Akkordlohn ist eine Form des Leistungslohns, bei der die Vergütung nicht nach der geleisteten Arbeitszeit, sondern nach der produzierten Menge oder erbrachten Stückzahl berechnet wird. Man unterscheidet zwei Hauptformen: den Zeitakkord (Grundlohn plus leistungsabhängiger Zuschlag) und den Geldakkord (rein mengenbasierte Vergütung). Wichtig für HR-Verantwortliche: Der Akkordlohn muss stets mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn entsprechen (§ 1 MiLoG), und für Jugendliche, Schwangere sowie Fahrpersonal ist Akkordarbeit gesetzlich verboten.
Was ist Akkordlohn?
Akkordlohn – auch Akkordentgelt genannt – ist eine leistungsorientierte Entlohnungsform, bei der das Arbeitsentgelt direkt an die erbrachte Arbeitsmenge gekoppelt ist. Das Grundprinzip: Je mehr ein:e Beschäftigte:r in einer bestimmten Zeit produziert oder leistet, desto höher fällt die Vergütung aus.
Das Gegenteil des Akkordlohns ist der Zeitlohn: Dort wird jede geleistete Arbeitsstunde gleich vergütet, unabhängig davon, wie viel in dieser Zeit produziert wurde. Beim Akkordlohn hingegen liegt das Risiko der Minderleistung beim Arbeitnehmer bzw. der Arbeitnehmerin – wer weniger produziert, verdient weniger.
Damit eine Tätigkeit überhaupt akkordtauglich ist, muss sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Die Arbeitsabläufe müssen sich regelmäßig wiederholen, die Leistung muss exakt messbar sein, und die Beschäftigten müssen die erbrachte Menge selbst beeinflussen können. Fließbandarbeit mit fremdbestimmtem Takt gilt daher in der Regel nicht als Akkordarbeit im rechtlichen Sinne.
Rechtlich wird der Akkordlohn als Dienstvertrag gemäß §§ 611 ff. BGB eingeordnet. Alle Vereinbarungen zur Akkordvergütung müssen nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 Nachweisgesetz (NachwG) schriftlich festgehalten werden – im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung.
Arten des Akkordlohns
Zeitakkord (gemischter Akkordlohn)
Der Zeitakkord ist die in der Praxis am häufigsten verwendete Form. Er setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: einem festen Grundlohn und einem variablen Akkordzuschlag, der die Mehrleistung gegenüber der Normalleistung belohnt.
Grundlage ist die sogenannte Vorgabezeit: die Zeit in Minuten, die ein:e durchschnittliche:r Beschäftigte:r laut Arbeitgeber für die Fertigung einer Einheit benötigen sollte. Wer in weniger Zeit mehr produziert, erhöht damit seinen Verdienst.
Geldakkord (reiner Akkordlohn)
Beim Geldakkord gibt es keinen Grundlohn. Die Vergütung basiert ausschließlich auf der erbrachten Menge: Pro produzierter Einheit wird ein vorher festgelegter Geldbetrag gezahlt. Die doppelte Stückzahl ergibt den doppelten Lohn. Diese Form ist heute deutlich seltener und findet sich vor allem in sehr standardisierten Handwerkstätigkeiten.
Einzelakkord vs. Gruppenakkord
Beim Einzelakkord wird die Leistung einer einzelnen Person bewertet und vergütet. Beim Gruppenakkord wird die Gesamtleistung einer Gruppe gemessen und anteilig aufgeteilt. Der Gruppenakkord fördert Teamarbeit, macht individuelle Leistung aber weniger direkt sichtbar.
Akkordlohn berechnen: Formeln und Beispiel
Berechnung Zeitakkord
Die Vergütung im Zeitakkord ergibt sich aus folgender Formel:
Verdienst = Erbrachte Stückzahl × Vorgabezeit (min) × Geldfaktor (€/min)
Der Geldfaktor wird berechnet als:
Geldfaktor = (Grundlohn pro Stunde × Akkordzuschlagsfaktor) ÷ 60
Konkretes Rechenbeispiel
Angenommen, ein Arbeitnehmer hat einen Grundlohn von 14,00 € pro Stunde und einen Akkordzuschlag von 20 %. Die Vorgabezeit für ein Bauteil beträgt 3 Minuten. In einer Schicht produziert er 120 Stücke.
- Grundlohn inkl. Zuschlag: 14,00 € × 1,20 = 16,80 €/Stunde
- Geldfaktor: 16,80 ÷ 60 = 0,28 €/Minute
- Verdienst: 120 × 3 × 0,28 = 100,80 € (für diese Schicht)
Hätte dieselbe Person nur 90 Stücke produziert: 90 × 3 × 0,28 = 75,60 €. In diesem Fall müsste der Arbeitgeber prüfen, ob der erzielte Stundenlohn noch dem gesetzlichen Mindestlohn entspricht – und ggf. die Differenz ausgleichen.
Berechnung Geldakkord
Beim Geldakkord ist die Formel einfacher:
Verdienst = Erbrachte Stückzahl × Geldbetrag pro Einheit
Bei 120 produzierten Stücken à 0,85 € wären das 102,00 €.
Rechtliche Grundlagen
Mindestlohnpflicht und Schriftformpflicht
Auch bei Akkordarbeit gilt der gesetzliche Mindestlohn uneingeschränkt (§ 1 MiLoG). Unterschreitet der im Akkord erzielte Stundenlohn den Mindestlohn, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Fehlbetrag auszugleichen. Tarifverträge können höhere Mindeststundensätze vorsehen und haben dann Vorrang.
Die Vereinbarung zur Akkordvergütung muss schriftlich festgehalten werden (§ 2 Abs. 1 Nr. 6 NachwG). Mündliche Absprachen sind rechtlich nicht ausreichend.
Für wen ist Akkordarbeit verboten?
Das Gesetz schließt bestimmte Personengruppen ausdrücklich von Akkordarbeit aus:
- Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht zur Akkordarbeit herangezogen werden (§ 23 Abs. 1 JArbSchG).
- Schwangere sind von Akkordarbeit ausgenommen (§ 11 Abs. 6 MuSchG).
- Stillende Mütter unterliegen ebenfalls dem Akkordverbot (§ 12 Abs. 5 MuSchG).
- Fahrpersonal darf nicht im Akkord beschäftigt werden – aus Gründen der Verkehrssicherheit (§ 3 FpersG).
- In bestimmten Tarifverträgen der Metallindustrie gilt zudem eine Altersgrenze: Beschäftigte ab 54 Jahren dürfen nicht mehr im Akkord eingesetzt werden.
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats (§ 87 BetrVG)
Ein zentraler rechtlicher Aspekt, der in der Praxis häufig unterschätzt wird: Der Betriebsrat hat bei der Einführung, Anwendung und Änderung von Akkordlohnsystemen ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG.
Das bedeutet konkret: Ohne Zustimmung des Betriebsrats können Akkordsätze, Geldfaktoren oder Vorgabezeiten nicht einseitig vom Arbeitgeber festgelegt werden. Kommt keine Einigung zustande, kann die Einigungsstelle angerufen werden. Dieses Mitbestimmungsrecht dient dem Schutz der Arbeitnehmer:innen vor überhöhtem Leistungsdruck.
Voraussetzungen für Akkordarbeit einführen
Bevor Akkordarbeit im Betrieb eingeführt wird, sollten HR-Verantwortliche folgende Punkte prüfen:
- Akkordfähigkeit der Tätigkeit: Wiederholbare, messbare Arbeitsabläufe vorhanden?
- Selbstbestimmbarkeit der Menge: Können Beschäftigte die Stückzahl selbst beeinflussen?
- Schriftliche Vereinbarung: Akkordrichtsatz, Geldfaktor und Vorgabezeiten schriftlich dokumentiert?
- Mindestlohnkonformität: Ist sichergestellt, dass der erzielte Lohn nie unter den gesetzlichen Mindestlohn fällt?
- Betriebsrat informiert und beteiligt: § 87 BetrVG-Prozess eingeleitet?
- Ausschlusskriterien geprüft: Sind Jugendliche, Schwangere oder Fahrpersonal betroffen?
Wegen der gesundheitlichen Risiken und des hohen Verwaltungsaufwands ist der klassische Akkordlohn in der Industrie auf dem Rückzug. Neuere Entlohnungsformen wie Prämienentgelt, Standardentgelt oder zielbasierte Vergütungsmodelle ersetzen ihn zunehmend – insbesondere in der Metall- und Elektroindustrie.
In welchen Branchen wird Akkordlohn eingesetzt?
Akkordarbeit findet sich vor allem in Bereichen, in denen die Leistung exakt messbar und der Arbeitsablauf standardisierbar ist:
- Metall- und Elektroindustrie: Montage von Bauteilen und Endmontage elektrischer Geräte (heute stark rückläufig, ersetzt durch Prämienentgelt)
- Verpackungsindustrie: Sortieren, Verpacken, Etikettieren großer Stückzahlen
- Logistik und Versand: Kommissionieren und Verpacken im Lager
- Lebensmittel- und Getränkeproduktion: Abfüllen, Etikettieren, Qualitätskontrolle
- Textil- und Bekleidungsfertigung: Nähen, Zuschneiden
- Bauwesen und Handwerk: Fliesenlegen, Malerarbeiten (Fläche als messbare Einheit)
Häufige Fragen zum Akkordlohn
Was ist der Unterschied zwischen Akkordlohn und Zeitlohn?
Beim Zeitlohn wird jede geleistete Arbeitsstunde gleich vergütet, unabhängig davon, wie viel produziert wurde. Beim Akkordlohn richtet sich die Vergütung ausschließlich nach der produzierten Menge oder Stückzahl. Das Risiko der Minderleistung trägt beim Akkordlohn der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin, beim Zeitlohn der Arbeitgeber.
Muss der Akkordlohn den Mindestlohn einhalten?
Ja, zwingend. Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch bei Akkordarbeit (§ 1 MiLoG). Erreicht ein:e Beschäftigte:r im Akkord keinen ausreichenden Stundenlohn, muss der Arbeitgeber den Fehlbetrag ausgleichen. Tarifverträge können höhere Mindestsätze vorsehen und sind dann vorrangig anzuwenden.
Für wen ist Akkordarbeit verboten?
Akkordarbeit ist verboten für Jugendliche unter 18 Jahren (§ 23 Abs. 1 JArbSchG), Schwangere (§ 11 Abs. 6 MuSchG), stillende Mütter (§ 12 Abs. 5 MuSchG) sowie Fahrpersonal (§ 3 FpersG). In einigen Tarifverträgen – etwa der Metallindustrie – gilt zusätzlich ein Akkordverbot ab 54 Jahren.
Was ist ein Akkordrichtsatz?
Der Akkordrichtsatz definiert die Normalleistung – also die Menge, die ein:e durchschnittlich leistungsfähige:r Beschäftigte:r ohne gesundheitliche Schäden und bei Einhaltung gesetzlicher Pausen pro Stunde erbringen kann. Er bildet die Grundlage für die Berechnung von Vorgabezeit und Geldfaktor und ist häufig in Branchentarifverträgen geregelt.
Wie wird der Zeitakkord berechnet?
Die Formel lautet: Verdienst = Erbrachte Stückzahl × Vorgabezeit (min) × Geldfaktor (€/min). Der Geldfaktor ergibt sich aus dem Grundlohn inklusive Akkordzuschlag, dividiert durch 60 Minuten. Ein Berechnungsbeispiel findet sich weiter oben im Artikel.
Hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht bei Akkordlohn?
Ja. Der Betriebsrat hat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG – bei der Einführung, Anwendung und Änderung von Entlohnungsmethoden einschließlich der Festsetzung von Akkordsätzen, Geldfaktoren und Zeitfaktoren. Ohne Einigung kann die Einigungsstelle angerufen werden.
In welchen Branchen wird Akkordlohn noch genutzt?
Hauptsächlich in produzierenden und handwerklichen Berufen: Metall- und Elektroindustrie (stark rückläufig), Verpackungs- und Lebensmittelbranche, Logistik, Textilherstellung sowie im Bauwesen. In der Metallindustrie werden klassische Akkordmodelle heute vielfach durch Prämien- oder Zielentgelt ersetzt.
Fazit
Akkordlohn ist eine leistungsorientierte Entlohnungsform mit klarem Reiz: Wer mehr produziert, verdient mehr. Für HR-Verantwortliche ist das Modell jedoch mit erheblichem rechtlichem und administrativem Aufwand verbunden – von der Schriftformpflicht über die Betriebsratsbeteiligung bis zur Mindestlohnkontrolle.
In der Praxis ist der klassische Akkordlohn auf dem Rückzug. Vor allem in der Metall- und Elektroindustrie haben flexiblere Leistungsvergütungsformen wie Prämienentgelt oder zielbasierte Modelle das Akkordprinzip weitgehend abgelöst. Für Branchen mit hochstandardisierten, gut messbaren Arbeitsabläufen – etwa in der Logistik oder Verpackungsindustrie – bleibt Akkordlohn dennoch ein praktikabler Ansatz, sofern die gesetzlichen Anforderungen konsequent eingehalten werden.
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Quellen
- §§ 611 ff. BGB – Dienstvertrag. Bundesjustizministerium, 2024. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__611.html
- § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG – Mitbestimmung bei Leistungsentgelten. Bundesjustizministerium, 2024. https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__87.html
- § 23 Abs. 1 JArbSchG – Akkordverbot für Jugendliche. Bundesjustizministerium, 2024. https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__23.html
- § 11 Abs. 6 MuSchG – Schutz Schwangerer vor Akkordarbeit. Bundesjustizministerium, 2024. https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__11.html
- § 12 Abs. 5 MuSchG – Schutz stillender Mütter. Bundesjustizministerium, 2024. https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__12.html
- § 1 MiLoG – Mindestlohngesetz. Bundesjustizministerium, 2024. https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__1.html
- § 3 FpersG – Akkordverbot Fahrpersonal. Bundesjustizministerium, 2024. https://www.gesetze-im-internet.de/fpersg/__3.html
- § 2 Abs. 1 Nr. 6 NachwG – Schriftformpflicht Vergütungsangaben. Bundesjustizministerium, 2024. https://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/__2.html
- Haufe Redaktion: Akkordarbeit Arbeitsrecht. Haufe Personal Office Platin, Dezember 2024. https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/akkordarbeit-arbeitsrecht_idesk_PI42323_HI726393.html
- Institut für Betriebsratsarbeit (ifb): Akkordlohn – Betriebsratslexikon, 2025. https://www.betriebsrat.de/betriebsratslexikon/br/akkordlohn
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