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Akkordarbeit – Definition, Berechnung & Rechtslage

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Akkordarbeit – Definition, Berechnung & Rechtslage
Akkordarbeit – Definition, Berechnung & Rechtslage

Akkordarbeit ist eine leistungsbezogene Vergütungsform, bei der der Lohn nicht nach der geleisteten Arbeitszeit, sondern nach der erbrachten Menge oder Stückzahl berechnet wird. Die zwei Hauptformen sind der Zeitakkord (Vorgabezeit je produzierter Einheit) und der Geldakkord (fixer Geldbetrag je Einheit). Wichtig für HR-Verantwortliche: Auch bei Akkordarbeit gilt ohne Ausnahme der gesetzliche Mindestlohn – der durchschnittliche Stundenlohn darf diesen nicht unterschreiten.

Definition: Was ist Akkordarbeit?

Akkordarbeit bezeichnet eine Form der Entlohnung, bei der die Vergütung direkt an die erbrachte Leistung – also die produzierte Menge oder Stückzahl – geknüpft ist. Der Begriff leitet sich vom italienischen "accordo" (Übereinkunft, Vereinbarung) ab und beschreibt damit treffend das Grundprinzip: Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in einigen sich auf einen Lohn, der sich proportional zur Leistung verhält.

Akkordarbeit ist eine Unterform des sogenannten Leistungslohns und steht im Gegensatz zum Zeitlohn, bei dem eine feste Vergütung pro Stunde oder Monat gezahlt wird. Verbreitet ist Akkordarbeit vor allem im produzierenden Gewerbe, in der Logistik, der Landwirtschaft sowie im Handwerk – überall dort, wo Arbeitsleistung gut messbar und standardisierbar ist.

Formen der Akkordarbeit

Zeitakkord

Beim Zeitakkord wird für jede gefertigte Einheit eine bestimmte Vorgabezeit festgelegt – also die Zeit in Minuten, die eine durchschnittliche Fachkraft für die Herstellung einer Einheit benötigt. Der Lohn ergibt sich dann aus der Anzahl der produzierten Einheiten multipliziert mit dieser Vorgabezeit.

Die Vorgabezeiten werden in der Regel auf Basis von Zeitstudien nach der REFA-Methodenlehre ermittelt. Ein wesentlicher Vorteil: Lohnerhöhungen müssen nicht zwingend zu einer Änderung der Vorgabezeiten führen, da nur der Akkordrichtsatz (der Grundlohnanteil) angepasst wird.

Geldakkord

Beim Geldakkord wird für jede gefertigte Einheit ein fixer Stücklohnsatz in Euro vereinbart. Der Gesamtlohn ergibt sich schlicht aus der produzierten Menge multipliziert mit diesem Satz. Das Modell ist einfacher zu berechnen, hat aber einen Nachteil: Bei jeder Lohnerhöhung muss der Stücklohnsatz neu verhandelt werden.

Stückakkord (Sonderform)

Der Stückakkord ist eine Variante des Geldakkords und wird häufig synonym verwendet. Er kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn die Einheit klar definiert ist (z. B. gefertigte Teile, verpackte Produkte, bearbeitete Sendungen) und die Messung der Leistung eindeutig möglich ist.

Akkordlohn berechnen: Schritt für Schritt

Was ist der Akkordrichtsatz?

Der Akkordrichtsatz ist der garantierte Stundenlohn, den Arbeitnehmer:innen bei exakt 100 % Normalleistung erhalten. Er enthält in der Regel einen Akkordaufschlag von 15 bis 25 % gegenüber dem vereinbarten Zeitlohn – als Ausgleich für die höhere Beanspruchung und das Leistungsrisiko.

Die Normalleistung bezeichnet dabei die Leistung, die ein durchschnittlicher, geübter Mensch bei normaler Beanspruchung dauerhaft erbringen kann. Wer mehr leistet, verdient entsprechend mehr; wer weniger leistet, erhält weniger – jedoch nie weniger als den gesetzlichen Mindestlohn.

Berechnungsbeispiel Zeitakkord

Ausgangsdaten:

  • Akkordrichtsatz: 18,00 € / Stunde
  • Vorgabezeit je Einheit: 3 Minuten (= 0,05 Stunden)
  • Produzierte Einheiten in 8 Stunden: 200 Stück

Berechnung:

  • Soll-Leistung bei Normalleistung: 8 h / 0,05 h = 160 Stück
  • Tatsächliche Leistung: 200 Stück = 125 % Normalleistung
  • Akkordlohn: 200 × 0,05 h × 18,00 € = 180,00 €
  • Entspricht einem effektiven Stundenlohn von: 180,00 € / 8 h = 22,50 €

Berechnungsbeispiel Geldakkord

Ausgangsdaten:

  • Stücklohnsatz: 0,90 € / Einheit
  • Produzierte Einheiten: 200 Stück

Berechnung:

  • Akkordlohn: 200 × 0,90 € = 180,00 €

Rechtliche Grundlagen der Akkordarbeit

Mindestlohnpflicht (MiLoG)

Die wichtigste rechtliche Rahmenbedingung: Gemäß dem Mindestlohngesetz (MiLoG) gilt der gesetzliche Mindestlohn ausnahmslos auch bei leistungsbezogenen Vergütungsformen wie der Akkordarbeit. Der durchschnittliche Stundenverdienst eines Abrechnungszeitraums (in der Regel ein Monat) darf den aktuellen Mindestlohn nicht unterschreiten.

Für HR-Verantwortliche bedeutet das: Der Akkordrichtsatz muss so kalkuliert sein, dass selbst bei unterdurchschnittlicher Leistung der Mindestlohn gesichert ist. Andernfalls drohen Bußgelder nach §21 MiLoG.

Betriebsrat und Mitbestimmung (§87 BetrVG)

Besteht im Unternehmen ein Betriebsrat, hat dieser nach §87 Abs. 1 Nr. 10 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ein zwingendes Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Änderung von Entlohnungsgrundsätzen – also auch bei der Einführung von Akkordarbeit. Die Zustimmung des Betriebsrats oder eine entsprechende Betriebsvereinbarung ist daher Pflicht.

Tarifvertragliche Regelungen

In vielen Branchen, in denen Akkordarbeit üblich ist (z. B. Metall- und Elektroindustrie, Textilindustrie), regeln Tarifverträge die Mindestbedingungen für Akkordlohn: Akkordrichtsätze, Vorgabezeitermittlung, Akkordaufschläge und Verfahren bei Streitigkeiten. Arbeitgeber:innen sind an die für sie geltenden Tarifverträge gebunden. Im Zweifel ist arbeitsrechtliche Beratung empfehlenswert.

Vor- und Nachteile der Akkordarbeit

Vorteile für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen

Aus Arbeitgeber:innen-Sicht bietet Akkordarbeit vor allem Planungssicherheit: Die Lohnkosten sind direkt an die Produktionsmenge gekoppelt, was die Kalkulation erleichtert. Leistungsstarke Mitarbeiter:innen werden belohnt, was die Produktivität steigern kann.

Aus Arbeitnehmer:innen-Sicht bietet Akkordarbeit die Möglichkeit, durch überdurchschnittliche Leistung einen höheren Lohn zu erzielen. Das kann motivierend wirken – besonders für Menschen, die ihre Arbeitsgeschwindigkeit selbst steuern möchten.

Nachteile und Risiken

Akkordarbeit birgt jedoch erhebliche Risiken. Studien aus der Arbeitswissenschaft belegen, dass leistungsbezogene Vergütungsformen zu erhöhtem Leistungsdruck, mehr Stress und gesundheitlichen Belastungen führen können. Die Gefahr: Arbeitnehmer:innen verzichten auf Pausen oder gefährden ihre Gesundheit, um die Stückzahl zu maximieren.

Aus Qualitätsperspektive kann der Fokus auf Quantität zulasten der Sorgfalt gehen. Zudem ist der Kontrollaufwand für Arbeitgeber:innen oft hoch – sowohl bei der Zeitstudienermittlung als auch bei der laufenden Überprüfung der Mindestlohneinhaltung.

Akkordarbeit in der Praxis: Tipps für HR

Wenn du Akkordarbeit in deinem Unternehmen einführen oder überprüfen möchtest, solltest du folgende Punkte beachten:

Mindestlohn absichern: Kalkuliere den Akkordrichtsatz konservativ. Prüfe bei jeder Mindestlohnerhöhung (in der Regel zum 1. Januar), ob deine Akkordlöhne noch rechtskonform sind.

Betriebsrat einbinden: Informiere und beziehe den Betriebsrat (falls vorhanden) frühzeitig ein. Die Mitbestimmung nach §87 BetrVG ist zwingend – Verstöße machen Regelungen anfechtbar.

Vorgabezeiten fundiert ermitteln: Lass Zeitstudien von geschultem Personal (z. B. nach REFA-Methodik) durchführen. Willkürliche Vorgabezeiten führen zu Konflikten und rechtlichen Risiken.

Transparenz schaffen: Erkläre Arbeitnehmer:innen die Berechnungslogik verständlich. Wer weiß, wie sein Lohn zustande kommt, arbeitet motivierter und reklamiert seltener.

Tarifvertrag prüfen: Kläre ab, ob für deinen Betrieb ein Tarifvertrag gilt, der Akkordarbeit regelt. Im Vorstellungsgespräch sollten Bewerber:innen auf Stellen mit Akkordlohn klar und transparent über das Vergütungsmodell informiert werden.

Häufige Fragen zur Akkordarbeit

Was ist Akkordarbeit einfach erklärt?

Akkordarbeit ist eine Vergütungsform, bei der du nicht nach Arbeitszeit, sondern nach produzierter Menge bezahlt wirst. Je mehr du herstellst, desto mehr verdienst du – vorausgesetzt, der gesetzliche Mindestlohn wird eingehalten.

Was ist der Unterschied zwischen Zeitakkord und Geldakkord?

Beim Zeitakkord wird für jede Einheit eine Vorgabezeit in Minuten festgelegt; der Lohn berechnet sich aus geleisteten Einheiten multipliziert mit der Vorgabezeit und dem Akkordrichtsatz. Beim Geldakkord wird pro Einheit ein fixer Euro-Betrag gezahlt. Der Zeitakkord ist flexibler bei Lohnerhöhungen, der Geldakkord einfacher zu berechnen.

Gilt der Mindestlohn auch bei Akkordarbeit?

Ja, unbedingt. Das Mindestlohngesetz (MiLoG) gilt ohne Ausnahme. Der durchschnittliche Stundenverdienst im Abrechnungszeitraum muss den aktuellen gesetzlichen Mindestlohn erreichen oder überschreiten. Unterschreitet er diesen, drohen Bußgelder nach §21 MiLoG.

Was ist ein Akkordrichtsatz?

Der Akkordrichtsatz ist der garantierte Stundenlohn bei 100 % Normalleistung. Er liegt in der Regel 15–25 % über dem vereinbarten Zeitlohn (sogenannter Akkordaufschlag) und dient als Berechnungsbasis für den gesamten Akkordlohn.

Braucht man für Akkordarbeit einen Betriebsrat?

Nicht zwingend – aber wenn ein Betriebsrat besteht, hat dieser nach §87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG ein zwingendes Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von Akkordarbeit. Ohne Zustimmung des Betriebsrats oder eine entsprechende Betriebsvereinbarung darf Akkordarbeit nicht eingeführt werden.

Wie wird Akkordlohn berechnet?

Beim Zeitakkord gilt: Produzierte Einheiten × Vorgabezeit (in Stunden) × Akkordrichtsatz = Akkordlohn. Beim Geldakkord gilt: Produzierte Einheiten × Stücklohnsatz = Akkordlohn. In beiden Fällen muss der resultierende Stundendurchschnitt den Mindestlohn erreichen.

In welchen Branchen ist Akkordarbeit üblich?

Akkordarbeit findet sich vor allem in der Produktion und Fertigung (z. B. Automobilindustrie, Textilindustrie), in der Logistik und Lagerhaltung, in der Landwirtschaft (Ernte) sowie in bestimmten Handwerksbereichen. In wissensintensiven oder kreativen Berufen ist sie kaum verbreitet.

Ist Akkordarbeit noch zeitgemäß?

Akkordarbeit ist rechtlich zulässig und wird in bestimmten Branchen weiterhin eingesetzt. In der modernen Arbeitswelt stehen ihr jedoch zunehmend Bedenken gegenüber: gesundheitliche Belastungen, Qualitätsrisiken und die zunehmende Automatisierung von Tätigkeiten, die früher im Akkord erledigt wurden. Viele Unternehmen ersetzen Akkordlohn daher durch Prämienlohn-Modelle, die Qualität und Quantität gleichermaßen berücksichtigen.

Fazit

Akkordarbeit ist eine leistungsbezogene Vergütungsform mit klaren Vor- und Nachteilen. Sie bietet Arbeitgeber:innen planbare Lohnkosten und schafft Leistungsanreize – birgt aber gleichzeitig rechtliche Risiken (Mindestlohnpflicht, Mitbestimmung) und gesundheitliche Gefahren für Arbeitnehmer:innen. Wer Akkordarbeit einführen oder fortführen möchte, sollte Vorgabezeiten fundiert ermitteln, den Betriebsrat einbinden und die Mindestlohneinhaltung kontinuierlich überwachen.

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Quellen

Florian Dyballa

CEO, Co-Founder

Über Florian

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  • Rund 1 Mio. digitale Eignungstests erfolgreich im Einsatz bei mehr als 200 Unternehmen wie Lufthansa, Würth und Hermes
  • 3x mit dem HR Innovation Award ausgezeichnet und regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien präsent (WirtschaftsWoche, Handelsblatt und FAZ)
  • Verbindet als Wirtschaftspsychologe und Digital-Experte fundierte Tests mit KI für faire Chancen in der Personalauswahl
  • Teilt Expertise als gefragter Vordenker der HR-Tech-Branche – in Podcasts, Medien und auf wichtigen Branchenveranstaltungen
  • Gestaltet aktiv die Zukunft der Arbeitswelt – durch die Verbindung von Wissenschaft und Technologie für bessere und gerechtere Personalentscheidungen
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