzliche Honorierung der erbrachten Leistung.

Wichtig: Weihnachtsgeld ist nicht identisch mit dem sogenannten 13. Monatsgehalt. Während das 13. Gehalt typischerweise eine reine Entgeltzahlung darstellt, kann Weihnachtsgeld auch einen sogenannten Mischcharakter haben – es belohnt dann sowohl die Arbeitsleistung als auch die Betriebstreue. Diese Unterscheidung ist insbesondere bei Kündigungen relevant.

Anspruchsgrundlagen: Wann besteht ein Recht auf Weihnachtsgeld?

In Deutschland gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Ob Beschäftigte Weihnachtsgeld erhalten, hängt von verschiedenen rechtlichen Grundlagen ab.

Tarifvertrag

Der häufigste Anspruchsgrund ist ein Tarifvertrag. Laut WSI-Tarifarchiv erhalten 77 % der Beschäftigten mit Tarifvertrag Weihnachtsgeld, verglichen mit nur 41 % ohne Tarifbindung. In den meisten großen Tarifbranchen existieren Regelungen zur Jahressonderzahlung. Die Höhe variiert dabei stark: von 250 Euro in der Landwirtschaft Bayern bis zu 4.235 Euro in der Chemischen Industrie Nordrhein.

Arbeitsvertrag

Ein Anspruch kann sich auch aus einer individuellen Vereinbarung im Arbeitsvertrag ergeben. Achte als HR-Verantwortliche:r auf die genaue Formulierung: Wird das Weihnachtsgeld als feste Zusage formuliert, entsteht ein einklagbarer Anspruch.

Betriebsvereinbarung

In Unternehmen mit Betriebsrat kann eine Betriebsvereinbarung die Zahlung von Weihnachtsgeld regeln. Diese gilt dann für alle Beschäftigten des Betriebs.

Betriebliche Übung

Besonders praxisrelevant ist die sogenannte betriebliche Übung. Sie entsteht, wenn Arbeitgeber:innen mindestens drei Jahre in Folge vorbehaltlos Weihnachtsgeld zahlen. Dann können Beschäftigte auch ohne vertragliche Regelung einen Rechtsanspruch ableiten.

Das Bundesarbeitsgericht hat 2023 klargestellt: Ein bloßer Hinweis auf die "Freiwilligkeit" der Leistung reicht nicht aus, um eine betriebliche Übung zu verhindern (BAG, 23.01.2023, Az. 10 AZR 116/22). Arbeitgeber:innen müssen ausdrücklich und unmissverständlich erklären, dass die Zahlung keinen Rechtsanspruch für die Zukunft begründet.

Gleichbehandlungsgrundsatz

Nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz dürfen einzelne Beschäftigte nicht ohne sachlichen Grund vom Weihnachtsgeld ausgeschlossen werden. Zahlt ein:e Arbeitgeber:in an einen Teil der Belegschaft Weihnachtsgeld, können auch andere Beschäftigte einen Anspruch haben – es sei denn, es liegen sachliche Gründe für die Differenzierung vor.

Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG dürfen Teilzeitbeschäftigte nicht von der Zahlung ausgeschlossen werden. Sie haben Anspruch auf anteiliges Weihnachtsgeld entsprechend ihrer Arbeitszeit.

Weihnachtsgeld bei Kündigung

Was passiert mit dem Weihnachtsgeld, wenn das Arbeitsverhältnis endet? Die Antwort hängt vom Zweck der Zahlung und den vertraglichen Regelungen ab.

Stichtagsregelung

Viele Arbeitgeber:innen knüpfen die Zahlung an eine Stichtagsregelung: Der Anspruch besteht nur, wenn das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Datum noch ungekündigt ist. Solche Klauseln sind grundsätzlich zulässig, wenn das Weihnachtsgeld ausschließlich die zukünftige Betriebstreue belohnen soll.

Achtung: Dient das Weihnachtsgeld auch der Vergütung bereits erbrachter Arbeitsleistung (Mischcharakter), kann eine Stichtagsklausel unwirksam sein. Das BAG entschied 2013, dass Beschäftigte in diesem Fall einen anteiligen Anspruch haben können (BAG, 13.11.2013, Az. 10 AZR 848/12).

Rückzahlungsklausel

Arbeitgeber:innen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Rückzahlung des Weihnachtsgeldes verlangen, wenn Beschäftigte kurz nach der Auszahlung das Unternehmen verlassen. Dafür ist eine wirksame Rückzahlungsklausel erforderlich.

Für die Bindungsfristen gelten folgende Grenzen:

  • Bei Weihnachtsgeld bis zu einem Monatsgehalt: Rückzahlung nur bei Ausscheiden vor dem 31. März des Folgejahres möglich
  • Bei höheren Beträgen: Rückzahlung bis maximal 30. Juni des Folgejahres
  • Bei Beträgen unter 100 Euro: Keine Rückzahlung zulässig

Entscheidend ist das tatsächliche Ausscheidedatum, nicht der Zeitpunkt der Kündigung.

Höhe und Verbreitung 2025

Aktuelle Statistik

Laut der aktuellen Auswertung des WSI-Tarifarchivs der Hans-Böckler-Stiftung (November 2025) erhalten 51 % aller Beschäftigten in Deutschland Weihnachtsgeld. Die Unterschiede sind jedoch erheblich:

Merkmal Anteil mit Weihnachtsgeld
Mit Tarifvertrag 77 %
Ohne Tarifvertrag 41 %
Männer 54 %
Frauen 48 %
Westdeutschland 55 %
Ostdeutschland 40 %

Branchenvergleich

Die Höhe des tariflichen Weihnachtsgeldes variiert stark. Spitzenreiter 2025:

  • Chemische Industrie Nordrhein: 4.235 Euro
  • Energieversorgung NRW: 4.113 Euro
  • Süßwarenindustrie Baden-Württemberg: 3.900 Euro
  • Privates Bankgewerbe: 3.719 Euro

Am unteren Ende finden sich die Landwirtschaft Bayern (250 Euro) und das Gastgewerbe in manchen Regionen. Im Durchschnitt erhielten Tarifbeschäftigte 2024 laut Statistischem Bundesamt 2.987 Euro brutto.

Steuerliche Behandlung

Weihnachtsgeld ist voll steuerpflichtig. Es zählt zu den sogenannten "sonstigen Bezügen" und nicht zum laufenden Arbeitslohn. Die Lohnsteuer wird nach der Jahreslohnsteuertabelle berechnet, was die Steuerprogression im Auszahlungsmonat etwas abmildert.

Auch Sozialversicherungsbeiträge fallen auf das Weihnachtsgeld an – allerdings nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze. Arbeitgeber:innen führen sowohl Steuern als auch Sozialabgaben automatisch im Rahmen der Lohnabrechnung ab.

Gut zu wissen: Ein Teil des Weihnachtsgeldes ist pfändungsgeschützt. Seit dem 1. Juli 2025 liegt die Pfändungsfreigrenze für Weihnachtsvergütungen bei 780 Euro.

Besondere Fälle: Mutterschutz und Elternzeit

Für Fehlzeiten während des Mutterschutzes darf das Weihnachtsgeld nicht gekürzt werden. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass eine solche Kürzung gegen das Diskriminierungsverbot verstößt.

Bei Elternzeit ist die Rechtslage differenzierter: Dient das Weihnachtsgeld ausschließlich der Betriebstreue, besteht auch während der Elternzeit ein Anspruch. Bei leistungsbezogenem Weihnachtsgeld kann hingegen eine anteilige Kürzung zulässig sein – sofern dies vertraglich vereinbart wurde.

Häufige Fragen zum Weihnachtsgeld

Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Nein, in Deutschland existiert kein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld. Ein Anspruch kann sich nur aus Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, betrieblicher Übung oder dem Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben.

Wann entsteht eine betriebliche Übung beim Weihnachtsgeld?

Eine betriebliche Übung entsteht, wenn Arbeitgeber:innen mindestens drei Jahre in Folge vorbehaltlos Weihnachtsgeld zahlen. Ein bloßer Hinweis auf "Freiwilligkeit" verhindert die betriebliche Übung nicht – der Ausschluss eines Rechtsanspruchs muss ausdrücklich und klar formuliert sein.

Muss ich Weihnachtsgeld bei Kündigung zurückzahlen?

Nur wenn eine wirksame Rückzahlungsklausel im Vertrag vereinbart wurde und du vor dem vereinbarten Stichtag ausscheidest. Bei Beträgen unter 100 Euro ist keine Rückzahlung zulässig. Bei Weihnachtsgeld mit Mischcharakter kann ein anteiliger Anspruch bestehen.

Bekommen Teilzeitkräfte auch Weihnachtsgeld?

Ja, Teilzeitbeschäftigte dürfen gemäß § 4 TzBfG nicht von der Zahlung ausgeschlossen werden. Sie erhalten Weihnachtsgeld anteilig entsprechend ihrer Arbeitszeit.

Ist Weihnachtsgeld steuerpflichtig?

Ja, Weihnachtsgeld ist voll steuerpflichtig und sozialversicherungspflichtig. Es wird als "sonstiger Bezug" behandelt und nach der Jahreslohnsteuertabelle versteuert.

Darf der Arbeitgeber Weihnachtsgeld bei Krankheit kürzen?

Nur wenn dies im Arbeits- oder Tarifvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Ohne eine solche Regelung ist eine Kürzung wegen Krankheit nicht zulässig. Beachte: Bei Mutterschutz ist eine Kürzung generell verboten.

Wie formuliere ich einen wirksamen Freiwilligkeitsvorbehalt?

Ein wirksamer Freiwilligkeitsvorbehalt muss klar und unmissverständlich formuliert sein. Beispiel: "Die Zahlung erfolgt freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Auch wiederholte Zahlungen begründen keinen Rechtsanspruch für die Zukunft."

Wie hoch ist das durchschnittliche Weihnachtsgeld?

Tarifbeschäftigte erhielten 2024 durchschnittlich 2.987 Euro brutto. Die Spanne reicht je nach Branche von 250 Euro bis über 4.200 Euro.

Fazit

Weihnachtsgeld ist eine wichtige Sonderzahlung, auf die zwar kein gesetzlicher Anspruch besteht, die aber durch Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder betriebliche Übung zum Rechtsanspruch werden kann. Für HR-Verantwortliche ist es entscheidend, bei der Vertragsgestaltung auf klare Formulierungen zu achten – insbesondere beim Freiwilligkeitsvorbehalt, bei Stichtagsregelungen und Rückzahlungsklauseln.

Die aktuellen Zahlen zeigen: Mit Tarifvertrag haben Beschäftigte deutlich bessere Chancen auf Weihnachtsgeld (77 % vs. 41 %). Als Instrument der Mitarbeiterbindung kann Weihnachtsgeld die Attraktivität als Arbeitgeber stärken – vorausgesetzt, die rechtlichen Rahmenbedingungen werden beachtet.

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Quellen

  • Hans-Böckler-Stiftung / WSI-Tarifarchiv: "51 Prozent aller Beschäftigten bekommen Weihnachtsgeld, mit Tarifvertrag 77 Prozent." Pressemitteilung, November 2025.
  • Bundesarbeitsgericht: Urteil zum Freiwilligkeitsvorbehalt, 23.01.2023, Az. 10 AZR 116/22.
  • Bundesarbeitsgericht: Urteil zum Weihnachtsgeld bei Kündigung (Mischcharakter), 13.11.2013, Az. 10 AZR 848/12.
  • Bundesarbeitsgericht: Urteil zur betrieblichen Übung, 26.06.1975, Az. 5 AZR 412/74.
  • Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), § 4 Abs. 1 Satz 2. https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/
  • Statistisches Bundesamt: Weihnachtsgeld in tarifgebundenen Betrieben 2024.
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Florian Dyballa

CEO, Co-Founder

Über Florian

  • Gründer & CEO von Aivy – entwickelt innovative Wege der Personaldiagnostik und zählt zu den Top 10 HR-Tech-Gründern Deutschlands (Business Punk)
  • Über 500.000 digitale Eignungstests erfolgreich im Einsatz bei mehr als 100 Unternehmen wie Lufthansa, Würth und Hermes
  • Dreifach mit dem HR Innovation Award ausgezeichnet und regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien präsent (WirtschaftsWoche, Handelsblatt und FAZ)
  • Verbindet als Wirtschaftspsychologe und Digital-Experte fundierte Tests mit KI für faire Chancen in der Personalauswahl
  • Teilt Expertise als gefragter Vordenker der HR-Tech-Branche – in Podcasts, Medien und auf wichtigen Branchenveranstaltungen
  • Gestaltet aktiv die Zukunft der Arbeitswelt – durch die Verbindung von Wissenschaft und Technologie für bessere und gerechtere Personalentscheidungen
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