Ein Streik ist die kollektive, vorübergehende Niederlegung der Arbeit durch Arbeitnehmer:innen, um Forderungen gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen. In Deutschland ist das Streikrecht durch Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz geschützt, aber an klare Voraussetzungen geknüpft – insbesondere muss ein Streik von einer Gewerkschaft getragen und verhältnismäßig sein. Wildcat-Streiks (wilde Streiks) ohne gewerkschaftliche Trägerschaft sind in Deutschland grundsätzlich unzulässig.
Definition: Was ist ein Streik?
Ein Streik bezeichnet die kollektive, planmäßige und vorübergehende Niederlegung der Arbeit durch eine Gruppe von Arbeitnehmer:innen mit dem Ziel, Forderungen gegenüber dem Arbeitgeber – in der Regel zu Lohn, Arbeitszeiten oder Arbeitsbedingungen – durchzusetzen. Der Begriff leitet sich vom englischen „to strike" (schlagen, niederlegen) ab und beschreibt das schärfste Mittel des kollektiven Arbeitskampfes.
Im deutschen Recht ist der Streik als Arbeitskampfmittel anerkannt und durch die in Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz (GG) verankerte Koalitionsfreiheit geschützt. Diese garantiert das Recht, Vereinigungen zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu bilden – und umfasst damit auch das Streikrecht. Gleichzeitig ist das Streikrecht nicht schrankenlos: Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat über Jahrzehnte klare Regeln entwickelt, wann ein Streik rechtmäßig ist und wann nicht.
Rechtliche Grundlagen: Streikrecht in Deutschland
Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG
Das Streikrecht in Deutschland ist kein eigenständiges Grundrecht, sondern ein Ausdruck der Koalitionsfreiheit. Art. 9 Abs. 3 GG schützt das Recht, Gewerkschaften zu bilden und kollektive Maßnahmen zur Durchsetzung tariflicher Forderungen zu ergreifen. Arbeitnehmer:innen können sich dieses Schutzrechts nicht durch Vertrag begeben – entsprechende Klauseln in Arbeitsverträgen wären unwirksam.
Tarifvertragsgesetz (TVG) und Friedenspflicht
Das Tarifvertragsgesetz (TVG) regelt den Abschluss und die Wirkung von Tarifverträgen. Aus dem TVG ergibt sich eine wichtige Einschränkung des Streikrechts: die sogenannte Friedenspflicht. Während eines laufenden Tarifvertrags dürfen die Tarifvertragsparteien keine Arbeitskampfmaßnahmen zu den bereits geregelten Themen einleiten. Die Friedenspflicht endet mit dem Ablauf des Tarifvertrags – dann können Verhandlungen über einen neuen Tarifvertrag beginnen, notfalls mit dem Mittel des Streiks.
BAG-Rechtsprechung: Das Ultima-Ratio-Prinzip
Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung das sogenannte Ultima-Ratio-Prinzip für den Arbeitskampf entwickelt: Ein Streik ist nur dann zulässig, wenn alle anderen Verhandlungsmittel ausgeschöpft wurden. Er darf nicht das erste, sondern muss das letzte Mittel sein. Zudem muss ein Streik verhältnismäßig sein – das heißt, die eingesetzten Mittel dürfen nicht außer Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen (vgl. BAG, Urteil v. 26.07.2016 – 1 AZR 160/14).
Voraussetzungen für einen legalen Streik
Nicht jede kollektive Arbeitsniederlegung ist automatisch rechtmäßig. Damit ein Streik in Deutschland legal ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Gewerkschaftliche Trägerschaft
Der Streik muss von einer tariffähigen Gewerkschaft ausgerufen und geführt werden. Spontane Arbeitsniederlegungen ohne gewerkschaftliche Trägerschaft – sogenannte wilde Streiks – sind in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig. Die Gewerkschaft übernimmt dabei die Verantwortung für den Streik und kann bei einem illegalen Streik schadensersatzpflichtig werden.
Verhältnismäßigkeit
Die Kampfmaßnahme muss verhältnismäßig sein. Das BAG prüft, ob der Streik geeignet, erforderlich und angemessen ist, um das angestrebte Ziel zu erreichen. Übermäßige oder unverhältnismäßige Arbeitskampfmaßnahmen können rechtswidrig sein.
Einhaltung der Friedenspflicht
Solange ein Tarifvertrag läuft, darf zu den darin geregelten Themen nicht gestreikt werden. Ein Streik während der Laufzeit des Tarifvertrags verletzt die Friedenspflicht und ist rechtswidrig.
Tariflich regelbares Streikziel
Das Streikziel muss ein Gegenstand sein, der in einem Tarifvertrag geregelt werden kann – also typischerweise Löhne, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche oder ähnliche Arbeitsbedingungen. Politische Streiks (etwa gegen Gesetze) sind in Deutschland grundsätzlich unzulässig.
Streikformen im Überblick
Warnstreik
Der Warnstreik ist die häufigste Streikform in Deutschland. Er ist kurzfristig (oft nur wenige Stunden oder ein Tag) und dient dazu, den Arbeitgeber unter Druck zu setzen und die Ernsthaftigkeit der Gewerkschaftsforderungen zu signalisieren. Warnstreiks finden typischerweise während laufender Tarifverhandlungen statt und sind grundsätzlich zulässig.
Generalstreik
Ein Generalstreik erfasst alle oder nahezu alle Wirtschaftsbereiche eines Landes. Er ist das schärfste Mittel des kollektiven Arbeitskampfes. In Deutschland ist ein klassischer Generalstreik rechtlich sehr eng begrenzt – insbesondere politische Generalstreiks werden als unzulässig angesehen.
Wilder Streik (rechtswidrig)
Ein wilder Streik (auch „Wildcat-Streik") ist eine spontane Arbeitsniederlegung ohne gewerkschaftliche Trägerschaft. Er ist in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig. Arbeitnehmer:innen, die an einem wilden Streik teilnehmen, können abgemahnt oder – bei schwerwiegenden Fällen – sogar gekündigt werden. Zudem können Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers entstehen.
Sympathiestreik
Der Sympathiestreik (auch Solidaritätsstreik) ist eine Arbeitsniederlegung zur Unterstützung einer anderen Gewerkschaft oder Arbeitnehmergruppe in einem anderen Arbeitskampf. In Deutschland ist er unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, wenn er von einer Gewerkschaft getragen wird und verhältnismäßig ist. In der Praxis kommt er selten vor.
Aussperrung (Arbeitgeberseite)
Die Aussperrung ist das Gegenstück zum Streik aus Arbeitgebersicht: Der Arbeitgeber schließt Arbeitnehmer:innen vorübergehend von der Arbeit aus und entzieht ihnen den Lohnanspruch. Die Aussperrung ist in Deutschland als Reaktion auf einen Streik grundsätzlich erlaubt, muss aber ihrerseits verhältnismäßig sein und wird durch die BAG-Rechtsprechung streng begrenzt.
Rechte und Pflichten während eines Streiks
Für Arbeitnehmer:innen
Arbeitnehmer:innen haben das Recht, an einem rechtmäßigen Streik teilzunehmen – auch ohne Gewerkschaftsmitglied zu sein. Die Teilnahme an einem legalen Streik darf kein Kündigungsgrund sein. Streikende müssen sich jedoch an die von der Gewerkschaft vorgegebenen Spielregeln halten (z. B. Streikposten friedlich gestalten, keine Sabotage).
Nicht-Streikende haben das Recht, während eines Streiks weiter zu arbeiten. Sie dürfen von Streikenden weder unter Druck gesetzt noch behindert werden.
Für Arbeitgeber:innen
Arbeitgeber:innen dürfen während eines Streiks:
- Den Betrieb mit nicht-streikenden Mitarbeiter:innen weiterführen
- Leiharbeitnehmer:innen einsetzen – allerdings mit einer wichtigen Einschränkung: Seit der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) im Jahr 2017 ist es nach § 11 Abs. 5 AÜG verboten, Leiharbeitnehmer:innen bewusst einzusetzen, um streikende Stammbelegschaft zu ersetzen
- Verhandlungen mit der Gewerkschaft aufnehmen oder fortsetzen
Arbeitgeber:innen dürfen nicht:
- Streikende kündigen, weil sie gestreikt haben
- Streikende unter Druck setzen, schikanieren oder überwachen
- Streikende benachteiligen (z. B. bei Beförderungen oder Prämien) allein wegen ihrer Streikteilnahme
Was passiert mit dem Gehalt beim Streik?
Während eines Streiks gilt der Grundsatz „kein Lohn ohne Arbeit": Streikende Arbeitnehmer:innen haben keinen Anspruch auf ihr reguläres Entgelt für die Dauer der Arbeitsniederlegung. Der Arbeitgeber ist berechtigt, das Gehalt anteilig zu kürzen.
Gewerkschaftsmitglieder erhalten in der Regel Streikgeld von ihrer Gewerkschaft – eine finanzielle Unterstützungsleistung, die die Einkommenseinbuße teilweise ausgleicht. Die Höhe variiert je nach Gewerkschaft und liegt in der Regel bei etwa 60–80 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts.
Arbeitnehmer:innen, die keine Gewerkschaftsmitglieder sind, erhalten kein Streikgeld. Sie tragen das volle finanzielle Risiko der Streikteilnahme selbst.
Für nicht-streikende Mitarbeiter:innen, die wegen des Streiks nicht arbeiten können (sogenannte „mittelbar Betroffene"), gilt: Wenn der Arbeitgeber sie nach Hause schickt, weil kein sinnvoller Einsatz möglich ist (Betriebsstörung durch Streik), kann das Entgelt ebenfalls entfallen – die Frage der Lohnfortzahlungspflicht ist in diesen Fällen komplex und oft von den Umständen des Einzelfalls abhängig.
Praktische Tipps für HR-Verantwortliche im Streikfall
Ein Streik stellt HR-Abteilungen vor operative und kommunikative Herausforderungen. Die folgende Checkliste hilft dabei, vorbereitet zu sein:
Vor dem Streik:
- Kontakt zur Gewerkschaft suchen und Verhandlungskanäle offenhalten
- Notfallplan für den Betrieb erstellen (Notbetrieb, Kernfunktionen sichern)
- Rechtslage prüfen: Ist der angekündigte Streik rechtmäßig? (Friedenspflicht, Ankündigungspflicht)
- Interne Kommunikation vorbereiten: Was dürfen und müssen Führungskräfte sagen?
Während des Streiks:
- Keine Einschüchterung oder Überwachung streikender Mitarbeiter:innen
- Nicht-Streikende schützen und deren freie Entscheidung respektieren
- Leiharbeitnehmer:innen nur dann einsetzen, wenn gesetzlich zulässig (§ 11 Abs. 5 AÜG beachten)
- Lohnabzüge dokumentieren und korrekt abrechnen
- Kommunikation gegenüber Kund:innen und Geschäftspartner:innen sicherstellen
Nach dem Streik:
- Keine Benachteiligung streikender Mitarbeiter:innen
- Rückkehr zur Normalität konstruktiv gestalten
- Ursachen des Konflikts analysieren und langfristige Maßnahmen ableiten (z. B. verbesserte Feedbackkultur oder regelmäßige Mitarbeitergespräche)
Häufige Fragen zum Streik
Was ist ein Streik?
Ein Streik ist die kollektive, vorübergehende Verweigerung der Arbeitsleistung durch Arbeitnehmer:innen, um Forderungen – typischerweise zu Lohn oder Arbeitsbedingungen – gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen. In Deutschland muss ein Streik von einer Gewerkschaft getragen und verhältnismäßig sein, um rechtmäßig zu sein.
Wann ist ein Streik in Deutschland legal?
Ein Streik ist in Deutschland legal, wenn er von einer tariffähigen Gewerkschaft getragen wird, die Friedenspflicht eingehalten wurde (kein laufender Tarifvertrag zu den strittigen Themen), das Ultima-Ratio-Prinzip beachtet wurde (alle Verhandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft) und das Streikziel tariflich regelbar ist.
Was ist ein wilder Streik?
Ein wilder Streik ist eine spontane Arbeitsniederlegung ohne gewerkschaftliche Trägerschaft. Er ist in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig. Arbeitnehmer:innen, die daran teilnehmen, riskieren arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung.
Was passiert mit dem Gehalt beim Streik?
Für die Dauer des Streiks entfällt der Lohnanspruch der streikenden Arbeitnehmer:innen. Gewerkschaftsmitglieder erhalten Streikgeld von ihrer Gewerkschaft (in der Regel 60–80 % des ausgefallenen Nettoentgelts). Nicht-Mitglieder erhalten kein Streikgeld.
Darf der Arbeitgeber streikende Mitarbeiter:innen kündigen?
Nein. Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik ist kein Kündigungsgrund. Eine Kündigung wegen legaler Streikteilnahme wäre nach der ständigen Rechtsprechung des BAG rechtswidrig. Bei einem rechtswidrigen (wilden) Streik kann dies anders aussehen.
Was ist der Unterschied zwischen Streik und Aussperrung?
Beim Streik verweigern Arbeitnehmer:innen die Arbeitsleistung. Bei der Aussperrung schließt der Arbeitgeber Arbeitnehmer:innen vom Betrieb aus und entzieht ihnen den Lohnanspruch. Die Aussperrung ist das Gegenmittel des Arbeitgebers im Arbeitskampf und in Deutschland unter engen Voraussetzungen zulässig.
Was ist ein Sympathiestreik?
Ein Sympathiestreik (Solidaritätsstreik) ist eine Arbeitsniederlegung zur Unterstützung einer anderen Gewerkschaft oder Arbeitnehmergruppe in einem fremden Arbeitskampf. Er ist in Deutschland zulässig, wenn er von einer Gewerkschaft getragen und verhältnismäßig ist.
Was darf der Arbeitgeber während eines Streiks tun?
Der Arbeitgeber darf den Betrieb mit nicht-streikenden Mitarbeiter:innen aufrechterhalten, Verhandlungen mit der Gewerkschaft aufnehmen und – unter den gesetzlichen Einschränkungen des § 11 Abs. 5 AÜG – Leiharbeitnehmer:innen einsetzen. Er darf streikende Mitarbeiter:innen jedoch nicht kündigen, unter Druck setzen oder benachteiligen.
Fazit
Das Streikrecht ist ein zentrales Element des deutschen kollektiven Arbeitsrechts und durch das Grundgesetz geschützt. Für HR-Verantwortliche ist es wichtig, die Voraussetzungen eines rechtmäßigen Streiks zu kennen, die eigenen Handlungsspielräume im Streikfall zu verstehen und vorbereitet zu agieren – rechtlich korrekt, kommunikativ klar und ohne eskalierendes Verhalten gegenüber streikenden Mitarbeiter:innen.
Streiks entstehen oft dort, wo Kommunikation und Vertrauen im Betrieb fehlen. Eine proaktive Feedbackkultur und regelmäßige Mitarbeitergespräche können dazu beitragen, Konflikte frühzeitig zu erkennen und zu entschärfen, bevor sie zum Arbeitskampf eskalieren.
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Quellen
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 9 Abs. 3 (Koalitionsfreiheit). Bundesministerium der Justiz, 1949. https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_9.html
- Tarifvertragsgesetz (TVG). Bundesministerium der Justiz, 1949. https://www.gesetze-im-internet.de/tvg/
- Bundesarbeitsgericht, Urteil v. 26.07.2016 – 1 AZR 160/14 (Verhältnismäßigkeit im Arbeitskampf). https://www.bundesarbeitsgericht.de
- Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), § 11 Abs. 5 (Verbot des Einsatzes von Leiharbeitnehmer:innen als Streikbrecher). Bundesministerium der Justiz, zuletzt geändert 2017. https://www.gesetze-im-internet.de/a_g/index.html
- Dütz, Wilhelm; Thüsing, Gregor: Arbeitsrecht. C.H. Beck, aktuelle Auflage. https://www.beck-shop.de
- Müller-Glöge, R.; Preis, U.; Schmidt, I. (Hrsg.): Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, Kommentierung zu Art. 9 GG. C.H. Beck, 2024.
- Haufe-Redaktion: Streik und Aussperrung – Arbeitsrecht kompakt. Haufe Online, 2024. https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/streik
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