Eine Mitarbeiterschulung ist eine gezielte Weiterbildungsmaßnahme, um Kompetenzen, Fachwissen und Fähigkeiten von Beschäftigten zu erweitern. Bestimmte Schulungen wie Arbeitsschutz (§12 ArbSchG), Datenschutz (DSGVO) und Brandschutz sind gesetzlich vorgeschrieben – bei Nicht-Einhaltung drohen Bußgelder bis zu 30.000 €. Regelmäßige Schulungen steigern Produktivität, Mitarbeiterzufriedenheit und sichern die Wettbewerbsfähigkeit.
Was ist eine Mitarbeiterschulung?
Eine Mitarbeiterschulung bezeichnet alle organisierten Lernmaßnahmen, die darauf abzielen, die fachlichen und persönlichen Kompetenzen von Beschäftigten zu entwickeln oder zu erweitern. Sie ist ein zentraler Baustein der Personalentwicklung und verkörpert das Konzept des lebenslangen Lernens im beruflichen Kontext.
Im Unterschied zur allgemeinen Weiterbildung, die häufig auf eigene Initiative erfolgt, werden Mitarbeiterschulungen vom Arbeitgeber initiiert und finanziert. Die Bandbreite reicht von kurzen Sicherheitsunterweisungen über mehrtägige Fachseminare bis hin zu langfristigen Entwicklungsprogrammen. Dabei können sowohl Hard Skills (fachliche Kenntnisse wie Software-Anwendungen oder Produktwissen) als auch Soft Skills (überfachliche Fähigkeiten wie Kommunikation oder Führungskompetenz) vermittelt werden.
Warum sind Mitarbeiterschulungen wichtig?
Vorteile für Unternehmen
Regelmäßige Schulungen zahlen sich für Unternehmen mehrfach aus. Sie steigern die Produktivität, da Mitarbeitende ihre Aufgaben effizienter und fehlerfreier erledigen können. Gleichzeitig minimieren Pflichtschulungen rechtliche Risiken: Wer Beschäftigte nicht ordnungsgemäß unterwiest, haftet bei Arbeitsunfällen oder Datenpannen.
Darüber hinaus stärken Schulungsangebote die Arbeitgeberattraktivität. Laut einer Studie des Training Magazine bieten 68 % der Unternehmen regelmäßig Schulungen an – für Bewerber:innen ist dies ein entscheidendes Kriterium bei der Arbeitgeberwahl. Nicht zuletzt sichern Schulungen die Wettbewerbsfähigkeit, indem sie Mitarbeitende auf dem neuesten Stand von Technologie, Prozessen und Marktanforderungen halten.
Vorteile für Mitarbeitende
Für Beschäftigte bedeuten Schulungen mehr Sicherheit im Job: Sie können ihre Aufgaben kompetenter bewältigen und fühlen sich besser vorbereitet. Die Möglichkeit zur Weiterentwicklung steigert zudem die Arbeitszufriedenheit und Motivation. Mitarbeitende, die regelmäßig geschult werden, berichten häufiger von einem Gefühl der Wertschätzung durch ihren Arbeitgeber. Langfristig eröffnen Schulungen Karriereperspektiven und erhöhen die Beschäftigungsfähigkeit.
Welche Schulungen sind Pflicht?
Gesetzliche Grundlagen
Die Pflicht zur Mitarbeiterunterweisung ergibt sich aus verschiedenen Rechtsquellen. Das Arbeitsschutzgesetz (§12 ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber, Beschäftigte ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. Diese Unterweisung muss bei Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich und danach in regelmäßigen Abständen (mindestens jährlich) erfolgen.
Die DGUV Vorschrift 1 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) konkretisiert diese Anforderungen und fordert arbeitsplatzbezogene Unterweisungen. Hinzu kommen branchenspezifische Vorschriften wie das Infektionsschutzgesetz für das Gesundheitswesen oder die Lebensmittelhygiene-Verordnung für die Gastronomie.
Wichtige Pflichtschulungen im Überblick
Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit: Die grundlegende Sicherheitsunterweisung ist für alle Beschäftigten verpflichtend. Sie umfasst Themen wie Gefährdungen am Arbeitsplatz, Schutzmaßnahmen, Notfallverhalten und den Umgang mit Arbeitsmitteln.
Datenschutz (DSGVO): Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen ihre Mitarbeitenden entsprechend schulen. Die Datenschutz-Grundverordnung sieht vor, dass Beschäftigte die Grundsätze des Datenschutzes kennen und anwenden können.
Brandschutz: Nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2) müssen Beschäftigte im Brandschutz unterwiesen werden. Dies umfasst Evakuierungswege, Verhalten im Brandfall und die Bedienung von Feuerlöschern.
Antidiskriminierung (AGG): Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verpflichtet Arbeitgeber, geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Diskriminierung zu ergreifen – dazu gehören auch Schulungen zur Sensibilisierung.
Compliance: Je nach Branche können weitere Pflichtschulungen hinzukommen, etwa zu Geldwäscheprävention, Kartellrecht oder Insiderregeln.
Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung
Die Vernachlässigung von Pflichtschulungen kann empfindliche Folgen haben. Nach dem Arbeitsschutzgesetz drohen Bußgelder bis zu 30.000 €. Bei Arbeitsunfällen, die auf fehlende Unterweisungen zurückzuführen sind, kann die Berufsgenossenschaft Regressforderungen stellen. In schweren Fällen – insbesondere bei Vorsatz oder wiederholten Verstößen – sind auch strafrechtliche Konsequenzen möglich.
Arten und Methoden der Mitarbeiterschulung
Präsenzschulungen
Die klassische Form der Mitarbeiterschulung findet als Seminar oder Workshop in einem Schulungsraum statt. Ein:e Trainer:in vermittelt Inhalte durch Vorträge, Diskussionen und praktische Übungen. Präsenzschulungen eignen sich besonders für Themen, die vom direkten Austausch und praktischen Üben profitieren – etwa Kommunikationstrainings oder Maschinenbedienung.
E-Learning
Digitale Lernformate ermöglichen es Mitarbeitenden, Schulungsinhalte flexibel und ortsunabhängig zu absolvieren. Online-Kurse, Webinare und interaktive Module können individuell im eigenen Tempo durchlaufen werden. E-Learning eignet sich besonders für theoretische Inhalte, Pflichtschulungen mit Nachweispflicht und Unternehmen mit mehreren Standorten.
Blended Learning
Diese Methode kombiniert die Vorteile von Präsenz- und Online-Formaten. Theoretische Grundlagen werden digital vermittelt, während praktische Anwendung und Vertiefung in Präsenzphasen erfolgen. Blended Learning gilt als besonders effektiv, da es Flexibilität mit persönlicher Interaktion verbindet.
On-the-Job-Training
Beim Training am Arbeitsplatz lernen Mitarbeitende direkt in ihrem Tätigkeitsumfeld – begleitet von erfahrenen Kolleg:innen oder Vorgesetzten. Diese Methode ist besonders praxisnah und ermöglicht die sofortige Anwendung des Gelernten. Sie eignet sich ideal für die Einarbeitung oder wenn neue Aufgaben übernommen werden.
Coaching und Mentoring
Individuelles Coaching durch externe Expert:innen oder internes Mentoring durch erfahrene Kolleg:innen bietet maßgeschneiderte Entwicklungsmöglichkeiten. Diese Formate eignen sich besonders für Führungskräfteentwicklung, Karriereplanung oder spezifische Verhaltensänderungen.
Mitarbeiterschulung planen: Schritt für Schritt
Schulungsbedarf ermitteln
Der erste Schritt einer erfolgreichen Schulungsplanung ist die systematische Bedarfsanalyse. Dabei wird ermittelt, welche Kompetenzen im Unternehmen benötigt werden (Soll-Zustand) und welche bereits vorhanden sind (Ist-Zustand). Die Differenz zeigt den Schulungsbedarf auf.
Methoden zur Bedarfsermittlung umfassen Mitarbeitergespräche, Befragungen, Leistungsbeurteilungen und die Analyse von Unternehmenszielen. Für eine objektive und datenbasierte Ermittlung von Stärken und Entwicklungsfeldern kann auch wissenschaftlich fundierte Eignungsdiagnostik eingesetzt werden. Die digitale Plattform Aivy etwa ermöglicht durch validierte Assessments eine präzise Identifikation individueller Potenziale – eine wichtige Grundlage für zielgerichtete Entwicklungsmaßnahmen. Anna Miels, Manager Learning & Development bei apoproject, beschreibt den Nutzen so: „Mit Aivy lernen wir unsere Trainees noch besser kennen und können ihre Entwicklung bei uns gezielt gestalten."
Schulungsplan erstellen
Auf Basis der Bedarfsanalyse wird ein konkreter Schulungsplan entwickelt. Dieser umfasst:
- Lernziele: Was sollen die Teilnehmenden nach der Schulung können?
- Zielgruppe: Wer nimmt an der Schulung teil?
- Format und Methode: Welche Schulungsform ist am besten geeignet?
- Zeitplan: Wann und wie lange findet die Schulung statt?
- Budget: Welche Kosten entstehen für Trainer:innen, Material, Ausfallzeiten?
- Erfolgsmessung: Wie wird der Lernerfolg überprüft?
Schulungen dokumentieren
Bei Pflichtschulungen ist die Dokumentation gesetzlich vorgeschrieben. Aber auch freiwillige Schulungen sollten systematisch erfasst werden. Eine vollständige Dokumentation enthält: Datum und Dauer der Schulung, Thema und Inhalte, Namen der Teilnehmenden, Unterschriften zur Bestätigung der Teilnahme sowie Angaben zum:r Trainer:in.
Diese Nachweise sind nicht nur für behördliche Prüfungen relevant, sondern auch für die eigene Personalentwicklung – etwa um Qualifikationsprofile aktuell zu halten oder Entwicklungsfortschritte nachzuvollziehen.
Häufige Fragen zur Mitarbeiterschulung
Was ist eine Mitarbeiterschulung?
Eine Mitarbeiterschulung ist eine organisierte Lernmaßnahme, um fachliche Kenntnisse, praktische Fähigkeiten oder persönliche Kompetenzen von Beschäftigten zu erweitern. Sie ist Teil der betrieblichen Personalentwicklung und kann verschiedene Formate annehmen – von Präsenzseminaren über E-Learning bis hin zu Coaching.
Welche Schulungen sind gesetzlich vorgeschrieben?
Zu den wichtigsten Pflichtschulungen gehören: Arbeitsschutzunterweisungen nach §12 ArbSchG (mindestens jährlich), Datenschutzschulungen gemäß DSGVO, Brandschutzunterweisungen nach ASR A2.2 sowie Antidiskriminierungsschulungen im Rahmen des AGG. Je nach Branche kommen weitere Pflichtschulungen hinzu.
Wie oft müssen Mitarbeitende geschult werden?
Arbeitsschutzunterweisungen müssen mindestens einmal jährlich erfolgen. Bei Neueinstellung muss die Schulung vor Aufnahme der Tätigkeit stattfinden. Darüber hinaus sind Unterweisungen bei Änderungen im Aufgabenbereich, bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder nach Unfällen erforderlich.
Wer trägt die Kosten für Mitarbeiterschulungen?
Bei Pflichtschulungen trägt der Arbeitgeber sämtliche Kosten – einschließlich Arbeitszeit, Schulungsgebühren und Reisekosten. Auch freiwillige Schulungen werden häufig vom Arbeitgeber finanziert, hier sind jedoch individuelle Vereinbarungen möglich.
Was passiert, wenn Pflichtschulungen nicht durchgeführt werden?
Bei Verstößen gegen die Unterweisungspflicht drohen Bußgelder bis zu 30.000 € nach dem Arbeitsschutzgesetz. Kommt es zu einem Arbeitsunfall aufgrund fehlender Schulung, können Regressforderungen der Berufsgenossenschaft und zivilrechtliche Schadenersatzansprüche folgen. In schweren Fällen sind auch strafrechtliche Konsequenzen möglich.
Welche Schulungsmethoden gibt es?
Die gängigsten Methoden sind: Präsenzschulungen (Seminare, Workshops), E-Learning (Online-Kurse, Webinare), Blended Learning (Kombination aus Präsenz und Online), On-the-Job-Training (Lernen am Arbeitsplatz) sowie Coaching und Mentoring für individuelle Entwicklung.
Wie erstelle ich einen Schulungsplan?
Ein Schulungsplan enthält: Bedarfsanalyse (Soll-Ist-Vergleich der Kompetenzen), Definition der Lernziele, Auswahl der Zielgruppe und Methode, Zeitplanung und Budgetierung sowie Kriterien zur Erfolgsmessung. Die Dokumentation der durchgeführten Schulungen gehört ebenfalls dazu.
Müssen Schulungen dokumentiert werden?
Ja, bei Pflichtschulungen ist die Dokumentation gesetzlich vorgeschrieben. Sie dient als Nachweis gegenüber Behörden und Berufsgenossenschaften. Eine vollständige Dokumentation umfasst Datum, Inhalte, Teilnehmerliste und Unterschriften.
Fazit
Mitarbeiterschulungen sind weit mehr als eine gesetzliche Pflicht – sie sind eine strategische Investition in die Zukunftsfähigkeit deines Unternehmens. Pflichtschulungen zu Arbeitsschutz, Datenschutz und Brandschutz minimieren rechtliche Risiken und schützen Beschäftigte. Freiwillige Weiterbildungsmaßnahmen steigern Produktivität, Motivation und Mitarbeiterbindung.
Der Schlüssel zum Erfolg liegt in einer systematischen Planung: Bedarfe objektiv ermitteln, passende Formate wählen, Schulungen konsequent dokumentieren und den Lernerfolg messen. So wird aus der vermeintlichen Pflichtübung ein echter Wettbewerbsvorteil.
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Quellen
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §12 – Unterweisung. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2025. https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__12.html
- DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, 2025. https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-vorschriften/
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Art. 39 – Aufgaben des Datenschutzbeauftragten. Europäische Union, 2018. https://dsgvo-gesetz.de/art-39-dsgvo/
- Training Industry Report 2023. Training Magazine, 2023. https://trainingmag.com/training-industry-report/
- Rowold, J.: Human Resource Management. Springer, 2020.
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