Ein geldwerter Vorteil ist eine Sachleistung, die Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt gewähren – etwa ein Firmenwagen, Essenszuschüsse oder Gutscheine. Grundsätzlich sind geldwerte Vorteile steuer- und sozialversicherungspflichtig. Allerdings gibt es Freigrenzen (50 Euro pro Monat) und Freibeträge (1.080 Euro pro Jahr als Rabattfreibetrag), die eine steuerfreie Gewährung ermöglichen.
Was ist ein geldwerter Vorteil?
Ein geldwerter Vorteil (auch Sachbezug oder vermögenswerter Vorteil genannt) bezeichnet alle Einnahmen, die Arbeitnehmer:innen nicht als Geld, sondern in Form von Waren oder Dienstleistungen erhalten. Laut § 8 Einkommensteuergesetz (EStG) zählen diese Sachleistungen zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.
Der entscheidende Unterschied zum regulären Gehalt: Geldwerte Vorteile werden nicht bar ausgezahlt. Stattdessen stellt der Arbeitgeber Sachleistungen kostenlos oder vergünstigt zur Verfügung. Der Wert dieser Leistung entspricht dem Betrag, den Arbeitnehmer:innen aufwenden müssten, wenn sie die Leistung selbst finanzieren würden.
Für HR-Verantwortliche sind geldwerte Vorteile ein wichtiges Instrument der Mitarbeiterbindung. Richtig eingesetzt, profitieren beide Seiten: Arbeitgeber können attraktive Benefits anbieten, ohne die vollen Lohnnebenkosten einer Gehaltserhöhung zu tragen. Arbeitnehmer:innen erhalten einen echten Mehrwert, der je nach Gestaltung sogar steuerfrei sein kann.
Beispiele für geldwerte Vorteile
Die Bandbreite möglicher Sachbezüge ist groß. Hier sind die häufigsten geldwerten Vorteile in der Praxis:
Firmenwagen
Der Dienstwagen, der auch privat genutzt werden darf, ist der klassische geldwerte Vorteil. Die private Nutzung muss versteuert werden – entweder über die 1-Prozent-Regelung oder per Fahrtenbuch. Für Elektrofahrzeuge gelten vergünstigte Steuersätze.
Sachbezüge bis 50 Euro (Freigrenze)
Gutscheine, Tankgutscheine, Jobtickets oder Gym-Mitgliedschaften können bis zu einer Freigrenze von 50 Euro pro Monat steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden. Wichtig: Wird die Grenze auch nur um einen Cent überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.
Essenszuschuss und Verpflegung
Der Zuschuss zum Mittagessen in der Kantine oder über Essensgutscheine ist ein beliebter geldwerter Vorteil. Für 2025 gelten amtliche Sachbezugswerte: 4,40 Euro für Mittag- oder Abendessen und 2,30 Euro für Frühstück. Arbeitgeber können zusätzlich 3,10 Euro steuerfrei aufstocken – das ergibt einen maximalen Essensgutschein von 7,50 Euro pro Mahlzeit.
Weitere steuerfreie oder begünstigte Benefits
Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Möglichkeiten für geldwerte Vorteile:
- Jobticket: Zuschüsse zum öffentlichen Nahverkehr können komplett steuerfrei sein (§ 3 Nr. 15 EStG)
- Kinderbetreuung: Zuschüsse zur Betreuung nicht-schulpflichtiger Kinder sind steuerfrei
- Betriebliche IT-Geräte: Laptops, Smartphones oder Tablets zur privaten Nutzung (wenn pauschal versteuert oder als Leihgabe)
- Gesundheitsförderung: Bis zu 600 Euro pro Jahr für betriebliche Gesundheitsmaßnahmen
- Mitarbeiteraktien: Freibetrag von 2.000 Euro jährlich für Vermögensbeteiligungen
- Rabatte auf eigene Produkte: Personalrabatt bis zum Rabattfreibetrag von 1.080 Euro jährlich
Geldwerter Vorteil versteuern: So geht's
Grundsätzlich gilt: Geldwerte Vorteile sind steuer- und sozialversicherungspflichtig und werden zum Bruttoarbeitslohn hinzugerechnet. Die Versteuerung erfolgt über die Lohnabrechnung – der Arbeitgeber führt die Lohnsteuer ab.
Freigrenze vs. Freibetrag: Der wichtige Unterschied
Zwei Begriffe sorgen regelmäßig für Verwirrung – dabei ist die Unterscheidung entscheidend:
Freigrenze (z.B. 50 Euro pro Monat für Sachbezüge): Bei einer Freigrenze gilt: Alles oder nichts. Bleibt der Sachbezug unter 50 Euro, ist er komplett steuerfrei. Wird die Grenze überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig – nicht nur der übersteigende Teil.
Freibetrag (z.B. 1.080 Euro Rabattfreibetrag pro Jahr): Beim Freibetrag bleibt der Grundbetrag immer steuerfrei. Nur der übersteigende Betrag wird versteuert. Erhält ein:e Mitarbeiter:in also Personalrabatte im Wert von 1.500 Euro, sind nur 420 Euro (1.500 – 1.080) steuerpflichtig.
Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber
Alternativ zur individuellen Besteuerung kann der Arbeitgeber bestimmte geldwerte Vorteile pauschal versteuern. Der Steuersatz beträgt in der Regel 25 Prozent (§ 37b EStG). Der Vorteil für Arbeitnehmer:innen: Sie erhalten den Sachbezug praktisch brutto für netto, da der Arbeitgeber die Steuer übernimmt.
Die Pauschalversteuerung ist besonders sinnvoll bei:
- Geschenken zu persönlichen Anlässen (bis 60 Euro je Anlass)
- Essenszuschüssen
- Sachzuwendungen bei Betriebsveranstaltungen
Sachbezugswerte 2025 im Überblick
Die amtlichen Sachbezugswerte werden jährlich durch die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) festgelegt und an die Verbraucherpreise angepasst. Für 2025 gelten folgende Werte:
Diese Werte bilden die Basis für die korrekte Berechnung und Versteuerung von Sachbezügen in der Lohnabrechnung.
Geldwerter Vorteil Firmenwagen: So berechnest du ihn
Der Firmenwagen ist der häufigste und oft auch komplexeste geldwerte Vorteil. Für die Berechnung gibt es zwei Methoden:
1-Prozent-Regelung
Die pauschale Methode ist die einfachste Variante: Pro Monat werden 1 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert. Hinzu kommen 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Beispiel: Firmenwagen mit Verbrennungsmotor
- Bruttolistenpreis: 45.000 Euro
- Entfernung Wohnung–Arbeit: 20 km
- Berechnung:
- 1% von 45.000 Euro = 450 Euro
- Fahrten zur Arbeit: 0,03% × 45.000 Euro × 20 km = 270 Euro
- Geldwerter Vorteil: 720 Euro pro Monat
Sonderregelung für E-Autos und Hybride
Für Elektrofahrzeuge gelten deutlich günstigere Steuersätze:
- Reine E-Autos bis 70.000 Euro Bruttolistenpreis: Nur 0,25 Prozent (statt 1 Prozent)
- E-Autos über 70.000 Euro: 0,5 Prozent
- Plug-in-Hybride: 0,5 Prozent (wenn mind. 80 km elektrische Reichweite oder max. 50 g CO₂/km)
Beispiel: Elektro-Firmenwagen
- Bruttolistenpreis: 50.000 Euro (unter 70.000 Euro)
- Entfernung Wohnung–Arbeit: 20 km
- Berechnung:
- 0,25% von 50.000 Euro = 125 Euro
- Fahrten zur Arbeit: 0,0075% × 50.000 Euro × 20 km = 75 Euro
- Geldwerter Vorteil: 200 Euro pro Monat
Fahrtenbuch als Alternative
Alternativ zur Pauschalversteuerung können Arbeitnehmer:innen ein Fahrtenbuch führen. Dabei werden die tatsächlichen Kosten des Fahrzeugs anteilig nach privater und beruflicher Nutzung aufgeteilt. Diese Methode lohnt sich vor allem, wenn das Fahrzeug überwiegend dienstlich genutzt wird.
Häufige Fragen zum geldwerten Vorteil
Was ist ein geldwerter Vorteil?
Ein geldwerter Vorteil ist eine Sachleistung, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt gewährt. Sie wird nicht in Geld ausgezahlt, sondern in Form von Waren oder Dienstleistungen bereitgestellt. Typische Beispiele sind Firmenwagen, Gutscheine oder Essenszuschüsse. Der Wert entspricht dem Betrag, den Arbeitnehmer:innen bei eigener Finanzierung zahlen müssten.
Wie wird ein geldwerter Vorteil versteuert?
Geldwerte Vorteile sind grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig. Sie werden zum Bruttoarbeitslohn hinzugerechnet und über die Lohnabrechnung versteuert. Der Arbeitgeber führt die Lohnsteuer ab. Innerhalb bestimmter Freigrenzen und Freibeträge können Sachbezüge jedoch steuerfrei bleiben.
Was ist der Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag?
Bei der Freigrenze (z.B. 50 Euro für Sachbezüge) ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, sobald sie überschritten wird. Beim Freibetrag (z.B. 1.080 Euro Rabattfreibetrag) wird nur der übersteigende Teil versteuert – der Grundbetrag bleibt immer steuerfrei.
Wie hoch ist die Sachbezugsfreigrenze 2025?
Die monatliche Freigrenze für Sachbezüge beträgt 50 Euro pro Mitarbeiter:in. Diese Grenze gilt seit Januar 2022 und ist auch für 2025 unverändert. Sachbezüge bis zu diesem Wert sind steuer- und sozialversicherungsfrei.
Welche geldwerten Vorteile sind komplett steuerfrei?
Folgende Benefits können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei gewährt werden: Sachbezüge bis 50 Euro monatlich, Jobtickets für den ÖPNV, Zuschüsse zur Kinderbetreuung (nicht-schulpflichtige Kinder), betriebliche Gesundheitsförderung bis 600 Euro jährlich und die private Nutzung betrieblicher IT-Geräte.
Wie berechnet sich der geldwerte Vorteil beim Firmenwagen?
Bei der 1-Prozent-Regelung beträgt der geldwerte Vorteil monatlich 1 Prozent des Bruttolistenpreises. Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kommen 0,03 Prozent je Entfernungskilometer hinzu. Für Elektrofahrzeuge bis 70.000 Euro gilt nur ein Viertel dieses Satzes (0,25 Prozent).
Können Minijobber auch geldwerte Vorteile erhalten?
Ja, auch Minijobber und Teilzeitkräfte können geldwerte Vorteile erhalten. Die gleichen Freigrenzen gelten. Allerdings ist Vorsicht geboten: Sachbezüge zählen zum Arbeitsentgelt und können die 538-Euro-Grenze des Minijobs gefährden.
Muss ich geldwerte Vorteile in der Steuererklärung angeben?
In der Regel nicht, wenn die Versteuerung bereits über die Lohnabrechnung erfolgt ist. Der Arbeitgeber führt die Lohnsteuer ab. Nur in Ausnahmefällen – etwa bei Nachversteuerungen – kann eine Angabe in der Steuererklärung erforderlich sein.
Fazit
Geldwerte Vorteile sind ein wirkungsvolles Instrument für HR-Verantwortliche, um Mitarbeiter:innen attraktive Benefits zu bieten – oft mit steuerlichen Vorteilen für beide Seiten. Der Schlüssel liegt in der korrekten Anwendung: Die monatliche Freigrenze von 50 Euro, der Rabattfreibetrag von 1.080 Euro und die Sonderregelungen für Firmenwagen bieten zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten.
Wichtig ist die saubere Dokumentation und korrekte Abrechnung. Da die steuerlichen Regelungen komplex sind und sich Sachbezugswerte jährlich ändern, empfiehlt sich bei der Einführung neuer Benefits die Abstimmung mit einer Steuerberatung.
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Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Bei konkreten Fragen zur steuerlichen Behandlung von geldwerten Vorteilen wende dich bitte an eine:n Steuerberater:in.
Quellen
- § 8 Einkommensteuergesetz (EStG). Bundesministerium der Justiz, 2025. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__8.html
- Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV). Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2025. https://www.gesetze-im-internet.de/svev/
- BMF-Schreiben: Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug. Bundesfinanzministerium, 2024.
- Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) R 8.1 – Bewertung der Sachbezüge. Bundesfinanzministerium, 2024.
- Sachbezugswerte 2025 – Übersicht. Lexware, 2025.
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