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Praktikumszeugnis – Pflicht, Inhalt & Formulierungen

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Praktikumszeugnis – Pflicht, Inhalt & Formulierungen
Praktikumszeugnis – Pflicht, Inhalt & Formulierungen

Ein Praktikumszeugnis ist ein schriftliches Dokument, das ein Unternehmen nach Abschluss eines Praktikums ausstellen muss – die Pflicht ergibt sich aus § 630 BGB bzw. § 16 BBiG. Es dokumentiert Dauer, Tätigkeit und – beim qualifizierten Zeugnis – auch Leistung und Verhalten der praktizierenden Person. Für HR-Verantwortliche ist es wichtig, Pflichtinhalte, Formulierungen und Fristen zu kennen, um rechtssichere Zeugnisse auszustellen.

Was ist ein Praktikumszeugnis?

Ein Praktikumszeugnis ist ein offizielles Dokument, das bestätigt, dass eine Person ein Praktikum in einem Unternehmen absolviert hat. Es bescheinigt die Dauer des Praktikums, die ausgeübten Tätigkeiten und – je nach Zeugnistyp – eine Beurteilung der erbrachten Leistung und des Verhaltens.

Das Praktikumszeugnis unterscheidet sich vom Arbeitszeugnis dadurch, dass es für Personen ausgestellt wird, die kein reguläres Beschäftigungsverhältnis, sondern ein zeitlich begrenztes Praktikum absolviert haben. Es dient Praktikant:innen häufig als wichtiger Nachweis in Bewerbungsunterlagen – insbesondere Studierenden und Schulabgänger:innen.

Abgrenzung: Praktikumszeugnis vs. Arbeitszeugnis vs. Ausbildungszeugnis

Zeugnistyp Für wen? Rechtsgrundlage
Praktikumszeugnis Praktikant:innen § 630 BGB, ggf. § 16 BBiG
Arbeitszeugnis Arbeitnehmer:innen mit regulärem Vertrag § 630 BGB
Ausbildungszeugnis Auszubildende nach Abschluss der Ausbildung § 16 BBiG

Ist ein Praktikumszeugnis Pflicht? Die rechtlichen Grundlagen

Praktikant:innen haben grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf ein Zeugnis. Die Pflicht ergibt sich aus zwei zentralen Paragraphen.

§ 630 BGB – Allgemeine Zeugnispflicht

Laut § 630 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) haben Dienstnehmer:innen nach Beendigung eines Dienstverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Da Praktika in der Regel als Dienstverhältnis eingeordnet werden, gilt dieser Anspruch auch für Praktikant:innen. Das Zeugnis muss auf Verlangen ausgestellt werden – eine automatische Aushändigung ohne entsprechende Anfrage ist nicht verpflichtend.

§ 16 BBiG – Besonderheiten bei Ausbildungspraktika

Für Praktika, die im Rahmen einer Ausbildung oder schulischen Anforderung abgeleistet werden, gilt zusätzlich § 16 Berufsbildungsgesetz (BBiG). Dieser regelt explizit die Zeugnispflicht für Ausbildungsverhältnisse und schreibt bei Bedarf eine qualifizierte Beurteilung vor.

Für welche Praktikumstypen gilt was?

Nicht alle Praktika werden rechtlich gleich behandelt. Hier ein Überblick:

  • Schulpraktikum: Pflichtpraktikum im Rahmen der Schulausbildung. Anspruch auf Zeugnis nach § 630 BGB besteht, auch wenn keine Vergütungspflicht gilt.
  • Pflichtpraktikum im Studium: Hochschulen schreiben Praxissemester oder Pflichtpraktika vor. Anspruch auf qualifiziertes Zeugnis empfehlenswert für Bewerbungsunterlagen.
  • Freiwilliges Praktikum: Auch hier besteht Zeugnisanspruch nach § 630 BGB. Ab einer Dauer von mehr als drei Monaten gilt das Mindestlohngesetz (MiLoG) zusätzlich.

Hinweis: Bei sehr kurzen, informellen Hospitationen (z.B. ein einzelner Schnuppertag) ist die Rechtslage uneinheitlich. Im Zweifel empfiehlt sich die Ausstellung eines einfachen Zeugnisses.

Einfaches vs. qualifiziertes Praktikumszeugnis

Es gibt zwei grundlegende Typen von Praktikumszeugnissen. Der Unterschied liegt darin, ob das Zeugnis eine inhaltliche Bewertung enthält oder nicht.

Das einfache Zeugnis bescheinigt lediglich Dauer und Art der Tätigkeit, ohne eine Wertung von Leistung oder Verhalten. Es beantwortet die Frage: Was hat die Person gemacht?

Das qualifizierte Zeugnis enthält zusätzlich eine Beurteilung von Arbeitsleistung und Sozialverhalten. Es beantwortet die Frage: Wie hat die Person gearbeitet?

Praktikant:innen können ein qualifiziertes Zeugnis verlangen – und in der Praxis ist dies auch fast immer der Fall, da ein qualifiziertes Zeugnis für Bewerbungen deutlich wertvoller ist. Arbeitgeber:innen sind jedoch nicht verpflichtet, ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen, wenn die praktische Person dies nicht ausdrücklich anfordert.

Pflichtinhalte: Was muss ins Praktikumszeugnis?

Ein rechtssicheres Praktikumszeugnis muss bestimmte Mindestinhalte enthalten. Die folgende Checkliste zeigt, was zwingend erforderlich ist:

Pflichtangaben im einfachen Zeugnis:

  • Vollständiger Name der praktizierenden Person
  • Beginn und Ende des Praktikums (genaue Daten)
  • Art und Umfang der ausgeübten Tätigkeiten
  • Firmenstempel oder Briefkopf des Unternehmens
  • Datum der Ausstellung
  • Unterschrift der verantwortlichen Person (i.d.R. Vorgesetzte:r oder HR)

Zusätzliche Angaben im qualifizierten Zeugnis:

  • Beurteilung der fachlichen Leistung
  • Beurteilung des Sozialverhaltens (gegenüber Kolleg:innen, Vorgesetzten, Kund:innen)
  • Gesamtbeurteilung
  • Optional: Begründung für das Ende des Praktikums (nur bei positivem Kontext sinnvoll)

Was darf nicht ins Zeugnis stehen?

Das Zeugnisrecht legt klare Grenzen fest. Folgende Angaben sind im Praktikumszeugnis verboten:

  • Krankheitstage oder gesundheitliche Informationen
  • Schwangerschaft
  • Betriebsratstätigkeit oder gewerkschaftliches Engagement
  • Private Umstände oder persönliche Meinungen der Vorgesetzten
  • Versteckte Negativsignale (sogenannte Geheimcodes, die gegen die BAG-Rechtsprechung verstoßen)
  • Strafrechtliche Vorwürfe (außer bei einer rechtskräftigen Verurteilung mit unmittelbarem Bezug zur Tätigkeit)

Zeugnisformulierungen: Der Geheimcode erklärt

In Deutschland hat sich eine standardisierte Zeugnissprache entwickelt: Bestimmte Phrasen entsprechen bestimmten Schulnoten. Wer Zeugnisse ausstellt oder bewertet, sollte diesen Code kennen.

Formulierung Schulnote Bedeutung
„stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" 1 (sehr gut) Herausragende Leistung
„stets zu unserer vollen Zufriedenheit" 2 (gut) Überdurchschnittlich
„zu unserer vollen Zufriedenheit" 2–3 Gut bis befriedigend
„zu unserer Zufriedenheit" 3 (befriedigend) Durchschnittlich
„im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit" 4 (ausreichend) Unter Erwartung
„hat versucht, die Aufgaben zu erfüllen" 5 (mangelhaft) Deutliche Mängel

Wichtig für HR-Verantwortliche: Das Zeugnis muss laut § 630 BGB wohlwollend formuliert sein – das bedeutet jedoch nicht, dass unwahre Aussagen gemacht werden dürfen. Falsche Gefälligkeitszeugnisse können rechtliche Konsequenzen haben, wenn Dritte (z.B. zukünftige Arbeitgeber:innen) dadurch geschädigt werden.

Praktikumszeugnis ausstellen – Schritt für Schritt

Mit einer klaren Vorgehensweise ist das Ausstellen eines Praktikumszeugnisses unkompliziert:

1. Anfrage der praktizierenden Person entgegennehmen: Das Zeugnis wird auf Verlangen ausgestellt. Kläre vorab, ob ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis gewünscht wird.

2. Leistung und Verhalten dokumentieren: Hole dir Feedback von der direkten Führungskraft oder dem betreuenden Team. Notiere konkrete Tätigkeiten, Projekte und Verhaltensbeobachtungen.

3. Entwurf erstellen: Nutze die Pflichtinhalte-Checkliste (siehe oben). Formuliere Leistungs- und Verhaltensbeurteilungen mit der korrekten Zeugnissprache.

4. Internes Review: Lasse den Entwurf von der Führungskraft gegenlesen. Bei Unsicherheiten bei Formulierungen: rechtliche Beratung einholen.

5. Ausstellen und übergeben: Das Zeugnis wird auf Firmenbriefpapier ausgegeben, datiert und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben. Die Ausstellung kann auch digital mit rechtsgültiger elektronischer Signatur erfolgen.

Frist: Es gibt keine gesetzlich festgelegte Frist. Laut gängiger Rechtsprechung sollte das Zeugnis jedoch zügig nach Ende des Praktikums ausgestellt werden – in der Praxis gelten zwei bis vier Wochen als angemessen. Verzögerungen können Schadensersatzansprüche auslösen, wenn der:die Praktikant:in nachweisbar Nachteile erlitten hat (z.B. eine Bewerbungschance verpasst hat).

Häufige Fragen zum Praktikumszeugnis

Ist ein Praktikumszeugnis wirklich Pflicht?

Ja – grundsätzlich haben Praktikant:innen Anspruch auf ein Zeugnis (§ 630 BGB). Das Zeugnis muss auf Verlangen ausgestellt werden. Bei Ausbildungspraktika gilt zusätzlich § 16 BBiG. Sehr kurze, informelle Hospitationen bilden eine rechtliche Grauzone, aber auch hier ist die Ausstellung eines einfachen Zeugnisses empfehlenswert.

Was ist der Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Praktikumszeugnis?

Das einfache Zeugnis dokumentiert nur Dauer und Tätigkeiten, ohne Bewertung. Das qualifizierte Zeugnis enthält zusätzlich eine Beurteilung von Leistung und Sozialverhalten. Praktikant:innen können ein qualifiziertes Zeugnis verlangen – in Bewerbungen ist dieses deutlich wertvoller.

Was bedeuten die typischen Formulierungen im Zeugnis?

Deutsche Zeugnisse verwenden eine codierte Sprache: „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" entspricht der Note sehr gut, „zu unserer Zufriedenheit" entspricht befriedigend. Die genaue Tabelle findest du im Abschnitt „Zeugnisformulierungen" weiter oben.

Innerhalb welcher Frist muss das Praktikumszeugnis ausgestellt werden?

Eine gesetzlich festgeschriebene Frist gibt es nicht. Die Rechtsprechung erwartet jedoch eine zügige Ausstellung nach Ende des Praktikums – in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen. Zu lange Verzögerungen können zu Schadensersatzansprüchen führen.

Darf ein Praktikumszeugnis negativ sein?

Das Zeugnis muss wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert sein (§ 630 BGB). Offensichtliche Negativformulierungen sind erlaubt, wenn sie sachlich begründet sind. Versteckte Negativsignale oder Geheimcodes, die gegen die BAG-Rechtsprechung verstoßen, sind hingegen unzulässig. Bei Zweifeln sollte rechtliche Beratung eingeholt werden.

Was darf auf keinen Fall im Praktikumszeugnis stehen?

Verboten sind unter anderem: Krankheitstage, gesundheitliche Angaben, Schwangerschaft, Betriebsratstätigkeit, private Informationen und nicht belegbare negative Beurteilungen. Diese Informationen verletzen das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Person.

Kann ein Praktikumszeugnis angefochten werden?

Ja. Ist die praktizierende Person mit dem Inhalt nicht einverstanden, kann sie Änderungen verlangen – zum Beispiel bei unzutreffenden Beurteilungen oder fehlenden Pflichtangaben. Im Streitfall kann das Arbeitsgericht angerufen werden. Unternehmen sollten daher Beurteilungen immer sachlich und belegbar formulieren.

Fazit

Ein Praktikumszeugnis ist mehr als eine Formalität – es ist ein rechtlich verpflichtender Nachweis, der für die berufliche Entwicklung von Praktikant:innen eine wichtige Rolle spielt. Für HR-Verantwortliche bedeutet das: Pflichtinhalte kennen, Formulierungen korrekt anwenden und Fristen einhalten. Besonders der Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Zeugnis sowie die Bedeutung der Zeugnissprache sind im Alltag entscheidend.

Wer den Zeugnis-Prozess standardisiert – mit klarer Vorlage, internem Review und fixer Ausstellungsfrist – spart Zeit und vermeidet rechtliche Risiken.

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Quellen

Florian Dyballa

CEO, Co-Founder

Über Florian

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  • Rund 1 Mio. digitale Eignungstests erfolgreich im Einsatz bei mehr als 200 Unternehmen wie Lufthansa, Würth und Hermes
  • 3x mit dem HR Innovation Award ausgezeichnet und regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien präsent (WirtschaftsWoche, Handelsblatt und FAZ)
  • Verbindet als Wirtschaftspsychologe und Digital-Experte fundierte Tests mit KI für faire Chancen in der Personalauswahl
  • Teilt Expertise als gefragter Vordenker der HR-Tech-Branche – in Podcasts, Medien und auf wichtigen Branchenveranstaltungen
  • Gestaltet aktiv die Zukunft der Arbeitswelt – durch die Verbindung von Wissenschaft und Technologie für bessere und gerechtere Personalentscheidungen
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