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Ausbildungszeugnis – Definition, Pflichtangaben & Praxis-Tipps

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Ausbildungszeugnis – Definition, Pflichtangaben & Praxis-Tipps
Ausbildungszeugnis – Definition, Pflichtangaben & Praxis-Tipps

Das Ausbildungszeugnis ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, das Auszubildende am Ende ihrer Berufsausbildung vom Ausbildungsbetrieb erhalten (§16 BBiG). Es gibt zwei Varianten: das einfache Zeugnis (nur Dauer und Art der Ausbildung) und das qualifizierte Zeugnis (inkl. Leistungs- und Verhaltensbewertung) — Letzteres können Auszubildende immer verlangen. Für Unternehmen ist die korrekte und fristgerechte Ausstellung eine Rechtspflicht.

Was ist ein Ausbildungszeugnis?

Das Ausbildungszeugnis ist die offizielle Bescheinigung des Ausbildungsbetriebs über die abgeschlossene Berufsausbildung. Es dokumentiert, dass eine Person eine anerkannte Berufsausbildung durchlaufen hat — und bildet damit einen zentralen Bestandteil der Bewerbungsunterlagen nach der Ausbildung.

Die gesetzliche Grundlage findet sich in §16 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG): Danach sind Ausbildende verpflichtet, Auszubildenden bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Die Pflicht gilt unabhängig davon, ob die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen, abgebrochen oder vorzeitig beendet wurde.

Wichtig: Das Ausbildungszeugnis ist nicht identisch mit dem Berufsschulzeugnis (ausgestellt von der Berufsschule) oder dem Prüfungszeugnis der zuständigen Kammer (z.B. IHK oder HWK). Erst alle drei Dokumente zusammen bilden den vollständigen Nachweis eines Berufsabschlusses.

Einfaches vs. qualifiziertes Ausbildungszeugnis

Das BBiG unterscheidet zwei Zeugnisarten, die sich im Umfang ihrer Aussagen deutlich unterscheiden.

Das einfache Ausbildungszeugnis

Das einfache Zeugnis enthält ausschließlich sachliche Angaben zur Ausbildung: Art, Dauer und Ziel der Ausbildung sowie den Ausbildungsberuf. Es bewertet weder Leistung noch Verhalten der/des Auszubildenden. Für Bewerbungen ist es deshalb in der Regel wenig aussagekräftig.

Das qualifizierte Ausbildungszeugnis

Das qualifizierte Zeugnis geht deutlich weiter: Es enthält zusätzlich eine Beschreibung der ausgeübten Tätigkeiten sowie eine Beurteilung der fachlichen Leistungen und des Verhaltens im Betrieb. In der Praxis ist das qualifizierte Zeugnis der Standard — und es ist das, was Recruiter:innen bei eingehenden Bewerbungen tatsächlich lesen und bewerten.

Wann habe ich Anspruch auf welches Zeugnis?

Laut §16 Abs. 1 BBiG haben Auszubildende immer Anspruch auf ein einfaches Zeugnis. Das qualifizierte Zeugnis können sie zusätzlich ausdrücklich verlangen — dieser Anspruch besteht ebenfalls per Gesetz und kann vom Betrieb nicht verweigert werden. In der betrieblichen Praxis wird das qualifizierte Zeugnis häufig standardmäßig ausgestellt, ohne dass Auszubildende es explizit anfordern müssen.

Pflichtangaben: Was muss ins Ausbildungszeugnis?

Die folgende Checkliste zeigt die Mindestanforderungen nach §16 BBiG für das einfache Zeugnis. Beim qualifizierten Zeugnis kommen die markierten Zusatzangaben hinzu.

Pflichtangaben (beide Zeugnisarten):

  • Name und Anschrift des Ausbildungsbetriebs
  • Vor- und Nachname sowie Geburtsdatum der/des Auszubildenden
  • Bezeichnung des Ausbildungsberufs
  • Beginn und Ende des Ausbildungsverhältnisses
  • Ort und Datum der Ausstellung
  • Unterschrift der/des Ausbildenden sowie (falls vorhanden) der gesetzlichen Vertretung des Unternehmens

Zusatzangaben beim qualifizierten Zeugnis:

  • Beschreibung der im Betrieb ausgeübten Tätigkeiten
  • Beurteilung der Fachkenntnisse und praktischen Fertigkeiten
  • Beurteilung des Arbeitsverhaltens (z.B. Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Teamverhalten)
  • Optional: besondere Leistungen, Projekte oder Kenntnisse

Fristen und Ausstellung

Das Ausbildungszeugnis muss bei Beendigung der Ausbildung ausgestellt werden. Das Gesetz schreibt keine exakte Frist in Tagen vor, jedoch gilt der Grundsatz der Unverzüglichkeit: Das Zeugnis ist spätestens am letzten Ausbildungstag auszuhändigen oder unmittelbar danach zu übermitteln.

Der Anspruch auf das Zeugnis besteht auch dann, wenn die Ausbildung vorzeitig beendet wird — etwa durch Kündigung, Nichtbestehen der Abschlussprüfung oder einvernehmliche Auflösung des Ausbildungsvertrags. Ausbildende können die Ausstellung nicht von der Rückgabe von Betriebsmitteln oder der Klärung offener Fragen abhängig machen.

Für HR-Verantwortliche in Ausbildungsbetrieben empfiehlt sich eine klare interne Zuständigkeit: Wer erstellt das Zeugnis, wer zeichnet ab, und wann wird es ausgehändigt? Ein standardisierter Prozess verhindert Verzögerungen und rechtliche Risiken.

Zeugnissprache verstehen

Was bedeutet die Zeugnissprache?

Leistungen und Verhalten werden in deutschen Arbeitszeugnissen — und damit auch in Ausbildungszeugnissen — nicht mit Noten, sondern mit codierten Formulierungen bewertet. Dieses System ist in der betrieblichen Praxis etabliert und wird von Recruiter:innen erwartet. Wer Zeugnisse ausstellt oder bewertet, sollte die Bedeutung dieser Formulierungen kennen.

Formulierungen und ihre Bedeutung

Formulierung (Leistung) Bedeutung
„stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" sehr gut (1)
„stets zu unserer vollen Zufriedenheit" gut (2)
„zu unserer vollen Zufriedenheit" befriedigend (3)
„zu unserer Zufriedenheit" ausreichend (4)
„im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit" mangelhaft (5)

Dieselbe Skala gilt sinngemäß für Verhaltensbeurteilungen. „Stets einwandfrei" entspricht einer sehr guten Bewertung; fehlt das Wort „stets" oder wird durch weichere Formulierungen ersetzt, signalisiert das eine niedrigere Beurteilung.

Für Recruiter:innen gilt: Achte besonders auf Auslassungen. Fehlt eine Beurteilung des Verhaltens gegenüber Kolleg:innen oder Vorgesetzten im qualifizierten Zeugnis, kann das ein bewusstes Signal des Ausbildungsbetriebs sein. Ein Lexikon-Eintrag zur Stereotype- und Gender-Bias-Problematik im Recruiting zeigt zudem, warum Zeugnisbewertungen allein keine objektive Grundlage für Personalentscheidungen bieten.

Was tun bei Fehlern oder Verlust?

Fehler im Zeugnis: Sachliche Fehler (falscher Name, falsche Daten, unvollständige Tätigkeitsbeschreibung) können und müssen korrigiert werden. Wende dich schriftlich an den Ausbildungsbetrieb und benenne die konkreten Fehler. Der Betrieb ist zur Korrektur verpflichtet. Bei inhaltlichen Meinungsverschiedenheiten — etwa bei der Bewertung von Leistungen — ist eine Einigung mit dem Betrieb der erste Schritt; scheitert sie, kann das Arbeitsgericht eingeschaltet werden.

Wichtig: Der Anspruch auf Zeugnisberichtigung unterliegt einer Verjährungsfrist. Wer Fehler bemerkt, sollte nicht zu lange warten.

Verlust: Geht das Ausbildungszeugnis verloren, kann beim ehemaligen Ausbildungsbetrieb eine Zweitschrift (Duplikat) beantragt werden. Der Betrieb ist jedoch nicht gesetzlich zur Ausstellung einer Zweitschrift verpflichtet — in der Praxis wird eine solche aber in der Regel kulant erteilt. Das Duplikat sollte als solches gekennzeichnet sein.

Häufige Fragen zum Ausbildungszeugnis

Was ist der Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Ausbildungszeugnis?

Das einfache Zeugnis bestätigt nach §16 Abs. 1 BBiG nur Art, Dauer und Ziel der Ausbildung — ohne Bewertung der Person. Das qualifizierte Zeugnis enthält zusätzlich eine Beurteilung der Leistungen und des Verhaltens. Auszubildende haben immer Anspruch auf das qualifizierte Zeugnis, wenn sie es verlangen. In der Praxis ist es für Bewerbungen der relevante Standard.

Was muss in einem Ausbildungszeugnis stehen?

Mindestangaben nach §16 BBiG: Name und Anschrift des Betriebs, Name und Geburtsdatum der/des Auszubildenden, Ausbildungsberuf, Beginn und Ende der Ausbildung sowie Datum und Unterschrift. Beim qualifizierten Zeugnis kommen Tätigkeitsbeschreibung und Leistungs-/Verhaltensbewertung hinzu.

Wann muss das Ausbildungszeugnis ausgestellt werden?

Das Zeugnis ist bei Beendigung der Ausbildung auszustellen — in der Regel unverzüglich und spätestens am letzten Ausbildungstag. Eine exakte Tagefrist nennt das BBiG nicht, aber Verzögerungen ohne sachlichen Grund sind rechtlich nicht zulässig.

Darf der Betrieb das Ausbildungszeugnis verweigern?

Nein. Die Ausstellung ist nach §16 BBiG eine gesetzliche Pflicht. Auszubildende können das Zeugnis notfalls auf dem Rechtsweg einfordern — auch wenn es Streitigkeiten am Ende der Ausbildung gab.

Wie lange muss ich auf mein Ausbildungszeugnis warten?

Das Gesetz schreibt keine exakte Frist vor, aber das Zeugnis ist unverzüglich bei Ausbildungsende auszuhändigen. Wartezeiten von mehreren Wochen ohne Kommunikation des Betriebs sind nicht akzeptabel; in solchen Fällen sollte das Zeugnis schriftlich angefordert werden.

Was bedeuten typische Formulierungen im Zeugnis?

Leistungen werden in Zeugnissen codiert bewertet: „Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" entspricht einer sehr guten Beurteilung (Note 1), „zu unserer Zufriedenheit" einer ausreichenden (Note 4). Dieselbe Logik gilt für das Verhalten. Wer Zeugnisse ausstellt oder bewertet, sollte diese Codes kennen — eine Übersicht findet sich im Abschnitt „Zeugnissprache verstehen" oben.

Kann ich mein Ausbildungszeugnis anfechten?

Sachliche Fehler können jederzeit korrigiert werden — der Betrieb ist dazu verpflichtet. Bei inhaltlichen Bewertungsstreitigkeiten ist zunächst das Gespräch mit dem Betrieb zu suchen; gelingt keine Einigung, ist der Gang zum Arbeitsgericht möglich. Zu beachten: Der Anspruch auf Zeugnisberichtigung kann verjähren. Frühzeitiges Handeln ist daher ratsam.

Fazit

Das Ausbildungszeugnis ist mehr als eine Formalität: Es ist ein rechtlich verbindliches Dokument, das Auszubildende für ihren weiteren Berufsweg benötigen — und das Recruiter:innen täglich als Grundlage für Personalentscheidungen heranziehen. Für HR-Verantwortliche in Ausbildungsbetrieben gilt: Die korrekte, vollständige und fristgerechte Ausstellung nach §16 BBiG ist Pflicht. Beim qualifizierten Zeugnis kommt es auf die richtige Zeugnissprache an — Formulierungen haben klare Bedeutungen und werden von erfahrenen Recruiter:innen entsprechend gelesen.

Wer Ausbildungszeugnisse als Recruiter:in bewertet, sollte sich bewusst sein, dass sie nur einen Ausschnitt der tatsächlichen Eignung zeigen. Zeugnisformulierungen sind subjektiv geprägt und können durch unbewusste Vorurteile beeinflusst werden. Für eine objektive Personalentscheidung — etwa beim Übergang von der Ausbildung in eine Festanstellung — lohnt sich ein Blick auf das Vorstellungsgespräch und weitere strukturierte Auswahlverfahren.

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Quellen

Florian Dyballa

CEO, Co-Founder

Über Florian

  • Gründer & CEO von Aivy – entwickelt innovative Wege der Personaldiagnostik und zählt zu den Top 10 HR-Tech-Gründern Deutschlands (Business Punk)
  • Rund 1 Mio. digitale Eignungstests erfolgreich im Einsatz bei mehr als 200 Unternehmen wie Lufthansa, Würth und Hermes
  • 3x mit dem HR Innovation Award ausgezeichnet und regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien präsent (WirtschaftsWoche, Handelsblatt und FAZ)
  • Verbindet als Wirtschaftspsychologe und Digital-Experte fundierte Tests mit KI für faire Chancen in der Personalauswahl
  • Teilt Expertise als gefragter Vordenker der HR-Tech-Branche – in Podcasts, Medien und auf wichtigen Branchenveranstaltungen
  • Gestaltet aktiv die Zukunft der Arbeitswelt – durch die Verbindung von Wissenschaft und Technologie für bessere und gerechtere Personalentscheidungen
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