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Reisekostenabrechnung – Definition, Pauschalen 2025 & Praxis-Tipps

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Reisekostenabrechnung – Definition, Pauschalen 2025 & Praxis-Tipps
Reisekostenabrechnung – Definition, Pauschalen 2025 & Praxis-Tipps

Die Reisekostenabrechnung regelt, welche Kosten Beschäftigte auf Dienstreisen steuerlich geltend machen oder vom Arbeitgeber erstattet bekommen können – dazu zählen Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Die rechtliche Grundlage bildet das Einkommensteuergesetz (EStG), das klare Pauschalen und Nachweispflichten vorschreibt. Für HR-Verantwortliche ist eine schriftliche Reisekostenrichtlinie entscheidend, um Prozesse zu vereinheitlichen und Fehler bei der Abrechnung zu vermeiden.

Was ist die Reisekostenabrechnung?

Die Reisekostenabrechnung ist der Prozess, durch den Arbeitnehmer:innen die Kosten einer beruflich veranlassten Reise – einer sogenannten Dienstreise oder Auswärtstätigkeit – dokumentieren und erstattet bekommen oder steuerlich absetzen.

Wichtige Abgrenzung: Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (also dem regulären Büro) sind keine Dienstreisen. Diese werden steuerlich anders behandelt und zählen nicht zur Reisekostenabrechnung.

Eine Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn Beschäftigte vorübergehend außerhalb ihrer normalen Arbeitsstätte tätig sind – etwa beim Kundenbesuch, auf einer Messe oder bei einer Schulung an einem anderen Ort. Erst dann greifen die Regeln des Reisekostenrechts nach §9 EStG.

Rechtliche Grundlagen

Das Einkommensteuergesetz (EStG) als Basis

Das deutsche Reisekostenrecht ist im Einkommensteuergesetz geregelt. Die wichtigsten Paragraphen sind §9 Abs. 4a EStG (Verpflegungsmehraufwendungen) und §9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG (Fahrtkosten bei Auswärtstätigkeit). Ergänzend gelten die Lohnsteuerrichtlinien (LStR) sowie das BMF-Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Reisekosten.

Steuerfreie Erstattung und Lohnsteuerpflicht

Erstattet der Arbeitgeber Reisekosten bis zur Höhe der gesetzlichen Pauschalen, ist diese Zahlung für Arbeitnehmer:innen steuerfrei. Übersteigt die Erstattung die Pauschalsätze, wird der übersteigende Betrag lohnsteuerpflichtig – er gilt dann als geldwerter Vorteil und muss wie reguläres Gehalt versteuert werden.

Arbeitgeber:innen können auch weniger als die gesetzliche Pauschale erstatten oder die Erstattung ganz weglassen. In diesem Fall können Arbeitnehmer:innen die nicht erstatteten Beträge in ihrer Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend machen.

Was kann abgerechnet werden?

Das Reisekostenrecht unterscheidet vier Kostenkategorien:

Fahrtkosten

Für Fahrten mit dem privaten PKW gilt die Kilometerpauschale: 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer (ab dem 21. Kilometer: 0,38 Euro). Ein Fahrtenbuch oder eine separate Aufzeichnung der Fahrten ist empfehlenswert, ein Beleg ist nicht erforderlich – die Pauschale gilt automatisch.

Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel werden die tatsächlichen Kosten erstattet, nachgewiesen durch Tickets oder Quittungen.

Verpflegungspauschalen 2025 (Inland)

Für Verpflegungsmehraufwendungen im Inland gelten folgende Pauschalen (Stand 2025, gemäß §9 Abs. 4a EStG):

Abwesenheit Pauschale
Ab 8 Stunden 14 Euro
Ab 24 Stunden 28 Euro
An- und Abreisetag (mehrtägige Reise) je 14 Euro

Diese Beträge sind steuerfrei erstattungsfähig. Belege für Mahlzeiten sind nicht notwendig – die Pauschale gilt unabhängig davon, ob und was gegessen wurde. Werden kostenlose Mahlzeiten gestellt (z.B. durch den Arbeitgeber), wird die Pauschale entsprechend gekürzt.

Übernachtungskosten

Übernachtungskosten werden in tatsächlicher Höhe erstattet, sofern sie angemessen sind. Ein Beleg (Hotelrechnung) ist zwingend erforderlich. Bei Übernachtungen im Inland gibt es seit 2014 keine steuerfreie Pauschale mehr – nur die tatsächlichen und belegten Kosten sind absetzbar.

Reisenebenkosten

Zu den erstattungsfähigen Reisenebenkosten zählen unter anderem Parkgebühren, Mautgebühren, Gepäckaufbewahrung, Taxifahrten am Zielort sowie Trinkgelder in üblichem Rahmen. Für alle Reisenebenkosten gilt: Belege sind Pflicht.

Auslandsreisen: Besonderheiten und Länderpauschalen

Bei Dienstreisen ins Ausland gelten nicht die inländischen Pauschalen, sondern länderspezifische Pauschalbeträge, die das Bundesministerium der Finanzen (BMF) jährlich in einer eigenen Tabelle veröffentlicht. Maßgeblich ist dabei das Zielland der Reise.

Bei mehrtägigen Auslandsreisen gilt für An- und Abreisetag jeweils der Pauschalsatz des Ziellandes. Wenn an einem Tag mehrere Länder bereist werden, ist der Pauschalsatz des Landes maßgeblich, in dem die Übernachtung stattfindet.

Arbeitgeber:innen und HR-Verantwortliche sollten die BMF-Tabelle zu Beginn eines jeden Jahres prüfen, da sich die Länderpauschalen regelmäßig ändern. Die aktuelle Tabelle ist auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen abrufbar.

Reisekostenrichtlinie: Warum sie sinnvoll ist

Eine Reisekostenrichtlinie ist gesetzlich nicht verpflichtend – dennoch empfiehlt sie sich für jedes Unternehmen, das Mitarbeiter:innen auf Reisen schickt. Sie schafft Klarheit für alle Beteiligten, verhindert Streitigkeiten und sorgt für konsistente Prozesse.

Eine sinnvolle Reisekostenrichtlinie regelt mindestens:

  • Welche Kosten in welcher Höhe erstattet werden (PKW-Klasse, Hotelkategorie, Buchungsklasse bei Bahn/Flug)
  • Wie die Genehmigung von Dienstreisen erfolgt
  • Welche Fristen für die Einreichung von Abrechnungen gelten
  • Wie Belege eingereicht werden (digital oder in Papierform)
  • Wer im Unternehmen die Abrechnungen prüft und freigibt

Gerade für KMUs ohne eigene Buchhaltungsabteilung ist eine schriftliche Richtlinie ein wichtiges Instrument: Sie reduziert den Abstimmungsaufwand erheblich und verhindert, dass jede Abrechnung zur Einzelfallentscheidung wird.

Schritt für Schritt: Reisekosten korrekt abrechnen

Damit die Abrechnung reibungslos funktioniert und steuerlich korrekt ist, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

Vor der Reise:

  • Dienstreise genehmigen lassen (falls Richtlinie vorhanden)
  • Buchungen dokumentieren (Bahn, Flug, Hotel)

Während der Reise:

  • Alle Belege sammeln (Übernachtung, Reisenebenkosten, ÖPNV-Tickets)
  • Abwesenheitszeiten notieren (Abfahrt, Ankunft – entscheidend für Verpflegungspauschale)
  • Gefahrene Kilometer erfassen (bei PKW-Nutzung)

Nach der Reise:

  • Abrechnungsformular ausfüllen (intern oder per Software)
  • Belege beifügen
  • Frist einhalten (laut Reisekostenrichtlinie oder steuerlichen Vorgaben)
  • Abrechnung zur Prüfung und Freigabe einreichen

Viele Unternehmen setzen heute auf digitale Tools für die Reisekostenabrechnung, die den Prozess erheblich beschleunigen, die Fehlerquote senken und die Belegverwaltung DSGVO-konform abbilden.

Häufige Fehler bei der Reisekostenabrechnung

Die folgenden Fehler treten in der Praxis besonders häufig auf:

Abwesenheitszeiten nicht dokumentiert: Die Verpflegungspauschale hängt von der genauen Abwesenheitsdauer ab. Wer Uhrzeiten nicht festhält, riskiert eine falsche Abrechnung oder Nachfragen vom Finanzamt.

Veraltete Pauschalsätze verwendet: Verpflegungspauschalen und Länderpauschalen werden jährlich angepasst. Wer mit veralteten Beträgen rechnet, macht unnötige Fehler.

Fehlende oder unvollständige Belege: Übernachtungskosten und Reisenebenkosten sind ohne Beleg nicht erstattungsfähig. Belege sollten unmittelbar nach der Reise eingereicht werden.

Erste Tätigkeitsstätte falsch definiert: Wird die erste Tätigkeitsstätte im Arbeitsvertrag nicht klar festgelegt, können Zuordnungsprobleme entstehen, die steuerlich nachteilig sind.

Privatanteil nicht herausgerechnet: Wer Dienstreisen mit privaten Aufenthalten verbindet, muss den privaten Anteil herausrechnen – nur der berufliche Teil ist erstattungsfähig.

Häufige Fragen zur Reisekostenabrechnung

Was zählt als Reisekosten?

Erstattungsfähige Reisekosten umfassen vier Kategorien: Fahrtkosten (Kilometerpauschale bei PKW oder tatsächliche Kosten bei ÖPNV), Verpflegungsmehraufwendungen (Pauschalen nach Abwesenheitsdauer), Übernachtungskosten (in tatsächlicher Höhe mit Beleg) sowie Reisenebenkosten wie Parkgebühren, Maut oder Gepäckaufbewahrung (mit Beleg).

Wie hoch ist die Verpflegungspauschale 2025 (Inland)?

Für Inlandsreisen gilt: ab 8 Stunden Abwesenheit 14 Euro, ab 24 Stunden 28 Euro. An- und Abreisetage bei mehrtägigen Reisen werden je mit 14 Euro angesetzt. Belege für Mahlzeiten sind nicht erforderlich.

Wann gilt eine Fahrt als Dienstreise?

Eine Fahrt gilt als Dienstreise (Auswärtstätigkeit), wenn sie beruflich veranlasst ist und nicht zur ersten Tätigkeitsstätte (reguläres Büro) führt. Fahrten zum normalen Arbeitsplatz sind keine Dienstreisen – sie unterliegen eigenen steuerlichen Regeln (Entfernungspauschale).

Brauche ich für jede Position einen Beleg?

Nicht für alle. Fahrtkosten mit dem PKW und Verpflegungspauschalen benötigen keine Belege – hier gelten Pauschalsätze. Für Übernachtungskosten und Reisenebenkosten hingegen ist ein Beleg zwingend erforderlich.

Was gilt, wenn die Erstattung die Pauschale übersteigt?

Der Betrag, der über die steuerfreie Pauschale hinausgeht, wird lohnsteuerpflichtig. Er muss wie reguläres Gehalt versteuert werden und ist in der Lohnabrechnung entsprechend auszuweisen.

Was gilt bei Auslandsreisen?

Bei Auslandsreisen gelten länderspezifische Pauschalen, die das Bundesministerium der Finanzen jährlich veröffentlicht. Maßgeblich ist das Zielland. An- und Abreisetage werden nach dem Pauschalsatz des jeweiligen Ziellandes abgerechnet.

Muss ein Unternehmen eine Reisekostenrichtlinie haben?

Gesetzlich gibt es keine Pflicht. Dennoch ist eine schriftliche Richtlinie dringend empfohlen: Sie schafft Transparenz für alle Beteiligten, regelt Erstattungsbeträge, Genehmigungsverfahren und Einreichungsfristen und verhindert unnötige Konflikte.

Fazit

Die Reisekostenabrechnung ist ein zentrales HR- und Finanzthema, das klare gesetzliche Regeln hat – aber in der Praxis oft zu Fehlern führt. Wer die aktuellen Pauschalsätze kennt, Belege konsequent sammelt und eine klare interne Richtlinie etabliert, spart Zeit, vermeidet steuerliche Nachforderungen und schafft Verlässlichkeit für alle Beteiligten.

Digitale Tools zur Reisekostenabrechnung helfen dabei, Prozesse zu automatisieren, Belege mobil zu erfassen und die Compliance sicherzustellen – besonders für wachsende Unternehmen mit häufigen Dienstreisen ist das eine sinnvolle Investition.

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Quellen

Florian Dyballa

CEO, Co-Founder

Über Florian

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  • Rund 1 Mio. digitale Eignungstests erfolgreich im Einsatz bei mehr als 200 Unternehmen wie Lufthansa, Würth und Hermes
  • 3x mit dem HR Innovation Award ausgezeichnet und regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien präsent (WirtschaftsWoche, Handelsblatt und FAZ)
  • Verbindet als Wirtschaftspsychologe und Digital-Experte fundierte Tests mit KI für faire Chancen in der Personalauswahl
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