Du willst als Talent deine Stärken erkunden?

Hier entlang

Login

Urlaubsgeld – Anspruch, Höhe & Praxis-Tipps für HR

Home
-
Lexikon
-
Urlaubsgeld – Anspruch, Höhe & Praxis-Tipps für HR

Urlaubsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers – es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf. Ein Anspruch kann sich jedoch aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder betrieblicher Übung ergeben. Aktuell erhalten nur 44 % der Beschäftigten in Deutschland Urlaubsgeld, wobei Tarifbindung der entscheidende Faktor ist.

Definition: Was ist Urlaubsgeld?

Urlaubsgeld ist eine Sondervergütung, die Arbeitgeber:innen zusätzlich zum regulären Gehalt zahlen – typischerweise einmal jährlich vor der Haupturlaubssaison. Der ursprüngliche Zweck: Beschäftigten eine finanzielle Unterstützung für den Jahresurlaub zu bieten.

Wichtig: Urlaubsgeld ist nicht zu verwechseln mit Urlaubsentgelt. Das Urlaubsentgelt bezeichnet die normale Lohnfortzahlung während des Urlaubs – darauf besteht ein gesetzlicher Anspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Das Urlaubsgeld hingegen ist eine zusätzliche Gratifikation ohne gesetzliche Grundlage.

Eine weitere Abgrenzung gilt zur Erholungsbeihilfe: Diese ist unter bestimmten Voraussetzungen steuerbegünstigt (maximal 156 Euro pro Jahr für Arbeitnehmer:innen), während Urlaubsgeld voll versteuert werden muss.

Anspruch auf Urlaubsgeld – 4 mögliche Grundlagen

Da es keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt, kann ein verbindlicher Anspruch nur auf vier Wegen entstehen:

1. Arbeitsvertrag

Ist im individuellen Arbeitsvertrag eine Urlaubsgeld-Zahlung vereinbart, besteht ein vertraglicher Anspruch. Die Höhe, der Auszahlungszeitpunkt und eventuelle Bedingungen richten sich nach der Vertragsklausel.

2. Tarifvertrag

Tarifverträge regeln häufig einen Anspruch auf Urlaubsgeld. Voraussetzung: Der Betrieb ist tarifgebunden (durch Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband) oder der Tarifvertrag wurde für allgemeinverbindlich erklärt. Laut WSI-Tarifarchiv erhalten 72 % der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben Urlaubsgeld – ohne Tarifvertrag sind es nur 34 %.

3. Betriebsvereinbarung

Eine Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber:in und Betriebsrat kann ebenfalls einen Urlaubsgeld-Anspruch begründen. Bei der Festlegung der Verteilungsgrundsätze hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG).

4. Betriebliche Übung

Zahlt ein Arbeitgeber mindestens drei Jahre in Folge Urlaubsgeld in gleicher Höhe ohne ausdrücklichen Vorbehalt, entsteht eine betriebliche Übung. Beschäftigte können dann auch für die Zukunft einen Rechtsanspruch geltend machen.

Praxis-Tipp für HR: Um eine betriebliche Übung zu vermeiden, muss ein Freiwilligkeitsvorbehalt klar und widerspruchsfrei formuliert sein. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Wenn Sonderzahlungen nach Voraussetzung und Höhe präzise im Arbeitsvertrag definiert sind, kann nicht gleichzeitig ein Freiwilligkeitsvorbehalt gelten – die Klausel wäre dann unwirksam (BAG, 20.02.2013, 10 AZR 177/12).

Urlaubsgeld 2025 – Aktuelle Zahlen und Fakten

Wer bekommt Urlaubsgeld?

Laut der aktuellen WSI-Analyse (2025) erhalten nur 44 % aller Beschäftigten in der Privatwirtschaft Urlaubsgeld – ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr (2024: 46,8 % laut Statistischem Bundesamt).

Die wichtigsten Einflussfaktoren:

  • Tarifbindung: 72 % der Beschäftigten mit Tarifvertrag erhalten Urlaubsgeld, ohne Tarifvertrag nur 34 %.
  • Betriebsgröße: In Großbetrieben (über 500 Beschäftigte) erhalten 59 % Urlaubsgeld, in kleineren Betrieben (unter 100 Beschäftigte) nur 36 %.
  • Region: In Westdeutschland erhalten 46 % Urlaubsgeld, in Ostdeutschland nur 33 %.

Wie hoch ist das Urlaubsgeld?

Die Höhe des tariflichen Urlaubsgeldes variiert stark nach Branche. Das WSI-Tarifarchiv zeigt für 2025 eine Spannweite von 186 Euro bis 2.820 Euro (jeweils für Beschäftigte in der mittleren Vergütungsgruppe).

Branchen mit hohem Urlaubsgeld:

  • Holz- und Kunststoffindustrie (Westfalen-Lippe): 2.820 Euro
  • Metallindustrie: ca. 2.900 Euro
  • Druckindustrie und Versicherungsgewerbe: überdurchschnittlich

Branchen mit niedrigem Urlaubsgeld:

  • Landwirtschaft Mecklenburg-Vorpommern: 186 Euro
  • Hotel- und Gaststättengewerbe: 195-240 Euro
  • Zeitarbeit: durchschnittlich 326-446 Euro

Der Durchschnitt für Tarifbeschäftigte lag 2024 bei 1.644 Euro brutto. Zwischen West- (1.692 Euro) und Ostdeutschland (1.196 Euro) besteht eine Differenz von rund 500 Euro.

Hinweis: Im öffentlichen Dienst (TVöD) gibt es kein gesondertes Urlaubsgeld. Stattdessen erhalten Beschäftigte eine Jahressonderzahlung, die Urlaubs- und Weihnachtsgeld kombiniert und im November ausgezahlt wird.

Urlaubsgeld in Sonderfällen

Bei Kündigung

Grundsätzlich muss bereits gezahltes Urlaubsgeld bei einer Kündigung nicht zurückgezahlt werden. Ausnahme: Eine wirksame Rückzahlungsklausel im Arbeits- oder Tarifvertrag. Das BAG setzt jedoch strenge Grenzen für solche Klauseln. Bei unterjährigem Ausscheiden kann der Anspruch auf anteiliges Urlaubsgeld reduziert sein.

Im Minijob

Minijobber:innen haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld. Allerdings gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz: Erhalten Vollzeitkräfte im gleichen Unternehmen Urlaubsgeld, haben auch Minijobber:innen Anspruch – anteilig zur Arbeitszeit. Vorsicht: Das Urlaubsgeld kann zur Überschreitung der 520-Euro-Grenze führen.

In Elternzeit und bei Krankheit

Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis. Ob ein Anspruch auf Urlaubsgeld besteht, hängt vom Zweck der Zahlung ab: Honoriert das Urlaubsgeld ausschließlich die Arbeitsleistung, besteht kein Anspruch. Belohnt es (auch) die Betriebstreue, kann ein anteiliger Anspruch bestehen. Bei Krankheit ist die Rechtslage ähnlich – entscheidend sind die vertraglichen Regelungen.

Häufige Fragen zum Urlaubsgeld

Ist Urlaubsgeld gesetzlich vorgeschrieben?

Nein, es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld. Ein Anspruch kann sich nur aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder betrieblicher Übung ergeben. Nicht verwechseln mit dem Urlaubsentgelt – die Lohnfortzahlung während des Urlaubs ist gesetzlich garantiert.

Wann wird Urlaubsgeld ausgezahlt?

Typischerweise im Juni oder Juli, vor der Haupturlaubssaison. Der genaue Zeitpunkt richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Manche Tarifverträge sehen auch eine Auszahlung pro genommenem Urlaubstag vor.

Was ist der Unterschied zwischen Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt?

Das Urlaubsentgelt ist die normale Lohnfortzahlung während des Urlaubs – darauf hast du gesetzlichen Anspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz. Das Urlaubsgeld ist eine zusätzliche Sonderzahlung ohne gesetzliche Grundlage.

Muss Urlaubsgeld bei Kündigung zurückgezahlt werden?

Grundsätzlich nein. Bereits gezahltes Urlaubsgeld muss nur zurückgezahlt werden, wenn eine wirksame Rückzahlungsklausel existiert. Das BAG setzt strenge Maßstäbe an solche Klauseln.

Bekommen Minijobber Urlaubsgeld?

Kein gesetzlicher Anspruch, aber der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt: Erhalten Vollzeitkräfte Urlaubsgeld, haben auch Minijobber:innen anteilig Anspruch.

Ist Urlaubsgeld steuerfrei?

Nein, Urlaubsgeld unterliegt der vollen Lohnsteuer und Sozialversicherungspflicht. Es wird als sonstiger Bezug versteuert. Eine Alternative kann die steuerlich begünstigte Erholungsbeihilfe sein (max. 156 Euro/Jahr für Arbeitnehmer:innen).

Ab wann entsteht eine betriebliche Übung?

Nach mindestens drei Jahren vorbehaltloser Zahlung in gleicher Höhe. Um dies zu verhindern, muss der Freiwilligkeitsvorbehalt klar und eindeutig formuliert sein.

Fazit

Urlaubsgeld ist eine freiwillige Arbeitgeberleistung, auf die kein gesetzlicher Anspruch besteht. Für HR-Verantwortliche ist es wichtig, die vier möglichen Anspruchsgrundlagen zu kennen – insbesondere die betriebliche Übung kann schnell zu ungewollten Verpflichtungen führen. Mit einer klaren Vertragsgestaltung und transparenten Kommunikation lassen sich rechtliche Risiken vermeiden.

Für Unternehmen kann Urlaubsgeld ein wirksames Instrument zur Mitarbeiterbindung und Stärkung der Arbeitgebermarke sein – besonders in Branchen mit starkem Wettbewerb um Fachkräfte.

Du möchtest dein Recruiting optimieren und die besten Talente für dein Unternehmen gewinnen? Erfahre, wie objektive Eignungsdiagnostik deinen Auswahlprozess verbessert – mehr über die Aivy-Plattform erfahren.

Quellen

Home
-
Lexikon
-
Urlaubsgeld – Anspruch, Höhe & Praxis-Tipps für HR

Urlaubsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers – es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf. Ein Anspruch kann sich jedoch aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder betrieblicher Übung ergeben. Aktuell erhalten nur 44 % der Beschäftigten in Deutschland Urlaubsgeld, wobei Tarifbindung der entscheidende Faktor ist.

Definition: Was ist Urlaubsgeld?

Urlaubsgeld ist eine Sondervergütung, die Arbeitgeber:innen zusätzlich zum regulären Gehalt zahlen – typischerweise einmal jährlich vor der Haupturlaubssaison. Der ursprüngliche Zweck: Beschäftigten eine finanzielle Unterstützung für den Jahresurlaub zu bieten.

Wichtig: Urlaubsgeld ist nicht zu verwechseln mit Urlaubsentgelt. Das Urlaubsentgelt bezeichnet die normale Lohnfortzahlung während des Urlaubs – darauf besteht ein gesetzlicher Anspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Das Urlaubsgeld hingegen ist eine zusätzliche Gratifikation ohne gesetzliche Grundlage.

Eine weitere Abgrenzung gilt zur Erholungsbeihilfe: Diese ist unter bestimmten Voraussetzungen steuerbegünstigt (maximal 156 Euro pro Jahr für Arbeitnehmer:innen), während Urlaubsgeld voll versteuert werden muss.

Anspruch auf Urlaubsgeld – 4 mögliche Grundlagen

Da es keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt, kann ein verbindlicher Anspruch nur auf vier Wegen entstehen:

1. Arbeitsvertrag

Ist im individuellen Arbeitsvertrag eine Urlaubsgeld-Zahlung vereinbart, besteht ein vertraglicher Anspruch. Die Höhe, der Auszahlungszeitpunkt und eventuelle Bedingungen richten sich nach der Vertragsklausel.

2. Tarifvertrag

Tarifverträge regeln häufig einen Anspruch auf Urlaubsgeld. Voraussetzung: Der Betrieb ist tarifgebunden (durch Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband) oder der Tarifvertrag wurde für allgemeinverbindlich erklärt. Laut WSI-Tarifarchiv erhalten 72 % der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben Urlaubsgeld – ohne Tarifvertrag sind es nur 34 %.

3. Betriebsvereinbarung

Eine Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber:in und Betriebsrat kann ebenfalls einen Urlaubsgeld-Anspruch begründen. Bei der Festlegung der Verteilungsgrundsätze hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG).

4. Betriebliche Übung

Zahlt ein Arbeitgeber mindestens drei Jahre in Folge Urlaubsgeld in gleicher Höhe ohne ausdrücklichen Vorbehalt, entsteht eine betriebliche Übung. Beschäftigte können dann auch für die Zukunft einen Rechtsanspruch geltend machen.

Praxis-Tipp für HR: Um eine betriebliche Übung zu vermeiden, muss ein Freiwilligkeitsvorbehalt klar und widerspruchsfrei formuliert sein. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Wenn Sonderzahlungen nach Voraussetzung und Höhe präzise im Arbeitsvertrag definiert sind, kann nicht gleichzeitig ein Freiwilligkeitsvorbehalt gelten – die Klausel wäre dann unwirksam (BAG, 20.02.2013, 10 AZR 177/12).

Urlaubsgeld 2025 – Aktuelle Zahlen und Fakten

Wer bekommt Urlaubsgeld?

Laut der aktuellen WSI-Analyse (2025) erhalten nur 44 % aller Beschäftigten in der Privatwirtschaft Urlaubsgeld – ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr (2024: 46,8 % laut Statistischem Bundesamt).

Die wichtigsten Einflussfaktoren:

  • Tarifbindung: 72 % der Beschäftigten mit Tarifvertrag erhalten Urlaubsgeld, ohne Tarifvertrag nur 34 %.
  • Betriebsgröße: In Großbetrieben (über 500 Beschäftigte) erhalten 59 % Urlaubsgeld, in kleineren Betrieben (unter 100 Beschäftigte) nur 36 %.
  • Region: In Westdeutschland erhalten 46 % Urlaubsgeld, in Ostdeutschland nur 33 %.

Wie hoch ist das Urlaubsgeld?

Die Höhe des tariflichen Urlaubsgeldes variiert stark nach Branche. Das WSI-Tarifarchiv zeigt für 2025 eine Spannweite von 186 Euro bis 2.820 Euro (jeweils für Beschäftigte in der mittleren Vergütungsgruppe).

Branchen mit hohem Urlaubsgeld:

  • Holz- und Kunststoffindustrie (Westfalen-Lippe): 2.820 Euro
  • Metallindustrie: ca. 2.900 Euro
  • Druckindustrie und Versicherungsgewerbe: überdurchschnittlich

Branchen mit niedrigem Urlaubsgeld:

  • Landwirtschaft Mecklenburg-Vorpommern: 186 Euro
  • Hotel- und Gaststättengewerbe: 195-240 Euro
  • Zeitarbeit: durchschnittlich 326-446 Euro

Der Durchschnitt für Tarifbeschäftigte lag 2024 bei 1.644 Euro brutto. Zwischen West- (1.692 Euro) und Ostdeutschland (1.196 Euro) besteht eine Differenz von rund 500 Euro.

Hinweis: Im öffentlichen Dienst (TVöD) gibt es kein gesondertes Urlaubsgeld. Stattdessen erhalten Beschäftigte eine Jahressonderzahlung, die Urlaubs- und Weihnachtsgeld kombiniert und im November ausgezahlt wird.

Urlaubsgeld in Sonderfällen

Bei Kündigung

Grundsätzlich muss bereits gezahltes Urlaubsgeld bei einer Kündigung nicht zurückgezahlt werden. Ausnahme: Eine wirksame Rückzahlungsklausel im Arbeits- oder Tarifvertrag. Das BAG setzt jedoch strenge Grenzen für solche Klauseln. Bei unterjährigem Ausscheiden kann der Anspruch auf anteiliges Urlaubsgeld reduziert sein.

Im Minijob

Minijobber:innen haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld. Allerdings gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz: Erhalten Vollzeitkräfte im gleichen Unternehmen Urlaubsgeld, haben auch Minijobber:innen Anspruch – anteilig zur Arbeitszeit. Vorsicht: Das Urlaubsgeld kann zur Überschreitung der 520-Euro-Grenze führen.

In Elternzeit und bei Krankheit

Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis. Ob ein Anspruch auf Urlaubsgeld besteht, hängt vom Zweck der Zahlung ab: Honoriert das Urlaubsgeld ausschließlich die Arbeitsleistung, besteht kein Anspruch. Belohnt es (auch) die Betriebstreue, kann ein anteiliger Anspruch bestehen. Bei Krankheit ist die Rechtslage ähnlich – entscheidend sind die vertraglichen Regelungen.

Häufige Fragen zum Urlaubsgeld

Ist Urlaubsgeld gesetzlich vorgeschrieben?

Nein, es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld. Ein Anspruch kann sich nur aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder betrieblicher Übung ergeben. Nicht verwechseln mit dem Urlaubsentgelt – die Lohnfortzahlung während des Urlaubs ist gesetzlich garantiert.

Wann wird Urlaubsgeld ausgezahlt?

Typischerweise im Juni oder Juli, vor der Haupturlaubssaison. Der genaue Zeitpunkt richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Manche Tarifverträge sehen auch eine Auszahlung pro genommenem Urlaubstag vor.

Was ist der Unterschied zwischen Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt?

Das Urlaubsentgelt ist die normale Lohnfortzahlung während des Urlaubs – darauf hast du gesetzlichen Anspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz. Das Urlaubsgeld ist eine zusätzliche Sonderzahlung ohne gesetzliche Grundlage.

Muss Urlaubsgeld bei Kündigung zurückgezahlt werden?

Grundsätzlich nein. Bereits gezahltes Urlaubsgeld muss nur zurückgezahlt werden, wenn eine wirksame Rückzahlungsklausel existiert. Das BAG setzt strenge Maßstäbe an solche Klauseln.

Bekommen Minijobber Urlaubsgeld?

Kein gesetzlicher Anspruch, aber der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt: Erhalten Vollzeitkräfte Urlaubsgeld, haben auch Minijobber:innen anteilig Anspruch.

Ist Urlaubsgeld steuerfrei?

Nein, Urlaubsgeld unterliegt der vollen Lohnsteuer und Sozialversicherungspflicht. Es wird als sonstiger Bezug versteuert. Eine Alternative kann die steuerlich begünstigte Erholungsbeihilfe sein (max. 156 Euro/Jahr für Arbeitnehmer:innen).

Ab wann entsteht eine betriebliche Übung?

Nach mindestens drei Jahren vorbehaltloser Zahlung in gleicher Höhe. Um dies zu verhindern, muss der Freiwilligkeitsvorbehalt klar und eindeutig formuliert sein.

Fazit

Urlaubsgeld ist eine freiwillige Arbeitgeberleistung, auf die kein gesetzlicher Anspruch besteht. Für HR-Verantwortliche ist es wichtig, die vier möglichen Anspruchsgrundlagen zu kennen – insbesondere die betriebliche Übung kann schnell zu ungewollten Verpflichtungen führen. Mit einer klaren Vertragsgestaltung und transparenten Kommunikation lassen sich rechtliche Risiken vermeiden.

Für Unternehmen kann Urlaubsgeld ein wirksames Instrument zur Mitarbeiterbindung und Stärkung der Arbeitgebermarke sein – besonders in Branchen mit starkem Wettbewerb um Fachkräfte.

Du möchtest dein Recruiting optimieren und die besten Talente für dein Unternehmen gewinnen? Erfahre, wie objektive Eignungsdiagnostik deinen Auswahlprozess verbessert – mehr über die Aivy-Plattform erfahren.

Quellen

Heading 1

Heading 2

Heading 3

Heading 4

Heading 5
Heading 6

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit, sed do eiusmod tempor incididunt ut labore et dolore magna aliqua. Ut enim ad minim veniam, quis nostrud exercitation ullamco laboris nisi ut aliquip ex ea commodo consequat. Duis aute irure dolor in reprehenderit in voluptate velit esse cillum dolore eu fugiat nulla pariatur.

Block quote

Ordered list

  1. Item 1
  2. Item 2
  3. Item 3

Unordered list

  • Item A
  • Item B
  • Item C

Text link

Bold text

Emphasis

Superscript

Subscript

Heading 1

Heading 2

Heading 3

Heading 4

Heading 5
Heading 6

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit, sed do eiusmod tempor incididunt ut labore et dolore magna aliqua. Ut enim ad minim veniam, quis nostrud exercitation ullamco laboris nisi ut aliquip ex ea commodo consequat. Duis aute irure dolor in reprehenderit in voluptate velit esse cillum dolore eu fugiat nulla pariatur.

Block quote

Ordered list

  1. Item 1
  2. Item 2
  3. Item 3

Unordered list

  • Item A
  • Item B
  • Item C

Text link

Bold text

Emphasis

Superscript

Subscript

Florian Dyballa

CEO, Co-Founder

Über Florian

  • Gründer & CEO von Aivy – entwickelt innovative Wege der Personaldiagnostik und zählt zu den Top 10 HR-Tech-Gründern Deutschlands (Business Punk)
  • Über 500.000 digitale Eignungstests erfolgreich im Einsatz bei mehr als 100 Unternehmen wie Lufthansa, Würth und Hermes
  • Dreifach mit dem HR Innovation Award ausgezeichnet und regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien präsent (WirtschaftsWoche, Handelsblatt und FAZ)
  • Verbindet als Wirtschaftspsychologe und Digital-Experte fundierte Tests mit KI für faire Chancen in der Personalauswahl
  • Teilt Expertise als gefragter Vordenker der HR-Tech-Branche – in Podcasts, Medien und auf wichtigen Branchenveranstaltungen
  • Gestaltet aktiv die Zukunft der Arbeitswelt – durch die Verbindung von Wissenschaft und Technologie für bessere und gerechtere Personalentscheidungen
Erfolgsgeschichten

Diese Resultate kannst du erwarten

Entdecke, welche Erfolge andere Unternehmen mit dem Einsatz von Aivy erzielen. Lass dich inspirieren und tu es ihnen gleich.

Viele innovative Arbeitgebende vertrauen bereits auf Aivy

Das sagen #HeRoes

„Durch die sehr hohe Rücklaufquote überzeugen und binden wir unsere Azubis früh im Bewerbungsprozess.“

Tamara Molitor
Ausbildungsleiterin bei Würth
Tamara Molitor

„Das Stärkenprofil spiegelt 1:1 unsere Erfahrung im persönlichen Gespräch.“

Wolfgang Böhm
Ausbildungsleiter bei DIEHL
Wolfgang Böhm Portrait

„Durch objektive Kriterien fördern wir Chancengleichheit und Diversität im Recruiting.“

Marie-Jo Goldmann
Head of HR bei nucao
Marie Jo Goldmann Portrait

Aivy ist das beste, was mir im deutschen Diagnostik Start-up Bereich bislang über den Weg gelaufen ist.“

Carl-Christoph Fellinger
Strategic Talent Acquisition bei Beiersdorf
Christoph Feillinger Portrait

„Auswahlverfahren, die Spaß machen.“

Anna Miels
Manager Learning & Development bei apoproject
Anna Miels Portrait

„Bewerbende finden heraus, für welche Stelle sie die passenden Kompetenzen mitbringen.“

Jürgen Muthig
Leiter Berufsausbildung bei Fresenius
Jürgen Muthig Fresenius Portrait

„Versteckten Potenziale kennenlernen und Bewerber:innen gezielt aufbauen.“

Christian Schütz
HR Manager bei KU64
Christian Schuetz

Spart Zeit und macht viel Spaß bei der täglichen Arbeit.“

Matthias Kühne
Director People & Culture bei MCI Deutschland
Matthias Kühne

Ansprechende Candidate Experience durch Kommunikation auf Augenhöhe.“

Theresa Schröder
Head of HR bei Horn & Bauer
Theresa Schröder

„Sehr solide, wissenschaftlich fundiert, auch aus Kandidatensicht innovativ und in Summe einfach toll durchdacht.“

Dr. Kevin-Lim Jungbauer
Recruiting and HR Diagnostics Expert bei Beiersdorf
Kevin Jungbauer
Der Assistent, der Talent erkennt.

Unverbindlich ausprobieren

Werde zum HeRo 🦸 und erkenne mit Aivy wie gut Bewerbende zu euch passen – und das noch vor dem ersten Bewerbungsgespräch...