Ein steuerfreier Sachbezug ist eine Zusatzleistung des Arbeitgebers an Mitarbeiter:innen, die anstelle von Barlohn gewährt wird – zum Beispiel als Gutschein oder Prepaid-Karte. Bis zu 50 € monatlich bleiben dabei lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei (§8 Abs. 2 EStG). Voraussetzung: Es muss sich um einen echten Sachbezug handeln – kein versteckter Barlohn, kein Rückgaberecht in Geld.
Was ist ein steuerfreier Sachbezug?
Ein Sachbezug ist ein geldwerter Vorteil, den Arbeitgeber:innen ihren Mitarbeiter:innen in Form von Sach- oder Dienstleistungen gewähren – also nicht als direkte Geldauszahlung. Die gesetzliche Grundlage bildet §8 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG), der Sachbezüge von der Lohnsteuer freistellt, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Der entscheidende Unterschied zu Barlohn: Barlohn – also direktes Geld – ist immer lohnsteuerpflichtig, unabhängig von der Höhe. Sachbezüge hingegen sind bis zur gesetzlichen Freigrenze von 50 € pro Monat vollständig steuer- und sozialversicherungsfrei. Entscheidend ist dabei, dass Mitarbeiter:innen keinen rechtlichen Anspruch auf Barauszahlung des Sachbezugs haben – sonst stuft das Finanzamt die Leistung als Barlohn ein.
Sachbezug vs. Barlohn: Der entscheidende Unterschied
Die 50-Euro-Freigrenze – Das Wichtigste auf einen Blick
Wie hoch ist die Sachbezugsfreigrenze 2024/2025?
Seit dem 1. Januar 2022 gilt eine monatliche Freigrenze von 50 € pro Mitarbeiter:in (§8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Bis Ende 2021 lag die Grenze bei 44 € – eine häufige Fehlerquelle in der Praxis.
Die Freigrenze gilt:
- Pro Monat – nicht pro Jahr und nicht übertragbar auf Folgemonaten
- Pro Arbeitgeber:in – bei mehreren Arbeitsverhältnissen kann jede/r Arbeitgeber:in die Freigrenze nutzen
- Für alle Sachbezüge zusammen – werden in einem Monat mehrere Sachbezüge gewährt, darf die Summe 50 € nicht überschreiten
Freigrenze vs. Freibetrag: Ein wichtiger Unterschied
Der Begriff Freigrenze bedeutet: Wird der Betrag von 50 € auch nur um einen Cent überschritten, wird der gesamte Betrag in diesem Monat lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig – nicht nur der übersteigende Teil. Das unterscheidet die Freigrenze von einem Freibetrag, der immer abgezogen wird.
Beispiel: Ein Gutschein im Wert von 51 € löst volle Steuerpflicht aus. Ein Gutschein im Wert von 50 € ist vollständig steuerfrei.
Was passiert bei Überschreitung?
Übersteigt der Sachbezug in einem Monat die 50-€-Grenze, ist der gesamte Betrag als geldwerter Vorteil in der Lohnabrechnung zu erfassen und unterliegt der Lohnsteuer sowie den Sozialversicherungsbeiträgen. Eine gezielte Planung der monatlichen Zuwendungen ist daher essenziell.
Welche Sachbezüge sind steuerfrei? – Beispiele & Liste
Gutscheine und Prepaid-Karten
Seit der Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2019 (gültig ab 1. Januar 2020) und den präzisierenden Vorgaben des BMF-Schreibens vom 15. März 2022 gelten für Gutscheine und Geldkarten verschärfte Anforderungen. Steuerfrei sind nur solche Gutscheine und Karten, die:
- Ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen
- Keine Barauszahlung ermöglichen
- Nicht auf ein Konto übertragen oder ausgezahlt werden können
- Im Rahmen des begrenzten Akzeptanznetzes oder für eine begrenzte Produktpalette gelten
Zulässige Beispiele:
- Gutscheine für einen bestimmten Einzelhändler (z. B. Buchhandlung, Supermarkt)
- Prepaid-Kreditkarten mit eingeschränktem Verwendungszweck (z. B. nur für Tanken oder Einkaufen bei ausgewählten Partnern)
- Gutscheine für Fitness- oder Wellnessangebote
- Warengutscheine für Online-Shops
Tankgutschein 2024: Noch anerkannt?
Ja – Tankgutscheine sind grundsätzlich weiterhin als steuerfreier Sachbezug anerkannt, aber nur unter strengen Voraussetzungen. Laut BMF-Schreiben 2022 muss der Gutschein:
- Auf eine bestimmte Tankstelle oder Tankstellenkette ausgestellt sein
- Einen festgelegten Sachbezug (Kraftstoff) definieren – kein offener Geldbetrag
- Kein Rückgaberecht in bar beinhalten
Ein allgemeiner Benzingeldgutschein, der wie eine Geldleistung fungiert, wird vom Finanzamt als Barlohn gewertet und ist damit steuerpflichtig.
Was ist NICHT als Sachbezug anerkannt?
- Direkte Geldüberweisungen oder Bargeld, auch wenn sie als "Bonuszahlung" deklariert werden
- Gutscheine mit Rückgabe- oder Umtauschrecht in Geld
- Offene Geldkarten ohne eingeschränktes Akzeptanznetz (z. B. allgemeine Visa-Prepaid-Karten)
- Sachbezüge, auf die Mitarbeiter:innen einen vertraglichen Anspruch auf Barauszahlung haben
Sachbezug korrekt umsetzen: Checkliste für HR
Voraussetzungen im Überblick
Damit ein Sachbezug steuerrechtlich anerkannt wird, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Sachleistung statt Geld – Der Sachbezug darf keine Barauszahlung ermöglichen.
- Monatliche Freigrenze einhalten – Alle Sachbezüge eines Monats zusammen max. 50 €.
- Korrekte Gutscheinart – Gutscheine müssen den BMF-Anforderungen entsprechen (eingeschränktes Akzeptanznetz oder spezifische Produktpalette).
- Kein vertraglicher Anspruch auf Barzahlung – Liegt ein solcher vor, wird der gesamte Sachbezug als Barlohn gewertet.
- Zusätzlichkeit – Der Sachbezug muss zusätzlich zum regulären Gehalt gewährt werden, nicht als Gehaltsumwandlung.
Dokumentation und Lohnabrechnung
Eine lückenlose Dokumentation ist Pflicht:
- Monatliche Aufzeichnung des geldwerten Vorteils im Lohnkonto
- Belege aufbewahren: Gutscheinbelege, Kaufnachweise, Lieferscheine
- Ausweis im Lohnkonto: Der steuerfreie Sachbezug muss vermerkt sein, auch wenn keine Lohnsteuer anfällt
- Bei Überschreitung der Freigrenze: Volle Erfassung als lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn und entsprechende Sozialversicherungsmeldung
Kombination mit anderen steuerfreien Benefits
Sachbezüge nach §8 Abs. 2 EStG lassen sich mit anderen steuerfreien Leistungen kombinieren, sofern die jeweiligen Rechtsgrundlagen eingehalten werden:
Wichtig: Die verschiedenen steuerfreien Leistungen haben eigene Rechtsgrundlagen und eigene Freigrenzen bzw. Freibeträge – sie sind grundsätzlich nebeneinander nutzbar, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Häufige Fehler und Irrtümer
1. Alte Freigrenze verwenden: Viele Unternehmen arbeiten noch mit der alten 44-€-Grenze. Seit dem 1. Januar 2022 gilt 50 €.
2. Offene Prepaid-Karten als Sachbezug deklarieren: Allgemeine Prepaid-Kreditkarten, die überall einsetzbar und in Geld umtauschbar sind, gelten als Barlohn.
3. Gehaltsumwandlung statt Zusatzleistung: Ein Sachbezug muss zusätzlich zum vereinbarten Gehalt gewährt werden. Eine Umwandlung bestehender Gehaltsbestandteile in Sachbezüge ist steuerrechtlich unzulässig.
4. Übertragung auf den Folgemonat: Die 50-€-Freigrenze gilt strikt monatlich – nicht genutzte Beträge können nicht auf den nächsten Monat übertragen werden.
5. Fehlende Dokumentation: Auch steuerfreie Sachbezüge müssen im Lohnkonto erfasst und durch Belege nachgewiesen werden.
Häufige Fragen zum steuerfreien Sachbezug
Was ist ein Sachbezug?
Ein Sachbezug ist ein geldwerter Vorteil, den Arbeitgeber:innen zusätzlich zum Gehalt in Form von Sach- oder Dienstleistungen gewähren – zum Beispiel als Gutschein oder Prepaid-Karte. Er ist bis zur monatlichen Freigrenze von 50 € lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, sofern er korrekt ausgestaltet ist und keine Barauszahlung ermöglicht.
Wie hoch ist die Sachbezugsfreigrenze 2024/2025?
Die Freigrenze beträgt seit dem 1. Januar 2022 50 € pro Monat (§8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Sie gilt monatlich – nicht jährlich – und kann nicht auf andere Monate übertragen werden. Die frühere Grenze von 44 € gilt seit 2022 nicht mehr.
Welche Sachbezüge sind steuerfrei – Beispiele?
Steuerfrei sind insbesondere Gutscheine und Prepaid-Karten mit eingeschränktem Akzeptanznetz (z. B. für einen bestimmten Einzelhändler, eine Tankstelle oder eine Produktkategorie), sofern keine Barauszahlung möglich ist. Unzulässig sind offene Geldkarten oder Gutscheine mit Rückgaberecht in bar.
Ist ein Tankgutschein 2024 noch steuerfrei?
Ja, grundsätzlich schon – aber nur unter strengen Voraussetzungen: Der Gutschein muss auf eine bestimmte Tankstelle oder Tankstellenkette ausgestellt sein, einen konkreten Sachbezug (Kraftstoff) definieren und darf keine Barauszahlung ermöglichen. Allgemeine Kraftstoffgeldgutscheine gelten als Barlohn.
Was ist der Unterschied zwischen Sachbezug und Barlohn?
Barlohn ist eine direkte Geldleistung und immer lohnsteuerpflichtig. Ein Sachbezug ist eine Sach- oder Dienstleistung, die bis zur Freigrenze von 50 €/Monat steuerfrei ist. Entscheidend ist, dass kein Anspruch auf Barauszahlung besteht – sonst gilt die Leistung steuerrechtlich als Barlohn.
Kann ich mehrere Sachbezüge kombinieren?
Ja, aber die Gesamtsumme aller Sachbezüge nach §8 Abs. 2 EStG darf 50 € pro Monat nicht übersteigen. Andere steuerfreie Benefits (z. B. Jobticket nach §3 Nr. 15 EStG oder Gesundheitsförderung nach §3 Nr. 34 EStG) haben eigene Rechtsgrundlagen und eigene Freigrenzen – sie können grundsätzlich daneben genutzt werden.
Wie erfasse ich Sachbezüge in der Lohnabrechnung?
Sachbezüge müssen monatlich im Lohnkonto als geldwerter Vorteil erfasst werden – auch wenn keine Lohnsteuer anfällt. Belege (Gutscheinquittungen, Lieferscheine) sind aufzubewahren. Bei Überschreitung der Freigrenze wird der gesamte Betrag als lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn ausgewiesen.
Gilt die 50-Euro-Grenze pro Monat oder pro Jahr?
Die Freigrenze gilt pro Monat. Wird sie in einem Monat überschritten, ist der gesamte Betrag dieses Monats steuerpflichtig. Nicht genutzte Beträge können nicht auf andere Monate übertragen werden.
Fazit
Steuerfreie Sachbezüge sind ein effektives Instrument, um Mitarbeiter:innen zusätzlich zu entlohnen – ohne dass dafür Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Die monatliche Freigrenze von 50 € (seit 2022) bietet Arbeitgeber:innen Spielraum für attraktive Zusatzleistungen wie Gutscheine, Prepaid-Karten oder Tankgutscheine.
Entscheidend für die steuerrechtliche Anerkennung sind drei Punkte: Die Leistung muss als echter Sachbezug ausgestaltet sein, darf keine Barauszahlung ermöglichen und muss die monatliche Freigrenze einhalten. Eine korrekte Dokumentation in der Lohnabrechnung ist Pflicht.
HR-Verantwortliche sollten Sachbezüge als Teil eines durchdachten Mitarbeiterbenefits-Pakets verstehen – als ergänzendes Instrument zur Gehaltsstruktur und zum Employer Branding. Wer Benefits strategisch einsetzt, stärkt die Bindung bestehender Mitarbeiter:innen und macht das Unternehmen als Arbeitgeber attraktiver.
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Quellen
- §8 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) – Sachbezüge. Bundesministerium der Justiz, 2024. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__8.html
- BMF-Schreiben: Klarstellung zu Gutscheinen und Geldkarten als Sachbezug gemäß §8 Abs. 1 Satz 3 EStG. Bundesministerium der Finanzen, 15. März 2022. https://www.bundesfinanzministerium.de
- BFH-Urteil VI R 16/17 – Gutscheine als Sachbezug. Bundesfinanzhof, 2020. https://www.bundesfinanzhof.de
- Lohnsteuer-Richtlinien R 8.1 LStR. Bundesministerium der Finanzen, 2023. https://www.bundesfinanzministerium.de
- Steuerfreie Gehaltsextras – Praxisüberblick. Haufe Verlag, 2024. https://www.haufe.de/personal/entgelt/sachbezuege
- Sachbezüge im Überblick. DATEV eG, 2024. https://www.datev.de/web/de/aktuelles/news/news-detail/sachbezuege
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