Urlaubsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers – es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf. Ein Anspruch kann sich jedoch aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder betrieblicher Übung ergeben. Aktuell erhalten nur 44 % der Beschäftigten in Deutschland Urlaubsgeld, wobei Tarifbindung der entscheidende Faktor ist.
Definition: Was ist Urlaubsgeld?
Urlaubsgeld ist eine Sondervergütung, die Arbeitgeber:innen zusätzlich zum regulären Gehalt zahlen – typischerweise einmal jährlich vor der Haupturlaubssaison. Der ursprüngliche Zweck: Beschäftigten eine finanzielle Unterstützung für den Jahresurlaub zu bieten.
Wichtig: Urlaubsgeld ist nicht zu verwechseln mit Urlaubsentgelt. Das Urlaubsentgelt bezeichnet die normale Lohnfortzahlung während des Urlaubs – darauf besteht ein gesetzlicher Anspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Das Urlaubsgeld hingegen ist eine zusätzliche Gratifikation ohne gesetzliche Grundlage.
Eine weitere Abgrenzung gilt zur Erholungsbeihilfe: Diese ist unter bestimmten Voraussetzungen steuerbegünstigt (maximal 156 Euro pro Jahr für Arbeitnehmer:innen), während Urlaubsgeld voll versteuert werden muss.
Anspruch auf Urlaubsgeld – 4 mögliche Grundlagen
Da es keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt, kann ein verbindlicher Anspruch nur auf vier Wegen entstehen:
1. Arbeitsvertrag
Ist im individuellen Arbeitsvertrag eine Urlaubsgeld-Zahlung vereinbart, besteht ein vertraglicher Anspruch. Die Höhe, der Auszahlungszeitpunkt und eventuelle Bedingungen richten sich nach der Vertragsklausel.
2. Tarifvertrag
Tarifverträge regeln häufig einen Anspruch auf Urlaubsgeld. Voraussetzung: Der Betrieb ist tarifgebunden (durch Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband) oder der Tarifvertrag wurde für allgemeinverbindlich erklärt. Laut WSI-Tarifarchiv erhalten 72 % der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben Urlaubsgeld – ohne Tarifvertrag sind es nur 34 %.
3. Betriebsvereinbarung
Eine Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber:in und Betriebsrat kann ebenfalls einen Urlaubsgeld-Anspruch begründen. Bei der Festlegung der Verteilungsgrundsätze hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG).
4. Betriebliche Übung
Zahlt ein Arbeitgeber mindestens drei Jahre in Folge Urlaubsgeld in gleicher Höhe ohne ausdrücklichen Vorbehalt, entsteht eine betriebliche Übung. Beschäftigte können dann auch für die Zukunft einen Rechtsanspruch geltend machen.
Praxis-Tipp für HR: Um eine betriebliche Übung zu vermeiden, muss ein Freiwilligkeitsvorbehalt klar und widerspruchsfrei formuliert sein. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Wenn Sonderzahlungen nach Voraussetzung und Höhe präzise im Arbeitsvertrag definiert sind, kann nicht gleichzeitig ein Freiwilligkeitsvorbehalt gelten – die Klausel wäre dann unwirksam (BAG, 20.02.2013, 10 AZR 177/12).
Urlaubsgeld 2025 – Aktuelle Zahlen und Fakten
Wer bekommt Urlaubsgeld?
Laut der aktuellen WSI-Analyse (2025) erhalten nur 44 % aller Beschäftigten in der Privatwirtschaft Urlaubsgeld – ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr (2024: 46,8 % laut Statistischem Bundesamt).
Die wichtigsten Einflussfaktoren:
- Tarifbindung: 72 % der Beschäftigten mit Tarifvertrag erhalten Urlaubsgeld, ohne Tarifvertrag nur 34 %.
- Betriebsgröße: In Großbetrieben (über 500 Beschäftigte) erhalten 59 % Urlaubsgeld, in kleineren Betrieben (unter 100 Beschäftigte) nur 36 %.
- Region: In Westdeutschland erhalten 46 % Urlaubsgeld, in Ostdeutschland nur 33 %.
Wie hoch ist das Urlaubsgeld?
Die Höhe des tariflichen Urlaubsgeldes variiert stark nach Branche. Das WSI-Tarifarchiv zeigt für 2025 eine Spannweite von 186 Euro bis 2.820 Euro (jeweils für Beschäftigte in der mittleren Vergütungsgruppe).
Branchen mit hohem Urlaubsgeld:
- Holz- und Kunststoffindustrie (Westfalen-Lippe): 2.820 Euro
- Metallindustrie: ca. 2.900 Euro
- Druckindustrie und Versicherungsgewerbe: überdurchschnittlich
Branchen mit niedrigem Urlaubsgeld:
- Landwirtschaft Mecklenburg-Vorpommern: 186 Euro
- Hotel- und Gaststättengewerbe: 195-240 Euro
- Zeitarbeit: durchschnittlich 326-446 Euro
Der Durchschnitt für Tarifbeschäftigte lag 2024 bei 1.644 Euro brutto. Zwischen West- (1.692 Euro) und Ostdeutschland (1.196 Euro) besteht eine Differenz von rund 500 Euro.
Hinweis: Im öffentlichen Dienst (TVöD) gibt es kein gesondertes Urlaubsgeld. Stattdessen erhalten Beschäftigte eine Jahressonderzahlung, die Urlaubs- und Weihnachtsgeld kombiniert und im November ausgezahlt wird.
Urlaubsgeld in Sonderfällen
Bei Kündigung
Grundsätzlich muss bereits gezahltes Urlaubsgeld bei einer Kündigung nicht zurückgezahlt werden. Ausnahme: Eine wirksame Rückzahlungsklausel im Arbeits- oder Tarifvertrag. Das BAG setzt jedoch strenge Grenzen für solche Klauseln. Bei unterjährigem Ausscheiden kann der Anspruch auf anteiliges Urlaubsgeld reduziert sein.
Im Minijob
Minijobber:innen haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld. Allerdings gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz: Erhalten Vollzeitkräfte im gleichen Unternehmen Urlaubsgeld, haben auch Minijobber:innen Anspruch – anteilig zur Arbeitszeit. Vorsicht: Das Urlaubsgeld kann zur Überschreitung der 520-Euro-Grenze führen.
In Elternzeit und bei Krankheit
Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis. Ob ein Anspruch auf Urlaubsgeld besteht, hängt vom Zweck der Zahlung ab: Honoriert das Urlaubsgeld ausschließlich die Arbeitsleistung, besteht kein Anspruch. Belohnt es (auch) die Betriebstreue, kann ein anteiliger Anspruch bestehen. Bei Krankheit ist die Rechtslage ähnlich – entscheidend sind die vertraglichen Regelungen.
Häufige Fragen zum Urlaubsgeld
Ist Urlaubsgeld gesetzlich vorgeschrieben?
Nein, es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld. Ein Anspruch kann sich nur aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder betrieblicher Übung ergeben. Nicht verwechseln mit dem Urlaubsentgelt – die Lohnfortzahlung während des Urlaubs ist gesetzlich garantiert.
Wann wird Urlaubsgeld ausgezahlt?
Typischerweise im Juni oder Juli, vor der Haupturlaubssaison. Der genaue Zeitpunkt richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Manche Tarifverträge sehen auch eine Auszahlung pro genommenem Urlaubstag vor.
Was ist der Unterschied zwischen Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt?
Das Urlaubsentgelt ist die normale Lohnfortzahlung während des Urlaubs – darauf hast du gesetzlichen Anspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz. Das Urlaubsgeld ist eine zusätzliche Sonderzahlung ohne gesetzliche Grundlage.
Muss Urlaubsgeld bei Kündigung zurückgezahlt werden?
Grundsätzlich nein. Bereits gezahltes Urlaubsgeld muss nur zurückgezahlt werden, wenn eine wirksame Rückzahlungsklausel existiert. Das BAG setzt strenge Maßstäbe an solche Klauseln.
Bekommen Minijobber Urlaubsgeld?
Kein gesetzlicher Anspruch, aber der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt: Erhalten Vollzeitkräfte Urlaubsgeld, haben auch Minijobber:innen anteilig Anspruch.
Ist Urlaubsgeld steuerfrei?
Nein, Urlaubsgeld unterliegt der vollen Lohnsteuer und Sozialversicherungspflicht. Es wird als sonstiger Bezug versteuert. Eine Alternative kann die steuerlich begünstigte Erholungsbeihilfe sein (max. 156 Euro/Jahr für Arbeitnehmer:innen).
Ab wann entsteht eine betriebliche Übung?
Nach mindestens drei Jahren vorbehaltloser Zahlung in gleicher Höhe. Um dies zu verhindern, muss der Freiwilligkeitsvorbehalt klar und eindeutig formuliert sein.
Fazit
Urlaubsgeld ist eine freiwillige Arbeitgeberleistung, auf die kein gesetzlicher Anspruch besteht. Für HR-Verantwortliche ist es wichtig, die vier möglichen Anspruchsgrundlagen zu kennen – insbesondere die betriebliche Übung kann schnell zu ungewollten Verpflichtungen führen. Mit einer klaren Vertragsgestaltung und transparenten Kommunikation lassen sich rechtliche Risiken vermeiden.
Für Unternehmen kann Urlaubsgeld ein wirksames Instrument zur Mitarbeiterbindung und Stärkung der Arbeitgebermarke sein – besonders in Branchen mit starkem Wettbewerb um Fachkräfte.
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Quellen
- WSI-Tarifarchiv: Urlaubsgeld 2025. Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, 2025. https://www.wsi.de/de/tarifarchiv.htm
- Pressemitteilung: 46,8 % der Tarifbeschäftigten erhalten 2024 Urlaubsgeld. Statistisches Bundesamt (Destatis), Juli 2024.
- BAG-Urteil zum Freiwilligkeitsvorbehalt (10 AZR 177/12). Bundesarbeitsgericht, 20.02.2013.
- Urlaubsgeld: Mit Tarifvertrag bekommst du mehr! Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), 2025. https://www.dgb.de/service/ratgeber/urlaubsgeld/
- Urlaubsgeld: Pflicht oder Kür? Haufe Personal, 2025. https://www.haufe.de/personal/entgelt/urlaubsgeld/urlaubsgeld-pflicht-oder-kuer_78_410438.html
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