Psychische Gesundheit Präventionsmaßnahmen umfassen alle betrieblichen Maßnahmen, die psychische Erkrankungen verhindern, früh erkennen und betroffene Mitarbeiter:innen unterstützen. Arbeitgeber:innen sind nach §5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und zu reduzieren. Dabei unterscheidet man drei Stufen: Primärprävention (Risiken vermeiden), Sekundärprävention (frühzeitig eingreifen) und Tertiärprävention (Erkrankte unterstützen und begleiten).
Was sind Präventionsmaßnahmen für psychische Gesundheit am Arbeitsplatz?
Definition: Psychische Gesundheit nach WHO
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert psychische Gesundheit als einen Zustand des Wohlbefindens, in dem eine Person ihre Fähigkeiten entfalten, normale Lebensbelastungen bewältigen, produktiv arbeiten und zur Gemeinschaft beitragen kann. Psychische Gesundheit ist damit weit mehr als das bloße Fehlen einer Erkrankung – sie ist eine aktive Ressource, die Arbeitgeber:innen gezielt fördern können und sollten.
Am Arbeitsplatz ist psychische Gesundheit unmittelbar mit den Arbeitsbedingungen verknüpft. Faktoren wie Zeitdruck, mangelnde Wertschätzung, fehlende Handlungsspielräume oder Rollenkonflikte können die psychische Gesundheit nachhaltig beeinträchtigen. Betriebliche Präventionsmaßnahmen setzen genau hier an: Sie reduzieren Risikofaktoren und stärken Schutzfaktoren.
Warum ist das Thema für Unternehmen relevant?
Psychische Erkrankungen gehören laut aktuellem DAK-Gesundheitsreport zu den häufigsten Ursachen für Krankschreibungen in Deutschland. Besonders Depressionen und Anpassungsstörungen verursachen überdurchschnittlich lange Ausfallzeiten. Für Unternehmen entstehen direkte Kosten durch Fehlzeiten und Produktivitätsverluste sowie indirekte Kosten durch erhöhte Fluktuation und aufwendige Neubesetzungen.
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) lohnt sich dabei nachweislich: Laut IGA-Report (Initiative Gesundheit und Arbeit) spart jeder in Prävention investierte Euro im Schnitt die Folgekosten mehrfach ein – durch weniger Krankheitstage, geringere Behandlungskosten und höhere Produktivität.
Gesetzliche Grundlagen: Was Arbeitgeber:innen verpflichtet sind
§5 ArbSchG: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber:innen, die Arbeit so zu gestalten, dass physische und psychische Gefährdungen vermieden oder minimiert werden. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2013 ist explizit klargestellt, dass auch psychische Belastungen Teil der Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG sein müssen.
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen folgt einem vierstufigen Prozess: Zunächst werden Belastungen erfasst – durch Befragungen, Beobachtungen oder Workshops. Im zweiten Schritt werden Häufigkeit, Intensität und Dauer der Belastungen bewertet. Daraus leiten sich im dritten Schritt konkrete Maßnahmen ab. Im vierten Schritt wird deren Wirksamkeit überprüft und dokumentiert. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) stellt kostenfreie Checklisten und Leitfäden zur Verfügung.
Betriebsrat und Mitbestimmung
Der Betriebsrat hat nach §87 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ein Mitbestimmungsrecht bei Fragen des Gesundheitsschutzes und der Unfallverhütung. Das bedeutet: Maßnahmen im Rahmen des BGM sollten frühzeitig mit der Arbeitnehmervertretung abgestimmt werden – nicht nur aus rechtlichen Gründen, sondern auch um die Akzeptanz im Unternehmen zu erhöhen.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist eine gesetzlich verankerte Pflicht des Arbeitgebers. Nach §167 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) müssen Arbeitgeber:innen Mitarbeiter:innen, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, ein BEM anbieten. Ziel ist es, den Arbeitsplatz zu erhalten und Rückfällen vorzubeugen – ein wichtiges Element der Tertiärprävention.
Die drei Stufen der Prävention
Primärprävention: Belastungen verhindern
Die Primärprävention ist die wirkungsvollste, aber oft am meisten vernachlässigte Stufe. Hier geht es darum, psychische Belastungen erst gar nicht entstehen zu lassen – durch eine gesunde Arbeitsgestaltung und eine unterstützende Unternehmenskultur.
Typische Maßnahmen der Primärprävention sind die Reduktion von Dauerbelastung durch klare Aufgabenstrukturen, ausreichende Handlungsspielräume für Mitarbeiter:innen, transparente Kommunikation auf Führungsebene sowie eine gelebte Feedbackkultur. Auch eine passgenaue Stellenbesetzung zahlt auf die Primärprävention ein: Wenn Mitarbeiter:innen in Rollen eingesetzt werden, die ihren Stärken und ihrer Persönlichkeit entsprechen, sinkt das Risiko chronischer Überforderung. Die digitale Plattform Aivy unterstützt Unternehmen dabei, Kandidat:innen durch wissenschaftlich validierte Eignungsdiagnostik gezielt mit den Anforderungen einer Stelle abzugleichen – und so Fehlbesetzungen zu reduzieren, die langfristig psychische Belastung erzeugen.
Sekundärprävention: Früh erkennen und handeln
Die Sekundärprävention setzt ein, wenn erste Anzeichen von Belastung sichtbar werden – bevor sich eine Erkrankung manifestiert. Ziel ist es, frühzeitig zu intervenieren und eine Chronifizierung zu verhindern.
Zentrale Maßnahmen sind Schulungen für Führungskräfte zur Früherkennung psychischer Belastungssignale, Stressmanagement-Trainings und Resilienz-Programme für Mitarbeiter:innen sowie regelmäßige Mitarbeiterbefragungen als Frühwarnsystem. Auch anonyme Beratungsangebote oder ein Employee Assistance Program (EAP) gehören zur Sekundärprävention, wenn sie niedrigschwellig zugänglich sind. Führungskräfte spielen dabei eine Schlüsselrolle: Wer erste Zeichen wie zunehmende Fehlzeiten, Rückzug aus dem Team oder Konzentrationsprobleme früh erkennt und empathisch anspricht, kann eine Eskalation verhindern. Voraussetzung ist eine entsprechende Schulung – und eine offene Fehler- und Gesprächskultur im Unternehmen.
Tertiärprävention: Erkrankte unterstützen
Die Tertiärprävention richtet sich an Mitarbeiter:innen, die bereits erkrankt sind. Ziel ist es, die Genesung zu unterstützen, einen nachhaltigen Wiedereinstieg in den Beruf zu ermöglichen und Rückfälle zu vermeiden.
Neben dem gesetzlich verpflichtenden BEM gehören hier therapeutische Unterstützung, stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell), angepasste Arbeitsbedingungen sowie Coaching nach Rückkehr zur Arbeit zu den wichtigen Maßnahmen. Entscheidend ist, dass Betroffene keine Stigmatisierung befürchten müssen – eine offene Unternehmenskultur ist die Basis jeder erfolgreichen Tertiärprävention.
Konkrete Maßnahmen für deinen Betrieb
Strukturelle Maßnahmen: Arbeitsgestaltung und Führungskultur
Strukturelle Maßnahmen wirken auf der Ebene der Organisation und haben die breiteste Wirkung. Dazu zählen unter anderem die Einführung klarer Erreichbarkeitsregeln und einer Right-to-Disconnect-Kultur, die Überprüfung und Anpassung von Arbeitsmengen und Deadlines, die Förderung von Autonomie und Eigenverantwortung sowie regelmäßige Mitarbeitergespräche mit echtem Feedback. Führungskräfteentwicklung ist dabei ein zentraler Hebel: Führungsstil hat einen direkten Einfluss auf das Wohlbefinden von Teams. Empathische, transparente und wertschätzende Führung reduziert psychische Belastung messbar.
Individuelle Angebote: EAP, Coaching und Resilienz-Training
Individuelle Angebote ergänzen strukturelle Maßnahmen und ermöglichen Mitarbeiter:innen, selbst aktiv zu werden. Ein Employee Assistance Program (EAP) ist ein vertrauliches, externes Beratungsangebot, das Unternehmen für ihre Belegschaft bereitstellen. Mitarbeiter:innen können dort – ohne dass der Arbeitgeber Einblick erhält – psychologische Beratung, Coaching oder auch Rechts- und Finanzberatung in Anspruch nehmen. Die Kosten trägt der Arbeitgeber. Ergänzend sind Resilienz-Trainings, Achtsamkeitsprogramme und Coaching-Angebote wirksame Instrumente der Sekundärprävention.
Digitale Angebote für Remote- und Hybrid-Teams
Für Unternehmen mit Remote- oder Hybrid-Belegschaft sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Die soziale Isolation im Homeoffice, verwischende Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit sowie reduzierte informelle Kommunikation zählen zu den psychosozialen Risikofaktoren des digitalen Arbeitens. Digitale Gesundheitsplattformen, Online-Kurse, regelmäßige virtuelle Check-ins sowie die konsequente Einführung von No-Meeting-Zeiten können hier gezielt entgegenwirken. Entscheidend ist, dass auch im digitalen Raum ein Sense of Belonging entsteht – also das Gefühl, wirklich zum Team zu gehören.
Wirksamkeit messen: Wie du den Erfolg deines BGM beurteilst
Was nicht gemessen wird, lässt sich nicht verbessern. Für die Wirksamkeitskontrolle von BGM-Maßnahmen empfehlen sich folgende Kennzahlen: die Fehlzeitenquote (vor und nach Einführung von Maßnahmen), die Fluktuationsrate, Ergebnisse aus regelmäßigen Mitarbeiterbefragungen zur Arbeitszufriedenheit und wahrgenommenen Belastung sowie die Inanspruchnahme von EAP-Leistungen (aggregiert, ohne Personenbezug). Wichtig ist, dass die Evaluation anonym erfolgt und Mitarbeiter:innen das Vertrauen haben, ehrliche Rückmeldungen zu geben. Nur dann liefern Befragungen valide Daten.
Häufige Fragen zu psychischen Gesundheit Präventionsmaßnahmen
Was sind die gesetzlichen Pflichten von Arbeitgeber:innen zur psychischen Gesundheit?
Nach §5 ArbSchG sind Arbeitgeber:innen verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen – seit 2013 explizit auch für psychische Belastungen. Daraus müssen geeignete Schutzmaßnahmen abgeleitet und dokumentiert werden. Der Betriebsrat hat nach §87 BetrVG Mitbestimmungsrecht beim Gesundheitsschutz. Bei längerer Erkrankung greift zudem die BEM-Pflicht nach §167 SGB IX.
Was ist der Unterschied zwischen Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention?
Primärprävention vermeidet Risikofaktoren, bevor sie entstehen – z.B. durch gesunde Arbeitsgestaltung. Sekundärprävention setzt bei ersten Belastungszeichen an und verhindert eine Chronifizierung – z.B. durch Stressmanagement-Trainings oder EAP. Tertiärprävention unterstützt bereits erkrankte Mitarbeiter:innen bei der Genesung und dem Wiedereinstieg – z.B. durch BEM und stufenweise Wiedereingliederung.
Wie führe ich eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durch?
In vier Schritten: Belastungen erfassen (Befragung, Beobachtung, Workshops), Belastungen beurteilen (Häufigkeit, Intensität, Dauer), Maßnahmen ableiten und umsetzen sowie Wirksamkeit kontrollieren und dokumentieren. Die BAUA bietet kostenfreie Leitfäden und Checklisten unter www.baua.de.
Was ist ein Employee Assistance Program (EAP) und wie funktioniert es?
Ein EAP ist ein externes, vertrauliches Beratungsangebot, das Arbeitgeber:innen für ihre Mitarbeiter:innen bereitstellen. Es umfasst in der Regel psychologische Beratung, Coaching sowie Rechts- und Finanzberatung. Für Mitarbeiter:innen ist das Angebot kostenlos und anonym – der Arbeitgeber hat keinen Einblick in individuelle Beratungen. Die Kosten trägt das Unternehmen.
Wie erkenne ich Zeichen psychischer Überlastung bei Mitarbeiter:innen?
Häufige Signale sind zunehmende Fehlzeiten oder Kurzerkrankungen, sozialer Rückzug und Stimmungsveränderungen, sinkende Produktivität oder häufige Fehler sowie Gereiztheit und Konzentrationsprobleme. Führungskräfte benötigen eine entsprechende Schulung, um diese Signale sensibel, professionell und ohne Stigmatisierung anzusprechen.
Wie lohnt sich BGM finanziell – was ist der ROI?
Laut IGA-Report amortisieren sich Investitionen in betriebliche Prävention durch reduzierte Folgekosten – etwa durch weniger Fehlzeiten, geringere Fluktuationskosten und höhere Produktivität. Ergänzend wirkt sich ein gelebtes BGM positiv auf das Employer Branding aus und erleichtert die Gewinnung qualifizierter Fachkräfte.
Welche Maßnahmen eignen sich besonders für Remote- und Hybrid-Teams?
Digitale Gesundheitsplattformen und Online-Kursangebote, regelmäßige virtuelle Team-Check-ins, klare Erreichbarkeitsregeln und eine Right-to-Disconnect-Kultur sowie digitale EAP-Angebote per Chat oder Video-Beratung. Entscheidend ist, dass auch im Remote-Setting bewusst soziale Verbindung gefördert wird – um Isolation als psychischen Risikofaktor zu minimieren.
Fazit
Psychische Gesundheit ist keine Privatangelegenheit – sie ist ein zentrales Handlungsfeld für Unternehmen, mit gesetzlichen Pflichten, messbarem ROI und direktem Einfluss auf Leistungsfähigkeit, Fluktuation und Arbeitgeberattraktivität. Das 3-Stufen-Modell aus Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention gibt HR-Verantwortlichen einen klaren Rahmen: Belastungen strukturell vermeiden, frühzeitig erkennen und handeln sowie Betroffene gezielt unterstützen.
Der beste Ausgangspunkt ist die gesetzlich ohnehin verpflichtende Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen nach §5 ArbSchG – sie schafft die Datenbasis für alle weiteren Maßnahmen und zeigt gleichzeitig, wo im Unternehmen der größte Handlungsbedarf besteht.
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Quellen
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Bundesministerium der Justiz. Aktuell. https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA): Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung – Empfehlungen und Leitfaden. Aktuell. https://www.baua.de
- DAK-Gesundheitsreport. DAK-Gesundheit. Jährlich. https://www.dak.de/dak/gesundheitsreport/
- AOK-Fehlzeiten-Report. AOK-Institut für Gesundheitsconsulting. Jährlich. https://www.aok.de
- World Health Organization (WHO): Mental health: strengthening our response. 2022. https://www.who.int/news-room/fact-sheets/detail/mental-health-strengthening-our-response
- Initiative Gesundheit und Arbeit (IGA): Wirksamkeit und Nutzen betrieblicher Prävention. https://www.iga-info.de
- Deutsche Gesellschaft für Personalführung (DGFP): Leitfaden Betriebliches Gesundheitsmanagement. https://www.dgfp.de
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