Arbeitstage sind alle Tage, an denen laut Arbeitsvertrag gearbeitet wird – in der Regel Montag bis Freitag, ohne gesetzliche Feiertage. Um Arbeitstage zwischen zwei Daten zu berechnen, zählt man alle Wochentage (Montag bis Freitag) im Zeitraum und zieht die in diesem Zeitraum fallenden gesetzlichen Feiertage ab. Achtung: Die Anzahl der Feiertage variiert je nach Bundesland erheblich und beeinflusst die Berechnung direkt.
Was sind Arbeitstage? Die wichtigsten Begriffe
Ein Arbeitstag ist jeder Tag, an dem laut Arbeitsvertrag eine Arbeitspflicht besteht. In den meisten deutschen Unternehmen sind das Montag bis Freitag. Die genaue Festlegung ergibt sich aus dem individuellen Arbeitsvertrag, einem anwendbaren Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung – nicht automatisch aus dem Gesetz.
Für HR-Verantwortliche ist die korrekte Unterscheidung zwischen verschiedenen Tagesdefinitionen entscheidend, denn unterschiedliche Gesetze und Vertragsklauseln beziehen sich auf unterschiedliche Begriffe.
Arbeitstag, Werktag, Geschäftstag und Kalendertag im Vergleich
Wichtiger Hinweis: Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) definiert den gesetzlichen Mindesturlaub in Werktagen (24 Werktage), nicht in Arbeitstagen. In einer 5-Tage-Woche entspricht das 20 Arbeitstagen. Diese Unterscheidung führt in der Praxis häufig zu Missverständnissen.
Arbeitstage berechnen – So geht's
Die Formel: Schritt für Schritt
Die Berechnung von Arbeitstagen folgt einem klaren Prinzip:
Formel:
Arbeitstage = Wochentage (Mo–Fr) im Zeitraum – gesetzliche Feiertage (die auf Mo–Fr fallen)
Schritt-für-Schritt-Anleitung:
- Bestimme Start- und Enddatum des Zeitraums.
- Zähle alle Wochentage (Montag bis Freitag) in diesem Zeitraum.
- Identifiziere alle gesetzlichen Feiertage, die in den Zeitraum fallen.
- Prüfe, ob diese Feiertage auf einen Werktag (Mo–Fr) fallen – nur dann reduzieren sie die Arbeitstage.
- Ziehe die Anzahl der auf Werktage fallenden Feiertage ab.
Beispiel: Du berechnest Arbeitstage vom 1. bis 31. Januar 2025 in Bayern.
- Wochentage (Mo–Fr) im Januar 2025: 23
- Feiertage auf Wochentage: Neujahr (1. Januar, Mittwoch) = 1 Feiertag
- Ergebnis: 22 Arbeitstage (in Bayern)
Feiertage berücksichtigen
Gesetzliche Feiertage, die auf einen Montag bis Freitag fallen, reduzieren die Arbeitstage. Fällt ein Feiertag auf ein Wochenende, hat er in der Regel keinen Einfluss auf die Arbeitstage – es sei denn, ein Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag sieht einen Ersatztag vor.
Laut § 193 BGB gilt zudem: Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Samstag, tritt an dessen Stelle der nächste Werktag. Diese Regelung ist für Kündigungsfristen, Widerspruchsfristen und andere rechtliche Fristen im HR-Kontext von großer Bedeutung.
Bundesland-Übersicht: Feiertage im Vergleich
Deutschland hat 9 bundesweit geltende gesetzliche Feiertage sowie bis zu 4 weitere länderspezifische Feiertage. Für die Berechnung von Arbeitstagen muss immer das Bundesland des Arbeitsortes berücksichtigt werden.
Hinweis: Die genaue Liste variiert jährlich und je nach konkretem Bundesland. Prüfe die aktuellen Feiertagsgesetze der jeweiligen Landesministerien für verbindliche Angaben.
Arbeitstage in der HR-Praxis
Urlaubsanspruch berechnen
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt laut § 3 BUrlG 24 Werktage pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche. Bei einer 5-Tage-Woche (Standard in Deutschland) entspricht das 20 Arbeitstagen.
Bei Teilzeit oder unregelmäßiger Arbeitszeit gilt folgende Formel:
Urlaubsanspruch (Arbeitstage) = (Arbeitstage pro Woche × 20) ÷ 5
Beispiel: Eine Mitarbeiterin arbeitet 3 Tage pro Woche.
- Urlaubsanspruch: (3 × 20) ÷ 5 = 12 Arbeitstage
Tritt eine Person unterjährig ein oder aus, entsteht der volle Urlaubsanspruch erst nach 6-monatiger Betriebszugehörigkeit (§ 4 BUrlG). Davor gilt ein anteiliger Anspruch von 1/12 pro vollem Beschäftigungsmonat.
Kündigungsfristen und andere rechtliche Fristen
Kündigungsfristen werden in deutschen Arbeitsverträgen und im BGB §§ 622 ff. häufig in Kalendermonaten angegeben, nicht in Arbeitstagen. Dennoch sind Arbeitstage bei der konkreten Fristberechnung relevant:
- Eine Kündigung muss dem:der Arbeitnehmer:in spätestens am letzten Tag der Frist zugegangen sein.
- Fällt das Fristende auf einen Sonntag, Feiertag oder Samstag, verschiebt sich die Frist gemäß § 193 BGB auf den nächsten Werktag.
- Abmahnungsfristen und Widerspruchsfristen (z.B. gegen Abfindungsangebote) folgen denselben Regeln.
Tipp für HR: Dokumentiere Zugangsdaten schriftlich (z.B. per Einschreiben oder Übergabe mit Unterschrift) und prüfe bei jedem Fristende, ob ein Feiertag oder Wochenende die Frist verlängert.
Probezeit und Befristung
Die Probezeit beträgt in der Regel maximal 6 Monate (§ 622 Abs. 3 BGB). Innerhalb der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von 2 Wochen – hier ist das Enddatum klar in Kalendertagen zu berechnen, nicht in Arbeitstagen. Dennoch gilt auch hier § 193 BGB für das konkrete Fristende.
Bei befristeten Verträgen enden Arbeitsverhältnisse automatisch zum vereinbarten Datum – Feiertage beeinflussen das Vertragsende in der Regel nicht.
Häufige Fragen zu Arbeitstagen
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitstag und Werktag?
Ein Arbeitstag ist der vertraglich vereinbarte Arbeitstag – in den meisten Unternehmen Montag bis Freitag. Ein Werktag hingegen umfasst alle Tage außer Sonntage und gesetzliche Feiertage, also Montag bis Samstag. Gesetze wie das Bundesurlaubsgesetz verwenden den Begriff Werktag, weshalb der gesetzliche Mindesturlaub 24 Werktage beträgt – was bei einer 5-Tage-Woche 20 Arbeitstagen entspricht.
Zählt Samstag als Arbeitstag?
In den meisten Arbeitsverhältnissen nein: Der Standard in Deutschland ist die 5-Tage-Woche (Montag bis Freitag). In bestimmten Branchen – etwa Einzelhandel, Gastronomie oder Gesundheitswesen – kann der Samstag vertraglich als Arbeitstag vereinbart sein. Im Sinne des BGB (Fristenberechnung) gilt der Samstag jedoch als Werktag, nicht als Arbeitstag.
Wie viele Arbeitstage hat ein Jahr?
Ein Jahr hat in der Regel ca. 250 bis 253 Wochentage (Montag bis Freitag), abhängig davon, wie die Wochentage auf das Kalenderjahr verteilt sind. Nach Abzug der gesetzlichen Feiertage – je nach Bundesland 9 bis 13 – bleiben in Deutschland durchschnittlich 228 bis 242 Arbeitstage pro Jahr. Bayern und Sachsen haben aufgrund der höchsten Feiertagszahl die wenigsten Arbeitstage; norddeutsche Bundesländer wie Hamburg oder Bremen haben vergleichsweise mehr.
Wie berechne ich Arbeitstage zwischen zwei Daten?
Folge diesen Schritten: (1) Zähle alle Wochentage (Mo–Fr) im Zeitraum. (2) Identifiziere die gesetzlichen Feiertage, die in den Zeitraum fallen und auf einen Wochentag treffen. (3) Ziehe diese Feiertage ab. Das Ergebnis sind die Nettoarbeitstage im Zeitraum. Für komplexe Berechnungen mit mehreren Bundesländern empfehlen sich HR-Tools oder Tabellenkalkulations-Formeln (z.B. NETTOARBEITSTAGE in Excel/Google Sheets).
Wie berechne ich den Urlaubsanspruch in Arbeitstagen?
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche (abgeleitet aus 24 Werktagen laut § 3 BUrlG). Bei abweichenden Wochenarbeitsmodellen gilt: Urlaubsanspruch = (Arbeitstage pro Woche × 20) ÷ 5. Bei unterjährigem Eintritt entsteht pro vollem Beschäftigungsmonat ein Zwölftel des Jahresanspruchs (§ 5 BUrlG).
Zählen Feiertage bei Kündigungsfristen als Arbeitstage?
Nein. Gesetzliche Feiertage, die auf das Ende einer Frist fallen, verschieben diese auf den nächsten Werktag – so regelt es § 193 BGB. Das gilt für Kündigungsfristen, Abmahnungsfristen und andere Rechtsfristen. HR-Verantwortliche sollten bei jeder Fristberechnung prüfen, ob das berechnete Fristende auf einen Feiertag, Samstag oder Sonntag fällt.
Gibt es bundeslandspezifische Unterschiede bei der Arbeitstage-Berechnung?
Ja, erhebliche. Deutschland kennt 9 bundesweit geltende gesetzliche Feiertage. Jedes Bundesland kann darüber hinaus eigene Feiertage per Landesgesetz festlegen – von einem Zusatzfeiertag (z.B. Internationaler Frauentag in Berlin) bis zu vier weiteren (z.B. Bayern). Für die Berechnung gilt immer das Bundesland des Arbeitsortes, nicht des Wohnsitzes der Mitarbeiter:innen.
Fazit
Arbeitstage korrekt zu berechnen ist eine alltägliche, aber rechtlich relevante Aufgabe in der Personalarbeit. Die Grundformel – Wochentage minus auf Wochentage fallende Feiertage – ist einfach, erfordert aber Sorgfalt: Bundesland-spezifische Feiertage, die richtige Abgrenzung zwischen Arbeitstagen und Werktagen sowie die BGB-Regelungen zu Fristenden machen den Unterschied zwischen einer korrekten und einer fehleranfälligen Berechnung.
Für HR-Verantwortliche empfiehlt sich eine klare interne Dokumentation, welche Tagesdefinition in welchen Prozessen gilt – und ein jährlicher Abgleich mit dem aktuellen Feiertagskalender des relevanten Bundeslandes.
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Quellen
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Bundesministerium der Justiz, zuletzt geändert 2024. https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/
- Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), insb. §§ 3–5. Bundesministerium der Justiz. https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 187–193 (Fristenberechnung), § 622 (Kündigungsfristen). Bundesministerium der Justiz. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/
- Feiertagsgesetze der Bundesländer. Jeweilige Landesministerien (aktuell). Abrufbar über die Landesportale.
- Statistisches Bundesamt (Destatis): Arbeitstage und Feiertage in Deutschland. https://www.destatis.de
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): Arbeitszeitreport Deutschland. https://www.baua.de
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