Als Privatperson deine Stärken erkunden?

Hier

Minijob – Definition, Einkommensgrenze 2025 & Arbeitgeber-Pflichten

Home
-
Lexikon
-
Minijob – Definition, Einkommensgrenze 2025 & Arbeitgeber-Pflichten

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung in Deutschland, bei der das monatliche Einkommen die gesetzliche Einkommensgrenze nicht überschreiten darf — diese liegt ab Januar 2025 bei 556 Euro pro Monat und ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Arbeitnehmer:innen zahlen keine Lohnsteuer und in der Regel keine Sozialabgaben; die pauschalen Abgaben trägt die Arbeitgeber:in. Trotz geringfügiger Beschäftigung gelten Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Kündigungsschutz uneingeschränkt.

Was ist ein Minijob? Definition

Ein Minijob — offiziell „geringfügige Beschäftigung" gemäß § 8 SGB IV (Sozialgesetzbuch, Viertes Buch) — ist ein Arbeitsverhältnis, bei dem das monatliche Arbeitsentgelt eine gesetzlich festgelegte Grenze nicht übersteigt. Der Begriff „geringfügig" bezieht sich dabei ausschließlich auf das Einkommen, nicht auf die geleisteten Arbeitsstunden oder die Art der Tätigkeit.

Entscheidend: Nahezu jede Tätigkeit kann als Minijob ausgeübt werden — von der Kassierkraft im Einzelhandel über den Nachhilfelehrer bis hin zur Reinigungskraft. Die rechtliche Einordnung hängt allein von der Höhe des monatlichen Verdienstes ab.

Arten von Minijobs

Das Gesetz kennt zwei Formen der geringfügigen Beschäftigung:

Entgeltgeringfügige Beschäftigung — die klassische Form: Das Einkommen liegt dauerhaft unter der Einkommensgrenze. Dies ist der weitaus häufigere Fall und das, was im Alltag als „Minijob" bezeichnet wird.

Kurzfristige Beschäftigung — zeitlich begrenzt: Die Beschäftigung ist auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt, unabhängig vom Verdienst. Typisches Beispiel: Saisonarbeit in der Landwirtschaft oder im Tourismus.

Dieser Artikel fokussiert auf die entgeltgeringfügige Beschäftigung.

Einkommensgrenze & Stunden 2025

Aktuelle Grenze: 556 Euro pro Monat

Seit Oktober 2022 ist die Einkommensgrenze für Minijobs dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Die Berechnung erfolgt nach folgender Formel:

Einkommensgrenze = Mindestlohn × 130 Stunden/Monat

Ab Januar 2025 gilt ein Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde. Daraus ergibt sich:

12,82 Euro × 130 = 556 Euro pro Monat

Sobald der Mindestlohn angepasst wird, erhöht sich automatisch auch die Minijob-Grenze. Arbeitgeber:innen müssen daher regelmäßig prüfen, ob ihre Minijobber:innen weiterhin unterhalb der Grenze beschäftigt sind.

Wichtig: Die Grenze bezieht sich auf den Durchschnitt über das Kalenderjahr. Einzelne Monate dürfen die Grenze überschreiten — jedoch gilt: Unvorhergesehene Überschreitungen sind maximal zweimal pro Jahr zulässig.

Wie viele Stunden darf man im Minijob arbeiten?

Eine gesetzlich festgelegte maximale Stundenzahl gibt es nicht. Maßgeblich ist allein das monatliche Einkommen. Als Orientierung gilt jedoch: Bei einem Mindestlohn von 12,82 Euro entspricht die Einkommensgrenze von 556 Euro ungefähr 43 Arbeitsstunden pro Monat.

Wird mehr als der Mindestlohn gezahlt, sinkt die mögliche Stundenzahl entsprechend. Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, Arbeitszeiten von Minijobber:innen täglich zu dokumentieren (§ 17 MiLoG, Mindestlohngesetz).

Sozialabgaben & Steuern — wer zahlt was?

Arbeitgeber:innen-Abgaben im Überblick

Arbeitgeber:innen tragen bei Minijobs pauschale Abgaben, die direkt an die Minijob-Zentrale abgeführt werden. Die Gesamtbelastung liegt bei rund 30 Prozent des Arbeitsentgelts:

Abgabenart Prozentsatz
Rentenversicherung (pauschal) 15 %
Krankenversicherung (pauschal) 13 %
Pauschale Lohnsteuer 2 %
Umlagen (U1, U2, Insolvenzgeld) ca. 1–2 %
Gesamt (ca.) ca. 30 %

Alle Abgaben werden zentral über die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See abgewickelt. Die Anmeldung und monatliche Beitragszahlung erfolgen ausschließlich über diesen Weg.

Arbeitnehmer:innen: Steuerfreiheit & Rentenversicherung

Arbeitnehmer:innen im Minijob sind grundsätzlich von Lohnsteuer und Sozialabgaben befreit. Es gelten jedoch zwei wichtige Ausnahmen:

Rentenversicherung: Minijobber:innen sind automatisch rentenversicherungspflichtig — können sich jedoch auf Antrag davon befreien lassen. Der Eigenanteil beträgt aktuell 3,6 Prozent des Entgelts. Der Verzicht auf die Versicherungspflicht bedeutet allerdings auch den Verzicht auf Rentenansprüche aus dem Minijob.

Steuerliche Erfassung: Obwohl keine Lohnsteuer anfällt, sollte der Minijob bei der jährlichen Einkommensteuererklärung angegeben werden — insbesondere wenn er neben einem steuerpflichtigen Hauptjob ausgeübt wird.

Rechte im Minijob

Ein weit verbreiteter Irrtum: Minijobber:innen haben weniger Rechte als Vollzeitkräfte. Das stimmt nicht. Laut deutschem Arbeitsrecht gelten dieselben Schutzvorschriften unabhängig vom Beschäftigungsumfang.

Urlaubsanspruch

Laut § 3 BUrlG (Bundesurlaubsgesetz) haben alle Arbeitnehmer:innen — einschließlich Minijobber:innen — Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der Anspruch berechnet sich anteilig nach der Anzahl der vereinbarten Arbeitstage pro Woche:

  • 5 Tage/Woche: 20 Urlaubstage (Mindesturlaub)
  • 3 Tage/Woche: 12 Urlaubstage
  • 1 Tag/Woche: 4 Urlaubstage

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Minijobber:innen haben nach sechswöchiger Betriebszugehörigkeit Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für bis zu sechs Wochen (§ 3 EFZG, Entgeltfortzahlungsgesetz). Die Arbeitgeber:in kann sich einen Teil dieser Kosten über die Umlage U1 zurückerstatten lassen.

Kündigungsschutz

Nach einer Beschäftigungsdauer von mehr als sechs Monaten greift das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) — sofern der Betrieb mehr als zehn Beschäftigte hat. Kündigungen müssen dann sozial gerechtfertigt sein. Außerdem gelten die allgemeinen Kündigungsfristen gemäß § 622 BGB.

Minijob vs. Midijob — Der Vergleich

Liegt das monatliche Einkommen über der Minijob-Grenze, aber unter 2.000 Euro, befindet man sich im sogenannten Übergangsbereich — dem Midijob. Dieser bietet mehr sozialen Schutz, bedeutet aber auch höhere Abgaben für Arbeitnehmer:innen.

Merkmal Minijob Midijob (Übergangsbereich)
Einkommensgrenze bis 556 Euro/Monat 556,01 – 2.000 Euro/Monat
Lohnsteuer (AN) keine (pauschal durch AG) normal
Krankenversicherung (AN) keine reduziert → voll
Rentenversicherung (AN) optional (Befreiung möglich) reduziert → voll
Sozialversicherungsschutz eingeschränkt vollständig
Urlaubsanspruch anteilig anteilig
Anmeldung Minijob-Zentrale Krankenkasse

Für Arbeitnehmer:innen, die langfristig in die Sozialversicherung einzahlen möchten, kann ein Midijob trotz der Abzüge sinnvoller sein — insbesondere hinsichtlich Renten- und Krankenversicherungsschutz.

Arbeitgeber:innen-Pflichten: Schritt für Schritt

Anmeldung bei der Minijob-Zentrale

Jede Neueinstellung im Minijob muss unverzüglich bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden — spätestens mit Beginn der Beschäftigung. Die Anmeldung erfolgt online über das Portal der Deutschen Rentenversicherung (www.minijob-zentrale.de).

Checkliste: Das müssen Arbeitgeber:innen beachten

  • Anmeldung: Minijobber:in über Minijob-Zentrale anmelden (Sozialversicherungsnummer erforderlich)
  • Schriftlicher Arbeitsvertrag: Zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend empfohlen — schützt beide Seiten
  • Mindestlohn einhalten: Aktuell 12,82 Euro/Stunde (Stand: Januar 2025)
  • Arbeitszeitdokumentation: Tägliche Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit (§ 17 MiLoG)
  • Monatliche Abgaben: Pauschalbeiträge pünktlich an Minijob-Zentrale abführen
  • Einkommensgrenze überwachen: Bei Mindestlohnanpassungen prüfen, ob Grenze noch eingehalten wird
  • Urlaub gewähren: Anteiligen Urlaubsanspruch berechnen und dokumentieren
  • Lohnabrechnung: Monatliche Abrechnung ausstellen (auf Verlangen der Arbeitnehmer:in Pflicht)
  • Meldepflichten: Änderungen (z. B. Verdiensterhöhung, Beendigung) unverzüglich melden

Häufige Fragen zum Minijob

Wie hoch ist die Einkommensgrenze beim Minijob 2025?

Die Einkommensgrenze liegt ab Januar 2025 bei 556 Euro pro Monat. Sie ist dynamisch an den Mindestlohn (12,82 Euro/Stunde) gekoppelt und wird nach der Formel „Mindestlohn × 130 Stunden" berechnet. Quelle: § 8 SGB IV i. V. m. Minijob-Zentrale.

Wie viele Stunden darf man im Minijob arbeiten?

Es gibt keine gesetzlich fixierte Stundenzahl. Bei einem Mindestlohn von 12,82 Euro entspricht die Grenze von 556 Euro ca. 43 Arbeitsstunden pro Monat. Wer mehr als den Mindestlohn erhält, darf entsprechend weniger Stunden arbeiten, um unter der Grenze zu bleiben.

Muss man einen Minijob versteuern?

Arbeitnehmer:innen zahlen keine Lohnsteuer — die Arbeitgeber:in führt pauschal 2 Prozent ab. Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung sollte der Minijob dennoch angegeben werden, insbesondere wenn er neben einem regulären Arbeitsverhältnis besteht.

Hat man im Minijob Anspruch auf Urlaub?

Ja. Laut § 3 BUrlG besteht für alle Arbeitnehmer:innen Anspruch auf bezahlten Urlaub — unabhängig von der Beschäftigungsform. Die Anzahl der Urlaubstage richtet sich nach den wöchentlichen Arbeitstagen.

Was passiert, wenn die Einkommensgrenze überschritten wird?

Gelegentliche, unvorhergesehene Überschreitungen sind bis zu zweimal im Kalenderjahr zulässig. Wird die Grenze regelmäßig überschritten, entsteht automatisch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Die Arbeitgeber:in muss das Arbeitsverhältnis dann neu anmelden — und es drohen Nachzahlungen.

Kann man mehrere Minijobs gleichzeitig haben?

Grundsätzlich ja — aber: Wer neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob einen Minijob ausübt, bleibt geringfügig beschäftigt. Ein zweiter Minijob neben dem Hauptjob wird jedoch mit diesem zusammengerechnet und ist dann sozialversicherungspflichtig. Mehrere Minijobs ohne Hauptjob werden ebenfalls addiert — die Summe darf die Einkommensgrenze nicht überschreiten.

Wie wird ein Minijob angemeldet?

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die Minijob-Zentrale (www.minijob-zentrale.de). Benötigt werden: Sozialversicherungsnummer der Arbeitnehmer:in, Steuer-ID, Geburtsdatum sowie Angaben zum Arbeitsverhältnis (Beginn, Entgelt, Stunden). Die Anmeldung muss spätestens zum Beschäftigungsbeginn erfolgen.

Was ist der Unterschied zwischen Minijob und Midijob?

Ein Minijob liegt bei bis zu 556 Euro monatlich — ohne Sozialabgaben für Arbeitnehmer:innen. Ein Midijob liegt zwischen 556,01 und 2.000 Euro monatlich und bietet reduzierten, aber vollständigen Sozialversicherungsschutz. Der Midijob eignet sich besonders für Arbeitnehmer:innen, die Rentenansprüche aufbauen möchten.

Fazit

Der Minijob ist eine flexibel einsetzbare Beschäftigungsform — für Arbeitgeber:innen praktisch, für Arbeitnehmer:innen steuerlich entlastend. Entscheidend ist, die aktuelle Einkommensgrenze im Blick zu behalten: Mit der Kopplung an den Mindestlohn ändert sie sich regelmäßig. Arbeitgeber:innen sollten außerdem nicht vergessen, dass Minijobber:innen dieselben arbeitsrechtlichen Schutzrechte genießen wie alle anderen Beschäftigten — Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung und Kündigungsschutz inklusive.

Wer viele Minijobs verwaltet, sollte Prozesse rund um Einstellung, Dokumentation und Abrechnung klar strukturieren — Fehler in der Anmeldung oder beim Überschreiten der Einkommensgrenze können schnell zu teuren Nachzahlungen führen.

Du möchtest nicht nur Minijobber:innen, sondern alle Stellen objektiver und effizienter besetzen? Die digitale Plattform Aivy unterstützt HR-Verantwortliche mit wissenschaftlich validierten Eignungsdiagnostik-Tools — für faire, datenbasierte Personalentscheidungen. Mehr über objektive, faire Personalauswahl mit Aivy erfahren.

Quellen

Florian Dyballa

CEO, Co-Founder

Über Florian

  • Gründer & CEO von Aivy – entwickelt innovative Wege der Personaldiagnostik und zählt zu den Top 10 HR-Tech-Gründern Deutschlands (Business Punk)
  • Über 500.000 digitale Eignungstests erfolgreich im Einsatz bei mehr als 100 Unternehmen wie Lufthansa, Würth und Hermes
  • Dreifach mit dem HR Innovation Award ausgezeichnet und regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien präsent (WirtschaftsWoche, Handelsblatt und FAZ)
  • Verbindet als Wirtschaftspsychologe und Digital-Experte fundierte Tests mit KI für faire Chancen in der Personalauswahl
  • Teilt Expertise als gefragter Vordenker der HR-Tech-Branche – in Podcasts, Medien und auf wichtigen Branchenveranstaltungen
  • Gestaltet aktiv die Zukunft der Arbeitswelt – durch die Verbindung von Wissenschaft und Technologie für bessere und gerechtere Personalentscheidungen
testimonials

Das sagen #HeRoes

Aivy selbst ausprobieren

„Durch die sehr hohe Rücklaufquote überzeugen und binden wir unsere Azubis früh im Bewerbungsprozess.“

Tamara Molitor, Ausbildungsleiterin bei Würth

„Das Stärkenprofil spiegelt 1:1 unsere Erfahrung im persönlichen Gespräch.“

Wolfgang Böhm, Ausbildungsleiter DIEHL

„Durch objektive Kriterien fördern wir Chancengleichheit und Diversität im Recruiting.“

Marie-Jo Goldmann, Head of HR bei Nucao

Aivy ist das beste, was mir im deutschen Diagnostik Start-up Bereich bislang über den Weg gelaufen ist.“

Carl-Christoph Fellinger, Strategic Talent Acquisition bei Beiersdorf

„Auswahlverfahren, die Spaß machen.“

Anna Miels, Manager Learning & Development bei apoproject

„Bewerbende finden heraus, für welche Stelle sie die passenden Kompetenzen mitbringen.“

Jürgen Muthig, Leiter Berufsausbildung bei Fresenius

„Versteckten Potenziale kennenlernen und Bewerber:innen gezielt aufbauen.“

Christian Schütz, HR Manager bei KU64

Spart Zeit und macht viel Spaß bei der täglichen Arbeit.“

Matthias Kühne, Director People & Culture bei MCI Deutschland

Ansprechende Candidate Experience durch Kommunikation auf Augenhöhe.“

Theresa Schröder, Head of HR bei Horn & Bauer

„Sehr solide, wissenschaftlich fundiert, auch aus Kandidatensicht innovativ und in Summe einfach toll durchdacht.“

Dr. Kevin-Lim Jungbauer, Recruiting and HR Diagnostics Expert Beiersdorf
Der Assistent, der Talent erkennt.

Unverbindlich ausprobieren

Werde zum HeRo 🦸 und erkenne mit Aivy wie gut Bewerbende zu euch passen – und das noch vor dem ersten Bewerbungsgespräch...