Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung in Deutschland, bei der das monatliche Einkommen die gesetzliche Einkommensgrenze nicht überschreiten darf — diese liegt ab Januar 2025 bei 556 Euro pro Monat und ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Arbeitnehmer:innen zahlen keine Lohnsteuer und in der Regel keine Sozialabgaben; die pauschalen Abgaben trägt die Arbeitgeber:in. Trotz geringfügiger Beschäftigung gelten Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Kündigungsschutz uneingeschränkt.
Was ist ein Minijob? Definition
Ein Minijob — offiziell „geringfügige Beschäftigung" gemäß § 8 SGB IV (Sozialgesetzbuch, Viertes Buch) — ist ein Arbeitsverhältnis, bei dem das monatliche Arbeitsentgelt eine gesetzlich festgelegte Grenze nicht übersteigt. Der Begriff „geringfügig" bezieht sich dabei ausschließlich auf das Einkommen, nicht auf die geleisteten Arbeitsstunden oder die Art der Tätigkeit.
Entscheidend: Nahezu jede Tätigkeit kann als Minijob ausgeübt werden — von der Kassierkraft im Einzelhandel über den Nachhilfelehrer bis hin zur Reinigungskraft. Die rechtliche Einordnung hängt allein von der Höhe des monatlichen Verdienstes ab.
Arten von Minijobs
Das Gesetz kennt zwei Formen der geringfügigen Beschäftigung:
Entgeltgeringfügige Beschäftigung — die klassische Form: Das Einkommen liegt dauerhaft unter der Einkommensgrenze. Dies ist der weitaus häufigere Fall und das, was im Alltag als „Minijob" bezeichnet wird.
Kurzfristige Beschäftigung — zeitlich begrenzt: Die Beschäftigung ist auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt, unabhängig vom Verdienst. Typisches Beispiel: Saisonarbeit in der Landwirtschaft oder im Tourismus.
Dieser Artikel fokussiert auf die entgeltgeringfügige Beschäftigung.
Einkommensgrenze & Stunden 2025
Aktuelle Grenze: 556 Euro pro Monat
Seit Oktober 2022 ist die Einkommensgrenze für Minijobs dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Die Berechnung erfolgt nach folgender Formel:
Einkommensgrenze = Mindestlohn × 130 Stunden/Monat
Ab Januar 2025 gilt ein Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde. Daraus ergibt sich:
12,82 Euro × 130 = 556 Euro pro Monat
Sobald der Mindestlohn angepasst wird, erhöht sich automatisch auch die Minijob-Grenze. Arbeitgeber:innen müssen daher regelmäßig prüfen, ob ihre Minijobber:innen weiterhin unterhalb der Grenze beschäftigt sind.
Wichtig: Die Grenze bezieht sich auf den Durchschnitt über das Kalenderjahr. Einzelne Monate dürfen die Grenze überschreiten — jedoch gilt: Unvorhergesehene Überschreitungen sind maximal zweimal pro Jahr zulässig.
Wie viele Stunden darf man im Minijob arbeiten?
Eine gesetzlich festgelegte maximale Stundenzahl gibt es nicht. Maßgeblich ist allein das monatliche Einkommen. Als Orientierung gilt jedoch: Bei einem Mindestlohn von 12,82 Euro entspricht die Einkommensgrenze von 556 Euro ungefähr 43 Arbeitsstunden pro Monat.
Wird mehr als der Mindestlohn gezahlt, sinkt die mögliche Stundenzahl entsprechend. Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, Arbeitszeiten von Minijobber:innen täglich zu dokumentieren (§ 17 MiLoG, Mindestlohngesetz).
Sozialabgaben & Steuern — wer zahlt was?
Arbeitgeber:innen-Abgaben im Überblick
Arbeitgeber:innen tragen bei Minijobs pauschale Abgaben, die direkt an die Minijob-Zentrale abgeführt werden. Die Gesamtbelastung liegt bei rund 30 Prozent des Arbeitsentgelts:
Alle Abgaben werden zentral über die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See abgewickelt. Die Anmeldung und monatliche Beitragszahlung erfolgen ausschließlich über diesen Weg.
Arbeitnehmer:innen: Steuerfreiheit & Rentenversicherung
Arbeitnehmer:innen im Minijob sind grundsätzlich von Lohnsteuer und Sozialabgaben befreit. Es gelten jedoch zwei wichtige Ausnahmen:
Rentenversicherung: Minijobber:innen sind automatisch rentenversicherungspflichtig — können sich jedoch auf Antrag davon befreien lassen. Der Eigenanteil beträgt aktuell 3,6 Prozent des Entgelts. Der Verzicht auf die Versicherungspflicht bedeutet allerdings auch den Verzicht auf Rentenansprüche aus dem Minijob.
Steuerliche Erfassung: Obwohl keine Lohnsteuer anfällt, sollte der Minijob bei der jährlichen Einkommensteuererklärung angegeben werden — insbesondere wenn er neben einem steuerpflichtigen Hauptjob ausgeübt wird.
Rechte im Minijob
Ein weit verbreiteter Irrtum: Minijobber:innen haben weniger Rechte als Vollzeitkräfte. Das stimmt nicht. Laut deutschem Arbeitsrecht gelten dieselben Schutzvorschriften unabhängig vom Beschäftigungsumfang.
Urlaubsanspruch
Laut § 3 BUrlG (Bundesurlaubsgesetz) haben alle Arbeitnehmer:innen — einschließlich Minijobber:innen — Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der Anspruch berechnet sich anteilig nach der Anzahl der vereinbarten Arbeitstage pro Woche:
- 5 Tage/Woche: 20 Urlaubstage (Mindesturlaub)
- 3 Tage/Woche: 12 Urlaubstage
- 1 Tag/Woche: 4 Urlaubstage
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Minijobber:innen haben nach sechswöchiger Betriebszugehörigkeit Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für bis zu sechs Wochen (§ 3 EFZG, Entgeltfortzahlungsgesetz). Die Arbeitgeber:in kann sich einen Teil dieser Kosten über die Umlage U1 zurückerstatten lassen.
Kündigungsschutz
Nach einer Beschäftigungsdauer von mehr als sechs Monaten greift das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) — sofern der Betrieb mehr als zehn Beschäftigte hat. Kündigungen müssen dann sozial gerechtfertigt sein. Außerdem gelten die allgemeinen Kündigungsfristen gemäß § 622 BGB.
Minijob vs. Midijob — Der Vergleich
Liegt das monatliche Einkommen über der Minijob-Grenze, aber unter 2.000 Euro, befindet man sich im sogenannten Übergangsbereich — dem Midijob. Dieser bietet mehr sozialen Schutz, bedeutet aber auch höhere Abgaben für Arbeitnehmer:innen.
Für Arbeitnehmer:innen, die langfristig in die Sozialversicherung einzahlen möchten, kann ein Midijob trotz der Abzüge sinnvoller sein — insbesondere hinsichtlich Renten- und Krankenversicherungsschutz.
Arbeitgeber:innen-Pflichten: Schritt für Schritt
Anmeldung bei der Minijob-Zentrale
Jede Neueinstellung im Minijob muss unverzüglich bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden — spätestens mit Beginn der Beschäftigung. Die Anmeldung erfolgt online über das Portal der Deutschen Rentenversicherung (www.minijob-zentrale.de).
Checkliste: Das müssen Arbeitgeber:innen beachten
- Anmeldung: Minijobber:in über Minijob-Zentrale anmelden (Sozialversicherungsnummer erforderlich)
- Schriftlicher Arbeitsvertrag: Zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend empfohlen — schützt beide Seiten
- Mindestlohn einhalten: Aktuell 12,82 Euro/Stunde (Stand: Januar 2025)
- Arbeitszeitdokumentation: Tägliche Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit (§ 17 MiLoG)
- Monatliche Abgaben: Pauschalbeiträge pünktlich an Minijob-Zentrale abführen
- Einkommensgrenze überwachen: Bei Mindestlohnanpassungen prüfen, ob Grenze noch eingehalten wird
- Urlaub gewähren: Anteiligen Urlaubsanspruch berechnen und dokumentieren
- Lohnabrechnung: Monatliche Abrechnung ausstellen (auf Verlangen der Arbeitnehmer:in Pflicht)
- Meldepflichten: Änderungen (z. B. Verdiensterhöhung, Beendigung) unverzüglich melden
Häufige Fragen zum Minijob
Wie hoch ist die Einkommensgrenze beim Minijob 2025?
Die Einkommensgrenze liegt ab Januar 2025 bei 556 Euro pro Monat. Sie ist dynamisch an den Mindestlohn (12,82 Euro/Stunde) gekoppelt und wird nach der Formel „Mindestlohn × 130 Stunden" berechnet. Quelle: § 8 SGB IV i. V. m. Minijob-Zentrale.
Wie viele Stunden darf man im Minijob arbeiten?
Es gibt keine gesetzlich fixierte Stundenzahl. Bei einem Mindestlohn von 12,82 Euro entspricht die Grenze von 556 Euro ca. 43 Arbeitsstunden pro Monat. Wer mehr als den Mindestlohn erhält, darf entsprechend weniger Stunden arbeiten, um unter der Grenze zu bleiben.
Muss man einen Minijob versteuern?
Arbeitnehmer:innen zahlen keine Lohnsteuer — die Arbeitgeber:in führt pauschal 2 Prozent ab. Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung sollte der Minijob dennoch angegeben werden, insbesondere wenn er neben einem regulären Arbeitsverhältnis besteht.
Hat man im Minijob Anspruch auf Urlaub?
Ja. Laut § 3 BUrlG besteht für alle Arbeitnehmer:innen Anspruch auf bezahlten Urlaub — unabhängig von der Beschäftigungsform. Die Anzahl der Urlaubstage richtet sich nach den wöchentlichen Arbeitstagen.
Was passiert, wenn die Einkommensgrenze überschritten wird?
Gelegentliche, unvorhergesehene Überschreitungen sind bis zu zweimal im Kalenderjahr zulässig. Wird die Grenze regelmäßig überschritten, entsteht automatisch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Die Arbeitgeber:in muss das Arbeitsverhältnis dann neu anmelden — und es drohen Nachzahlungen.
Kann man mehrere Minijobs gleichzeitig haben?
Grundsätzlich ja — aber: Wer neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob einen Minijob ausübt, bleibt geringfügig beschäftigt. Ein zweiter Minijob neben dem Hauptjob wird jedoch mit diesem zusammengerechnet und ist dann sozialversicherungspflichtig. Mehrere Minijobs ohne Hauptjob werden ebenfalls addiert — die Summe darf die Einkommensgrenze nicht überschreiten.
Wie wird ein Minijob angemeldet?
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die Minijob-Zentrale (www.minijob-zentrale.de). Benötigt werden: Sozialversicherungsnummer der Arbeitnehmer:in, Steuer-ID, Geburtsdatum sowie Angaben zum Arbeitsverhältnis (Beginn, Entgelt, Stunden). Die Anmeldung muss spätestens zum Beschäftigungsbeginn erfolgen.
Was ist der Unterschied zwischen Minijob und Midijob?
Ein Minijob liegt bei bis zu 556 Euro monatlich — ohne Sozialabgaben für Arbeitnehmer:innen. Ein Midijob liegt zwischen 556,01 und 2.000 Euro monatlich und bietet reduzierten, aber vollständigen Sozialversicherungsschutz. Der Midijob eignet sich besonders für Arbeitnehmer:innen, die Rentenansprüche aufbauen möchten.
Fazit
Der Minijob ist eine flexibel einsetzbare Beschäftigungsform — für Arbeitgeber:innen praktisch, für Arbeitnehmer:innen steuerlich entlastend. Entscheidend ist, die aktuelle Einkommensgrenze im Blick zu behalten: Mit der Kopplung an den Mindestlohn ändert sie sich regelmäßig. Arbeitgeber:innen sollten außerdem nicht vergessen, dass Minijobber:innen dieselben arbeitsrechtlichen Schutzrechte genießen wie alle anderen Beschäftigten — Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung und Kündigungsschutz inklusive.
Wer viele Minijobs verwaltet, sollte Prozesse rund um Einstellung, Dokumentation und Abrechnung klar strukturieren — Fehler in der Anmeldung oder beim Überschreiten der Einkommensgrenze können schnell zu teuren Nachzahlungen führen.
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Quellen
- SGB IV § 8 — Geringfügige Beschäftigung. Bundesministerium der Justiz, 2024. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__8.html
- Minijob-Zentrale — Informationen für Arbeitgeber:innen. Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, 2025. https://www.minijob-zentrale.de
- Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) § 3 — Mindesturlaub. Bundesministerium der Justiz, 2024. https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__3.html
- Mindestlohngesetz (MiLoG) § 17 — Dokumentationspflichten. Bundesministerium der Justiz, 2024. https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__17.html
- Aktuelle Mindestlohnhöhe. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), 2025. https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Mindestlohn/mindestlohn.html
- Minijob — Praxisratgeber für Arbeitgeber:innen. Haufe Redaktion, 2024. https://www.haufe.de/personal/hr-management/minijob
- Geringfügige Beschäftigung in Deutschland — Jahresbericht. Minijob-Zentrale, 2024. https://www.minijob-zentrale.de/DE/service/publikationen
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