Lohn und Gehalt sind beide Vergütungsformen für geleistete Arbeit – der entscheidende Unterschied liegt in der Berechnungsgrundlage: Lohn richtet sich nach der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit oder Leistung und kann deshalb monatlich variieren. Gehalt ist ein fester monatlicher Betrag, der unabhängig von Stundenzahl oder Output ausgezahlt wird. In der Praxis erhalten gewerbliche Arbeitnehmer:innen häufig Lohn, Angestellte in kaufmännischen oder akademischen Berufen überwiegend Gehalt.
Was ist der Unterschied zwischen Lohn und Gehalt?
Beide Begriffe bezeichnen die Vergütung, die Arbeitnehmer:innen gemäß ihres Arbeitsvertrags erhalten (§ 611a BGB). Sie unterscheiden sich jedoch grundlegend in der Art, wie die Vergütung berechnet wird.
Definition: Lohn
Lohn ist eine variable Vergütung, die direkt von der geleisteten Arbeitszeit oder Arbeitsleistung abhängt. Wer mehr Stunden arbeitet oder mehr produziert, verdient mehr – wer weniger arbeitet, erhält weniger. Lohn schwankt damit potenziell von Monat zu Monat.
Typische Branchen mit Lohnvergütung: Bau und Handwerk, Produktion und Fertigung, Logistik und Lagerarbeit sowie saisonale Beschäftigung in der Landwirtschaft.
Definition: Gehalt
Gehalt ist eine feste, monatlich gleichbleibende Vergütung. Unabhängig davon, ob in einem Monat mehr oder weniger gearbeitet wird – das Gehalt bleibt konstant. Es bietet Arbeitnehmer:innen finanzielle Planungssicherheit und Arbeitgeber:innen eine gut kalkulierbare Lohnkostenstruktur.
Typische Branchen mit Gehaltvergütung: kaufmännische Berufe, IT und Technologie, Gesundheitswesen (Angestellte), Verwaltung und öffentlicher Dienst.
Lohnformen im Überblick
Innerhalb des Lohns gibt es verschiedene Berechnungsmodelle. Die drei wichtigsten:
Zeitlohn
Der Zeitlohn ist die einfachste Form: Die Vergütung wird nach der geleisteten Arbeitszeit berechnet, zum Beispiel als Stundenlohn. Wer 160 Stunden im Monat arbeitet, erhält das Zweifache eines Arbeitnehmers, der nur 80 Stunden geleistet hat. Der Zeitlohn ist die verbreitetste Lohnform in Deutschland.
Akkordlohn
Beim Akkordlohn richtet sich die Vergütung nicht nach der Zeit, sondern nach der produzierten Menge oder Stückzahl. Je mehr Einheiten hergestellt werden, desto höher der Verdienst. Diese Lohnform findet sich vor allem in der industriellen Fertigung. Wichtig: Auch beim Akkordlohn gilt der gesetzliche Mindestlohn gemäß Mindestlohngesetz (MiLoG) als absolute Untergrenze.
Prämienlohn
Der Prämienlohn kombiniert einen Basis-Zeitlohn mit einer zusätzlichen, leistungsabhängigen Prämie. Die Prämie kann an Qualitätsziele, Produktionszahlen oder andere messbare Kennzahlen geknüpft sein. Im Vertrieb ist eine vergleichbare Form die Provision, die sich am erzielten Umsatz orientiert.
Lohn und Gehalt im Vergleich
Wichtig: Steuerlich und sozialversicherungsrechtlich gibt es keinen Unterschied zwischen Lohn und Gehalt. Beide unterliegen der Lohnsteuer gemäß Einkommensteuergesetz (EStG §§ 19, 38 ff.) und sind in gleicher Weise sozialversicherungspflichtig.
Praktische Tipps für HR: Lohn und Gehalt korrekt einsetzen
Im Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag nach § 611a BGB muss die Vergütungshöhe und den Fälligkeitszeitpunkt klar nennen. Darüber hinaus empfiehlt sich eine eindeutige Formulierung, ob es sich um einen Stundenlohn, einen Monatslohn oder ein Monatsgehalt handelt. Unklare Formulierungen führen häufig zu Missverständnissen oder rechtlichen Konflikten.
Praxis-Checkliste für den Vergütungsabschnitt im Arbeitsvertrag:
- Vergütungsform klar benennen (Stundenlohn / Monatslohn / Monatsgehalt)
- Betrag in Brutto angeben
- Fälligkeitsdatum nennen (z.B. "zum letzten Werktag des Monats")
- Überstundenregelung und ggf. Prämienbedingungen schriftlich fixieren
- Tarifvertragliche Bindung prüfen und ggf. verweisen
Hinweis zum Mindestlohn: Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro pro Stunde (gemäß MiLoG). Dieser gilt für alle Arbeitnehmer:innen unabhängig von der Vergütungsform. Auch bei einem Monatsgehalt muss der effektive Stundensatz mindestens dem Mindestlohn entsprechen.
In der Stellenanzeige
Die Angabe von Gehalts- oder Lohnvorstellungen in Stellenanzeigen hat sich in Deutschland etabliert und gewinnt durch das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) weiter an Bedeutung. Arbeitgeber:innen in Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten sind verpflichtet, auf Anfrage Auskunft über Vergütungskriterien zu geben.
Empfehlungen für die Praxis:
- Vergütungsrahmen als Spanne angeben (z.B. "40.000–50.000 € brutto jährlich")
- Bei Lohnstellen den Stundenlohn nennen oder einen monatlichen Richtwert
- Zusatzleistungen (Boni, Prämien, Benefits) separat kommunizieren
- Transparenz erhöht die Bewerbungsqualität und reduziert Rückfragen
Mehr darüber, wie ein strukturiertes Vorstellungsgespräch zur transparenten Vergütungskommunikation beiträgt, findest du im Aivy-Lexikon.
Häufige Fragen zu Lohn und Gehalt
Was ist der Unterschied zwischen Lohn und Gehalt?
Lohn ist eine variable Vergütung, die sich nach der geleisteten Arbeitszeit oder Leistung richtet (z.B. Stundenlohn). Gehalt ist ein fester monatlicher Betrag, der unabhängig von der genauen Stundenzahl ausgezahlt wird. Beide sind rechtlich Formen der Arbeitsvergütung im Sinne des BGB.
Wer bekommt Lohn, wer bekommt Gehalt?
Lohn ist typisch für gewerbliche und handwerkliche Berufe, etwa im Bau, in der Produktion oder der Logistik. Gehalt erhalten häufig Angestellte in kaufmännischen, technischen oder akademischen Berufen. Eine gesetzliche Zuordnung nach Berufsgruppe gibt es nicht – die Vergütungsform wird im Arbeitsvertrag vereinbart.
Ist Lohn oder Gehalt besser?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Gehalt bietet finanzielle Planungssicherheit, weil der Betrag monatlich konstant bleibt. Lohn kann bei vielen geleisteten Stunden höher ausfallen. Für Arbeitgeber:innen ist Gehalt in der Budgetplanung einfacher kalkulierbar. Die bessere Wahl hängt von Branche, Stelle und individuellem Bedarf ab.
Welche Lohnformen gibt es?
Die drei wichtigsten Lohnformen sind: Zeitlohn (Vergütung nach geleisteten Stunden), Akkordlohn (Vergütung nach produzierter Menge) und Prämienlohn (Zeitlohn plus leistungsabhängige Prämie). Im Vertrieb ist zusätzlich die Provision verbreitet.
Was muss im Arbeitsvertrag zur Vergütung stehen?
Vergütungshöhe (Bruttobetrag) und Fälligkeitsdatum müssen angegeben sein. Es empfiehlt sich außerdem, die Vergütungsform klar zu benennen (Stundenlohn, Monatslohn oder Monatsgehalt) sowie Regelungen zu Überstunden und ggf. Prämien schriftlich festzuhalten. Grundlage ist § 611a BGB.
Gibt es steuerliche Unterschiede zwischen Lohn und Gehalt?
Nein. Beide unterliegen der Lohnsteuer gemäß EStG §§ 19, 38 ff. und sind in gleicher Weise sozialversicherungspflichtig. Der Unterschied liegt allein in der Berechnungsweise, nicht im Steuer- oder Sozialversicherungsrecht.
Gilt der Mindestlohn für Lohn und Gehalt?
Ja. Das Mindestlohngesetz (MiLoG) gilt für alle Arbeitnehmer:innen, unabhängig von der Vergütungsform. Bei einem Monatsgehalt muss der effektive Stundensatz (Gehalt geteilt durch tatsächliche Arbeitsstunden) mindestens dem aktuellen Mindestlohn entsprechen. Seit 1. Januar 2025 beträgt dieser 12,82 Euro pro Stunde – der Betrag wird regelmäßig angepasst, daher lohnt sich eine Prüfung des aktuellen Stands beim BMAS.
Fazit
Der Unterschied zwischen Lohn und Gehalt ist für HR-Verantwortliche grundlegendes Alltagswissen: Lohn ist variabel und leistungs- oder zeitabhängig, Gehalt ist fest und monatlich konstant. Steuerlich und sozialversicherungsrechtlich werden beide Formen gleich behandelt. Entscheidend für die Praxis ist eine klare, rechtssichere Formulierung im Arbeitsvertrag sowie eine transparente Kommunikation in Stellenanzeigen – beides trägt zur Rechtssicherheit und zur Bewerber:innen-Qualität bei.
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Quellen
- § 611a BGB – Arbeitsvertrag. Bundesministerium der Justiz, 2024. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__611a.html
- Einkommensteuergesetz (EStG), §§ 19, 38 ff. – Lohnsteuer. Bundesministerium der Justiz, 2024. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/
- Mindestlohngesetz (MiLoG). Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2024. https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Mindestlohn/mindestlohn.html
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