Ein Lebensarbeitszeitkonto (auch: Langzeitkonto oder Wertguthabenkonto) ist ein Arbeitszeitmodell, bei dem Arbeitnehmer:innen Arbeitszeit, Entgelt oder Boni über Jahre ansparen und dieses Guthaben später für längere Auszeiten, einen frühzeitigen Renteneinstieg oder ein Sabbatical nutzen können. Rechtliche Grundlage ist § 7b SGB IV, eingeführt durch das Flexi-II-Gesetz von 2008. Für Arbeitgeber:innen ist es ein attraktives Benefit zur Mitarbeiterbindung – mit klaren gesetzlichen Anforderungen an Insolvenzschutz und Anlageform.
Was ist ein Lebensarbeitszeitkonto?
Ein Lebensarbeitszeitkonto ist ein langfristiges Konto, auf dem Arbeitnehmer:innen Arbeitszeit oder Teile ihres Entgelts über einen langen Zeitraum – oft viele Jahre oder Jahrzehnte – ansparen. Das aufgebaute Guthaben (der sogenannte Wertguthaben) wird nicht sofort ausgezahlt, sondern für eine spätere Freistellungsphase genutzt: zum Beispiel für ein Sabbatical, einen gleitenden Renteneinstieg oder eine längere Pflegezeit.
Das Modell unterscheidet sich grundlegend von einem gewöhnlichen Arbeitszeitkonto, das nur kurzfristige Überstunden-Schwankungen ausgleicht. Ein Lebensarbeitszeitkonto ist auf den gesamten Berufsverlauf ausgerichtet und unterliegt strengeren gesetzlichen Anforderungen.
Lebensarbeitszeitkonto vs. normales Arbeitszeitkonto
Rechtliche Grundlagen
§ 7b SGB IV – Das Flexi-II-Gesetz
Die gesetzliche Grundlage für Lebensarbeitszeitkonten bildet § 7b des Vierten Sozialgesetzbuches (SGB IV). Das zugrundeliegende Flexi-II-Gesetz trat 2008 in Kraft und regelt, unter welchen Bedingungen Wertguthaben-Vereinbarungen steuer- und sozialversicherungsrechtlich begünstigt sind.
Laut § 7b SGB IV liegt eine begünstigte Wertguthaben-Vereinbarung vor, wenn:
- eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in besteht,
- das Guthaben für eine spätere Freistellung von der Arbeitsleistung verwendet wird,
- der Insolvenzschutz nachweisbar gesichert ist,
- die Anlage des Guthabens den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, entfällt die sozialversicherungsrechtliche Begünstigung – das Guthaben wird dann sofort als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt behandelt.
Wer kann ein Lebensarbeitszeitkonto einrichten?
Grundsätzlich steht das Modell allen sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer:innen offen. Es kann durch Einzel-, Betriebs- oder Tarifvereinbarung eingeführt werden. Für Beamt:innen und Selbstständige gelten abweichende oder keine vergleichbaren Regelungen.
Wie funktioniert ein Lebensarbeitszeitkonto?
Was kann angespart werden?
Arbeitnehmer:innen können verschiedene Vergütungsbestandteile auf dem Konto ansparen:
- Überstunden und Mehrarbeit – Die häufigste Form der Einzahlung
- Entgeltteile – zum Beispiel Boni, Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld
- Entgeltumwandlung – Verzicht auf laufendes Gehalt zugunsten des Guthabens
- Teile des Urlaubsanspruchs – soweit gesetzlich und tarifvertraglich zulässig (der gesetzliche Mindesturlaub ist nicht einbringbar)
Wichtig: Die Einzahlungen sind im Moment der Einbuchung steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Versteuerung und SV-Beitragspflicht entstehen erst bei der tatsächlichen Auszahlung in der Freistellungsphase (sogenanntes Zufluss-Prinzip).
Anlageformen im Überblick
Das angesparte Wertguthaben muss nach § 7b SGB IV in einer geeigneten Form angelegt werden. Erlaubt sind unter anderem:
- Bankguthaben (z. B. Festgeld, Sparkonten)
- Wertpapiere (z. B. Fonds, Anleihen, Aktien – im Rahmen des vereinbarten Risikoprofils)
- Lebens- und Rentenversicherungen
- Betriebliche Treuhandlösungen
Die gewählte Anlageform muss im Wertguthaben-Vertrag festgehalten sein. Arbeitgeber:innen tragen die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Anlage.
Freistellungsphase: So wird das Guthaben genutzt
In der Freistellungsphase ruht das Arbeitsverhältnis zwar faktisch, besteht rechtlich aber weiter. Arbeitnehmer:innen erhalten ihr gewohntes Gehalt – finanziert aus dem angesparten Guthaben. Der Sozialversicherungsschutz bleibt während der gesamten Freistellung erhalten, da die Beiträge auf Basis des ausgezahlten Entgelts berechnet werden.
Typische Verwendungszwecke sind:
- Vorruhestand / gleitender Renteneinstieg – schrittweise Reduzierung der Arbeitszeit vor dem Rentenalter
- Sabbatical – mehrmonatige Auszeit für Erholung, Reise oder Weiterbildung
- Pflegezeit – Begleitung pflegebedürftiger Angehöriger
- Elternzeit-Verlängerung – über den gesetzlichen Anspruch hinaus
Steuer und Sozialversicherung
Steuerliche Behandlung beim Einzahlen
Einzahlungen in ein Lebensarbeitszeitkonto sind zunächst lohnsteuerfrei. Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin führt beim Einbuchen des Guthabens keine Lohnsteuer ab. Auch Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) fallen zu diesem Zeitpunkt nicht an.
Steuerliche Behandlung beim Auszahlen
In der Freistellungsphase gilt das Zufluss-Prinzip: Das ausgezahlte Entgelt unterliegt der regulären Lohnsteuerpflicht sowie der vollen Sozialversicherungspflicht – so wie normales Arbeitsentgelt. Arbeitnehmer:innen sollten daher bedenken, dass die Steuerbelastung in der Auszahlungsphase von ihrer dann geltenden Steuerklasse abhängt.
Hinweis: Die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung kann im Einzelfall komplex sein. Eine individuelle Beratung durch eine:n Steuerberater:in oder Fachanwält:in für Arbeitsrecht wird empfohlen.
Insolvenzschutz – Pflicht für Arbeitgeber:innen
Warum ist Insolvenzschutz Pflicht?
Der Gesetzgeber schreibt in § 7e SGB IV vor, dass Wertguthaben gegen das Insolvenzrisiko des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin gesichert sein müssen – sobald das Guthaben einen Betrag von 2.520 Euro übersteigt. Dieser Schutz verhindert, dass Arbeitnehmer:innen ihr langjährig angespartes Guthaben im Falle einer Unternehmensinsolvenz verlieren.
Fehlt ein ausreichender Insolvenzschutz, entfällt die sozialversicherungsrechtliche Begünstigung: Das Guthaben wird dann sofort als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt behandelt – mit entsprechenden Nachzahlungspflichten für Arbeitgeber:innen.
Erlaubte Formen des Insolvenzschutzes
Gesetzlich anerkannte Absicherungsformen sind unter anderem:
- Treuhandlösung (Contractual Trust Arrangement, CTA) – Guthaben wird auf einen Treuhänder übertragen, der es im Insolvenzfall schützt
- Verpfändung – Das angelegte Guthaben wird zugunsten der Arbeitnehmer:innen verpfändet
- Bürgschaft – Eine Drittpartei (z. B. Bank) bürgt für das Guthaben
- Versicherungslösung – Absicherung über eine Lebens- oder Rentenversicherung
Die gewählte Schutzform muss im Vertrag dokumentiert und den Arbeitnehmer:innen nachgewiesen werden. Auf Verlangen der Deutschen Rentenversicherung ist der Insolvenzschutz jederzeit nachzuweisen.
Lebensarbeitszeitkonto einführen: Checkliste für HR
Die Einführung eines Lebensarbeitszeitkontos erfordert sorgfältige Planung. Diese Checkliste gibt HR-Verantwortlichen einen strukturierten Überblick:
Schritt 1 – Grundsatzentscheidung
- Ist ein Lebensarbeitszeitkonto für unsere Belegschaft und Unternehmensgröße sinnvoll?
- Gibt es tarifvertragliche Regelungen, die beachtet werden müssen?
- Liegt eine Kosten-Nutzen-Abwägung vor?
Schritt 2 – Vertragsgestaltung
- Schriftliche Wertguthaben-Vereinbarung nach § 7b SGB IV erstellt?
- Verwendungszwecke (Vorruhestand, Sabbatical, etc.) klar definiert?
- Anlageform und Risikoprofil festgelegt?
Schritt 3 – Insolvenzschutz einrichten
- Geeignete Insolvenzschutzform gewählt (CTA, Verpfändung, Bürgschaft)?
- Insolvenzschutz rechtlich wirksam eingerichtet und dokumentiert?
- Arbeitnehmer:innen über Insolvenzschutz informiert?
Schritt 4 – Administration
- Buchführungssystem für Wertguthaben eingerichtet?
- Externer Dienstleister (Pensionskasse, Bank, Versicherung) eingebunden? (besonders empfehlenswert für KMU)
- Steuer- und SV-Behandlung mit Steuerberater:in abgestimmt?
Schritt 5 – Kommunikation
- Mitarbeiter:innen über das Modell informiert und geschult?
- FAQ für Rückfragen vorbereitet?
- Betriebsrat (falls vorhanden) einbezogen?
Häufige Fragen zum Lebensarbeitszeitkonto
Was ist der Unterschied zwischen einem Arbeitszeitkonto und einem Lebensarbeitszeitkonto?
Ein normales Arbeitszeitkonto dient dem kurzfristigen Ausgleich von Mehrarbeit innerhalb von Wochen oder wenigen Monaten. Das Lebensarbeitszeitkonto hingegen ist auf einen langfristigen Aufbau über Jahre bis Jahrzehnte ausgelegt. Es unterliegt zudem deutlich strengeren gesetzlichen Anforderungen – insbesondere hinsichtlich Insolvenzschutz und Anlagevorschriften nach § 7b SGB IV.
Was kann ich auf einem Lebensarbeitszeitkonto ansparen?
Angespart werden können Überstunden, Teile des Entgelts (z. B. Boni, Urlaubsgeld), Entgeltumwandlungen sowie – in den Grenzen des Tarifrechts – Teile des Urlaubsanspruchs. Der gesetzliche Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) kann nicht eingebracht werden.
Wie ist das Lebensarbeitszeitkonto steuerlich geregelt?
Einzahlungen sind zum Zeitpunkt der Einbuchung steuer- und sozialversicherungsfrei. Versteuert und sozialversicherungspflichtig wird das Guthaben erst in der Freistellungsphase, wenn es tatsächlich ausgezahlt wird (Zufluss-Prinzip). Die genaue steuerliche Belastung hängt von der individuellen Einkommenssituation ab.
Welche Insolvenzschutzpflicht gilt für Lebensarbeitszeitkonten?
Laut § 7e SGB IV müssen Wertguthaben ab einem Betrag von 2.520 Euro gegen Insolvenz gesichert werden. Erlaubte Formen sind unter anderem Treuhandlösungen (CTA), Verpfändungen, Bürgschaften oder Versicherungslösungen. Ohne nachgewiesenen Insolvenzschutz entfällt die SV-Begünstigung.
Kann ich das Lebensarbeitszeitkonto für ein Sabbatical nutzen?
Ja – die Freistellungsphase für ein Sabbatical ist einer der klassischen Verwendungszwecke. In dieser Zeit ruht die Arbeitspflicht, das Gehalt läuft jedoch weiter aus dem angesparten Guthaben. Der Sozialversicherungsschutz bleibt vollständig erhalten. Mehr zum Thema findest du im Artikel Sabbatical.
Welche Anlageformen sind für Lebensarbeitszeitkonten erlaubt?
Erlaubt sind Bankguthaben, Wertpapiere (z. B. Fonds), Lebens- und Rentenversicherungen sowie betriebliche Treuhandlösungen. Die gewählte Anlageform muss im Wertguthaben-Vertrag festgelegt sein. Wichtig ist, dass das Anlagerisiko dem vereinbarten Risikoprofil entspricht.
Lohnt sich ein Lebensarbeitszeitkonto für KMU?
Ja, aber mit Einschränkungen: Der Verwaltungsaufwand ist bei kleineren Unternehmen im Verhältnis höher als bei Großunternehmen. Externe Dienstleister – etwa Banken, Pensionskassen oder spezialisierte Anbieter – können die Verwaltung übernehmen und den Aufwand reduzieren. Als Instrument der Mitarbeiterbindung und des Employer Brandings ist das Modell auch für KMU attraktiv, da es ein sichtbares und langfristig wirksames Benefit darstellt.
Was passiert mit dem Guthaben, wenn Arbeitnehmer:innen das Unternehmen verlassen?
Beim Ausscheiden aus dem Unternehmen haben Arbeitnehmer:innen in der Regel Anspruch auf Übertragung des Guthabens auf den neuen Arbeitgeber oder auf die Deutsche Rentenversicherung. Die genauen Übertragungsregeln sind in § 7f SGB IV geregelt. Eine Barauszahlung ist in der Regel nicht möglich, ohne die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Begünstigungen zu verlieren.
Fazit
Das Lebensarbeitszeitkonto ist ein leistungsstarkes Instrument für Unternehmen, die ihren Mitarbeiter:innen echte Flexibilität über den gesamten Berufsverlauf hinweg ermöglichen wollen. Es erlaubt den Aufbau langfristiger Wertguthaben für Sabbaticals, Pflegezeiten oder einen gleitenden Renteneinstieg – steuer- und sozialversicherungsrechtlich begünstigt nach § 7b SGB IV.
Wer das Modell einführt, muss die gesetzlichen Anforderungen ernst nehmen: schriftliche Vereinbarung, ordnungsgemäße Anlage und – ab 2.520 Euro Guthaben – nachweisbarer Insolvenzschutz sind keine Kann-Regelungen, sondern Pflicht. Für KMU empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Dienstleister.
Als Benefit zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften gewinnt das Lebensarbeitszeitkonto angesichts des demografischen Wandels und des Wettbewerbs um qualifizierte Arbeitnehmer:innen zunehmend an Bedeutung.
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Quellen
- § 7b SGB IV – Wertguthaben-Vereinbarungen. Bundesministerium der Justiz, aktuell. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__7b.html
- § 7e SGB IV – Insolvenzschutz. Bundesministerium der Justiz, aktuell. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__7e.html
- § 7f SGB IV – Übertragung von Wertguthaben. Bundesministerium der Justiz, aktuell. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__7f.html
- Flexi-II-Gesetz – Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen. Bundesgesetzblatt, 2008.
- Wertguthaben und Sozialversicherung. Deutsche Rentenversicherung, 2024. https://www.deutsche-rentenversicherung.de
- Informationen zu Wertguthaben und Langzeitkonten. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), 2024. https://www.bmas.de
- Flexible Arbeitszeitmodelle – Langzeitkonten in der Praxis. Haufe Verlag, 2023. https://www.haufe.de
- HR-Trends: Flexible Arbeitszeit und Benefits. DGFP – Deutsche Gesellschaft für Personalführung, 2022. https://www.dgfp.de
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