Fakturierung bezeichnet den Prozess der Rechnungsstellung – also die Erstellung, Versendung und Verwaltung von Rechnungen für erbrachte Leistungen oder gelieferte Waren. Im HR-Kontext betrifft sie vor allem die Abrechnung externer Dienstleister wie Zeitarbeitsunternehmen, Freelancer oder Recruitingagenturen. Damit eine Rechnung rechtsgültig ist, muss sie die Pflichtangaben gemäß §14 Umsatzsteuergesetz (UStG) erfüllen.
Was ist Fakturierung? Definition und Bedeutung
Fakturierung bezeichnet den kaufmännischen Prozess, bei dem ein Unternehmen eine Rechnung (Faktura) für erbrachte Leistungen oder gelieferte Waren ausstellt, versendet und buchhalterisch verwaltet. Der Begriff leitet sich vom lateinischen factura ab, was so viel bedeutet wie „Herstellung" oder „Rechnung".
Zum Fakturierungsprozess gehören nicht nur das Erstellen des Dokuments, sondern auch die Prüfung auf Vollständigkeit, der Versand an den Rechnungsempfänger, die Verbuchung im eigenen System und – falls erforderlich – das Mahnwesen bei ausbleibender Zahlung. Personen, die beruflich für diesen Prozess zuständig sind, werden als Fakturist:innen bezeichnet.
Fakturierung vs. Abrechnung: Was ist der Unterschied?
Die Begriffe werden im Alltag häufig synonym verwendet, bezeichnen aber unterschiedliche Vorgänge. Fakturierung meint die Rechnungsstellung gegenüber externen Dritten – also Kund:innen oder Auftraggeber:innen. Abrechnung hingegen bezieht sich häufig auf interne Prozesse oder auf die Vergütung von Arbeitnehmer:innen, etwa die monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Für HR-Verantwortliche ist die Unterscheidung relevant: Die Lohnabrechnung ist ein eigener, arbeitsrechtlich geregelter Bereich. Die Fakturierung betrifft dagegen Dienstleistungsverträge mit externen Partnern.
Was macht ein Fakturist / eine Fakturistin?
Ein:e Fakturist:in ist im kaufmännischen oder buchhaltungsbezogenen Bereich tätig und verantwortet den gesamten Rechnungsprozess: Erstellung korrekter Ausgangsrechnungen, Prüfung eingehender Rechnungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit sowie die Zuarbeit für die Finanzbuchhaltung. Im HR-Kontext übernehmen diese Aufgaben häufig Personalreferent:innen in Abstimmung mit der Buchhaltungsabteilung.
Rechtliche Grundlagen: Was muss eine Rechnung enthalten?
Die Anforderungen an eine rechtsgültige Rechnung sind in §14 UStG geregelt. Fehlen Pflichtangaben, kann die Rechnung steuerrechtlich nicht anerkannt werden – der Rechnungsempfänger verliert unter Umständen das Recht auf Vorsteuerabzug.
Pflichtangaben nach §14 UStG
Gemäß §14 UStG muss eine Rechnung folgende Angaben enthalten:
- Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmens und des Leistungsempfängers
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Ausstellers
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- Fortlaufende Rechnungsnummer (einmalig, nicht wiederholbar)
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Waren oder Art und Umfang der erbrachten Leistung
- Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung (Leistungsdatum oder Leistungszeitraum)
- Nettobetrag (Entgelt ohne Steuer)
- Angewandter Steuersatz (in der Regel 19 % oder 7 %) sowie der darauf entfallende Steuerbetrag
- Bruttobetrag (Gesamtbetrag inkl. Umsatzsteuer)
Bei Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro (brutto) gelten vereinfachte Anforderungen nach §33 UStDV.
Aufbewahrungsfristen für Rechnungen
Sowohl Ausgangs- als auch Eingangsrechnungen müssen nach §147 Abgabenordnung (AO) und §257 Handelsgesetzbuch (HGB) zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Auch digital erstellte oder empfangene Rechnungen unterliegen dieser Pflicht – ihre Aufbewahrung muss den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern (GoBD) entsprechen. Das bedeutet: Die Rechnungen müssen vollständig, unveränderbar und jederzeit lesbar archiviert sein.
Netto- vs. Bruttofakturierung
Im B2B-Bereich ist die Unterscheidung zwischen Netto- und Bruttofakturierung für eine korrekte Buchhaltung essenziell.
Wann gilt Nettofakturierung?
Bei der Nettofakturierung wird der Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer ausgewiesen – die Steuer wird separat aufgeführt und aufgeschlüsselt. Dies ist der Standard im B2B-Bereich, da Unternehmen die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend machen können. Rechnungen von externen Personaldienstleistern, Freelancern oder Recruitingagenturen werden in der Regel als Nettofakturierung ausgestellt.
Wann gilt Bruttofakturierung?
Die Bruttofakturierung weist den Gesamtbetrag inklusive Umsatzsteuer aus, ohne diese separat auszuweisen – oder sie enthält den Hinweis, dass die Steuer bereits enthalten ist. Sie kommt häufig im B2C-Bereich vor, also wenn Unternehmen Endverbraucher:innen abrechnen. Für HR-Verantwortliche ist sie weniger relevant, kann aber bei der Abrechnung kleiner Dienstleistungen (z.B. Bewirtungsbelege, Kleinstbeträge) vorkommen.
Fakturierung im HR-Kontext
Auch wenn Fakturierung primär ein buchhalterisches Thema ist, berührt sie den HR-Alltag an mehreren Stellen – vor allem überall dort, wo externe Dienstleister eingebunden sind.
Rechnungen von externen Personaldienstleistern prüfen
Zeitarbeitsunternehmen, externe Recruiter:innen, Weiterbildungsanbieter oder Assessment-Dienstleister stellen regelmäßig Rechnungen an HR-Abteilungen. HR-Verantwortliche sollten bei der Prüfung dieser Eingangsrechnungen auf folgende Punkte achten:
- Stimmen Leistungsbeschreibung und vereinbarte Konditionen überein?
- Sind alle Pflichtangaben nach §14 UStG vorhanden?
- Ist das Leistungsdatum korrekt angegeben?
- Entspricht der Steuersatz der erbrachten Leistung?
Fehlerhafte Rechnungen sollten umgehend reklamiert werden – eine korrigierte Rechnung ist Voraussetzung für den Vorsteuerabzug. Eine enge Abstimmung mit der Buchhaltung ist dabei empfehlenswert.
Reverse Charge bei ausländischen Freelancern
Wer im Recruiting oder in der HR-Projektarbeit ausländische Freelancer oder Agenturen beauftragt, kommt möglicherweise mit dem sogenannten Reverse-Charge-Verfahren in Berührung. Gemäß §13b UStG wird dabei die Steuerschuld umgekehrt: Nicht der leistende Dienstleister, sondern das empfangende Unternehmen – also der HR-Auftraggeber – schuldet die Umsatzsteuer gegenüber dem deutschen Finanzamt.
In der Praxis bedeutet das: Die Rechnung des ausländischen Freelancers enthält keine deutsche Umsatzsteuer. Das beauftragende Unternehmen muss die Steuer selbst berechnen, in der eigenen Umsatzsteuervoranmeldung ausweisen und kann sie gleichzeitig als Vorsteuer geltend machen. Für HR-Verantwortliche ohne Buchhaltungshintergrund ist es ratsam, solche Fälle mit der Steuerabteilung oder einer Steuerberatung abzustimmen.
Häufige Fehler bei der Fakturierung – und wie du sie vermeidest
Fehlerhafte Rechnungen verzögern Zahlungen, gefährden den Vorsteuerabzug und verursachen unnötigen Aufwand. Die häufigsten Fehler im HR-Umfeld:
Fehlende oder falsche Pflichtangaben: Eine fehlende Steuernummer, ein nicht ausgewiesenes Leistungsdatum oder eine doppelt vergebene Rechnungsnummer machen die Rechnung steuerrechtlich angreifbar. Checklisten helfen dabei, diese Fehler systematisch zu vermeiden.
Falscher Steuersatz: Nicht alle Leistungen unterliegen dem Regelsteuersatz von 19 %. Bestimmte Weiterbildungen, Coaching-Leistungen oder steuerbefreite Umsätze können abweichende Sätze haben. Im Zweifel gilt: Steuerberatung hinzuziehen.
Keine revisionssichere Archivierung: Rechnungen einfach im E-Mail-Postfach zu belassen, genügt den GoBD-Anforderungen nicht. Digitale Rechnungen müssen unveränderbar und strukturiert archiviert werden.
Reverse Charge nicht erkannt: Rechnungen aus dem Ausland ohne Umsatzsteuer werden manchmal als „günstiger" wahrgenommen – dabei entsteht die Steuerpflicht beim empfangenden Unternehmen. Wird das übersehen, drohen Nachzahlungen und Zinsen.
Häufige Fragen zur Fakturierung
Was ist Fakturierung?
Fakturierung bezeichnet den Prozess der Rechnungsstellung für erbrachte Leistungen oder gelieferte Waren. Der Begriff umfasst die Erstellung, Versendung, Prüfung und buchhalterische Erfassung von Rechnungen. Im kaufmännischen Alltag und im HR-Bereich betrifft er vor allem die Abrechnung mit externen Dienstleistern.
Was ist der Unterschied zwischen Fakturierung und Abrechnung?
Fakturierung meint die Rechnungsstellung gegenüber externen Dritten (Auftraggeber:innen, Kund:innen). Abrechnung bezieht sich häufig auf interne Prozesse – zum Beispiel die Lohn- und Gehaltsabrechnung gegenüber Arbeitnehmer:innen. Beide Begriffe werden umgangssprachlich oft synonym verwendet, sind aber juristisch und buchhalterisch zu trennen.
Welche Pflichtangaben muss eine Rechnung laut §14 UStG enthalten?
Eine rechtsgültige Rechnung muss gemäß §14 UStG enthalten: vollständige Namen und Adressen beider Parteien, Steuernummer oder USt-IdNr. des Ausstellers, Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung, Leistungsdatum, Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag und Bruttobetrag.
Was ist der Unterschied zwischen Netto- und Bruttofakturierung?
Bei der Nettofakturierung wird der Betrag ohne Umsatzsteuer ausgewiesen, die Steuer separat aufgeführt – Standard im B2B-Bereich. Bei der Bruttofakturierung ist die Steuer bereits im Gesamtbetrag enthalten, häufig im B2C-Bereich. Für HR-Abteilungen sind Nettorechnungen von externen Dienstleistern der Regelfall.
Was ist Reverse Charge – und wann ist es im HR relevant?
Beim Reverse-Charge-Verfahren (§13b UStG) schuldet nicht der Rechnungssteller, sondern der Rechnungsempfänger die Umsatzsteuer ans Finanzamt. Es gilt u.a. bei Beauftragung ausländischer Freelancer oder Dienstleister. HR-Abteilungen, die internationale Agenturen oder externe IT-Kräfte beauftragen, sind häufig davon betroffen.
Wie lange müssen Rechnungen aufbewahrt werden?
Rechnungen – sowohl Ausgangs- als auch Eingangsrechnungen – unterliegen einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren (§147 AO, §257 HGB). Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres der Rechnungsausstellung. Auch digital archivierte Rechnungen müssen GoBD-konform gespeichert werden: vollständig, unveränderbar und jederzeit lesbar.
Fazit
Fakturierung ist mehr als das bloße Ausstellen einer Rechnung: Sie umfasst einen strukturierten Prozess mit klaren rechtlichen Anforderungen – von den Pflichtangaben nach §14 UStG über die Unterscheidung von Netto- und Bruttofakturierung bis hin zu Sonderregelungen wie dem Reverse-Charge-Verfahren. HR-Verantwortliche kommen in der Praxis regelmäßig mit Eingangsrechnungen externer Dienstleister in Berührung und sollten die wichtigsten Grundlagen kennen, um Fehler und Nachzahlungen zu vermeiden. Eine enge Zusammenarbeit mit der Buchhaltung und – bei steuerrechtlichen Unsicherheiten – mit einer Steuerberatung ist empfehlenswert.
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Quellen
- §14 UStG – Ausstellung von Rechnungen. Bundesministerium der Justiz, 2024.
https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html - §14a UStG – Zusätzliche Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen. Bundesministerium der Justiz, 2024.
https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14a.html - §13b UStG – Leistungsempfänger als Steuerschuldner (Reverse Charge). Bundesministerium der Justiz, 2024.
https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__13b.html - §147 AO – Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen. Bundesministerium der Justiz, 2024.
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__147.html - GoBD – Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen, Unterlagen und Daten sowie zum Datenzugriff. Bundesministerium der Finanzen, 2019.https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2019-11-28-GoBD.html
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